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            "content": "2 Frage 2: Welche Ausbaustrategien verfolgen die Städte und Gemeinden des Landkrei- ses Börde im Einzelnen? Die Städte und Gemeinden Oebisfelde-Weferlingen, Flechtingen (Verbandsgemein- de), Wanzleben, Niedere Börde, Westliche Börde (Verbandsgemeinde), Oschersle- ben, Elbe-Heide (Verbandsgemeinde) und Barleben setzen zur Beseitigung der un- terversorgten „weißen NGA-Flecken“ auf das Betreibermodell (Schaffung einer eige- nen passiven Netzinfrastruktur und anschließende Verpachtung an einen privaten Netzbetreiber). Die Städte bzw. Gemeinden Obere Aller (Verbandsgemeinde), Hohe Börde, Haldensleben und Wolmirstedt setzen auf eigenwirtschaftlichen Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen in Verbindung mit Förderprojekten nach dem Prin- zip „Wirtschaftlichkeitslücke“. Die Gemeinde Sülzetal strebt die flächendeckende Er- schließung ohne Einsatz von Fördermitteln an. Frage 3: Wieviel Fördergeld steht für den Breitbandausbau im Landkreis Börde zur Ver- fügung? Bitte einzeln nach Städten und Gemeinden auflisten. Für die Städte und Gemeinden Oebisfelde-Weferlingen (15 Mio. Euro), Flechtingen (Verbandsgemeinde, 15 Mio. Euro), Wanzleben (10,7 Mio. Euro), Niedere Börde (8,2 Mio. Euro), Westliche Börde (Verbandsgemeinde, 13,5 Mio. Euro), Oschersle- ben (11 Mio. Euro), Elbe-Heide (Verbandsgemeinde, 15 Mio. Euro) und Barleben (6 Mio. Euro) sind Fördergelder des Bundes mit vorläufigen Zuwendungsbescheiden für die Betreibermodelle in Aussicht gestellt worden. Die endgültigen Zuwendungsbe- scheide stehen noch aus. Die Gemeinde Hohe Börde kann über Fördergelder von 1,1 Mio. Euro verfügen (ge- meinsame Förderung Bund/Land/EU nach dem Prinzip „Wirtschaftlichkeitslücke“). Die jeweiligen (endgültigen) Zuwendungsbescheide sind erteilt. Die Stadt Haldensleben (1,4 Mio. Euro) und die Verbandsgemeinde Obere Aller (2,2 Mio. Euro) können über Fördergelder von Land/EU verfügen. Die jeweiligen Zu- wendungsbescheide sind erteilt. Der Stadt Wolmirstedt sind durch das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Fördergelder des Landes in noch zu bestimmender Höhe (im Ergebnis eines Auswahlverfahrens) für die Erschließung der letzten „weißen NGA-Flecken“ in Gewerbegebieten nach dem Prinzip „Wirtschaftlichkeitslücke“ in Aussicht gestellt worden. Für die flächendeckende Erschließung der Gemeinde Sülzetal ist kein Fördergeld er- forderlich.",
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            "content": "3 Frage 4: Welche Genehmigungen durch Gemeinde, Landkreis und ggf. Landesbehörden sind erforderlich, damit Telekommunikationsunternehmen ihren eigenfinanzier- ten Ausbau starten können? Wie lange dauert die Ausstellung dieser Geneh- migungen im Landkreis Börde? Es sind Genehmigungen nach § 68 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) erfor- derlich. Diese Genehmigungen werden durch die Telekommunikationsunternehmen beantragt. Die Ausstellung der Genehmigungen durch die jeweiligen Träger der We- gebaulast dauert im Landkreis Börde gemäß Angaben der Städte und Gemeinden des Landkreises Börde, des Landkreises Börde, der Landesstraßenbaubehörde (LSBB) und der Telekommunikationsunternehmen zwischen einem Tag und 175 Ta- gen. In einer Vielzahl von Fällen befinden sich im Jahr 2017 gestellte Anträge auf Ge- nehmigung noch in der Bearbeitung. Dies gilt insbesondere für die LSBB und die Städte und Gemeinden, die ihren Ausbau nach dem Betreibermodell vornehmen. Frage 5: Welche Genehmigungen durch Gemeinde, Landkreis und ggf. Landesbehörden sind erforderlich, damit Telekommunikationsunternehmen den mit Fördermit- teln unterstützten Ausbau starten können? Wie lange dauert die Ausstellung dieser Genehmigungen im Landkreis Börde? Es sind Genehmigungen nach § 68 Abs. 3 TKG erforderlich. Diese Genehmigungen werden durch die Telekommunikationsunternehmen beantragt. Da der geförderte Ausbau in den Städten und Gemeinden, die nach dem Prinzip „Wirtschaftlichkeitslü- cke“ vorgehen, gerade erst angelaufen ist, lassen sich zur Zeitdauer der Genehmi- gungen noch keine Aussagen treffen. Frage 6: Wie lange wird es voraussichtlich dauern, bis der Landkreis Börde flächende- ckend mit schnellen Internetanschlüssen versorgt ist? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab - beispielsweise davon, in welcher Ge- schwindigkeit die Städte und Gemeinden, die nach dem Betreibermodell vorgehen, ihren Ausbau realisieren. In den entsprechenden jüngst veröffentlichten Ausschrei- bungen der ARGE Breitband (siehe https://breitband.sachsen-anhalt.de/nga-ausbau- projekte/ausschreibungen/) wird von einer Ausführung der Bauleistungen bis Ende November 2019 ausgegangen. Des Weiteren hängen Ausbau und Ausbaugeschwin- digkeit in diesen Städten und Gemeinden auch davon ab, ob die angestrebten An- schlussquoten erreicht werden. Auf der Internetseite www.breitbandengel.de werden die jeweiligen Quoten dargestellt. In den Städten und Gemeinden, die nach dem Förderprinzip „Wirtschaftlichkeitslü- cke“ vorgehen, hängt die Realisierung der Ausbauziele unter anderem von den Ka- pazitäten der ausführenden Bau- bzw. Telekommunikationsunternehmen und der Dauer der Genehmigungen gemäß § 68 TKG ab. Ein „verbindliches“ Datum zu nennen, wann der Landkreis Börde flächendeckend mit schnellen Internetanschlüssen versorgt ist, ist der Landesregierung demgemäß nicht",
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            "content": "4 möglich. Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung wird aber weiterhin daran mitwirken, dass der Ausbau so zügig wie möglich erfolgt. Frage 7: Zu welchen Teilen erfolgt der Breitbandausbau im Landkreis Börde mit Glasfa- serkabel, über Kupfer und die erweiterte Technologie Vectoring? Kommen dar- über hinaus weitere technische Lösungen wie Funk oder Satellit zur Anwen- dung? Konkrete anschlussbezogene Statistiken darüber liegen der Landesregierung nicht vor. Die acht Städte und Gemeinden der ARGE Breitband wollen gemäß ihren Aus- bauplanungen rund 41.500 Haushalte mit Glasfaseranschlüssen versorgen. In den geförderten Projekten nach dem Prinzip „Wirtschaftlichkeitslücke“ werden in den Städten bzw. Gemeinden Haldensleben, Hohe Börde und Obere Aller rund 14.000 Haushalte mit FttC-Anschlüssen (überwiegend), aber auch mit FttH-Anschlüs- sen versorgt. Der eigenwirtschaftliche Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen erfolgt ebenfalls als Glasfaserausbau. Hier wird die „letzte“ Verteilereinrichtung mit Glasfa- ser angeschlossen; für die Übertragung von dort bis zum Endkunden wird meist die bestehende Kupferleitung genutzt. Auch auf diese Weise werden schnelle Internet- anschlüsse realisiert. Von dieser Ausbaustrategie dürften etwa 30.000 Haushalte profitieren. In Gewerbegebieten werden auch im geförderten Ausbau nach dem Prinzip „Wirt- schaftlichkeitslücke“ Glasfaser-Gebäude-Anschlüsse realisiert. Hiervon profitieren mehrere hundert Unternehmen. In einzelnen Städten (insbesondere Haldensleben, Oschersleben, Wanzleben, Wol- mirstedt) versorgen Kabelnetzbetreiber ihre Kunden mit sog. „Coax“-Anschlüssen, die Downloadgeschwindigkeiten von mehr als 100 MBit/s ermöglichen. Dies dürfte mehr als zehntausend Anschlüsse betreffen. Allein Vodafone/Kabel Deutschland versorgt in Oschersleben und Wanzleben insgesamt 8.300 Haushalte mit Bandbrei- ten von derzeit bis zu 200 MBit/s. Weitere technische Lösungen wie Funk oder Satellit kommen vereinzelt zur Anwen- dung, aber lediglich als Ergänzung zum Festnetzanschluss. Frage 8: Kann das Ausbauziel mit einer Mindestübertragungsrate von 50 Mbit/s und für Gewerbegebiete von 100 Mbit/s bis zum Jahre 2018 gehalten werden? Siehe dazu die Antwort auf Frage 6.",
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            "content": "7 nehmen in den jeweiligen Kommunen haben, und zwar bezogen auf die Gesamtzahl der Bevölkerung. Wegen des ausdifferenzierten Telekommunikationsmarktes mit di- versen Netzbetreibern und Resellern hätte die Ermittlung dieser Daten einen unver- hältnismäßig hohen Aufwand bedeutet. Somit liegen der Landesregierung dazu keine Daten vor. Frage 18: In welchem Umfang gestalten sich die Arbeiten? Wie viele Kilometer Glasfa- serkabel müssen insgesamt verlegt werden, davon im Tiefbau oder in bereits vorhandene Leerrohre? In den acht Betreibermodell-Kommunen sollen nach Angaben des Landkreises 1.330 km Tiefbau, 2.544 km Leerrohre und 6.793 km Glasfaserkabel verlegt werden. Für den eigenwirtschaftlichen Ausbau besteht keine Anzeigepflicht gegenüber der Landesregierung; somit liegen hier keine entsprechenden Statistiken vor. Frage 19: Ist neben dem aktuell bekannten Konzessionspartner DNS:NET geplant, künftig weitere Unternehmen in das Betreibermodell des Bördekreises einzubeziehen? Gemäß Auskunft des Landkreises Börde ist dies nicht geplant.",
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