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            "content": "Landtag von Sachsen-Anhalt                                       Drucksache 6/1860 06.03.2013 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aktivitäten von Firmen der Entsorgungswirtschaft Kleine Anfrage - KA 6/7758 Vorbemerkung des Fragestellenden: Gegen die Firma TechnoSan wurden in Bayern Ermittlungen eingeleitet, weil sie falsch deklarierte und belastete Abfälle in einer Kiesgrube abgelagert haben soll. Der Geschäftsführer der Firma betreibt auch in Bitterfeld-Wolfen einen Betrieb unter dem Namen Destimet. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1.    Welche Betriebe unterhält Destimet oder ein anderes mit TechnoSan oder ihrem Geschäftsführer in Verbindung stehendes Unternehmen in Sach- sen-Anhalt? Bitte mit Firmenbezeichnung, Ort und Jahr der Ansiedlung wiedergeben. TechnoSan Green Service GmbH ist seit Sommer 2011 im Landkreis Anhalt- Bitterfeld tätig. Am 30.11.2012 wurde die Umbenennung in DESTIMET Green Service GmbH angezeigt. DESTIMET Green Service GmbH Säurestraße 3 06749 Bitterfeld-Wolfen Geschäftsführer:                         Herr Alexander Czetsch Herr Dr. Jochen Zoller Eintragung im Handelsregister:           15.08.2011 Hinweis:    Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er- folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 08.03.2013)",
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            "content": "2 Weitere Unternehmen, von Destimet oder einem anderen mit TechnoSan oder deren Geschäftsführer in Verbindung stehend betrieben, sind hier nicht bekannt. 2. Welche Prozesse oder Leistungen werden von den unter 1 genannten Fir- men angeboten und welche Genehmigungen wurden dafür erteilt? Bitte unter Angabe der Rechtsgrundlage, der zuständigen Genehmigungsbe- hörde und dem Datum der Genehmigungserteilung angeben. - Genehmigung nach § 4 BImSchG durch Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 22.07.2011 (Az.: 66.16/4000/08/1-1/11) Anlage zur Behandlung von mit organischen Verbindungen verunreinigten Metallen, Metallspänen oder Walzzunder zum Zweck der Rückgewinnung von Metallen oder Metallverbindungen durch thermische Verfahren, sofern diese Abfälle nicht gefährliche sind, mit einer Kapazität von 20.000 Tonnen pro Jahr (Rohstoffaufbereitungsanlage für ölbehaftete Schleif- und Bohr- schlämme aus der metallverarbeitenden Industrie) Nr. 8.3 b) Spalte 2 des Anhangs zur 4. BImSchV Inbetriebnahme:            Probebetrieb seit 25.10.2012 - Genehmigung nach § 8a BImSchG durch das Landesverwaltungsamt Sach- sen-Anhalt vom 22.11.2012 (Az.: 402.4.8-44008/12/19vB) – Zulassung des vorzeitigen Beginns - Genehmigung nach § 16 BImSchG durch Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt vom 18.01.2013 (Az.: 402.4.8-44008/12/27) Anlage zur Behandlung von mit organischen Verbindungen verunreinigten Metallen, Metallspänen oder Walzzunder zum Zweck der Rückgewinnung von Metallen oder Metallverbindungen durch thermische Verfahren (für ge- fährliche und nicht gefährliche Abfälle) mit einer Kapazität von 50.000 Ton- nen/Jahr (Rohstoffaufbereitungsanlage für ölbehaftete Schleif- und Bohr- schlämme aus der metallverarbeitenden Industrie) sowie Mechanische Be- handlungsanlage zur Aufbereitung verunreinigter Böden, Gleisschotter und Bauschutt mit einer Kapazität von 60.000 Tonnen/Jahr Nr. 8.3 b) Spalte 2, Nr. 8.10 a) und b) Spalte 1, Nr. 8.11 b) aa) und bb) Spalte 2, Nr. 8.12 Spal- te 1, Nr. 8.12 b) Spalte 2, Nr. 8.13 Spalte 1 des Anhangs zur 4. BImSchV Inbetriebnahme:            Zulassung des vorzeitigen Beginns vom 22.11.2012 (ehem. Anlage Landkreis mit gefährlichen Abfällen - AN 01.10) erste Ausbaustufe (AN 01.10) zum 06.02.2013 3. Welche Stoffströme fallen in den unter 1 genannten Firmen an? Bitte die Abfallschlüsselnummer und die jeweiligen Mengen angeben und die be- sonders überwachungspflichtigen Abfälle gesondert auflisten.",
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            "content": "3 Genehmigung nach § 4 BImSchG vom 22.07.2011 (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) Input - nur nicht gefährliche Abfälle genehmigt Abfall- schlüssel                Abfallbezeichnung               Menge [t] nach AVV 12 01 01      Eisenfeil- und drehspäne 12 01 02      Eisenstaub und -teile 12 01 03      NE-Metallfeil- und drehspäne 12 01 04      NE-Metallstaub und -teilchen Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme              60 12 01 15 derjenigen, die unter 12 01 14 fallen Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjeni- 12 01 17 gen, die unter 12 01 16 fallen gebrauchte Hon- und Schleifmittel, mit 12 01 21      Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 20 fallen Output - gefährliche Abfälle Abfall- schlüssel                      Abfallbezeichnung nach AVV nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle 13 02 05* auf Mineralölbasis Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter 15 02 02*     a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 19 01 10*     gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung Output - nicht gefährliche Abfälle Abfall- schlüssel                      Abfallbezeichnung nach AVV 20 03 01      gemischte Siedlungsabfälle Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG vom 22.11.2012 (Lan- desverwaltungsamt) Die Zulassung des vorzeitigen Beginns beinhaltet: a) die Errichtung und den Betrieb der AN 01.20 und AN 01.30 durch - Tiefbau- und Fundamentarbeiten - Herrichtung der Verkehrswege - Errichtung Stahlbau - Ausrüstungsarbeiten",
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            "content": "4 b) Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Anlage AN 01.10 in Halle 1 unter Ein- satz von gefährlichen Abfällen der Abfallschlüssel (AS) 12 01 14*, 12 01 18* und 12 01 20*. Im Rahmen dieser Prüfung dürfen von o. g. Abfällen insge- samt nur 500 Tonnen angenommen und behandelt werden. Die Anlagenka- pazität wird auf 30 Tonnen/Tag festgelegt. Die Lagerung von gefährlichen Abfällen ist nicht zulässig. Genehmigung nach § 16 BImSchG vom 18.01.2013 (Landesverwaltungsamt) AN 01.10       thermisch-physikalische       Behandlungsanlage     (25.000 Ton- nen/Jahr) erste Ausbaustufe AN 01.20       thermisch-physikalische       Behandlungsanlage     (25.000 Ton- nen/Jahr) zweite Ausbaustufe AN 01.30       mechanische Behandlungsanlage (60.000 Tonnen/Jahr) dritte Ausbaustufe maximale Lagermengen Lager- AN-Nr.                        Bezeichnung                   menge (t) Lagerung Input •   frei im Bunker (Flachbunker) 1.250 •   Außenlager 1 (geschlossene Container) 500 01.10         Lagerung Output •   IBC und Kleingebinde (Innenlager 2) 130 •   BIG BAG und Kleingebinde (Innenlager 292 3) Lagerung Input •   frei im Bunker (Flachbunker) 1.250 Lagerung Output 01.20 •   IBC und Kleingebinde (Innenlager 2) 130 •   BIG BAG und Kleingebinde (Innenlager 292 3) Lagerung Input und Output (Material bis Z2) •   nicht gefährliche Abfälle                 2.000 •   gefährliche Abfälle                       2.000 Außenlager 2 Output (Material < Z2)               2.000",
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            "content": "5 Input thermisch-physikalische Behandlungsanlage (nicht gefährliche Abfälle) ASAVV*                            Abfallbezeichnung                             Bemerkungen barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit 01 05 07              Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und nur ölbehaftet 01 05 06 fallen chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle mit 01 05 08              Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und nur ölbehaftet 01 05 06 fallen 10 02 10              Walzzunder                                               nur ölbehaftet 10 09 03              Ofenschlacke                                             nur ölbehaftet Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Aus- 10 11 14                                                                       nur ölbehaftet nahme derjenigen, die unter 10 11 13 fallen 12 01 01 [LK]         Eisenfeil- und drehspäne                                 KSS-behaftet 12 01 02 [LK]         Eisenstaub und -teile                                    KSS-behaftet 12 01 03 [LK]         NE-Metallfeil- und drehspäne                             KSS-behaftet 12 01 04 [LK]         NE-Metallstaub und -teilchen                             KSS-behaftet Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjeni- 12 01 15 [LK]                                                                  KSS-behaftet gen, die unter 12 01 14 fallen Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die 12 01 17 [LK]                                                                  KSS-behaftet unter 12 01 16 fallen gebrauchte Hon- und Schleifmittel, mit Ausnah- 12 01 21 [LK]                                                                  KSS-behaftet me derjenigen, die unter 12 01 20 fallen * - Abfallschlüssel gemäß AVV LK - als Abfallinput auch bereits Gegenstand der Genehmigung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld KSS-behaftet - kühlschmierstoffbehaftet Input thermisch-physikalische Behandlungsanlage (gefährliche Abfälle) ASAVV                            Abfallbezeichnung                              Bemerkungen 01 05 05*          ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle                         nur ölbehaftet Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die 01 05 06*                                                                      nur ölbehaftet gefährliche Stoffe enthalten 05 01 03*          Bodenschlämme aus Tanks                                     nur ölbehaftet Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die ge- 10 11 13*                                                                      nur ölbehaftet fährliche Stoffe enthalten Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe 12 01 14*                                                                      nur ölbehaftet enthalten Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe ent- 12 01 16*                                                                      nur ölbehaftet halten ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- 12 01 18*                                                                      nur ölbehaftet Läppschlämme) 12 01 19*          biologisch leicht abbaubare Bearbeitungsöle                 nur ölbehaftet",
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            "content": "7 Input mechanische Behandlungsanlage (gefährliche Abfälle) Abfall- schlüssel                 Abfallbezeichnung                     Bemerkungen nach AVV Gemische aus oder getrennte Fraktionen von 17 01 06*   Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die ge- < Z 2 (LAGA M 20) fährliche Stoffe enthalten Boden und Steine, die gefährliche Stoffe ent- 17 05 03*                                                     < Z 2 (LAGA M 20) halten 17 05 05*   Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält         < Z 2 (LAGA M 20) 17 05 07*   Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält     < Z 2 (LAGA M 20) Baustoff auf Gipsbasis, die durch gefährliche 17 08 01*                                                     < Z 2 (LAGA M 20) Stoffe verunreinigt sind Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich ge- < Z 2 (LAGA M 20), nur mischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthal- 17 09 03*                                                     sortierter ten - nur mineralische Abfälle, keine künstli- mineralischer Anteil chen Mineralfasern < Z 2 (LAGA M 20), An- als gefährlich eingestufte teilweise stabilisier- nahme erst nach In- 19 03 04* te Abfälle                                        formation der Be- hörde < Z 2 (LAGA M 20), An- nahme erst nach In- 19 03 06*   als gefährlich eingestufte verfestigte Abfälle formation der Be- hörde Schlämme aus der betriebseigenen Abwas- < Z 2 (LAGA M 20), nur 19 11 05*   serbehandlung, die gefährliche Stoffe enthal- trockener Abfall ten Sonstige Abfälle (einschließlich Materialmi- schungen) aus der mechanischen Behand- 19 12 11*                                                     < Z 2 (LAGA M 20) lung von Abfällen, die gefährliche Stoffen ent- halten feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die < Z 2 (LAGA M 20), nur 19 13 01*   gefährliche Stoffe enthalten - trockener Abfall nur mineralische Abfälle Schlämme aus der Sanierung von Böden, die 19 13 03*                                                     < Z 2 (LAGA M 20) gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der Sanierung von Grundwas- 19 13 05*                                                     < Z 2 (LAGA M 20) ser, die gefährliche Stoffe enthalten",
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            "number": 8,
            "content": "8 Output thermisch-physikalische Behandlungsanlage (nicht gefährliche Abfälle) Abfall- schlüssel                   Abfallbezeichnung                        Bemerkungen nach AVV 12 01 01     Eisenfeil- und drehspäne                             gereinigt 12 01 02     Eisenstaub und -teile                                gereinigt 12 01 03     NE-Metallfeil- und drehspäne                         gereinigt 12 01 04     NE-Metallstaub und -teilchen                         gereinigt Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die 12 01 17                                                          gereinigt unter 12 01 16 fallen Schlämme aus der physikalisch-chemischen 19 02 06     Behandlung, mit Ausnahme derjenigen, die ge- fährliche Stoffe enthalten Output thermisch-physikalische Behandlungsanlage (gefährliche Abfälle) Abfall- schlüssel                   Abfallbezeichnung                        Bemerkungen nach AVV 12 01 16*    Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten gereinigt nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmier- Thermalöl aus 13 02 05* öle auf Mineralölbasis                                Thermalölanlage gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehand- 19 01 10* lung Schlämme aus der physikalisch-chemischen 19 02 05* Behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Öle, Kondensate 19 02 07*    Öl- und Konzentrate aus Abtrennprozessen auch Glykole Zusätzlich zum eigentlichen Behandlungsprozess können folgende Abfäl- le anfallen Abfall- schlüssel                   Abfallbezeichnung                        Bemerkungen nach AVV Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich 15 02 02*    Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzklei- dung, durch gefährliche Stoffe verunreinigt 20 03 01     gemischte Siedlungsabfälle",
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            "content": "9 Output mechanische Behandlungsanlage Die alleinige mechanische Behandlung durch Sieben und Brechen mit an- schließender Klassierung, die bis auf die physikalischen Eigenschaften der Par- tikelgröße keine stoffliche Veränderung der Abfälle hervorruft, ermöglicht es auch im Output die jeweiligen Input-AS zu nutzen. Mineralische Abfälle aus diesen Behandlungsstufen, welche den mechanischen Behandlungsteil und anschließend die thermisch-physikalische Behandlung durchlaufen, können mit dem jeweiligen Input-AS deklariert werden. Schlämme sind den AS 19 02 05* bzw. 19 02 06 zuzuordnen. 4. Haben Kontrollen der Betriebe stattgefunden? Bitte Anzahl und Datum der Kontrolle angeben. Gab es Beanstandungen? Wenn ja, bitte den Grund der Beanstandung, Art des Abfalls, und die Konsequenz aus der Bean- standung angeben. Kontrollen durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld Erste Kontrolle:     18.12.2012 Aufgrund der staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen die Fa. TechnoSan in Krailing wurde die von der Fa. DESTIMET Green Services GmbH in Bitterfeld-Wolfen betriebene Anlage erstmals am 18.12.2012 unangemeldet kontrolliert. Feststellungen:      Zu diesem Zeitpunkt wurden keine Abfälle behandelt, die unter Zugrundelegung des Genehmigungsbescheides des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 22.07.2011 im Input genehmigt waren. Vielmehr erfolgte eine Behandlung von Abfällen der AS 12 01 18* bzw. 12 01 20* unter Zugrundelegung eines Bescheides des Landesverwaltungsamtes zum vorzeitigen Beginn vom 22.11.2012. Bei der Kontrolle am 18.12.2012 wurde festgestellt, dass abweichend von o. g. Bescheid des Landesverwaltungs- amtes (22.11.2012) eine Charge (22,72 Tonnen) des ge- reinigten Metallstaubes (aus dem Probebetrieb) nicht im Output als Abfall ausgewiesen wurde. Das zuständige Landesverwaltungsamt wurde umgehend über den Sachverhalt informiert. In Folge dessen wurde die Betreiberin durch das Landesverwaltungsamt noch- mals aufgefordert, die in der Anlage am Standort Bitterfeld anfallenden Stoffe ausschließlich als Abfälle einzustufen und diese dann auch als Abfälle zu entsorgen. Erstabnahme:         10.01.2013",
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            "content": "10 Feststellungen:       Eine zweite Kontrolle erfolgte dann am 10.01.2013 im Rahmen einer angemeldeten Inbetriebnahmekontrolle zum Genehmigungsbescheid des Landkreises Anhalt- Bitterfeld vom 22.07.2011. Die sich aus den Nebenbestimmungen im Genehmi- gungsbescheid ergebenden Anforderungen wurden noch nicht alle umgesetzt. Die noch fehlenden Dokumente und Änderungen werden protokollarisch erfasst und nach Terminsetzung erneut durch die entsprechenden Ämter des Landkreises kontrolliert. Es wurden seit der Kontrolle am 18.12.2012 weiterhin nur Abfälle der AS 12 01 18* bzw. 12 01 20* behandelt, basie- rend auf dem Bescheid des Landesverwaltungsamtes zum vorzeitigen Beginn vom 22.11.2012. Abweichungen wur- den hier nicht festgestellt. Kontrollen durch das Landesverwaltungsamt Es wurden noch keine Kontrollen durchgeführt. Die Inbetriebnahme der ersten Ausbaustufe (AN 01.10) wurde zum 06.02.2013 angezeigt. Die Erstkontrolle wird einige Zeit später und gemeinsam mit dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld er- folgen, um aufgrund des Zuständigkeitswechsels eine offizielle Übergabe durchzuführen. Aus diesem Grund wird die Erstkontrolle/Übergabe angemeldet erfolgen. 5. Sind Abfallströme der Firma Destimet von und nach Orten außerhalb Sachsen-Anhalts bekannt? Welche? Dem Stoffstromregister der Monate Dezember 2012 und Januar 2013 entspre- chend, wurden bisher (Stand: 06.02.2013) ausschließlich Abfälle der AS 12 01 18* und 12 01 20* aus Essingen (Baden-Württemberg) und Sennfeld (Bayern) zur Behandlung angenommen. Hierbei handelt es sich um ölhaltige Metallschlämme und metallhaltige Hon- und Schleifschlämme, die nach der Reinigung mittels Vakuumtrocknungsanlage von den ölhaltigen Bestandteilen separiert wurden. Die dabei anfallenden Öle (AS 19 12 07* – Öle und Konzentrate aus Abtrenn- prozessen) wurden in diesem Zeitraum entsorgt: 12,68 Tonnen                  Fürth (Bayern) Die derzeit genutzten Entsorgungswege sind zulässig. Die gereinigten Metalle (hier: AS 12 01 01 - Eisenpfeil- und Drehspäne) wurden als Abfall entsorgt: - 23,83 Tonnen                Linz (Österreich) - 22,72 Tonnen                Geldern (Nordrhein-Westfalen) (gereinigter Metallstaub - nicht als Abfall deklariert; siehe Punkt 4)",
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            "content": "11 Eine Prüfung des Entsorgungsweges nach Österreich ergab keine Auffälligkei- ten. 6. In welchen Fällen wurden in Sachsen-Anhalt seit 2010 widerrechtlich ein- gelagerte Abfälle registriert? Bitte die Beantwortung falls zweckmäßig auf Fälle mit Mengen über 100 Tonnen eingrenzen und mit Ablagerungsstätte, Art des Abfalls, Grund der Beanstandung, beanstandende Behörde und Konsequenz aus der Beanstandung wiedergeben. In Bezug auf die Fa. DESTIMET Green Services GmbH liegen zurzeit keine derartigen Informationen vor. In der Anlage am Standort Bitterfeld wurden bis- her keine mineralischen Abfälle aufgearbeitet.",
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