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"content": "Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3894 31.01.2019 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Robert Farle (AfD) Süßer See im Seegebiet Mansfelder Land Kleine Anfrage - KA 7/2162 Vorbemerkung des Fragestellenden: Aufgrund der langanhaltenden Hitzeperiode diesen Sommer sank der Pegel des Sü- ßen Sees im Seegebiet Mansfelder Land um über 40 cm. Dies veranlasste den Kreistag Mansfeld Südharz zu zwei Allgemeinverfügungen, die jegliche Wasserent- nahme untersagten. Im Untersagungszeitraum konnte aber durch Inaugenschein- nahme durch den Fragesteller an zwei Terminen das fortwährende Abpumpen von Seewasser festgestellt und dokumentiert werden. Der Süße See im Seegebiet Mansfelder Land verschlammt zusehends, was auf ver- schiedene Einflüsse zurückzuführen ist. In früheren Jahren wurde dieser Ver- schlammung entgegengewirkt, indem in regelmäßigen Abständen zumindest Teile des Seegrundes ausgebaggert wurden. Bei Starkregenereignissen kommt es zu sogenannten Abschlägen (derzeit zwischen 10- und 20-mal pro Jahr) des Rückhaltebeckens des Klärwerkes des AZV „Süßer See“ und im Zuge dessen zu Fäkalieneintrag in den Süßen See im Seegebiet Mans- felder Land. Diese Starkregenereignisse nahmen in den letzten Jahren zu und werden auch in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Hinweis: Eine Einsichtnahme des vertraulichen Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landta- ges in der Landtagsverwaltung - Akteneinsichtnahmeraum - nach Terminabsprache möglich. Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 01.02.2019)",
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"content": "2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung der Landesregierung: In der Tabelle der Antwort zu der Frage 1 sind personenbezogene Daten enthalten, deren Veröffentlichung das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen beein- trächtigen würde. Daher ist in dieser Version der Antwort eine Anonymisierung der Namensangaben zweier Unternehmen vorgenommen worden, da bei diesen natür- liche Personen Träger des Betriebes sind. Die Version der Antwort mit den vollstän- digen Angaben ist aus Datenschutzgründen nur im Akteneinsichtnahmeraum des Landtags einzusehen. 1. Wer betreibt derzeit Pumpen zur Wasserentnahme aus gewerblichen Zwe- cken am Süßen See und wie ist die Entnahmemenge geregelt? Bitte Auf- listung aller pumpenbetreibenden Betriebe mit erlaubter Höchstentnah- memenge sowie Verweis wie und wo dies geregelt ist. Zu gewerblichen Zwecken entnehmen drei Unternehmen Wasser aus dem Sü- ßen See für Bewässerungszecke. Die Höhe der Entnahmemengen ist in den entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnissen geregelt und in der nachfol- genden Tabelle dargestellt. Tabelle 1: Übersicht der Wasserentnahmen aus dem Süßen See Unternehmen Datum der wasser- maximale Ent- Zweck rechtlichen Erlaubnis nahmemenge Obsthof am Süßen 04.10.2011 65.000 m³/a Bewässerung See GmbH 27.05.1993 400 m³/a Pflanzenschutz 16.04.1993 130.000 m³/a Bewässerung anonymisiert 25.01.2008 30.000 m³/a Bewässerung 02.04.2002 20.000 m³/a Bewässerung anonymisiert 06.10.2003 4.745 m³/a Bewässerung 2. Bestehen Konzessionen zum Abpumpen aus Eigentumserwerb? Wenn ja, wer besitzt eine oder mehrere davon? Der Landesregierung sind keine Konzessionen zum Abpumpen aus Eigen- tumserwerb bekannt. 3. Gibt es Verträge zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und privaten Inves- toren, die das Abpumpen von Wasser aus dem Süßen See betreffen? Wenn ja, mit wem? Der Landesregierung sind keine Verträge zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und privaten Investoren bekannt, die das Abpumpen von Wasser aus dem Sü- ßen See betreffen.",
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"content": "3 4. Sind etwaige Abpumpmengen aus Konzessionen und/oder Verträgen be- grenzt oder sind diese beliebig hoch? Bitte Auflistung der einzelnen Ge- nehmigungen und Pumpmengen. Siehe Antwort zu Frage 2 und 3. 5. Wie gestaltet sich die einzelne Preisentwicklung in den letzten 20 Jahren und woran ist diese eventuell gekoppelt? Eine Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich, da nicht erkennbar ist, wel- che Preisentwicklung gemeint ist. 6. Ergeben sich aus den oben genannten Regelungen Festschreibungen zur Einschränkung der Wasserentnahmemenge in Hitzeperioden und wie sind diese festgehalten (Anteil an Normalentnahmemenge)? In den wasserrechtlichen Erlaubnissen ist als Nebenbestimmung geregelt, dass beim Rückgang des Wasserstandes im Süßen See die Entnahmemengen zu reduzieren oder die Entnahmen gegebenenfalls einzustellen sind. 7. Werden die Entnahmemengen generell überprüft? Von wem? Wie regel- mäßig? Mit Ankündigung? Wie sehen hier die Resultate aus? Welche Sanktionen drohen? Es ist Aufgabe der unteren Wasserbehörde die Bestimmungen der wasser- rechtlichen Erlaubnisse für die Entnahmen zu überwachen. Diese entscheidet im Einzelfall über den Turnus der Überwachung. Die Überwachung der Einhal- tung von Bestimmungen wasserrechtlicher Erlaubnisse erfolgt in der Regel un- angekündigt. Wird dabei eine unzulässige Gewässerbenutzung festgestellt, kann diese gemäß § 114 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Verstöße im Bereich des Süßen Sees sind nicht bekannt. Darüber hinaus werden die Entnahmemengen im Rahmen der Erhebung des Wasserentnahmeentgeltes stichpunktartig überprüft. Soweit die in einem die Gewässerbenutzung zulas- senden Bescheid festgesetzte Jahresmenge überschritten ist (§ 3 Abs. 5 Satz 1 Alternative 2 WasEE-VO LSA), wird bei der Berechnung des Wasserentnahme- entgeltes die doppelte Menge der tatsächlich unerlaubt geförderten Menge zu- grunde gelegt. 8. Wurden die Entnahmemengen im Zeitraum der oben erwähnten Allge- meinverfügungen besonders überprüft? Welche Erkenntnisse ergaben sich daraus? Im Zeitraum des Geltungsbereiches der Allgemeinverfügung mussten die Obst- baubetriebe täglich ihre Entnahmemengen melden. Die täglich erlaubten Ent- nahmemengen wurden aufgrund der zum Einsatz kommenden sparsamen Tröpfchenbewässerung nicht ausgeschöpft.",
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"content": "4 9. Die Anbauflächen der Obstbauern werden größer und daraus ergibt sich ein höherer Wasserbedarf. Ist die genehmigte Wassermenge an die An- baufläche gekoppelt? Nein. 10. Durch welche Quellen wird der Süße See normalerweise gespeist und welche sind davon bereits versiegt? Bitte jeweils mit Menge der Zufuhr und Anteil an der Gesamtzufuhr angeben. Der Hauptzufluss zum Süßen See ist die Böse Sieben mit einem langjährigen mittleren Abfluss von etwa 143 Liter pro Sekunde. Daneben wird der See vom Salzgraben (mittlerer Abfluss etwa 40 Liter pro Sekunde) und dem Froschmüh- lenstollen (mittlerer Abfluss etwa 50 Liter pro Sekunde) gespeist. Es ist nicht bekannt, dass ein maßgeblicher Zufluss zum See versiegt ist. 11. Wieso rückte man von dieser Praxis des Ausbaggerns zum Zwecke des Entgegenwirkens der Verschlammung des Süßen Sees ab? Sedimentbaggerungen im Zulaufbereich des Süßen Sees hat der Landesbe- trieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft in der Vergangenheit im Mündungsbereich der Bösen Sieben und des Salzgrabens durchgeführt. Bag- gerungen erfolgen für den Zulaufbereich des Sees regelmäßig in einem Turnus von fünf bis acht Jahren. Die nächste Baggerung soll voraussichtlich 2019/2020 stattfinden. 12. Wie soll dem Problem der Verschlammung zukünftig entgegengewirkt werden, wenn nicht durch Ausbaggern zumindest Teilen des Süßen Sees? Siehe Antwort zu Frage 11. 13. Liegen Befunde vor, welche eventuellen Schadstoffe im Seeschlamm ge- bunden sind? Ja. Im Sediment des Sees sind Schwermetalle infolge der jahrhundertelangen bergbaulichen Tätigkeiten und der Schwermetallverhüttung im Einzugsgebiet des Süßen Sees enthalten. 14. Können diese Schadstoffe im Seeschlamm als „sicher verwahrt“ bezeich- net werden oder ist im Laufe der Zeit mit einem Austreten selbiger zu rechnen und welche Folgen, insbesondere für die Gesundheit der Bade- gäste, sind zu erwarten? Der Gewässerkundliche Landesdienst beobachtet regelmäßig das Milieu des Süßen Sees. Eine Milieuveränderung, z. B. Versauerung des Süßen Sees, ist bisher nicht festgestellt worden. Somit ist von keiner Gefährdung der Gesund- heit der Badegäste oder des Gewässerökosystems durch Schwermetalle aus- zugehen.",
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"content": "5 15. Sollten diesbezüglich (Frage 13. und 14.) keine Erkenntnisse vorliegen: Besteht die Absicht, diesbezügliche Erkenntnisse zu gewinnen (wann und wie)? Siehe Antwort zu Frage 13 und 14. 16. Wieso wird die Schilfmahd nicht mehr praktiziert, wodurch der Nährstoffe- intrag durch absterbendes Schilf reduziert, sowie gleichzeitig ein stärke- res Wurzelwachstum angeregt würde, welches die betreffenden Uferberei- che vor Geländeabtrag schützen könnte? Der für die Gewässerunterhaltung zuständige Landesbetrieb für Hochwasser- schutz und Wasserwirtschaft hat bisher keine Schilfmahd im Bereich des Süßen Sees vorgenommen. 17. Sind die derzeitigen baulichen Maßnahmen und konzeptionellen Maßnah- men geeignet, mit den zunehmenden Starkregenereignissen fertig zu wer- den? Ja, die Mischwasserkanalisation entspricht den allgemein anerkannten Regeln der Technik. 18. Welche baulichen Maßnahmen wären erforderlich, um einen Fäkalienein- trag in den Süßen See dauerhaft zu verhindern? Um einen Fäkalieneintrag vollständig zu verhindern, müssten alle Abwasserein- leitungen in den Süßen See unterbunden oder einer vorherigen Abwasserbe- handlung zugeführt werden. Dazu müsste auch das von befestigten Flächen abfließende Niederschlagswasser gesammelt und einer Behandlung zugeführt werden. 19. Welche baulichen Maßnahmen davon sind bereits angedacht und/oder ge- plant? Im Sinne der Antwort zu Frage 18 sind keine baulichen Maßnahmen angedacht oder geplant. Zu Maßnahmen zur Reduzierung der Abschläge wird auf die Ant- wort zu Frage 24 verwiesen. 20. Ist ein etwaig vorhandener und/oder geplanter Grobstoffrechen in der La- ge, das Problem des Bakterieneintrages in den Süßen See, und damit der gesundheitlichen Gefährdung insbesondere der Badegäste, zu reduzieren oder gar zu verhindern, oder handelt es sich hierbei lediglich um eine kosmetische Maßnahme? Der Einbau eines Grobstoffrechens führt zu einer Verringerung des Eintrags von pathogenen Keimen. Keimbelastete Abwasserbestandteile wie Toilettenpa- pier oder Hygieneartikel werden zurückgehalten.",
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"content": "6 21. Wird die Wasserqualität in Hinsicht des Bakterieneintrages in den Süßen See nach solchen Abschlägen überprüft, um eine Gesundheitsgefährdung zu vermeiden? Am Süßen See befinden sich vier Abschnitte, an denen während der Badesai- son die Wasserqualität überwacht wird. Nur die Badestelle Aseleben des Süßen Sees ist für kurzzeitige Verschmutzungen durch Mischwasserabschläge nach Starkregenereignissen in unmittelbarer Nähe der Badestelle anfällig. Infolge von Abschlägen ist eine fäkale Beeinträchtigung der Wasserqualität im Bereich der Badestelle Aseleben zu besorgen, d. h. es können zeitweise mikrobielle Verun- reinigungen auftreten. Um die Badenden bei Auftreten dieser Ereignisse vor möglichen Gesundheitsgefährdungen zu schützen, wurde in Abstimmung zwi- schen Gesundheits- und Umweltamt, Gemeinde und Abwasserzweckverband festgelegt, dass das Gesundheitsamt durch das Umweltamt zeitnah über das eingetretene Abschlagsereignis informiert wird. Das Gesundheitsamt erteilt aus Vorsorgegründen während der Dauer der kurzzeitigen Verschmutzung Bade- verbot bzw. rät vom Baden ab und informiert die Badenden vor Ort insbesonde- re durch das Aushängen von Warnhinweisen und über das Internet. Darüber hinaus überprüft das Gesundheitsamt an der Badestelle Aseleben durch zu- sätzliche Beprobung und Bestimmung der mikrobiologischen Parameter Intesti- nale Enterokokken und Escherichia coli, ob die kurzzeitige Verschmutzung be- endet ist. Erst bei Vorliegen von einwandfreien Untersuchungsergebnissen die- ser Parameter wird das Badeverbot aufgehoben. 22. Wenn nein, wieso nicht? Siehe Antwort zu Frage 21. 23. Wenn ja, um welche Bakterien handelt es sich und wie wird sichergestellt, dass sich diese nicht dauerhaft im Gewässer befinden? Gemäß Badegewässerverordnung des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt die Be- urteilung der Qualität der Badegewässer anhand der Überwachung der mikro- biologischen Parameter Intestinale Enterokokken und Escherichia coli. Bei die- sen Parametern handelt es sich um sogenannte Indikatorkeime und nur ein er- höhter Nachweis dieser Parameter im Badegewässer weist auf fäkale Verunrei- nigungen hin. Beim Süßen See werden an der Badestelle Aseleben diese Parameter kurz vor und während der Badesaison und zusätzlich bei erfolgten Mischwasserab- schlägen auch nach Starkregenereignissen bestimmt. Für die Beurteilung der einzelnen Untersuchungsergebnisse sind in der Badegewässerverordnung Schwellenwerte für beide Parameter definiert, bei deren Überschreitung unver- zügliches Handeln (Nachkontrolle) und bei bestätigter Überschreitung in der Nachkontrolle entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Badenden (z. B. Badeverbot) erforderlich sind.",
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"content": "7 24. Wird das Regenwasser, welches auf der B 80 anfällt, in die Kläranlage Rollsdorf eingeleitet oder dem Süßen See zugeführt? Wäre letzteres nicht sinnvoller, um die erwähnten Abschläge und damit den Fäkalieneintrag in den See zu minimieren? Das Regenwasser der B 80 wird über ein qualifiziertes Mischsystem dem Regenüberlaufbecken Aseleben und somit zum überwiegenden Teil der Kläran- lage Rollsdorf zugeführt. Im Starkniederschlagsfall kann es auch zur Einleitung in den Süßen See über das Regenüberlaufbecken Aseleben kommen. Nach Einrichtung der Kaskadensteuerung lag im Jahr 2018 die Anzahl der Ab- schlagsereignisse bei vier. Vor Einleitung des Niederschlagswassers der B 80 in das qualifizierte Mischsystem wird die Niederschlagswassermenge in einem in der B 80 liegenden Stauraumkanal gedrosselt. Das bewirkt, dass der Spit- zenabfluss aus dem übrigen Einzugsgebiet, der zu Abschlägen in den Süßen See führt, sehr wenig durch die Niederschlagswasserableitung von der B 80 beeinflusst wird. Eine direkte Einleitung des Niederschlagswassers von der B 80 hätte daher nur sehr geringe Auswirkungen auf die Abschlagsereignisse. 25. Welche Folgen (negativ und positiv) hätte ein Ausbaggern im Einzugsge- biet der Bösen Sieben für den See als Ganzes und welche Kosten ent- stünden dadurch? Sedimententnahmen aus den Gewässern im Einzugsgebiet des Sees hätten nur vernachlässigbare positive Auswirkungen auf die Gewässerqualität des Sees. Zu Kosten liegen keine Erkenntnisse vor.",
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