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            "content": "Landtag von Sachsen-Anhalt                     Drucksache 6/2898 17.03.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beobachtung von Abgeordneten des Landes Sachsen-Anhalt durch den Ver- fassungsschutz Kleine Anfrage - KA 6/8232 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1.   Führt der Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt Beobachtungen von Abgeordneten des Landtages durch? a) Wenn ja, wie viele Abgeordnete werden oder wurden seit wann durch den Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt beobachtet? Bitte aufschlüsseln nach jeweiligem MdL, Fraktionszugehörigkeit und Dauer der Überwachung. b) Wenn ja, aufgrund welcher Anhaltspunkte fand/findet eine Beobach- tung von Abgeordneten statt? c) Kommen bei der Beobachtung von Abgeordneten durch den Verfas- sungsschutz nachrichtendienstliche Mittel zum Einsatz? Wenn ja, welche? Der Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt führt keine Beobachtungen von Abgeordneten des Landtages durch. 2.   Werden durch den Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter von Landtagsabgeordneten beobachtet? a) Wenn ja, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von welchen MdL werden oder wurden seit wann durch den Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt beobachtet? Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dem jeweiligem MdL, Fraktions- zugehörigkeit und Dauer der Überwachung. (Ausgegeben am 18.03.2014)",
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