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"content": "Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3634 26.11.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Ralf Bergmann (SPD) Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Dienstbetrieb der Revierstation Hohenberg-Krusemark (Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck, Landkreis Stendal) Kleine Anfrage - KA 6/8561 Vorbemerkung des Fragestellenden: Als nachgeordnete Dienststelle des Polizeireviers Stendal bestand bislang die Re- vierstation Hohenberg-Krusemark. Für die Revierstation werden Räume genutzt, die von der Gemeinde Hohenberg-Krusemark angemietet wurden. In den letzten Wochen fiel Einwohnern der Sitzgemeinde auf, dass ein Dienstbetrieb in der Revierstation Hohenberg-Krusemark nicht mehr stattfindet. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Besteht die Revierstation weiterhin als Dienststelle fort? Wenn ja, mit wel- cher personellen Ausstattung? Bitte Zahl der Polizeivollzugsbeamten und der Besoldungsgruppen angeben. Wenn nein, durch wen wurde die Ent- scheidung über die Auflösung der Dienststelle getroffen? Zu welchem Zeitpunkt wurde die Dienststelle aufgelöst? Die Revierstation Hohenberg-Krusemark wurde auf der Grundlage der vormals existierenden Rahmenbedingungen im Zuge der Polizeistrukturreform 2007 als eine dem Polizeirevier Stendal (Dienststelle) nachgeordnete Organisationsein- heit eingerichtet. Im Rahmen der von der Landesregierung im Jahr 2014 beschlossenen Maß- nahmen zur Organisationsfortentwicklung der Landespolizei Sachsen-Anhalt entfallen - entsprechend Ziffer 3h des Kabinettsbeschlusses vom 6. Mai 2014 - die Revierstationen als Organisationseinheiten der Polizeireviere gänzlich. (Ausgegeben am 26.11.2014)",
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"content": "2 Im Zuge der Umsetzung der beschlossenen organisatorischen Anpassungen werden von der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord die Diensträume in Hohenberg-Krusemark seit dem 4. November 2014 nicht mehr als Revierstation genutzt. 2. Wie wird derzeit die polizeiliche Aufgabenerfüllung im bisherigen Dienst- bezirk der Revierstation Hohenberg-Krusemark sichergestellt? Das Polizeirevier Stendal bleibt als Basisdienststelle weiterhin Träger aller poli- zeilichen Aufgaben im Landkreis Stendal. Die Erreichbarkeit und Ansprechbarkeit der Polizei für die Bürger in den Städten und Gemeinden der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck, für kommunale Entscheidungsträger sowie Kooperationspartner der Polizei, wird zudem durch den Einsatz von zwei Regionalbereichsbeamten verlässlich gewährleistet. Seit dem 31. Oktober 2014 verrichten zwei Regionalbereichsbeamte, ein Krimi- naloberkommissar und ein Polizeihauptmeister ihren Dienst im regionalen Be- reich der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck. Sie fungieren als Ansprech- partner der Bürger und nehmen Aufgaben der Präsenz, der Prävention und der Zusammenarbeit mit der kommunalen Verwaltung sowie mit anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wahr. Des Weiteren treffen die beiden Regionalbereichsbeamten gefahrenabwehrende Maßnahmen und über- nehmen neben ihren originären Aufgaben auch Aufgaben der Anzeigen- und Verkehrsunfallaufnahme sowie einzelne Ermittlungstätigkeiten. Für die Unterbringung der Regionalbereichsbeamten wurde mit Zustimmung des Ministeriums der Finanzen ein Mietvertrag über die Nutzung eines Büros im Rathaus der Stadt Arneburg abgeschlossen. Dieses Büro wird von den Beam- ten seit 3. November 2014 für dienstliche Tätigkeiten genutzt. 3. Für den Fall der erfolgten bzw. bevorstehenden Auflösung der Reviersta- tion Hohenberg-Krusemark: Bis wann bestand/besteht das Mietverhältnis über die bisherigen Diensträume mit der Gemeinde Hohenberg-Kruse- mark? Wie lange wird das Mietverhältnis über den Zeitraum der Auflösung der Revierstation hinaus bestehen? Welche Aufwendungen werden dem Land Sachsen-Anhalt hieraus entstehen? Der Mietvertrag für die Diensträume der Revierstation Hohenberg-Krusemark wurde beim Infrastrukturbetrieb der Stadt Arneburg (Eigenbetrieb) zum 31. Dezember 2014 gekündigt. Bis zum Ende des Mietverhältnisses dienen die Räumlichkeiten unabdingbaren logistischen Zwecken der Polizei. Das Land Sachsen-Anhalt hat als Aufwendungen für die verbleibende Mietdau- er zwei Monatsmieten à 599 Euro (Kaltmiete) zuzüglich zwei Betriebskosten- vorauszahlungen in Höhe von je 150 Euro zu tragen. Mithin betragen die Kos- ten aus dem bestehenden Mietverhältnis bis zum Jahresende 2014 insgesamt 1.498 Euro. Eine abschließende Betriebskostenabrechnung kann zum gegen- wärtigen Zeitpunkt noch nicht in die Kostenbetrachtung einfließen.",
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