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            "content": "Landtag von Sachsen-Anhalt                            Drucksache 7/855 20.01.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Höppner (DIE LINKE) Kontrolle gesetzlicher Mindestlohn und Branchenmindestlöhne in Sachsen- Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/431 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 1. Januar 2015 wurde ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn für das ge- samte Bundesgebiet eingeführt. Daneben bestehen tariflich vereinbarte und für all- gemeinverbindlich erklärte Branchenmindestlöhne. Ostdeutschland profitiert in be- sonderem Maße von diesen Mindestlöhnen. Diese stärken die Konjunktur und sor- gen für mehr Arbeitsplätze. Damit die bestehenden Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn und zu den Bran- chenmindestlöhnen auch überall ankommen und nicht umgangen werden, sind flä- chendeckende Kontrollen notwendig. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1.   Wie viele Beschäftigte profitierten in Sachsen-Anhalt aktuell vom gesetz- lichen Mindestlohn? 2.   Wie viele Beschäftigte profitieren in Sachsen-Anhalt aktuell von Bran- chenmindestlöhnen? Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Die Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit weist für die Beschäftigten und Branchen lediglich Monatsentgelte aus. Aus den Monatsentgelten lassen sich jedoch keine Rück- schlüsse auf die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ziehen. Die Entgeltsta- tistik    der     Bundesagentur      für    Arbeit  kann    unter   dem    Link https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodenbe- richte/Beschaeftigungsstatistik/Generische-Publikationen/Methodenbericht- Bruttomonatsentgelte-nach-Revision-2014.pdf eingesehen werden. (Ausgegeben am 23.01.2017)",
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            "content": "2 3. Wie viele Kontrollen wurden seit der Einführung des gesetzlichen Min- destlohns (MiLoG) in Sachsen-Anhalt durchgeführt? Bitte insgesamt nach Branchen unterteilt darstellen. 4. Wie viele Verstöße gegen das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) wurden im Jahre 2015 und 2016 (bis 30. November 2016) aufgedeckt und welche Art Konsequenzen zog das nach sich? Bitte insgesamt nach Branchen unterteilt darstellen. 5. In wie vielen Fällen ergab sich der Anfangsverdacht eines Verstoßes ge- gen das Mindestlohngesetz (MiLoG) seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, ohne dass weitere Ermittlungen aufgenommen wurden? Es wird auf die Antwort der Landesregierung vom 28. Juli 2015 (LT-Drs. 6/4282) zur Kleinen Anfrage KA 6/8858 verwiesen. Dort wurde dargestellt, dass die Zuständigkeit für amtliche Außenprüfungen zur Bekämpfung von Schwarz- arbeit und illegaler Beschäftigung bei den Behörden der Bundeszollverwaltung/ Hauptzollämter (Arbeitsbereich FKS) im Geschäftsbereich des Bundesministe- riums der Finanzen gebündelt ist. Die Landesregierung kann daher zu den Fra- gestellungen keine Angaben machen. An der Rechtslage hat sich seitdem nichts geändert. Im übrigen wird auf die Angaben in der Jahresstatistik der Zoll- verwaltung verwiesen. Diese sind einsehbar unter http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_B estellservice/2016-04-11-zollverwaltung-jahresstatistik- 2015.pdf;jsessionid=172DB7E1166B0787818518B7E62A205A?__blob=publica tionFile&v=6 . Darüber hinaus waren ähnliche Fragestellungen bereits Gegenstand einer Klei- nen Anfrage „Kontrolle der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns“ der Ab- geordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Sabine Zimmermann (Zwickau), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE (BT-Drucksache 18/8347). Die Antwort der Bundesregierung vom 19.05.2016 (BT-Drucksache 18/8513) ist un- ter www.bundestag.de einsehbar. 6. Wie viele Kontrollen wurden in Bereichen durchgeführt in denen Bran- chenmindestlöhne gelten? Bitte insgesamt nach Branchen unterteilt dar- stellen. 7. Wie viele Verstöße gegen Branchenmindestlöhne wurden in den Jahren 2010 bis 30. November 2016 aufgedeckt und welche Art Konsequenzen zog das nach sich? Bitte insgesamt nach Branchen unterteilt darstellen. 8. Wie viel Personal stand den zuständigen Behörden in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2010 bis 2016 jährlich für die Kontrolle und Durchsetzung von Mindestlohnregelungen zur Verfügung? 9. Wie viele Neueinstellungen im Bereich von Mindestlohnkontrollen gab es in Sachsen- Anhalt seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns? Die Zuständigkeit für amtliche Außenprüfungen zur Bekämpfung von Schwarz- arbeit und illegaler Beschäftigung umfasst auch die Kontrolle von Branchen- mindestlöhnen. Sie ist bei den Behörden der Bundeszollverwal- tung/Hauptzollämter (Arbeitsbereich FKS) im Geschäftsbereich des Bundesmi- nisteriums der Finanzen gebündelt. Auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 wird verwiesen.",
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