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            "content": "2 Nun müssen alle bereits bewilligten und ausgezahlten Vorhaben einer Förderfähig- keitsprüfung sowie weiteren Überprüfungen (z. B. in Bezug auf Vergaberecht, Kos- tenplausibilität) unterzogen werden. Die Aufhebung des Zahlungsstopps durch die EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF steht unter dem Vorbehalt der Einhaltung der vorgenannten Prüfvorgaben. Ausschließlich Vorhaben, zu denen der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF ein po- sitiver Ergebnisvermerk zu den vorstehend geforderten Prüfungen vorliegt, werden gegenüber der EU-Bescheinigungsbehörde EFRE/ESF zur Aufnahme in einen Zah- lungsantrag empfohlen. Diese nimmt eine davon unabhängige Prüfung vor; sie legt letztlich Inhalt und Umfang eines Zahlungsantrages fest. 2. Inwieweit stehen die Verzögerungen bei der Deichsanierung der Stadt Aken (Elbe) in einem Zusammenhang mit den gesperrten EU-Fördermitteln? Die Verzögerungen stehen in keinem Zusammenhang mit den gesperrten EU- Fördermitteln, da die Vorhaben aus dem Aufbauhilfefonds Hochwasser 2013 finan- ziert werden. 3. Was kann zum bisherigen Ablauf des Planungsverfahrens zur Deichsanie- rung in der Stadt Aken (Elbe) berichtet werden? Aufgrund einer Vergabebeschwerde im Rahmen der Auswahl des Ingenieurbüros verzögert sich die weitere Umsetzung des Vorhabens. Eine Entscheidung der Vergabekammer hinsichtlich des Nachprüfungsverfahrens steht aus. 4. Welche personellen Gründe im Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) rechtfertigen möglicherweise die bisherigen Verzögerungen, die es derzeit in der Planung und Realisierung der Deichsanierung in der Stadt Aken (Elbe) gibt? Keine. Siehe Antwort zur Frage 3. 5. Wann kann aus heutiger Sicht die Deichsanierung in der Stadt Aken (Elbe) frühestens begonnen werden und wann sollte sie spätestens abgeschlos- sen sein? Aussagen zu Terminen können frühestens mit der Rechtskraft der Entscheidung der Vergabekammer getroffen werden (siehe unter 3.)",
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