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            "content": "Landtag von Sachsen-Anhalt                                       Drucksache 7/1585 21.06.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordnete Birke Bull-Bischoff (DIE LINKE) Einsatz von Mitteln der Europäischen Union für Aufgaben im Bereich Bildung (Einzelplan 07) Kleine Anfrage - KA 7/851 Vorbemerkung des Fragestellenden: Mittel der Europäischen Union (ESF und ELER) sind im Einzelplan 07 für folgende Maßnahmen eingestellt: -  Berufseinstiegsbegleiter, -  Kompetenzfeststellung, -  Alphabetisierung/Grundbildung, -  Schulerfolg sichern, -  Produktives Lernen, -  Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Prävention oder frühzeitigen Diagnose Schulversagen sowie zur Optimierung des Umgangs mit Heteroge- nität und -  Technische Hilfe Ministerium für Bildung. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Mittel stehen in der Förderperiode 2014 bis 2020 für die oben genann- ten Maßnahmen insgesamt zur Verfügung? Bitte geben Sie die insgesamt für jede dieser Maßnahmen in der Förderperiode zur Verfügung stehenden Mittel Hinweis:    Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er- folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 21.06.2017)",
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            "content": "2 an. Außerdem untergliedern Sie bitte nach Mitteln aus dem ESF und aus dem ELER, nach Landesmitteln, kommunalen Mitteln und übrigen Mitteln.) Eine entsprechende Darstellung ist der Tabelle der Anlage 1 zu entnehmen. Frage 2: Wie hoch ist zum Stichtag 31. März 2017 der Mittelabfluss bei den oben ge- nannten Maßnahmen? Bitte geben Sie die insgesamt für jede dieser Maßnah- men bisher abgeflossenen Mittel an. Außerdem untergliedern Sie bitte nach Förderung aus dem ESF und aus dem ELER. Vergleichen Sie darüber hinaus den tatsächlichen Mittelabfluss bei jeder dieser Maßnahmen mit jenem Mittel- abfluss, der bei einem kontinuierlichen Mitteleinsatz zum Stichtag zu erwarten gewesen wäre. Eine entsprechende Darstellung ist der Tabelle der Anlage 2 zu entnehmen. Hinsichtlich der erbetenen Gegenüberstellung des erwarteten Mittelabflusses bei „kontinuierlichem Mitteleinsatz zum Stichtag“ wurde die folgende Auslegung ange- wendet. Zu den kumulierten Haushaltsplanansätzen der Haushaltsjahre 2014 bis einschließlich 2016 wurden noch 3/12 (da Stichtag 31.03.2017) des Haushaltsplana- nsatzes 2017 addiert. Ansatz 2014 + Ansatz 2015 + Ansatz 2016 + ¼ Ansatz 2017 = Zielwert zum bei kont. Mittelabfluss Zu den Maßnahmen Berufseinstiegsbegleiter und Kompetenzfeststellung wurden keine Angaben vorgenommen, da diese zur Vermeidung von Kohärenzüberschnei- dungen aus dem OP ESF gestrichen werden sollen. Die bisher eingeplanten ESF-Mittel werden im Rahmen eines in 2017 zu erarbeiten- den OP-ESF-Änderungsantrages anderen Finanzplaneben zugeordnet. Insoweit sind Antworten zu den Fragen 3. bis 5. entbehrlich. Frage 3: Sollten Fälle auftreten, bei denen der tatsächliche Mittelabfluss unter den zu erwartenden Werten bei kontinuierlichem Abfluss liegt, worin sieht die Landes- regierung die Ursachen? Bitte geben Sie die Ursachen für jede Maßnahme ge- trennt an und gliedern Sie nach ESF und ELER. Für das Haushaltsjahr 2014 erfolgten noch keine Veranschlagungen für die Maß- nahmen der Förderperiode 2014-2020, da die Programmierung der Förderperiode zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war. Ferner ist zu beachten, dass auch die Veranschlagung im Doppelhaushalt 2015/2016 zu einem Zeitpunkt erfolgte, als die Operationellen Programme (OP) bzw. das Pro- gramm zur Entwicklung des Ländlichen Raumes (EPLR) noch nicht durch die Euro- päische Kommission genehmigt waren. Damit verbunden waren auch weitere Anfor- derungen im Bereich zu erbringender Systemunterlagen, die ab Beginn 2015 suk- zessive erarbeitet werden konnten.",
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            "content": "3 zu Berufseinstiegsbegleiter: siehe Antwort zu Frage 2 zu Kompetenzfeststellung: siehe Antwort zu Frage 2 zu Alphabetisierung/Grundbildung: Die Abweichungen liegen darin begründet, dass die Beantragung von Projekten sehr schleppend anlief. Es bedurfte der mehrfachen Sensibilisierung potentieller Antrag- steller, um der anfänglichen Skepsis bei der Beantragung von Projekten zu begeg- nen. zu Schulerfolg sichern: Der Mittelabfluss im Programm „Schulerfolg sichern“ verläuft kontinuierlich und ent- spricht der Planung. Im Jahresverlauf auftretende Differenzen werden zum Jahres- ende hin ausgeglichen bzw. minimiert, da die Träger die zur Verfügung stehenden Mittel erfahrungsgemäß sehr unterschiedlich abrufen. zu Produktives Lernen: Die Abweichung ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass bis Schuljahresende 2014/2015 ESF-Mittel aus der vergangenen Förderperiode genutzt werden konnten und erstmalig mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 Mittel der neuen Förderperiode in Anspruch genommen wurden. Reguläre Antragstellungen gemäß der Richtlinie waren erstmalig zum Schuljahr 2016/2017 möglich. Auch der Schulversuch zur Im- plementierung von Maßnahme-Modulen lief erst nach der notwendigen inhaltlichen Vorbereitung zum Schuljahr 2016/2017 an. Die für das Schuljahr 2016/2017 gewähr- ten Zuwendungen werden sich erst nach Schuljahresende zum Ende des Haushalts- jahres 2017 im Mittelabfluss widerspiegeln. zu Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen usw.: Aufgrund der hohen Komplexität der Teilaktion waren vor Beginn der Maßnahmen sehr umfangreiche fachliche und verwaltungstechnische Anforderungen in Verbin- dung mit umfangreichen Abstimmungsprozessen bei der Erstellung der Projektdurch- führungsdokumente zu bewältigen, so dass mit der Umsetzung der Teilaktion erst Anfang 2017 begonnen werden konnte. zu Technische Hilfe Ministerium für Bildung: Nachdem die Förderperiode in 2015 anlaufen konnte, wurden im Zuge des sukzes- siven Anlaufens der Programmmaßnahmen auch mögliche Einsatzfelder der TH- Mittel festgestellt und dazu die erforderlichen Systemgrundlagen erstellt. Bis dato er- wartete Bedarfe zur Sicherstellung der Maßnahmenadministration konnten durch die Gewährleistung von Personalkontinuität im Bereich der Landesverwaltung gedeckt werden, so dass derzeit keine Bedarfe an TH-finanziertem Personal zu decken sind. Mögliche Evaluierungen und Maßnahmenstudien befinden sich noch in der Konzep- tionierungsphase. zu IKT zur Nutzung elektronischer Medien an den allgemeinbildenden und berufsbil- denden Schulen: Aufgrund umfangreicher Klärungsbedarfe zur Auswahl (u. a. Wirtschaftlichkeitsunter- suchung), Finanzierung und Installation der Bewilligungsbehörde für die Administrie-",
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            "content": "4 rung der Maßnahme konnte die Veröffentlichung der ELER-IKT Richtlinie erst im März 2017 erfolgen, so dass bisher keine Mittel zum Abfluss gelangen konnten. Frage 4: Sollten Fälle gemäß Frage 3 auftreten, welche Maßnahmen wird die Landesre- gierung ergreifen, um einen kontinuierlichen Mittelabfluss in der Folgezeit und den vollständigen Einsatz der EU-Mittel bis zum Ende der Förderperiode zu gewährleisten? Bitte antworten Sie für jede oben genannte von der EU geför- derte Maßnahme einzeln und gliedern Sie nach ESF und ELER. zu Berufseinstiegsbegleiter siehe Antwort zu Frage 2. zu Kompetenzfeststellung: siehe Antwort zu Frage 2. zu Alphabetisierung/Grundbildung: Infolge der Gespräche mit den potentiellen Antragstellern konnte eine verstärkte Pro- jektbeantragung verzeichnet werden, die nach derzeitigem Erkenntnisstand und den Planungen der Projektträger eine vollständige Mittelbindung bis Ende der Förderpe- riode erwarten lassen. zu Schulerfolg sichern: Der bisher kontinuierliche Mittelabfluss sowie die derzeit bekannte Antragslage stel- len einen vollständigen Einsatz der Mittel nicht in Frage. zu Produktives Lernen: Die eingereichten Fördermittelanträge lassen erkennen, dass die für die Förderperio- de veranschlagten Mittel vollständig für die Umsetzung des Vorhabens benötigt wer- den. Das Netz der PL-Standortschulen wurde bereits bedarfsorientiert um zwei wei- tere PL-Standorte erweitert. Weitere Schulen sind an einer Beteiligung am Schulver- such interessiert, so dass innerhalb der Maßnahme bis zum Ende der Förderperiode ausreichend Möglichkeiten bestehen, den vollständigen Mittelabfluss unter Berück- sichtigung der Zielstellung zu erreichen. zu Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen usw.: Nach Inkraftsetzung der relevanten Systemunterlagen Anfang 2017 wurde auf ver- schiedenen Wegen über die zur Verfügung stehenden ESF-Mittel für die Maßnah- men informiert. Die Bemühungen zur Initiierung neuer Projekte werden kontinuierlich fortgesetzt. Neben Informationsveranstaltungen und Gesprächen mit Verantwor- tungsträgern und relevanten Akteuren im Bildungsbereich wird auf dem Bildungsser- ver Sachsen-Anhalt und mit Flyern über die Teilaktion informiert. Eine Information im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt ist in Vorbereitung. zu Technische Hilfe Ministerium für Bildung: Die Aktualität von Finanzierungsbedarfen und Einsatzmöglichkeiten der TH wird stets überprüft und ggf. unter Effizienzgesichtspunkten angepasst, insbesondere zum Ausschluss von Doppelförderung. Die Möglichkeit zur Verstärkung etwaiger Minder- bedarfe analoger Maßnahmen wird hierbei auch verfolgt.",
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            "content": "5 zu IKT zur Nutzung elektronischer Medien an den allgemeinbildenden und berufsbil- denden Schulen: Gemäß der im März 2017 veröffentlichten Richtlinie läuft eine erste Antragsrunde mit Stichtag 30.06.2017 und die zweite Antragsrunde zum Stichtagtag 30.09.2017 ist in Vorbereitung. Per Stichtag 30.04.2017 wurden bereits 40 Anträge eingereicht und weitere Anträge sind bereits angekündigt. Im Verlauf des Jahres ist mit der Bewilli- gung und Umsetzung der ersten Vorhaben zu rechnen. Nach Erstellung und Installation der Fördergrundlagen sowie der ersten positiven Resonanz der Zuwendungsempfänger auf die veröffentlichte IKT-Richtlinie ist anzu- nehmen, dass ein kontinuierlicher Mittelabfluss in der Folgezeit gewährleistet sein wird. Frage 5: Welche Vorstellungen hat die Landesregierung bisher zur Fortsetzung der eingangs genannten von der EU geförderten Maßnahmen nach Ende der Förderperiode? Welche Finanzierungsmodelle sind bisher in der Diskussion für den Fall, dass eine entsprechende Förderung durch die EU nicht mehr zur Verfügung steht oder nicht mehr in Anspruch genommen werden soll? zu Berufseinstiegsbegleiter: siehe Antwort zu Frage 2. zu Kompetenzfeststellung: siehe Antwort zu Frage 2. zu Alphabetisierung/Grundbildung: Der Bund und die Länder haben sich im Rahmen der „Dekade für Alphabetisierung“ verpflichtet, Anstrengungen zu unternehmen, den funktionalen Analphabetismus ein- zudämmen. Sofern für die sich anschließende EU-Förderperiode keine weiteren EU- Mittel zur Verfügung stehen bzw. nicht mehr für diese Zwecke eingesetzt werden dürfen, sind alternative Finanzierungsszenarien z. B. im Bereich der Erwachsenen- bildung zu prüfen. zu Schulerfolg sichern: Der Koalitionsvertrag „Zukunftschancen für Sachsen-Anhalt - verlässlich, gerecht und nachhaltig“ stellt fest, dass sich Schulsozialarbeit „als ein wirksamer Beitrag gegen Schulversagen erwiesen“ hat. Die Koalitionspartner wollen sich in diesem Zusam- menhang dafür einsetzen, dass eine weitere Finanzierung der Schulsozialarbeit auch nach Auslaufen der derzeitigen EU-Förderperiode sichergestellt wird. Die Landesregierung prüft derzeit im Sinne der Koalitionsvereinbarung die Zukunft der Schulsozialarbeit auf Ihre rechtliche und finanzielle Umsetzung. Die oben ge- nannten Beschlüsse sehen Berichterstattungen der Landesregierung zu festgelegten Zeitpunkten vor. zu Produktives Lernen: Die Landesregierung prüft die Möglichkeit, besondere Klassen „Produktives Lernen“ nach Beendigung der Förderperiode in das Regelsystem zu überführen. Die Prüfung schließt auch Kostenberechnungen mit ein.",
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            "content": "6 zu Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen usw.: Die Befähigung zu frühzeitiger Diagnose möglicher Ursachen von Schulversagen und deren Behebung auch im Rahmen ganztägig organisierter Angebote, die Qualifi- zierung zur Umsetzung inklusiver Angebote, die Erhöhung der Medienkompetenz und die Erweiterung der Fremdsprachenkompetenzen von Lehrkräften werden auch nach dem Abschluss der Förderperiode fortzuführen sein. Auf dem auch durch die Förderung erreichten Kompetenzniveau der Lehrkräfte werden über diesen Zeitpunkt hinaus bestehende Qualifizierungsbedarfe dann in Formen der Regelfortbildung des Landes zu überführen sein. zu Technische Hilfe Ministerium für Bildung: Bei den Mitteln der Technischen Hilfe handelt es sich nicht um Programmmittel. Die Technische Hilfe ist eine per Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 geregelte, finanzielle Unterstützung für die sich aus der Umsetzung der Fonds ergebenden Pflichtaufga- ben. zu IKT zur Nutzung elektronischer Medien an den allgemeinbildenden und berufsbil- denden Schulen: Über den Fortgang einer IKT-Ausstattungsförderung an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt nach der Förderperiode 2014-2020 muss noch entschieden werden. Zu konkreten Finanzierungsmodellen können daher zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden.",
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            "content": "Anlage 1 zu Frage 1 der KA 7/851 der Abgeordneten Bull-Bischoff Mittel gesamt   EU-Mittel       Land      Kommune     Übrige ESI-Fond                  Maßnahme in €         in €           in €        in €      in € Berufseinstiegsbegleiter                    8.500.000     6.800.000           -           - 1.700.000 Kompetenzfeststellung                      16.500.000    13.200.000  3.300.000            -         - Alphabetisierung / Grundbildung             8.750.000     7.000.000           -     875.000   875.000 Schulerfolg sichern                      118.707.946     94.966.357 23.741.589            -         - ESF     Produktives Lernen                          1.875.000     1.500.000     375.000           -         - Fort- und Weiterbildungs-maßnahmen zur Prävention oder frühzeitigen           19.910.163    15.928.130  3.982.033            -         - Diagnose Schulversagen Technische Hilfe - MB                       3.574.617     2.859.693     714.924           -         - IKT zur Nutzung elektronischer Medien ELER     an den allgemeinbildenden und              13.333.333    10.000.000           -   3.333.333         - berufsbildenden Schulen",
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            "content": "Anlage 2 zu Frage 2 der KA 7/851 der Abgeordneten Bull-Bischoff tatsächlicher       EU-Mittelzielwert bei ESI-Fond                  Maßnahme                 EU-Mittelabfluss       kont. Mittelabfluss in € (zum 31.03.17)      in € (zum 31.03.17) Berufseinstiegsbegleiter                                    -                       - Kompetenzfeststellung                                       -                       - Alphabetisierung / Grundbildung                     1.027.606               2.484.100 Schulerfolg sichern                               30.311.597               31.351.225 ESF     Produktives Lernen                                    115.886                 525.000 Fort- und Weiterbildungs-maßnahmen zur Prävention oder frühzeitigen                            0               4.876.175 Diagnose Schulversagen Technische Hilfe - MB                                       0                 567.150 IKT zur Nutzung elektronischer Medien ELER     an den allgemeinbildenden und                               0               4.843.825 berufsbildenden Schulen",
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