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"content": "Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/708 09.01.2012 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Uwe Loos (DIE LINKE) Sportfördergesetz für Sachsen-Anhalt auf den Weg bringen Kleine Anfrage - KA 6/7274 Vorbemerkung des Fragestellenden: DIE LINKE hält die Absicht der Landesregierung, ein Sportfördergesetz für Sachsen- Anhalt zu erarbeiten für einen Weg, mehr Planungssicherheit, Eigenverantwortung der Partner und eine effizientere Kontrolle in der Sportförderung zu sichern. Frühzei- tig sollte dazu der Landtag als Gesetzgeber an den Beratungen beteiligt werden, um notwendige Regelungen gemeinsam im dafür zuständigen Ausschuss für Inneres abzuwägen, bevor in der Sache entschieden wird. Insofern begrüßt DIE LINKE die im Innenausschuss am 24. November getroffene Absprache, am 23. Januar 2012 ei- ne Konsultation der sportpolitischen Sprecher aller Fraktionen durchzuführen, um in einem ersten Schritt sich zu den Grundzügen des zu erarbeitenden Sportförderge- setzes zu verständigen. Im Vorfeld des geplanten Gespräches ergeben sich für DIE LINKE ein Reihe von Fragen an die Landesregierung, um deren Beantwortung in Bezug auf ein Sportför- dergesetz für Sachsen-Anhalt gebeten wird. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Mit welchen gesetzlichen Vorschriften sollen in der Sportförderung eine höhere Planungssicherheit gewährleistet, Bürokratie abgebaut, notwendi- ge Transparenz gesichert und die Eigenverantwortlichkeit des Sports ge- stärkt werden? (Ausgegeben am 10.01.2012)",
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"content": "2 2. Welche Grundsätze hält die Landesregierung bei der Förderung des Sports sowie des Sportstättenbaus für unverzichtbar und in welcher Wei- se soll dabei den Belangen des Natur- und Umweltschutzes Beachtung geschenkt werden? 3. Welche Vorschriften sollen eine effiziente und transparente Zusammenar- beit zwischen den Landkreisen, kreisfreien Städten sowie den kreisange- hörigen Städten und Gemeinden und dem Sport/der Sportorganisation un- terstützen? 4. Wie soll mit dem Gesetz ein Handlungsrahmen zur Bewältigung der de- mografischen Herausforderungen im Sport einschließlich den Erforder- nissen zur Barrierefreiheit der Sportstätten sowie der Genderfrage gege- ben/gesetzt werden? 5. Mit welchen Vorschriften will die Landesregierung sichern, dass unter Be- achtung der Regeln der Raumordnung und Landesplanung bedarfsge- rechte und barrierefreie Sportstätten vorgehalten werden? 6. Welche Regelungen zur Sportstättennutzung durch gemeinnützige Verei- ne sollen getroffen werden? 7. Welche Vorstellungen gibt es hinsichtlich der Finanzierung der allgemei- nen und investiven Sportförderung im Rahmen eines Gesetzes? 8. Wie sollen Fragen der Sportstiftungen des Landes im Gesetz berücksich- tigt werden? Antwort zu den Fragen 1 bis 8: Der Koalitionsvertrag der CDU und der SPD in Sachsen-Anhalt enthält unter Num- mer 11.2 die Festlegung, dass zeitnah ein Sportfördergesetz erarbeitet wird. Da auf einen konkreten Gesetzentwurf noch nicht verwiesen werden kann, weil die Mei- nungsbildung innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen ist und die Phase der internen Abstimmung bezüglich der Formulierungsvorschläge erst begon- nen hat, kann die Beantwortung der o. g. Fragen nur im Gesamtzusammenhang er- folgen. Die Landesregierung plant das Inkrafttreten eines Sportfördergesetzes für den 1. Ja- nuar 2013. Die erste Kabinettbefassung, die den Gesetzentwurf zur Anhörung an Dritte freigeben soll, ist nach dem derzeitigen Verfahrensstand für März 2012 vorge- sehen. Ziel des Gesetzes soll die Förderung des Breiten-, des Leistungs-, des Gesundheits- und des Behindertensports sowie des Sportstättenbaus sein. Ein weiterer wesent- licher Aspekt ist die Regelung der finanziellen Unterstützung der Sportorganisationen unter Beachtung ihrer Autonomie. Hier soll ein Verfahren geschaffen werden, dass das Ehrenamt von bürokratischen Vorgaben entlastet, die Verwaltungsabläufe ver- einfacht und damit den Verwaltungsaufwand abbaut, wobei Kontrolle und Transpa- renz gesichert werden.",
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"content": "3 Zur Beratung sportlicher Grundsatzfragen ist vorgesehen, erstmals in Sachsen-An- halt ein Sportkuratorium einzusetzen. Die Besetzung und inhaltliche Ausgestaltung werden derzeit noch intern diskutiert. Im Vorfeld der konkreten Erarbeitung des Gesetzentwurfs begrüßt die Landesregie- rung die Diskussion innerhalb einer Expertenrunde im Landtag am 23. Januar 2012 unter Beteiligung von Vertretern des Sports und erwartet im Ergebnis, weitere Er- kenntnisse und detaillierte Anregungen auch unter Beachtung der Fragen dieser Kleinen Anfrage zu erhalten.",
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