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            "content": "2 Unter Berücksichtigung der Vorgaben und der aktuellen Schülerzahlen sind im lau- fenden Haushaltsjahr für die öffentlichen Ganztagsschulen der Sekundarstufe I 913.700 € und die Schulen in freier Trägerschaft 86.300 € verfügbar. Frage 2: a) Wenn alle Schulen lediglich je Schüler ca. 1 € zugewiesen wird, wie sollen dann Schulen, die explizit als Ganztagsschulen ausgewiesen sind, den ganz- tägigen Bildungs- und Betreuungsanspruch realisieren? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Schulen, die einen Antrag auf Genehmigung als Ganztagsschule stellen wollen, kön- nen Kosten für Fortbildung und Coaching von bis zu 500 € erstattet werden. Für das laufende Haushaltsjahr ist geplant, den öffentlichen Ganztagsschulen der Sekundarstufe I weitere finanzielle Mittel je Schülerin/Schüler zur Verfügung zu stel- len. Geplant ist, 19 € je Schülerin/Schüler in der offenen Form und 38 € je Schüle- rin/Schüler in der gebundenen Form auszureichen. Die tatsächliche Höhe dieser Mit- tel wird abhängig von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler sein, die im Schuljahr 2013/2014 Ganztagsangebote an den betreffenden Schulen annehmen. Der den öffentlichen Ganztagsschulen bereits angekündigte Erlass wird vom Lan- desschulamt zum Schuljahresbeginn bekanntgegeben. Hierzu erfolgt eine gezielte Information und individuelle Beratung der Ganztagsschulen zur Antragstellung. b) Welche zusätzlichen Mittel stehen Ganztagsschulen gegenüber Halbtags- schulen zur Verfügung und auf welcher Grundlage erfolgt deren Bereitstel- lung an Schulen? Auf die Antwort zu Frage 2a) wird verwiesen. Weitere zusätzliche Mittel stehen den Ganztagsschulen nicht zur Verfügung.",
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