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            "content": "Landtag von Sachsen-Anhalt                                      Drucksache 7/2325 16.01.2018 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Hagen Kohl (AfD) Einbindung der Polizei bei voraussehbaren massiven Verkehrsaufkommen im Zusammenhang mit Großveranstaltungen im Bereich Ostelbien in Magdeburg Kleine Anfrage - KA 7/1321 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Magdeburger Stadtgebiet Ostelbien (umfasst die Stadtteile östlich der Stromelbe) konzentrieren sich sowohl beliebte Naherholungsgebiete und Parkanlagen wie auch eine ganze Reihe von Veranstaltungsorten für kulturelle und sportliche Großveran- staltungen. Nach Beendigung dieser Groß- bzw. Sportveranstaltungen legt zum Är- gernis der heimreisenden Besucher und Anwohner der abfließende Verkehr in dem Stadtgebiet mitunter zwischen ein bis zwei Stunden mehrere Straßenzüge lahm. Wenn zudem mehrere Veranstaltungen gleichzeitig stattfinden, potenziert sich dieses Problem. Neben der erheblichen Behinderung des Straßenverkehrs verursachen die vom Stopp-and-Go-Verkehr erzeugten Abgase eine erhebliche Belastung für die Luft. Aufgrund der sportlichen Ambitionen des 1. FC Magdeburg soll die Zuschauerzahl im Fußballstadion erhöht werden, was perspektivisch, bei unterstelltem sportlichen Er- folg, eine Erhöhung der Zuschauerzahl und bei Beibehaltung der derzeitigen Ver- kehrsregelung eine nochmalige Verschärfung der Verkehrssituation und Umweltbe- lastung erwarten lässt. Hinweis:   Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er- folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. . (Ausgegeben am 17.01.2018)",
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            "content": "2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Welcher Verwaltungsträger bzw. welche öffentliche Stelle ist originär örtlich und sachlich für die Planung, Lenkung und Gewährleistung des ordnungs- gemäßen Verkehrsflusses in der Stadt Magdeburg, einschließlich vor und nach Großveranstaltungen im Stadtgebiet Ostelbien, zuständig? Zuständig zur Ausführung der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die Straßen- verkehrsbehörden (§ 44 Abs. 1 StVO). Im vorliegenden Fall ist dies die untere Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg (§ 6 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt [KVG LSA]). Die Straßenverkehrsbehörde ist verpflichtet, für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu sorgen und die Einrichtungen für die Regelung des Verkehrs so zu gestalten, dass sie ihrem Zweck gerecht werden, den Verkehr zu erleichtern und Verkehrsgefahren zu verhüten. Sie trifft bei Erforderlichkeit Maßnahmen zur Regelung und Lenkung des Verkehrs durch Verkehrszeichen und Verkehrsein- richtungen (§ 45 StVO). Dabei hat sie auch die Vorschrift des § 45 Abs. 9 StVO zu beachten, wonach Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzu- ordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn eine besondere Gefahrenlage besteht. Neben der Straßenverkehrsbehörde ist die Polizei befugt, den Verkehr durch Zei- chen und Weisungen und durch Bedienung von Lichtzeichenanlagen zu regeln (§§ 36, 44 Abs. 2 StVO). 2. Wird die vom Anfragesteller beschriebene Verkehrsproblematik von dem originär zuständigen Verwaltungsträger und der Polizei ähnlich beurteilt oder gibt es dazu eine abweichende Einschätzung? In Falle einer abwei- chenden Einschätzung wird um eine entsprechende Situationsbeschrei- bung gebeten. Die vom Anfragesteller beschriebene Verkehrsproblematik wird von der Polizei und der unteren Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg ähn- lich beurteilt. Die angespannte Verkehrssituation, die vor allem bei Fußballspielen des 1. FC Magdeburg in der MDCC-Arena und bei Handballspielen des SC Magdeburg in der GETEC-Arena auftritt, wird vor allem durch die geografische Lage der Spiel- stätten östlich der Elbe verursacht. Verschärft wird die Situation noch durch die Baustelle Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee, welche eine Verkehrsverla- gerung auf den Nordbrückenzug bewirkt. Die Situation bei Veranstaltungen auf dem Messegelände der Landeshauptstadt Magdeburg wird als weniger problematisch eingeschätzt, da sich das Besucher- aufkommen über größere Zeiträume verteilt und ein ausreichendes Parkrauman- gebot vorhanden ist.",
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            "content": "3 3. Inwieweit und in welcher Form wird die Landespolizei im Zusammenhang mit Großveranstaltungen in die Planung zur Bewältigung massiver Ver- kehrsaufkommen in diesem Stadtgebiet einbezogen? Im Zusammenhang mit Großveranstaltungen, gerade mit Hinblick auf Veranstal- tungen mit Fußballbezug, finden regelmäßig im Vorfeld Sicherheitsbesprechun- gen statt, bei denen unter anderem die Bewältigung des Verkehrsaufkommens erörtert wird. Neben den Vertretern der Polizei sind Vertreter der Stadt, der Ver- kehrsbetriebe, Fanbeauftragte, der Veranstalter und dessen Sicherheitspartner regelmäßig Teilnehmer der Besprechungen. 4. Arbeitet die Polizei mit der Stadt Magdeburg auf Grundlage von Einsatzer- fahrungen oder Analysen zusammen, um hinsichtlich der beschriebenen Zustände Konzepte zur besseren Bewältigung oder Behebung der Ver- kehrsproblematik zu entwickeln? Falls ja, welche Maßnahmen zur Behe- bung der Verkehrsproblematik wurden seitens der Polizei vorgeschlagen und umgesetzt oder nicht umgesetzt? Vor jedem Spieltag findet auf Einladung des 1. FC Magdeburg eine Sicherheits- beratung statt, an der u. a. die untere Straßenverkehrsbehörde, die Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB) und die Polizei teilnehmen. Hier werden die jeweils er- forderlichen straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen besprochen und die Ver- kehrszeichenpläne abgestimmt, welche auch die Einsatzerfahrungen der Polizei sowie die aktuelle Baustellensituation berücksichtigen. Die untere Straßenverkehrsbehörde ordnet die erforderlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gegenüber dem 1. FC Magdeburg an, welcher die Beschilderung durch ein autorisiertes Verkehrssicherungsunternehmen ausfüh- ren lässt. Derzeit kommen im Wesentlichen, je nach Einschätzung der polizeili- chen Einsatzlage, die in den Anlagen beigefügten Verkehrszeichenpläne zur An- wendung. Durch den Veranstalter wird nachfolgend eine Firma mit Verkehrssi- cherungsaufgaben mit der Umsetzung des Beschilderungsplanes beauftragt. Größere, wenn auch nur kurzzeitige, Verkehrsbehinderungen ergeben sich durch die fußläufig zu begleitenden bahnreisenden Gästefans. Die Begleitung durch die Polizei vom Bahnhaltepunkt Herrenkrug zum Stadion er- folgt, soweit witterungsbedingt möglich, hauptsächlich hinter der Außengrenze des Elbauenparks und entlang der ehemaligen Mülldeponie. Hierdurch wird der Verkehr auf der Bundesstraße 1 nur kurzzeitig eingeschränkt. Sofern diese Marschroute nicht möglich ist, werden die bahnanreisenden Gästefans über die Herrenkrugstraße, die Tessenowstraße und weiter über die B 1 geleitet, welches zu einer etwas längeren Beeinträchtigung des Verkehrsflusses in den betroffenen Bereichen führt. Die Anreise der Fans mit Pkw und Bussen zu den Gästeparkplätzen verläuft auf- grund zweier möglicher Routen und der entsprechenden Beschilderung erfah- rungsgemäß unproblematisch.",
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