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            "content": "2 2. Wurden gefährliche Abfälle gefunden? Wenn ja, um welche handelt es sich und wann werden diese durch wen fachgerecht entsorgt? Bei der gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Stadt Bernburg durchgeführten Vorortkontrolle wurden die vorgefundenen gefährlichen Abfälle (Problemabfälle aus Haushaltungen) durch die Stadt Bernburg sichergestellt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Dabei handelte es sich um geringe Mengen an Resten von Poolchemikalien (Chlor und Frostschutzmittel) in entsprechenden Behältnissen. 3. Wurden Strafanzeigen in diesem Zusammenhang gestellt? Wenn ja, wel- che? Bisher konnten die aufgefundenen Abfälle keinem Verursacher zugeordnet werden. Es konnte daher auch noch kein Ordnungswidrigkeitsverfahren begonnen bzw. Strafanzeigen gestellt werden (§ 41 OWiG). Bei der sachlich und örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft Magdeburg sind nach Auskunft des LOStA Magdeburg bislang keine Strafanzeigen im Zusammenhang mit Abfallablagerungen auf dem Gelände der ehemaligen Gartensparte „Stadtbreite“ in Bernburg bekannt geworden. Das Polizeirevier Bernburg hat auf Anfrage der Staats- anwaltschaft Magdeburg mitgeteilt, dass dort gegenwärtig diesbezüglich drei Straf- anzeigen wegen Diebstahls anhängig sind. 4. Beteiligt sich das Land an den Kosten für den Abriss der Gartensparte? Wenn ja, in welcher Höhe? Die Maßnahme Kleingartenanlage „Stadtbreite“ in Bernburg ist eine Hochwasser 2013-Schadensregulierung. Sie wurde mit Bescheid vom 5. März 2015 und einer Bewilligungssumme von 625.681,62 € bedacht. Die Hochwasserschadensregulie- rung gemäß Richtlinie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013 Teil E reguliert die Kosten für den Abriss von den Kommunen (als Eigentümer des Grundstücks) im Ein- vernehmen mit den Gartenvereinen. 5. Beteiligt sich das Land an den Kosten für die fachgerechte Entsorgung der Abfälle? Wenn ja, in welcher Höhe? Illegale Müllablagerungen einschließlich Chemikalien und deren Beseitigung sind nicht hochwasserbedingt und deshalb nicht unter der Hochwasserschadensregulie- rung der Richtlinie Teil E zu subsummieren.",
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