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"content": "Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1846 01.03.2013 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sexualisierte Gewalt in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7731 Vorbemerkung des Fragestellenden: Vor gut mehr als zehn Jahren trat am 1. Januar 2002 das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellung (GewSchG)in Kraft. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Landesregierung definiert „sexualisierte Gewalt“ als Straftaten gegen die sexuel- le Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung oder Ausnutzen eines Abhängigkeits- verhältnisses in Form von Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder des sexuellen Missbrauchs von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen sowie in Fällen von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. 1. Wie viele Personen haben in den letzten 10 Jahren in Sachsen-Anhalt sexualisierte Gewalt angezeigt? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Art der Straftat, Alter, Geschlecht und Ka- lenderjahr. Für die Beantwortung dieser Frage ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Landes Sachsen-Anhalt zugrunde gelegt worden. Die PKS enthält die der Polizei bekannt gewordenen rechtswidrigen (Straf-)Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen und Op- fer. Nicht enthalten sind Angaben zu Anzeigenerstattern. Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er- folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 04.03.2013)",
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"content": "2 In den folgenden Übersichten werden die Opferzahlen für die ausgewählten De- liktsgruppen aufgeführt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Opferzahlen nur auf Landesebene dargestellt werden können, da eine weiterführende Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten in der PKS nicht vorgenommen wird. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung oder Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses gemäß §§ 174, 174a, 174b, 174c, 177, 178 StGB Jahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 insgesamt 648 678 730 616 608 566 519 469 525 417 451 - davon männlich: 76 84 93 67 79 58 47 41 57 49 50 - davon weiblich: 572 594 637 549 529 508 472 428 468 368 401 1 Kinder 126 122 156 103 119 89 77 57 81 28 34 - davon männlich: 98 29 26 21 30 20 13 8 18 4 9 - davon weiblich: 28 93 130 82 89 69 64 49 63 24 25 2 Jugendliche 250 214 234 196 179 180 150 118 125 92 106 Opfer - davon männlich: 29 17 29 17 24 18 15 8 13 15 15 - davon weiblich: 221 197 205 179 155 162 135 110 112 77 91 3 Heranwachsende 80 110 85 84 99 80 71 60 64 57 56 - davon männlich: 2 15 7 8 12 5 6 7 3 7 8 - davon weiblich: 78 95 78 76 87 75 65 53 61 50 48 4 Erwachsene 192 232 255 233 211 217 221 234 255 240 255 - davon männlich: 17 23 31 21 13 15 13 18 23 23 18 - davon weiblich: 175 209 224 212 198 202 208 216 232 217 237 1 bis unter 14 Jahre 2 14 bis unter 18 Jahre 3 18 bis unter 21 Jahre 4 21 Jahre und älter",
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"content": "3 Sexueller Missbrauch von Kindern gemäß §§ 176, 176a, 176b StGB Jahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 insgesamt 500 553 496 487 457 468 489 461 492 524 529 - davon männlich: 154 138 128 108 126 124 123 103 107 144 119 - davon weiblich: 346 415 368 379 331 344 366 358 385 380 410 Kinder 500 553 496 487 457 468 489 461 492 524 529 - davon männlich: 154 138 128 108 126 124 123 103 107 144 119 - davon weiblich: 346 415 368 379 331 344 366 358 385 380 410 Jugendliche 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Opfer - davon männlich: 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - davon weiblich: 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Heranwachsende 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - davon männlich: 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - davon weiblich: 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Erwachsene 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - davon männlich: 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - davon weiblich: 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen gemäß § 182 StGB Jahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 insgesamt 76 73 50 61 53 46 39 48 45 54 65 - davon männlich: 9 19 12 11 12 5 9 9 6 6 13 - davon weiblich: 67 54 38 50 41 41 30 39 39 48 52 Kinder 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - davon männlich: 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - davon weiblich: 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Jugendliche 76 73 50 61 53 46 39 48 45 54 65 Opfer - davon männlich: 9 19 12 11 12 5 9 9 6 6 13 - davon weiblich: 67 54 38 50 41 41 30 39 39 48 52 Heranwachsende 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - davon männlich: 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - davon weiblich: 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Erwachsene 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - davon männlich: 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - davon weiblich: 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0",
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"content": "4 Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger gemäß § 179 StGB Jahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 insgesamt 30 46 28 27 48 33 35 36 35 25 30 - davon männlich: 2 10 7 2 13 5 3 12 5 11 6 - davon weiblich: 28 36 21 25 35 28 32 24 30 14 24 Kinder 2 2 5 2 1 1 0 1 0 1 1 - davon männlich: 1 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 - davon weiblich: 1 2 3 2 1 1 0 1 0 1 1 Jugendliche 12 17 11 9 15 10 6 11 12 7 9 Opfer - davon männlich: 0 3 4 1 4 2 1 5 3 4 5 - davon weiblich: 12 14 7 8 11 8 5 6 9 3 4 Heranwachsende 5 9 1 5 5 7 6 9 4 5 6 - davon männlich: 0 1 0 0 1 2 1 4 0 4 0 - davon weiblich: 5 8 1 5 4 5 5 5 4 1 6 Erwachsene 11 18 11 11 27 15 23 15 19 12 14 - davon männlich: 1 6 1 1 8 1 1 3 2 3 1 - davon weiblich: 10 12 10 10 19 14 22 12 17 9 13 Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung gemäß § 232 StGB Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 insgesamt 5 0 3 7 3 4 1 0 - davon männlich: 2 0 1 0 0 0 0 0 - davon weiblich: 3 0 2 7 3 4 1 0 Kinder 1 0 1 0 0 0 0 0 - davon männlich: 1 0 1 0 0 0 0 0 - davon weiblich: 0 0 0 0 0 0 0 0 Jugendliche 0 0 0 0 1 1 0 0 Opfer - davon männlich: 0 0 0 0 0 0 0 0 - davon weiblich: 0 0 0 0 1 1 0 0 Heranwachsende 2 0 1 1 0 0 1 0 - davon männlich: 0 0 0 0 0 0 0 0 - davon weiblich: 2 0 1 1 0 0 1 0 Erwachsene 2 0 1 6 2 3 0 0 - davon männlich: 1 0 0 0 0 0 0 0 - davon weiblich: 1 0 1 6 2 3 0 0",
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"content": "5 2. In wie vielen Fällen konnten auf die Anzeigen hin Verdächtige ermittelt werden? Bitte nach Fällen pro Jahr für Zeit seit 2002 bis heute angeben. Die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen für die Jahre 2002 bis 2012 ist den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Fälle des Men- schenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung gemäß § 232 StGB erst ab dem Jahr 2005 in der PKS erfasst werden. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung oder Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses §§ 174, 174a, 174b, 174c, 177, 178 StGB Jahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Tatverdächtige 549 601 644 562 549 479 457 392 477 351 381 Sexueller Missbrauch von Kindern §§176, 176a, 176b StGB Jahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Tatverdächtige 334 390 370 342 322 317 356 310 356 396 392 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen §182 StGB Jahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Tatverdächtige 73 65 52 57 44 40 37 47 42 51 55 Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger § 179 StGB Jahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Tatverdächtige 35 44 27 23 56 29 36 35 34 25 26 Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung gem. § 232 StGB Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Tatverdächtige 5 0 7 4 3 1 1 0",
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"content": "6 3. In wie vielen Fällen kam es zu rechtskräftigen Verurteilungen? Bitte nach Fällen pro Jahr für Zeit seit 2002 bis heute angeben. Für die Beantwortung dieser Frage ist die Strafverfolgungsstatistik der Justiz (SVS) des Landes Sachsen-Anhalt zugrunde gelegt worden. Die SVS ist mit der PKS aufgrund unterschiedlicher Erfassungsgrundsätze und -daten sowie zeit- lich versetzter Erfassungszeiträume und einer zum Teil anderen strafrechtlichen Beurteilung nicht vergleichbar. Die Beantwortung der Frage ergibt sich unter Bezugnahme auf die ausgewähl- ten Deliktsgruppen der PKS aus der nachfolgenden Übersicht. PKS PKS PKS PKS PKS Summe der 5 6 7 8 9 Jahr 110000 131000 133000 134000 236000 Verurteilungen 2002 114 143 3 5 0 265 2003 132 123 4 11 0 260 2004 97 170 0 4 0 271 2005 85 128 3 1 0 217 2006 84 103 4 11 0 202 2007 60 93 4 4 0 161 2008 60 93 1 5 1 160 2009 64 87 4 7 0 162 2010 72 97 3 7 0 179 2011 37 74 3 0 0 114 2012 6 17 3 1 0 27 4. Wie viele Polizistinnen und Polizisten sind im Umgang mit Opfern sexuali- sierter Gewalt speziell geschult? Bitte aufgeschlüsselt nach Polizeidirek- tionen/Polizeirevieren. Die Aus- und Fortbildung der Polizeibeamtinnen und -beamten in Sachsen-An- halt ist ein über das gesamte Berufsleben andauernder Prozess. Grundsätzlich werden alle Polizeibeamtinnen und -beamten im Umgang mit Opfern von Ge- walt geschult. 5 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung oder Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses §§ 174, 174a, 174b, 174c, 177, 178 StGB 6 Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a, 176b StGB 7 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB 8 Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger § 179 StGB 9 Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung gem. § 232 StGB",
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"content": "7 Bereits in der Ausbildung werden erste Grundlagen zur Thematik des polizei- lichen Opferschutzes vermittelt. Dies setzt sich mit einem weitreichenden Fort- bildungsangebot fort, das zentral an der Fachhochschule Polizei (FH Pol) um- gesetzt wird. Darüber hinaus finden in den einzelnen Polizeibehörden in eigener Zuständig- keit für alle Polizeibeamtinnen und -beamten regelmäßig bedarfsorientiert Schu- lungsmaßnahmen insbesondere in Form von Handlungstrainings statt. Im Bereich der zentralen Fortbildung kann die Vielzahl der angebotenen Fort- bildungsangebote anhand des Lehrgangskataloges in der FH Pol nachvollzo- gen werden. Dieser Katalog wird regelmäßig bedarfsorientiert an neue Krimina- litätsphänomene angepasst. Schwerpunkte werden dabei auf die Vermittlung • von rechtlichen Grundlagen, • psychologischem Grundwissen, • von Möglichkeiten der (polizeilichen) Intervention bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen und in Fällen von Stalking sowie • der Aufgaben der Opferschutzbeauftragten der Polizei. gelegt. Die Lehrgänge aus dem Fortbildungsangebot, die das Thema „Umgang mit Op- fern sexualisierter Gewalt“ in Haupt- oder Teilbereichen berühren sowie die ent- sprechenden Teilnehmerzahlen sind den in der Anlage aufgeführten Übersich- ten zu entnehmen. 5. Wie ist gewährleistet, dass zu jeder Zeit eine im Umgang mit Opfern von sexualisierter Gewalt geschulte Person zu Tatermittlungen hinzugezogen werden kann? Jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte ist verpflichtet, Strafanzeigen ent- gegenzunehmen und die entsprechenden Maßnahmen des Ersten Angriffs (Sicherungsangriff und Auswerteangriff) einzuleiten. Innerhalb der Regeldienstzeit erfolgt die Übernahme und Weiterbearbeitung von Sachverhalten sexualisierter Gewalt unmittelbar durch Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter des Sachgebietes 2 (Gewaltkriminalität) der Revierkrimi- naldienste in den Polizeirevieren und bei besonders schweren Delikten dieser Art im Fachkommissariat 2 (Kapitaldelikte) der Zentralen Kriminalitätsbekämp- fung in den Polizeidirektionen. Diese sind im Umgang mit Opfern sexualisierter Gewalt speziell geschult und verfügen auch über eine entsprechende Berufser- fahrung. Außerhalb der Regeldienstzeiten kann es vorkommen, dass speziell für den Umgang mit Opfern sexueller Gewalt fortgebildetes Personal nicht sofort ver- fügbar ist. Dennoch sind alle polizeilichen Kräfte durch die dezentralen Schu- lungen für den Umgang mit diesen Opfern sensibilisiert. Deshalb wird z. B. bei Erstkontakt mit einem weiblichen Opfer, wenn möglich eine Beamtin für die Be- fragung bzw. Vernehmung hinzugezogen. Darüber hinaus besteht die Möglich-",
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"number": 8,
"content": "8 keit, die sich außerhalb der Regeldienstzeit in Bereitschaft befindlichen Beam- tinnen und Beamte der Sachgebiete 2 bzw. Fachkommissariate 2 in den Dienst zu versetzen. Grundsätzlich erfolgt die weitere polizeiliche Opferbetreuung durch die in den Polizeirevieren nebenamtlich tätigen Opferschutzbeauftragten, die eigeninitiativ unverzüglich Kontakt mit den Betroffenen aufnehmen und verhaltensorientiert und/oder in sicherungstechnischer Hinsicht beraten. Die Opferschutzbeauftrag- ten stimmen das weitere Vorgehen mit der zuständigen Interventionsstelle ab. Darüber hinaus sollen die Opferschutzbeauftragten die Betroffenen über weite- re Hilfsangebote informieren und nach Möglichkeit zur nachsorgenden Opfer- betreuung an örtliche Kooperationspartner vermitteln. Der Kontakt zu den vor- handenen Opferberatungsstellen und Hilfsorganisationen wird nur auf Wunsch der Betroffenen hergestellt. 6. Gibt es spezielle Abläufe bei der Aufnahme von Anzeigen wegen sexuali- sierter Gewalt? Wenn ja, wie sehen diese aus? Für die Anzeigenaufnahme bei der Polizei sind standardisierte Maßnahmen im Rahmen des Ersten Angriffs (Sicherungsangriff und Auswerteangriff) durch die Beamtinnen und -beamten entsprechend der Polizeidienstvorschrift 100 - Füh- rung und Einsatz der Polizei (PDV 100) zu berücksichtigen. Bei jeder bekannt gewordenen Sexualstraftat wird unter anderem auch die Notwendigkeit einer zeitnahen gynäkologischen Untersuchung oder einer rechtsmedizinischen Be- gutachtung der Verletzungen des Opfers geprüft und veranlasst. Darüber hinaus erfolgt ebenfalls unverzüglich die Tatortarbeit, die in diesen Fäl- len durch spezialisierte Beamte der Kriminaltechnik durchgeführt wird. Sofern ein Kind von sexualisierter Gewalt betroffen ist, wird in der Regel von ei- ner Befragung durch die Polizei im Rahmen der Anzeigenaufnahme abgese- hen. Stattdessen bemüht sich die Polizei eine richterliche Vernehmung zu er- wirken, die für eine spätere Gerichtsverhandlung beweiserheblich ist. Ist eine richterliche Vernehmung nicht möglich, wird die polizeiliche Befragung umfas- send vorbereitet, um Mehrfachbefragungen des Kindes zu vermeiden. 7. Welche finanziellen Mittel stehen der Polizei für den Aufgabenbereich sexualisierte Gewalt zur Verfügung? Die Behörden und Einrichtungen der Landespolizei werden fiskalisch im Rah- men der flexiblen Haushaltsführung als budgetierte Einrichtungen im Ministe- rium für Inneres und Sport geführt. Auf diese Weise sind die Behörden und Ein- richtungen eigenverantwortlich für die Verwendung ihres Haushaltsbudgets zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes im Rahmen der Gefahrenabwehr und zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten verantwort- lich. Aufwendungen für Delikte der sexualisierten Gewalt werden im Haushalts- plan Kapitel 0320 nicht explizit dargestellt oder vorgeplant. Auch im Rahmen der in der Polizei durchgeführten Kosten- und Leistungsrechnung werden keine Haushaltsmittel speziell für die Bekämpfung der sexualisierten Gewalt betrach- tet.",
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"content": "9 8. Welche Anzeigemöglichkeiten haben Opfer sexualisierter Gewalt mit kör- perlichen und/oder geistigen Behinderungen? Jedes Opfer hat die Möglichkeit, in jeder Polizeidienststelle persönlich oder durch beauftragte Dritte eine Strafanzeige zu erstatten oder in schriftlicher Form per Post zu übersenden. Zusätzlich können in Sachsen-Anhalt auch die Neuen Medien durch die Übersendung einer E-Mail an das elektronische Polizeirevier genutzt werden. Darüber hinaus können Opfer von Straftaten, insbesondere bei bestehender körperlicher oder geistiger Behinderung, zu Hause oder am Betreuungsort (z. B. im Pflegeheim, Krankenhaus etc.) von Polizeibeamtinnen und -beamten für die Anzeigenaufnahme aufgesucht werden. Der Kontakt zu Opfern mit geistiger Behinderung erfolgt immer im Zusammen- wirken mit deren Betreuern, Erziehungsberechtigten, Vertrauenspersonen oder gegebenenfalls unter Einbeziehung von sozialen Hilfsdiensten, des Jugendam- tes oder ähnlichen Einrichtungen. Gemäß § 158 der Strafprozessordnung (StPO) ist eine Anzeigenerstattung auch bei der Staatsanwaltschaft und bei den Amtsgerichten möglich. 9. In welchem Umfang werden von Staatsanwälten und Staatsanwältinnen Fortbildungen zu sexualisierter Gewalt wahrgenommen? Gibt es einen verpflichtenden Rahmen für Fortbildungen von Staatsanwälten und Staatsanwältinnen in diesem Bereich? Wenn ja, wie wird dessen Einhal- tung überprüft? Die Deutsche Richterakademie - eine vom Bund und Ländern gemeinsam ge- tragene überregionale Fortbildungseinrichtung - bietet regelmäßig Fortbildungs- veranstaltungen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte an, die sexualisierte Gewalt zum Inhalt haben. So z. B. im Jahr 2012: • 25b/2012 Gewalt in der Familie - familien- und strafrechtliche Aspekte, Stal- king und Kindesmissbrauch, • 28d/2012 Recht, Gewalt, Aggression (Teilnahme eines Staatsanwaltes aus Sachsen-Anhalt), • 10c/2012 Der Umgang mit Opfern sexueller Gewalt innerhalb des Strafver- fahrens, insbesondere mit Kindern/Jugendlichen. und im Jahr 2011 • 4b/2011 Gewalt in der Familie - familien- und strafrechtliche Aspekte, Stal- king und Kindesmissbrauch (Teilnahme einer Staatsanwältin aus Sachsen- Anhalt). Ferner hat das Ministerium für Justiz und Gleichstellung im Jahr 2011 die bei- den Veranstaltungen „Gewalt in der Familie und Stalking“ und „Vernehmung minderjähriger Zeugen im Strafprozess“ organisiert, in denen sexualisierte Ge- walt thematisiert wurde. An diesen Tagungen nahmen neben Teilnehmenden",
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"content": "10 aus anderen Bereichen auch drei Bedienstete aus dem staatsanwaltlichen Dienst teil. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind gemäß § 25 Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LBG LSA) generell verpflichtet, an der dienstlichen Fortbildung teilzunehmen und sich darüber hinaus selbst fortzubilden. Sie sind nicht verpflichtet, an bestimmten Tagungen teilzunehmen. Einen verpflichten- den Rahmen für Fortbildungen gibt es nicht. Die Bediensteten haben die Wahl- freiheit, zu welchen Tagungen sie sich anmelden, um auf dem erforderlichen Kenntnisstand zu sein. 10. Wie werden Richterinnen und Richter in ihrer Ausbildung für das Thema „sexualisierte Gewalt“ sensibilisiert? Richterinnen und Richter werden in Sachsen-Anhalt bereits sehr früh, schon während der Zeit ihrer juristischen Ausbildung, intensiv mit Fragen sexualisier- ter Gewalt vertraut gemacht. Bereits im ersten Ausbildungsabschnitt, dem juris- tischen Studium an der Martin-Luther-Universität, ist dieses Thema Gegenstand des Curriculums strafrechtlicher, aber auch rechtssoziologischer Lehrveranstal- tungen. Die Grundlagen werden in den Vorlesungen zum Besonderen Teil des Strafgesetzbuches sowie in rechtswissenschaftlichen Grundlagenfächern wie der Rechtssoziologie während des Grundstudiums vermittelt, vertiefte Kennt- nisse erhalten die Studierenden dann in weiterführenden strafrechtlichen Ver- anstaltungen wie Kolloquien und Seminaren. Für strafrechtlich besonders inte- ressierte Rechtsstudentinnen und Rechtsstudenten besteht ferner die Möglich- keit des kriminalwissenschaftlichen Schwerpunktbereichsstudiums, das auf das Thema der sexualisierten Gewalt intensiv eingeht und mit einer gesonderten universitären Prüfung abgeschlossen wird. Auch in der dreimonatigen Straf- rechtsstation während des an die erste juristische Prüfung anschließenden ju- ristischen Vorbereitungsdienstes, den alle angehenden Richterinnen und Rich- ter durchlaufen müssen, ist sexualisierte Gewalt Gegenstand der Ausbildung am Arbeitsplatz durch die Staatsanwaltschaften des Landes, soweit die Rechts- referendarinnen und Rechtsreferendare entsprechenden Dezernaten der Staatsanwaltschaften zur Ausbildung zugewiesen werden. Zudem wird dieses Thema in der einmonatigen Einführungsphase der arbeitsplatzbegleitenden strafrechtlichen Referendararbeitsgemeinschaften behandelt. 11. Welche Maßnahmen werden seitens der Landesregierung ergriffen, um die Öffentlichkeit für dieses Thema zu sensibilisieren? Wie ist der gericht- liche Opferschutz für Opfer von sexualisierter Gewalt organisiert? Die Landesregierung bietet vielfältige Informationen über Hilfsangebote für Op- fer von sexualisierter Gewalt an, die Betroffenen Mut machen sollen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, und Bürgerinnen und Bürger für das Thema zu sensibili- sieren. Hierzu gehören im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit z. B. entsprechende Angebote im Internet, Informationsmaterialien und die Durchfüh- rung von Veranstaltungen.",
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"content": "11 • Gesetzliche Regelungen Gemäß dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opfer- entschädigungsgesetz - OEG) erhalten Personen, die infolge eines vorsätz- lichen und rechtswidrigen tätlichen Angriffs eine gesundheitliche Schädigung er- litten haben, auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vor- schriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG). Im Land Sachsen-Anhalt obliegt die Durchführung des OEG der Versorgungs- verwaltung beim Landesverwaltungsamt (LVwA). Von dort wurden in den ver- gangenen Jahren verschiedene Informationsmaterialien entwickelt und heraus- gegeben, um weitgehend über mögliche Hilfsangebote zu informieren. Dazu gehören Merkblätter, Flyer und Broschüren, die bei den Ansprechpartnern für Opfer von Gewalttaten ausliegen und dort angefordert werden können. Erste In- formationen erhalten Opfer von Gewalttaten u. a. in den Polizeidienststellen des Landes. Seitens der Versorgungsverwaltung wurden entsprechende Informa- tionsveranstaltungen zum OEG an der FH Pol durchgeführt. Weitere Ansprech- partner für Gewaltopfer sind die Sozialverbände, der Weiße Ring, Frauen- schutzorganisationen und die Beratungsstellen der Justiz. Seitens der Versorgungsverwaltung bestehen in den Dienststellen Halle und Magdeburg Notfalltelefone. Bürger, die Opfer einer Gewalttat geworden sind, können sich jederzeit für eine Beratung und Auskunftserteilung dort hinwenden. So ist gewährleistet, dass jede Person zu jeder Zeit umfassende kompetente Auskünfte zum OEG erhalten kann. Darüber hinaus ist im Rahmen eines Pilotprojekts eine Traumaambulanz für Kinder- und Jugendliche als Gewaltopfer eingerichtet worden, die betroffenen Kindern und Jugendliche eine Soforthilfe zur Behandlung ihres Traumas anbie- tet und das Hilfsangebot abrunden soll. • Beratungsstellen Ferner erhalten die vier Beratungsstellen für Opfer sexueller Gewalt in Sach- sen-Anhalt finanzielle Landeszuwendungen u. a. auch für eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit. Ziel der Beratungsstellen ist es, durch thematische Prä- ventionsveranstaltungen und spezielle Trainingskurse insbesondere an Schulen Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Zusätzlich werden auf Anfrage Fortbildungen für Lehrerinnen, Erzieherinnen und Sozialarbeiterinnen angeboten. Darüber hinaus wird eine themenspezifi- sche Öffentlichkeitsarbeit betrieben und über das Beratungsangebot informiert. In Fällen, in denen ein gerichtlicher Opferschutz notwendig ist, arbeiten die Be- ratungsstellen für Opfer sexueller Gewalt im Bedarfsfall mit den Mitarbeiterin- nen vom Opferschutz der Justiz zusammen. • Druckerzeugnisse Das LVwA hat im Jahr 2010 die Broschüre „Sexuelle Übergriffe zwischen Kin- dern und Jugendlichen“ herausgegeben. Diese Broschüre enthält auch eine Übersicht zu Beratungsstellen und Ansprechpartnern. Im selben Jahr wurde gemeinsam vom Ministerium für Arbeit und Soziales, dem Kultusministerium und der Techniker Krankenkasse die Publikation „Gewalt ge-",
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"number": 12,
"content": "12 gen Kinder und Jugendliche“ herausgegeben, in dem auch auf das Thema se- xualisierte Gewalt eingegangen wird. Sie ist ein Leitfaden für Lehrkräfte und Er- zieher und Erzieherinnen zur Früherkennung, zur Kooperation zwischen den Akteuren und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf. Diese Schrift wurde an Ju- gendämter, Kindertagesstätten und Schulen des Landes verteilt. Neu aufgelegt wurden im Jahr 2012 die Faltblätter „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ und „Opferberatung/Zeugenbetreuung: Ein Angebot des Sozialen Dienstes der Justiz in Sachsen-Anhalt“ des Ministeriums für Justiz und Gleich- stellung. Ebenso neu aufgelegt wurden vom Ministerium für Inneres und Sport die Infor- mationsflyer „Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung“, „Gewalt in Paar- beziehungen“ und „Stalking“. Zudem werden mit dem Heft Nr. 7 „Nein heißt nein“ der vom Landeskriminalamt (LKA) herausgegebenen Malheftserie „Super Tipps für Klein und Groß“ Kinder vor den Gefahren des sexuellen Missbrauchs gewarnt. • Internetangebote Zusätzliche Hinweise zu Beratungsangeboten der vom Land geförderten freien Träger können im Internet recherchiert oder über das „Kompetenzzentrum für geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe e. V.“ (z. B. Broschüre „Sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen“) erfragt werden. Auf die im Landesportal res- sortzugeschnittenen Informationen und Verweise auf entsprechende Bera- tungsangebote und Hilfsmöglichkeiten wird hingewiesen. So enthält der Internetauftritt der Landespolizei (www.polizei.sachsen-an- halt.de) z. B. verschiedene Informationen zum Opferschutz, insbesondere zu den Themen \"Gewalt in engen sozialen Beziehungen und Fällen von Stalking“ und „Kinder als Opfer häuslicher Gewalt“. • Ausstellungen Seit dem Jahr 2007 stellt das LKA die Wanderausstellung „Zerrissen - Kinder als Opfer häuslicher Gewalt“ Behörden und öffentlichen Einrichtungen des Lan- des auf Anfrage für jeweils 14 Tage kostenfrei zur Verfügung. • Kriminalpräventive Projekte Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektionen werden bedarfsorientiert the- menspezifische Projekte der Kriminalprävention angeboten und durchgeführt: o „Mein Körper gehört mir“ - Schutz vor sexuellem Missbrauch o „Kinderkommissar / Verhalten gegenüber Fremden“ o „Nicht mit mir! - Starke Kinder schützen sich!“ o „Gewalt in engen sozialen Beziehungen“ o „Geh nicht mit Fremden mit“. In diesem Zusammenhang werden bei der Umsetzung der Projekte die Bro- schüren „Wege aus der Gewalt“, „Gewalterfahrungen von Kindern und Jugend- lichen“ und „Kinderschutz geht alle an“ von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) genutzt.",
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"content": "13 12. Wie ist der Opferschutz finanziell ausgestattet? Seit Anfang der 90er-Jahre hält Sachsen-Anhalt eine „justizeigene“ Opferbera- tung als Bestandteil des Sozialen Dienstes der Justiz vor. Das Betreuungsan- gebot richtet sich an Opfer von Straftaten und deren Angehörige, die im Rah- men von Strafverfahren Unterstützung, Beratung, Begleitung und die Vermitt- lung von Hilfe benötigen. Dieses besondere Hilfeangebot wird in allen Dienst- stellen des Sozialen Dienstes der Justiz in Magdeburg, Dessau-Roßlau, Sten- dal, Halberstadt, Naumburg und in Halle bereitgestellt. Der Soziale Dienst der Justiz gewährleistet somit flächendeckend für das ge- samte Land Sachsen-Anhalt das sozialpädagogische Angebot der Opferbera- tung. In fünf Dienststellen ist jeweils eine hierfür gesondert ausgebildete bzw. fortge- bildete Sozialarbeiterin zuständig. Diese sind in der Entgeltgruppe 10 eingrup- piert. In der Dienststelle Magdeburg sind zwei Sozialarbeiterinnen der Entgelt- gruppe 10 mit 1 ½ Arbeitskraftanteile (AKA) als Opferberaterin tätig. Die anfal- lenden Sachkosten können aufgrund der Eingliederung der Opferberaterinnen in die Dienststelle nicht gesondert ausgewiesen werden. Darüber hinaus hält der Soziale Dienst der Justiz zwei Stellen zu je 20 Stunden für zwei sozialpädagogische Mitarbeiterinnen in der Zeugenbetreuung jeweils für das Amts- und das Landgericht Magdeburg vor. Diese werden ebenfalls mit Entgeltgruppe 10 entlohnt. Hauptanliegen der Zeugenbetreuung ist es, Perso- nen, die Opfer eines Verbrechens geworden sind und im Rahmen eines Straf- verfahrens als Zeuge aussagen müssen, praktische Hilfe am Gerichtsort an- bieten zu können. Für die Arbeit stehen speziell eingerichtete Zeugenschutzzimmer mit Kinder- spielecke an beiden Gerichten zur Verfügung. Über die Hälfte der im Rahmen der Zeugenbetreuung begleiteten Personen waren Zeugen in Strafverfahren, in denen wegen schwerwiegender Straftaten verhandelt wurde. Das OEG sieht die Gewährung von Geld- und Sachleistungen an Opfer von Gewalttaten vor. Unter den Begriff Geldleistungen fallen die sogenannten „Ver- sorgungsbezüge“, deren Höhe sich nach dem Grad der Schädigung richtet. Dieser ist wiederum abhängig von der Schwere der gesundheitlichen Schädi- gung und der darauf zurückzuführenden verbleibenden Schädigungsfolgen. Un- ter den Begriff Sachleistungen fallen die Leistungen der Heil- und Krankenbe- handlung, die Opfern von Gewalttaten gewährt werden. Dies betrifft auch Opfer von sexueller Gewalt. Gesonderte finanzielle Hilfen für diese Opfer gibt es nicht. Derzeit werden zwischen dem Bund und den Ländern auf Grundlage der Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ Gespräche dahingehend geführt, finanzielle Entschädigungen für Opfer sexueller Gewalt in Höhe von bis zu 10.000 Euro zu gewähren. Außerdem können Teilhabeleistungen gewährt werden, insbesondere solche zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung, Wiedereingliederung usw.) wie auch zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 OEG ist zur Gewährung der Versorgung das Land ver- pflichtet, in dem die Schädigung eingetreten ist. Seit 2009 erstattet der Bund den Ländern in einem pauschalierten Verfahren 22 v. H. der entstandenen Ausgaben (§ 4 Abs. 3 S. 3 OEG). Davor wurde den Ländern vom Bund 40 v. H.",
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"content": "14 der Ausgaben, die den Ländern durch Geldleistungen entstanden sind, erstat- tet. Die jährlichen Ausgaben, die dem Land aufgrund der Ausführung des OEG in den Jahren 2002 bis 2012 entstanden sind, werden in der folgenden Übersicht dargestellt. Opferentschädigungsge- setz (OEG) 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 1. Kriegsopferversorgung (KOV) - OEG-Rente Geldleistungen nach dem OEG 1.249.437,07 1.611.232,02 1.660.671,85 2.048.551,69 1.823.322,35 1.847.647,06 1.891.802,09 40 v. H. Erstattung vom Bund 499.774,83 644.492,81 664.268,74 819.420,68 729.328,94 739.058,82 756.720,84 Geldleistungen des Landes 749.662,24 966.739,21 996.403,11 1.229.131,01 1.093.993,41 1.108.588,24 1.135.081,25 Sachleistungen nach dem OEG 1.849.199,00 2.177.943,79 2.153.769,45 2.625.051,57 2.880.130,24 2.927.820,74 3.173.313,43 Erstattung von 40 v. H. des Anteils der Geldleistungen an der Pauschale 106.852,80 121.500,10 138.283,01 161.643,53 177.925,04 181.172,09 191.185,67 Sachleistungen des Landes 1.742.346,20 2.056.443,69 2.015.486,44 2.463.408,04 2.702.205,20 2.746.648,65 2.982.127,76 Bundesanteil insgesamt 606.627,63 765.992,91 802.551,75 981.064,21 907.253,98 920.230,91 947.906,51 Landesanteil insgesamt 2.492.008,44 3.023.182,90 3.011.889,55 3.692.539,05 3.796.198,61 3.855.236,89 4.117.209,01 2. Kriegsopferfürsorge (KOF) Geldleistungen nach dem OEG 382.089,40 409.796,72 953.951,73 564.640,37 811.097,43 460.262,44 466.496,28 40 v. H. Erstattung vom Bund 152.835,76 163.918,68 381.580,69 225.856,15 324.438,97 184.104,98 186.598,51 Geldleistungen des Landes 229.253,64 245.878,04 572.371,04 338.784,22 486.658,46 276.157,46 279.897,77 Sachleistungen nach dem OEG 266.744,87 187.869,58 315.017,23 324.042,81 290.685,64 236.876,19 318.761,75 Bundesanteil insgesamt 152.835,76 163.918,68 381.580,69 225.856,15 324.438,97 184.104,98 186.598,51 Landesanteil insgesamt 495.998,51 433.747,62 887.388,27 662.827,03 777.344,10 513.033,65 598.659,52 3. Soziales Entschädi- gungsrecht (SER) – gesamt Bundesanteil insgesamt 759.463,39 929.911,59 1.184.132,44 1.206.920,36 1.231.692,95 1.104.335,89 1.134.505,02 Landesanteil insgesamt 2.988.006,95 3.456.930,52 3.899.277,82 4.355.366,08 4.573.542,71 4.368.270,54 4.715.868,53 Gesamtausgaben OEG 3.747.470,34 4.386.842,11 5.083.410,26 5.562.286,44 5.705.235,66 5.472.606,43 6.850.373,55",
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"number": 15,
"content": "15 Opferentschädigungsgesetz (OEG) 2009 2010 2011 2012 1. Kriegsopferversorgung (KOV) - OEG-Rente Geldleistungen nach dem OEG 2.249.541,56 1.917.674,58 1.930.636,48 2.320.422,31 Sachleistungen nach dem OEG 3.372.871,08 3.480.619,53 3.604.441,09 3.593.598,49 Leistungen nach dem OEG 5.622.412,64 5.398.294,11 5.535.077,57 5.914.020,80 22 v. H. Erstattung vom Bund 1.236.930,78 1.187.624,70 1.217.717,07 1.301.084,58 Landesanteil (78 v. H.) 4.385.481,86 4.210.669,41 4.317.360,50 4.612.936,22 Bundesanteil insgesamt 1.236.930,78 1.187.624,70 1.217.717,07 1.301.084,58 Landesanteil insgesamt 4.385.481,86 4.210.669,41 4.317.360,50 4.612.936,22 2. Kriegsopferfürsorge (KOF) Geldleistungen nach dem OEG 256.373,37 283.502,56 404.255,42 301.694,07 Sachleistungen nach dem OEG 176.470,23 214.018,33 159.086,93 170.280,16 Leistungen nach dem OEG 432.843,60 497.520,89 563.342,35 471.974,23 22 v. H. Erstattung vom Bund 95.225,59 109.454,60 123.935,32 103.834,33 Landesanteil (78 v. H.) 337.618,01 388.066,29 439.407,03 368.139,90 Bundesanteil insgesamt 95.225,59 109.454,60 123.935,32 103.834,33 Landesanteil insgesamt 337.618,01 388.066,29 439.407,03 368.139,90 3. Soziales Entschädigungsrecht (SER) – gesamt Bundesanteil insgesamt 1.332.156,37 1.297.079,30 1.341.652,39 1.404.918,91 Landesanteil insgesamt 4.723.099,87 4.598.735,70 4.756.767,53 4.981.076,12 Gesamtausgaben OEG 6.055.256,24 5.895.815,00 6.098.419,92 6.385.995,03 Darüber hinaus werden Maßnahmen zum Opferschutz mit vorrangig präventivem Charakter aus dem Landeshaushalt über verschiedene Stellen u. a. in Form von Pro- jektförderungen finanziell unterstützt. Es erfolgt auch eine institutionelle Förderung von freien Trägern, die in diesem Bereich Hilfs- und Beratungsangebote unterbreiten (z. B. „Pro Familia“). 13. Sofern Sprachmittlerinnen oder Sprachmittler benötigt werden (bei Ge- richtsverfahren, Anzeigen, etc.), wie sind diese geschult, um mit Opfern sexualisierter Gewalt angemessen umzugehen? Maßgeblich für die Heranziehung von Sprachmittlerinnen oder Sprachmittlern ist das Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Dolmetschergesetz des Lan- des Sachsen-Anhalt i. V. m. der Dolmetschereignungsverordnung. Es ist zudem zu berücksichtigen, dass die Auswahlentscheidung für eine Sprachmittlerin oder einen Sprachmittler von der richterlichen Unabhängigkeit gemäß Artikel 97 Abs. 1 GG umfasst ist. Als ein Instrument für die Auswahl steht die Dolmet- scher- und Übersetzerdatenbank (www.justiz-dolmetscher.de) zur Verfügung.",
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"number": 16,
"content": "16 Es bedarf aus Sicht der Landesregierung auch keiner speziellen Schulung im Sinne der Fragestellung, da die Aufgabe von Sprachmittlerinnen und Sprach- mittler im Gerichtsverfahren keinen eigenständigen Umgang mit den Opfern se- xualisierter Gewalt umfasst. Ihre Aufgabe liegt allein in der Übersetzung des gesprochenen, gegebenenfalls auch schriftlichen Wortes. Hierbei haben sie sich jeder Kommentierung und Gefühlsäußerung zu enthalten. 14. Gibt es eine Struktur, die gewährleistet, dass Opfer sexualisierter Gewalt schnell und unbürokratisch an Organisationen der Opferhilfe zu jeder Ta- geszeit weitergeleitet werden können? Im Rahmen des polizeilichen Opferschutzes wird jedem Opfer ein Merkblatt über die Rechte von Verletzten und Geschädigten im Strafverfahren ausgehän- digt sowie die in den Polizeidienststellen vorrätigen Informationsmaterialien zu den verschiedensten Opferhilfeeinrichtungen zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich erfolgt die weitere polizeiliche Opferbetreuung, insbesondere bei sexualisierter Gewalt, Gewalt in engen sozialen Beziehungen und Fällen von Stalking durch die in den Polizeirevieren nebenamtlich tätigen Opferschutzbe- auftragten. Diese nehmen bei Bekanntwerden des Sachverhaltes unverzüglich Kontakt mit den Betroffenen auf und beraten in verhaltensorientierter und/oder sicherungstechnischer Hinsicht. Darüber hinaus sollen die Opferschutzbeauftragten die Betroffenen über weite- re Hilfsangebote informieren und zur nachsorgenden Opferbetreuung an ört- liche Kooperationspartner vermitteln. Der Kontakt zu den vorhandenen Opfer- beratungs- und Interventionsstellen wird nur auf Wunsch der Betroffenen her- gestellt. Ferner werden alle Polizeibeamtinnen und -beamten für die Belange des Opfer- schutzes so weit sensibilisiert, dass sie einen Handlungsbedarf über ihre re- pressive Tätigkeit hinaus erkennen. Insbesondere in Fällen häuslicher Gewalt werden die zuständigen Interven- tionsstellen mit Einwilligung der Betroffenen per standardisierten Faxvordruck für eine nachsorgende Opferbetreuung informiert. Insofern ist bei der Polizei eine unbürokratische Weiterleitung von sexualisierter Gewalt Betroffenen an Organisationen der Opferhilfe zu jeder Tageszeit ge- währleistet. Eine spezifische psycho-soziale Struktur der Hilfevermittlung für Opfer sexuali- sierter Gewalt an Organisationen der Opferhilfe zu jeder Tageszeit seitens der Justiz gibt es nicht. Eine 24-stündige Rufbereitschaft besteht allerdings bei den Frauenhäusern des Landes. Entsprechende Einrichtungen für männliche Opfer stehen aber nicht zur Verfügung. 15. Wie sind Spezialberatungsstellen bzw. Spezialeinrichtungen, die mit Op- fern sexueller Gewalt arbeiten, finanziell abgesichert? Gibt es Versor- gungslücken, wenn ja, welche? In Sachsen-Anhalt wird die Arbeit der vier Fachberatungsstellen für Opfer sexu- alisierter Gewalt in Dessau-Roßlau, Halle, Magdeburg und Stendal mit Lan- desmitteln in Höhe von insgesamt 204.500 € finanziell unterstützt. Dazu erhal-",
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"content": "17 ten die Beratungsstellen, entsprechend der Leistungsfähigkeit der einzelnen Kommunen, kommunale Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe. Die Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt berichten, dass die ambu- lante und therapeutische Versorgung, insbesondere im ländlichen Bereich, un- zureichend abgesichert ist. Die durchschnittliche Wartezeit auf einen ambulan- ten Therapieplatz bei ambulant tätigen Traumatherapeutinnen beträgt ca. neun Monate bis zu einem Jahr. Insbesondere für durch sexuelle Gewalterfahrungen traumatisierte berufstätige Frauen und Mütter mit Kindern, welche oft keine sta- tionären Behandlungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen können, sind die un- zureichenden Behandlungsmöglichkeiten ein großes Risiko für ihre psychische und physische Gesundheit. Die gleichen Gefährdungen bestehen auch für die von sexuellem Missbrauch betroffenen Kinder und Jugendlichen. Zusätzlich bestehen ebenfalls große Ver- sorgungslücken für erwachsene Männer, welche in ihrer Kindheit, oftmals über Jahre, sexuellem Missbrauch ausgesetzt waren. 16. Gibt es in den Krankenhäusern zu jeder Tageszeit Personal, das geschult ist, Opfer von sexualisierter Gewalt zu erkennen und angemessen zu rea- gieren, auch wenn keine entsprechende Anzeige vorliegt? In der Regel können Krankenhäuser nur mit der entsprechenden somatischen Ausrichtung (z. B. Gynäkologie) und mit entsprechend geschultem Personal vor Ort aufwarten. Ein spezielles Angebot der Fort- bzw. Weiterbildung über die Ärztekammer existiert derzeit nicht. 17. Welche finanziellen Mittel stehen den Krankenhäusern jeweils für diesen Aufgabenbereich zur Verfügung? Für diesen Aufgabenbereich stehen den Krankenhäusern explizit keine finan- ziellen Mittel zur Verfügung. Eine Vergütung der Krankenhausleistungen ist bei stationärer Behandlung über diagnose-bezogene Fallgruppen (DRG’s) möglich. Im Falle einer ambulanten Versorgung im Krankenhaus erfolgt die Vergütung regulär entsprechend § 120 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). 18. Wie kooperieren Polizei und Krankenhäuser beim Thema „sexualisierte Gewalt“ derzeit? Die ärztliche Untersuchung eines Opfers im Krankenhaus aufgrund sexualisier- ter Gewalt wird von der Polizei als Bestandteil der Maßnahmen nach § 163 Abs. 1 StPO veranlasst. Beauftragt werden in der Regel die in den Kranken- häusern rund um die Uhr besetzten gynäkologischen Stationen oder Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin. Für die ärztliche Untersuchung werden von der Po- lizei entsprechende Untersuchungssets für die Spurensicherung zur Verfügung gestellt. Mit der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch das Opfer werden die Untersuchungsbefunde zeitnah der Polizei übersandt. Begibt sich das Opfer zuerst zu einem Arzt, ergeht die Meldung über einen Straftatverdacht vom Krankenhaus direkt an die Polizei, sofern das Opfer die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden hat.",
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"number": 18,
"content": "18 19. Gibt es Kriseninterventionsteams bzw. Konzepte für solche Teams, um Kindertageseinrichtungen bzw. Schulen beim Umgang mit (vermuteten) Gewalt- und Missbrauchsvorfällen zu unterstützen? Wenn ja, wie viele Teams in Sachsen-Anhalt gibt es bzw. sind vorgesehen und welche Pro- fessionen gehören diesen Teams an? Wenn nein, warum nicht? Spezielle Kriseninterventionsteams für Kindertageseinrichtungen zur Thematik des sexualisierten Missbrauchs gibt es nicht. Im Zuständigkeitsbereich der örtlichen Träger der Jugendhilfe existieren flächendeckend „Lokale Netzwerke Kinderschutz“ gemäß § 3 Abs. 3 des Ge- setzes zum Schutz des Kindeswohls und zur Förderung der Kindergesundheit (Kinderschutzgesetz), in denen unter anderem je nach regionalen Schwerpunk- ten der örtlichen Akteure auch Kooperationen mit Polizei und Justizbehörden thematisiert werden. Darüber hinaus sind die Schulen gemäß § 38 Abs. 3 i. V. mit § 84a Abs. 3 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG) verpflichtet bei „erheb- lichen Verhaltensauffälligkeiten“ das zuständige Jugendamt und die Eltern zu informieren. Die Schulaufsicht berät, fördert und beaufsichtigt die Schulen bei der Umsetzung und koordiniert die Zusammenarbeit mit Netzwerken. Bezug nehmend auf die Antworten zu den Fragen Nr. 11 und 20 werden die ge- troffenen Maßnahmen hinsichtlich der Früherkennung möglicher Missbrauchs- fälle bzw. der Betreuung von Missbrauchsopfern von der Landesregierung als angemessen bewertet, da sie alle Elemente der Prävention bzw. der Opfer- betreuung enthalten. 20. Welche Fortbildungen gibt es für das pädagogische Personal in Kinderta- geseinrichtungen sowie Lehrer und Lehrerinnen zum Thema (sexualisier- te) Gewalt? Wie viele Teilnehmer und Teilnehmerinnen hatten diese Kurse in den Jahren 2007 bis 2012? In Sachsen-Anhalt wurden von 2007 bis 2012 nachfolgende Fortbildungen durch das Landesjugendamt zum Thema „Sexualisierte Gewalt“ angeboten. Alle nachfolgend aufgeführten Fortbildungen sind für Erzieherinnen und Erzie- her, sozialpädagogische Fachkräfte sowie für Lehrerinnen und Lehrer konzi- piert: • „Leitungskompetenz in Kindertageseinrichtungen“ - je 1 Modul Kinderschutz; eine Tagesveranstaltung zum „Erkennen-Beurteilen-Handeln“ bei Kindes- wohlgefährdungen, • „Zertifikatskurs, der insoweit erfahrenen Fachkraft, der Kinderschutzfach- kraft“; Module mit Themen: Formen und Auswirkungen von Kindesmiss- handlungen; Umgang mit sexuellem Missbrauch; Grundwissen über Formen des sexuellen Missbrauchs; Taterleben des Kindes, • Umgang mit sexuell auffälligen Kindern, Jugendlichen und jugendlichen Se- xualstraftätern, Schutzauftrag § 8a SGB VIII „Sicherung des Kindeswohls - Wie behalte ich das Kind im Mittelpunkt?, • Umgang mit Inzest, • Umgang mit sexuell auffälligen Kindern und Jugendlichen,",
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"number": 19,
"content": "19 • Umgang mit sexueller Gewalt, • Sexualerziehung, • Umgang mit sexuellen Übergriffen, • Fallbesprechung zum Thema. Jahr Veranstaltungen Teilnehmerzahl 2007 3 54 2008 10 180 2009 13 234 2010 13 234 2011 16 288 2012 20 360 gesamt 75 1350 Zusätzlich zum Fortbildungsprogramm wurden folgende Informationsveranstal- tungen angeboten: • Umgang mit sexuell übergriffigen Kindern und Jugendlichen, • Jungen als Opfer sexualisierter Gewalt / Teilnehmerzahl: 120 gemeinsam mit 10 der DGfPI . Das Landesjugendamt hat im Ergebnis der Fachveranstaltungen die Broschüre „Umgang mit sexuellen Übergriffen“ - ein Orientierungsleitfaden zum Erkennen, Stoppen und Verhindern im Rahmen der erzieherischen Hilfen - herausgege- ben, die den Jugendhilfeeinrichtungen bis heute kostenfrei zur Verfügung ge- stellt wird und eine große Nachfrage hat. Das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) bietet regelmäßig Fortbildungsmaßnahmen zum Thema (sexualisierte) Gewalt an. Zum einen wird das Thema inhaltlich spezifisch separat bearbeitet, zum an- deren wird es in Fortbildungsmaßnahmen, die sich beispielsweise der Gewalt- prävention oder dem Umgang mit Gewalt widmen, tangiert. In den Jahren 2007 bis 2012 wurden seitens des LISA insgesamt 37 Fortbil- dungsmaßnahmen für Lehrkräfte, schulische Führungskräfte und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Schulformen und für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der regionalen Fortbildung (Fachbetreuer/innen, Fachmode- ratorinnen, Mitglieder von Fachgruppen an Schulen) explizit zu den Themen- schwerpunkten Prävention sexualisierter Gewalt und Gewaltprävention angebo- ten. Davon wurden 21 Fortbildungsmaßnahmen mit insgesamt 683 Teilneh- menden durchgeführt. Es handelte sich hierbei um landesweite und regionale Fortbildungsveranstaltungen, die beispielsweise als Fachtagungen, als einzelne Tagesveranstaltungen oder als mehrtägige Kurse durchgeführt worden sind. 16 Fortbildungsmaßnahmen mussten aufgrund zu geringer Anmeldezahlen ausfallen. 10 Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und –vernachlässigung e.V.",
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"number": 20,
"content": "20 In der nachfolgenden Übersicht sind die Fortbildungsmaßnahmen des LISA aufge- führt: Datum Thema Adressaten/ Anzahl der Schulformbezug Teilnehmenden 30.04.2007 Rechtsextremismus und Anti- Lehrkräfte aller 361 semitismus Schulformen 10. - Vermeidung von Lern- und FachmoderatorIn- 16 12.09.2008 Schulversagen - Aggressives nen, Fachbetreue- Verhalten und Gewalt in der rInnen / Lehrkräfte Schule aller Schulformen 02.09.2009 Rechtsextremismus in Lehrkräfte Gymna- 13 Sachsen-Anhalt sien, Gesamtschu- len, Sekundarschu- len 07.10.2009 Krisenintervention an Schulen schulische Füh- 34 - Gefahrenabschätzung - Neue rungskräfte Medien und Jugendgewalt 13. - Gewalt an Schulen FachmoderatorIn- 14 15.04.2011 nen, Fachbetreue- rInnen / Lehrkräfte aller Schulformen 4.10.2011 Jugendkriminalität - Umgang Lehrkräfte 8 mit Gewalt und deren Erschei- Sekundarschulen, nungsformen Gesamtschulen 13.10.2011 Sexualerziehung in der GS: Ge- Lehrkräfte Grund- 18 fühle, Sinne, Sinnlichkeit - Mein schulen Körper gehört mir 1.11.2011 Sexuelle Gewalt - sexueller pädagogische Mit- 13 Missbrauch ein sensibles arbeiterInnen / Thema Lehrkräfte Grund- schulen, Förder- schulen 8.11.2011 Konflikte gewaltfrei austragen pädagogische Mit- 11 arbeiterInnen / Lehrkräfte Grund- schulen, Förder- schulen 9.11.2011 Homosexualität - lesbische und Lehrkräfte 13 schwule Lebensweisen Sekundarschulen, Gesamtschulen 10.11.2011 Sexualerziehung - Wie kommen Lehrkräfte 20 die Babys in Mamas Bauch? Grundschulen, Förderschulen 22.11.2011 Konflikte gewaltfrei austragen pädagogische Mit- 14 arbeiterInnen / Lehrkräfte Grund- schulen, Förder- schulen 29.02.2012 Stoppt die Gewalt Lehrkräfte Grund- 14 schulen, Förder- schulen",
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"number": 21,
"content": "21 21.03.2011 Liebe, Sex und Aids?! Lehrkräfte aller 13 Schulformen 22.03.2011 Stoppt die Gewalt Lehrkräfte Grund- 11 schulen, Förder- schulen 12.04.2012 Sexualerziehung in der GS: Pu- Lehrkräfte Grund- 17 bertät - „Schwieriges Alter“ oder schulen, Förder- besondere Lebensphase schulen 16. - Pubertät 2.0 - Aufwachsen in Fachmoderatoren, 21 17.04.2012 sexualisierten Lebenswelten Fachbetreuer, Mit- glieder aus Fach- gruppen an Schulen / alle Schulformen 9.05.2012 Gewalt in der Gesellschaft und Lehrkräfte aller 14 ein Thema im Unterricht Schulformen 7.06.2012 Rechtsextremistische Lebens- Lehrkräfte aller 16 welten: Musik, Symbolik und Schulformen Lifestyle einer politischen Jugendkultur 25.10.2012 SchulKinoWoche: Zwischen Lehrkräfte aller 33 Bevormundung und Befähigung Schulformen 13.11.2012 Rechtsextremismus und Ju- Lehrkräfte aller 9 gendkriminalität Schulformen 21. Welche Kenntnisse zum Umgang mit Opfern sexualisierter Gewalt, sowie zum Umgang mit Verdachtsmomenten/Hinweisen auf sexuellen Miss- brauch im sozialen Nahraum können Pädagogen und Pädagoginnen und Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen in ihrem Studium in Sach- sen-Anhalt erwerben? Die Lehramtsausbildung erfolgt für alle Schulformen universitär an der Martin- Luther-Universität Halle-Wittenberg und an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Die studierbaren Fächer werden an den Universitäten durch ihre jeweilige innere Systematik als wissenschaftliche Disziplin strukturiert. Von da- her wird das Thema „Umgang mit Opfern sexualisierter Gewalt“ im Vorlesungs- verzeichnis nicht explizit ausgewiesen, gleichwohl es in einer Reihe von Lehr- veranstaltungen berührt wird. So wurde z. B. im Bereich des Studiums der Bildungs- und Erziehungswissen- schaften das Modul „Schulische Sozialisation von Jugendlichen aus heteroge- nen Lebenslagen“ in das Studienprogramm aufgenommen. Bestandteile dieses Moduls sind: - Auseinandersetzung mit und Kennenlernen von pädagogischen Modellen und Konzepten der sozialen Bildung und der Bewältigung sozialer Probleme und Konflikte in der Schule (Reflexionswissen zu pädagogischen Praxismo- dellen) und - Vermittlung von empirisch fundiertem Wissen und Können zu kasuistisch- rekonstruktiver Fallarbeit zu exemplarisch ausgewählten Dimensionen und Bereichen.",
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"number": 22,
"content": "22 Gerade im Bereich der Fallarbeit bietet es sich an, Beispiele gewalttätiger Handlungsweisen heranzuziehen und den Umgang damit fallspezifisch aus un- terschiedlichen Sichtweisen (der Lehrkräfte, der Schülerinnen und Schüler, der gesellschaftlichen Öffentlichkeit u. a.) zu bearbeiten. Im Fach Sozialkunde wird im Rahmen des Moduls „Theorien der Zivilgesell- schaft und des bürgerlichen Engagements“ das Thema Umgang mit Ge- walt/sexualisierter Gewalt immanent berücksichtigt und diskutiert. Im Fach Deutsch beinhaltet das Modul „Themen, Stoffe, Motive“ die Entwick- lung der Fähigkeit zur selbstständigen Analyse und Interpretation ausgewählter literarischer Werke. Hier wird sich u. a. auch auf ausgewählte Literatur mit dem Thema Gewalt und Zivilcourage bezogen, wobei gleichzeitig die Frage nach dem erzieherischen Wert der Literatur für Kinder und Jugendliche aufgeworfen wird. Im Fach Ethik werden im Modul der Praktischen Philosophie Lektüre- und Ana- lysekompetenzen von Texten entwickelt, indem Argumentationsweisen zu aus- gewählten Positionen behandelt werden. Dazu werden einsemestrige Lehrveranstaltungen angeboten, wie • „Einführung in die philosophische Ethik“ o Ethik als philosophische Theorie der Moral o Untersuchung von Ethikansätzen • „Ethik und Religion - Texte zur Orientierung“ o Erörterung elementarer Fragen des Lebens und Zusammenlebens. Hier bietet es sich an, gegenwärtige Probleme des Zusammenlebens unter- schiedlicher Personengruppen, u. a. den Umgang mit Gewalt/sexualisierter Ge- walt in der Gesellschaft, zu benennen und zu diskutieren. Die Auswahl der Lehrveranstaltungen macht deutlich, dass im Rahmen der uni- versitären Lehrerausbildung Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit Ge- walt/sexualisierter Gewalt vorhanden sind. Darüber hinaus ist es selbstver- ständlich, dass die an den Universitäten Lehrenden die Lehrveranstaltungen auf der Grundlage neuester Forschungsergebnisse konzipieren. Insofern werden die Ausbildungsinhalte ständig weiter qualifiziert. Universitäres Wissen allein reicht gleichwohl nicht aus. Lehrerinnen und Lehrer müssen darüber hinaus über soziale und ethische Kompetenzen verfügen, um verantwortungsvoll mit Opfern sexualisierter Gewalt umgehen zu können. Ins- besondere im konkreten Lehrerhandeln werfen die pädagogischen Aufgaben Fragen auf, die an der Schule, also vor Ort, diskutiert und beantwortet werden müssen. Hierbei kommt der schulpraktischen Ausbildung im Vorbereitungs- dienst und der Lehrerfortbildung besondere Bedeutung zu. Im Vorbereitungsdienst sind Fragen des Umgangs mit Gewalt/sexualisierter Gewalt integrativer Bestandteil insbesondere der pädagogischen Seminare der Auszubildenden aller Schulformen.",
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"number": 23,
"content": "23 An den Schulen haben Lehrerinnen und Lehrer die Möglichkeit, sich in themen- offenen schulinternen Lehrerfortbildungen zu dieser Thematik weiter zu qualifi- zieren. Diskussionsrunden in Schulen können mit Beiträgen externer Referen- ten ergänzt werden. 22. Welche Maßnahmen sind zur Umsetzung des neuen Bundeskinderschutz- gesetzes im Raum Schule von der Landesregierung ergriffen worden? Maßnahmen der Schule, die die Umsetzung des neuen Bundeskinderschutzge- setzes befördern, sind: Programme zur Persönlichkeitsstärkung • Lernarrangements und Förderangebote für Schülerinnen und Schüler der sogenannten Risikogruppe, • ESF-Programm „Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Sen- kung des vorzeitigen Schulabbruchs“ mit den Schwerpunkten: o bedarfsbezogene Schulsozialarbeit, o bildungsbezogene Angebote und regionale Netzwerkstellen, • Schulmediation, • Mobbingfreie Schule. Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien • Unterrichtsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) zur Sexualerziehung, • Leitfaden für Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher im Land Sachsen-Anhalt zur Früherkennung, Handlungsmöglichkeiten und Koopera- tion „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“, • „Frauen und Mädchen gegen Gewalt in der Schule - Anregungen für die Schulpraxis“, • Handreichung für Lehrkräfte sowie Schulleiterinnen und Schulleiter zu § 38 Abs. 3 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Bek. des MK vom 9.9.2009). Kooperationen mit außerschulischen Partnern (z. B. unabhängige Fachbera- tung) • „Vereinbarung und Empfehlungen zur Kooperation zwischen Schule und Kin- der- und Jugendhilfe gemäß SGB VIII §§ 11-13“ regelt u. a. die Zusammen- arbeit und gemeinsame Maßnahmen zum erzieherischen Kinder- und Ju- gendschutz (Bek. des MK vom 18.8.2006, SVBl. LSA S. 246), • bei Maßnahmen der Prävention bzw. in konkreten Verdachtsfällen wenden sich Schulen auch an die im Leitfaden „Gewalt gegen Kinder und Jugend- liche“ aufgeführten Beratungsstellen, u. a.: o Lokale Netzwerke Kinderschutz o Opferberatungsstellen o Kinderschutzbund o Jugend- und Gesundheitsämter.",
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"number": 24,
"content": "24 23. Gibt es innerschulische Beratungs- und Kriseninterventionsteams für die pädagogische und sozialpädagogische Arbeit an Schulen mit sexuell traumatisierten bzw. sexuell übergriffigen Kindern? Schulische Ansprechpartner sind: • die Schulleitung, • die Schulaufsicht, • die Schulpsychologen, • die Multiplikatoren (qualifizierte Lehrkräfte) „Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ und • die Netzwerkpartner der Schule. 24. Gibt es innerschulische Beratungs- und Kriseninterventionsteams für den Umgang mit Verdachtsmomenten von sexuellem Missbrauch? Welche Un- terstützung erhalten diese Teams durch spezialisierte Experten und Ex- pertinnen? Schulische Ansprechpartner sind auch hier: • die Schulleitung, • die Schulaufsicht, • die Schulpsychologen, • die Multiplikatoren (qualifizierte Lehrkräfte) „Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ und • die Netzwerkpartner der Schule. Schulen werden darüber hinaus von den im Leitfaden „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ aufgeführten Beratungsstellen, u. a. • die Jugend- und Gesundheitsämter, • die Lokalen Netzwerke Kinderschutz, • die Opferberatungsstellen, • der Kinderschutzbund, • die Familienpaten Sachsen-Anhalt. unterstützt. 25. Gibt es für Kinder und Jugendliche an Schulen, speziell an Internatsschu- len niedrigschwellige Zugänge für Einrichtungen des Beschwerdemana- gements? Das Beschwerdemanagement innerhalb der Schule ist an den „Instanzenweg“ gebunden. Somit sind stets zuerst die Lehrkräfte (Klassenlehrerin/Klassenlehrer und/oder Vertrauenslehrkraft) zu informieren. Wenn hier keine Abhilfe erfolgt, ist die Schulleitung einzubinden. Sofern innerhalb der Schule keine Hilfe angebo- ten werden kann, ist der Sachverhalt der Schulaufsicht anzuzeigen.",
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"number": 25,
"content": "25 Anlage zur KA 6/7731 11 LG-Nr. Bezeichnung Jahr Anzahl der Teilnehmer 12 PD Nord PD Süd PD Ost LKA C 205 Sexualkriminalität I 2006 11 4 3 2008 8 1 2009 8 2 1 2010 10 2 1 2011 4 2 2012 9 1 3 Gesamt: 50 11 9 0 11 Lehrgangsnummer 12 Polizeidirektion",
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"number": 26,
"content": "26 LG-Nr. Bezeichnung Jahr Anzahl der Teilnehmer PD Nord PD Süd PD Ost LKA C 219 Sexualkriminalität II 2006 11 3 1 2007 7 2 3 1 2008 7 1 2010 6 3 1 2012 9 3 1 Gesamt: 40 12 5 2",
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"number": 27,
"content": "27 LG-Nr. Bezeichnung Jahr Anzahl der Teilnehmer PD Nord PD Süd PD Ost LKA C 220 Bekämpfung von Straftaten im Rotlichtmilieu 2005 5 4 1 5 Gesamt: 5 4 1 5 LG-Nr. Bezeichnung Jahr Anzahl der Teilnehmer PD Nord PD Süd PD Ost LKA C 311 Organisierte Kriminalität I 2005 9 3 2006 8 3 4 2007 6 1 1 1 2009 3 1 3 Gesamt: 26 8 1 8",
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"number": 28,
"content": "28 LG-Nr. Bezeichnung Jahr Anzahl der Teilnehmer PD Nord PD Süd PD Ost LKA C 318 Bekämpfung der Kinderpornografie 2006 4 3 3 2 2009 10 4 1 2010 6 1 3 3 2011 2 1 2 1 2012 5 Gesamt: 22 14 9 6",
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"content": "29 LG-Nr. Bezeichnung Jahr Anzahl der Teilnehmer PD Nord PD Süd PD Ost LKA E 1 60 Gewalt unter Kindern und Jugendlichen im Schulprozess I 2006 5 7 2007 10 9 9 2008 2 Gesamt: 17 16 9 LG-Nr. Bezeichnung Jahr Anzahl der Teilnehmer PD Nord PD Süd PD Ost LKA E 1 61 Gewalt unter Kindern und Jugendlichen im Schulprozess II 2008 5 10 1 Gesamt: 5 10 1",
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"number": 30,
"content": "30 LG-Nr. Bezeichnung Jahr Anzahl der Teilnehmer 13 PD Nord PD Süd PD Ost LKA LBP E 410 Mobbing 2005 16 6 3 4 2006 5 1 4 2 3 2007 11 5 3 2 4 2008 10 2 2 4 2009 6 1 2010 3 5 1 1 2 2011 4 7 7 2012 2 1 2 1 1 Gesamt: 57 27 15 6 26 13 Landesbereitschaftspolizei",
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"content": "31 LG-Nr. Bezeichnung Jahr Anzahl der Teilnehmer PD Nord PD Süd PD Ost LKA LBP E 501 Professionelle polizeiliche Intervention bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen und in 4 Fällen von Stalking 2005 5 6 2006 3 3 2007 7 3 1 2 1 2008 1 4 1 2009 3 1 1 2010 16 5 3 3 2011 11 10 3 6 Gesamt: 46 32 8 2 15",
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"content": "32 LG-Nr. Bezeichnung Jahr Anzahl der Teilnehmer PD Nord PD Süd PD Ost LKA LBP E 502 Gewalt in engen sozialen Beziehungen und in Fällen von Stalking - Kooperationsmöglichkeiten der Polizei mit ande- ren Behörden, Einrichtungen und Stellen 2006 8 10 3 1 2007 8 6 3 2009 8 1 2 2010 16 3 2 2011 3 1 1 2 Gesamt: 43 18 12 1 4",
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"number": 33,
"content": "33 LG-Nr. Bezeichnung Jahr Anzahl der Teilnehmer PD Nord PD Süd PD Ost LKA LBP E 503 Polizeiliche Maßnahmen zur Verhütung von Gewalteskalation in engen sozialen Beziehungen und in Fällen von Stalking I 2008 8 8 2 4 2009 3 3 2010 4 5 2 Gesamt: 15 13 7 4 0",
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"number": 34,
"content": "34 LG-Nr. Bezeichnung Jahr Anzahl der Teilnehmer PD Nord PD Süd PD Ost LKA E 507 Opferschutzbeauftragte I 2011 8 3 3 Gesamt: 8 3 3 0 LG-Nr. Bezeichnung Jahr Anzahl der Teilnehmer PD Nord PD Süd PD Ost LKA E 508 Opferschutzbeauftragte II 2011 6 6 1 Gesamt: 6 6 1 0",
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