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            "content": "Landtag von Sachsen-Anhalt                                     Drucksache 6/3923 25.03.2015 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Neonazistische Musikszene, Konzerte, Versand- und Ladengeschäfte in Sach- sen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8682 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwor- tung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung trifft aber eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen. Teile der Ant- wort der Landesregierung müssen insoweit als „Verschlusssache - Vertraulich“ ein- gestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung ge- genüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. September 2013, Az.: LVG 14/12). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSO- LT). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeig- net, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheim- Hinweise:   Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er- folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. Die Antwort wurde dem Fragesteller mit der Maßgabe übermittelt, § 33 GSO LT zu be- achten. Eine Einsichtnahme o. g. Antwort ist für Abgeordnete in der Landtagsverwal- tung - Geheimschutzstelle - möglich. (Ausgegeben am 27.03.2015)",
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            "content": "2 haltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (Art. 53 Abs. 3 und 4 Verfas- sung des Landes Sachsen-Anhalt). Die öffentliche Preisgabe von weiteren Informationen zu den Fragen eins, zwei, drei, 4.1 bis 4.4 und 6 würde Rückschlüsse auf sensible Verfahrensweisen und Taktiken der Verfassungsschutzbehörde ermöglichen. Das Bekanntwerden dieser Informatio- nen ließe somit befürchten, dass verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht mehr wirksam entgegengetreten werden kann und hierdurch dem Wohl des Landes Sach- sen-Anhalt Nachteile zugefügt würden. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit der Verfassungsschutzbehörden, Nachrichtenzugänge zu schützen für ihre Funktionsfähigkeit essentiell. Die öffent- liche Mitteilung dieser weiteren Informationen, die Rückschlüsse auf Quellen zulas- sen, würde sich nachteilig auf die Fähigkeit des Verfassungsschutzes in Sachsen- Anhalt auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Zudem stehen der Bekanntgabe von Namen von Veranstaltern, Mitgliedern von Mu- sikgruppen sowie von Gewerbebetrieben schutzwürdige Interessen i. S. von Art. 53 Abs. 4 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und § 15 Abs. 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) insoweit ent- gegen, als die betroffenen Personen es bisher vermieden haben, in der Öffentlichkeit als Veranstalter rechtsextremistischer Konzert- und Musikveranstaltungen oder als Inhaber von Gewerbebetrieben, die rechtsextremistische Produkte anbieten, bekannt zu werden. Wir fragen die Landesregierung: 1.    Welche aktiven neonazistischen, rechten oder rechtsextremen Musik- gruppen und Liedermacher sind für das Jahr 2014 in Sachsen-Anhalt be- kannt und aus welchen Orten kommen ihre Mitglieder? 2.    Welche Musikgruppen und Liedermacher sind für das Jahr 2014 in Sach- sen-Anhalt bekannt, bei denen die Landesregierung Anhaltspunkte für ei- ne neonazistische, rechte oder rechtsextreme Ausrichtung hat? Worauf gründet sich der Verdacht und aus welchen Orten kommen ihre Mitglie- der? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. Die Landesregierung erfasst rechtsextremistische Musikgruppen und Liedermacher. Eine gesonderte Erfassung der Teilmenge „neonazistische Musikgruppen und Liedermacher“ findet nicht statt. Entscheidend ist die Einordnung als rechtsext- remistisch. Die Einordnung erfolgt anhand der verwendeten Liedtexte. Die Landesregierung interpretiert die Fragen 1 und 2 dahingehend, dass nur solche rechtsextremistischen Musikgruppen und Liedermacher aufzuführen sind, zu denen der Landesregierung aus dem Jahr 2014 Erkenntnisse über Auf- tritte und die Produktion von Tonträgern vorliegen. Hinsichtlich der weiteren Beantwortung wird auf die Anlage 1 verwiesen.",
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            "content": "3 Über die in der Anlage 1 enthaltenen Angaben hinaus liegen der Landesregie- rung weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragen vor. Deren Mitteilung ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwor- tung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Be- gründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschluss- sache - VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutz- stelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 3. Welche Auftritte der in Frage 1 und 2 genannten Musiker in und außerhalb von Sachsen-Anhalt sind der Landesregierung im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2014 bekannt? Bitte Aufstellung nach Datum, Auftrittsort, gegebenenfalls weiteren auftretenden Bands, Teilnehmern und Teilnehmerinnen und gegebenenfalls Anlass bzw. Zweck des Konzerts übermitteln. Angaben zu den Auftritten der in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 genannten rechtsextremistischen Musikgruppen und Liedermachern sind in der als Anla- ge 2 beigefügten Übersicht enthalten. Rechtsextremistische Musik hat durch ihre Identitätsstiftende Funktion eine zen- trale Bedeutung für die Szene. Rechtsextremisten nutzen die Musik zu dem Zweck, Jugendliche oder junge Erwachsene an ihre Ideologien heranzuführen. Die Protagonisten vermitteln offen oder unterschwellig durch die Liedinhalte und ihre Selbstdarstellung rechtsextremistische Feindbilder und nationalistische, fremdenfeindliche, antisemitische und antidemokratische Ideologien. Zum jeweiligen Anlass der in der Anlage 2 aufgeführten Musikveranstaltungen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Über diese Angaben hinaus liegen der Landesregierung weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragen vor. Deren Mitteilung ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemer- kung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschluss- sache - VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutz- stelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 4. Welche Konzerte bzw. Auftritte im Rahmen von Veranstaltungen (Partei- veranstaltungen, Veranstaltungen von Kameradschaften, versammlungs- rechtlichen, kommerziellen, privaten Veranstaltungen usw.) haben im Jahr 2014 mit welchen neonazistischen, rechten oder rechtsextremen Bands bzw. Musikern in Sachsen-Anhalt, an welchen Tagen, in welchen Orten stattgefunden?",
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            "content": "4 4.1 Wer veranstaltete das jeweilige Konzert bzw. den Auftritt im Rahmen einer Veranstaltung und welcher Organisation sind der oder die je- weiligen Veranstalter zuzuordnen? 4.2 Was war das konkrete Veranstaltungsobjekt und in welchem Eigen- tumsverhältnis standen die jeweiligen Veranstalter zum Veranstal- tungsobjekt? 4.3 Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten diese Veranstal- tungen jeweils? Aus welchen Landkreisen/kreisfreien Städten Sach- sen-Anhalts kamen jeweils wie viele Teilnehmer und welchen Orga- nisationen waren diese ggf. zuzurechnen? Aus welchen anderen Bundesländern und gegebenenfalls welchen Staaten haben wie viele Personen an diesen Konzerten bzw. Auftritten im Rahmen von Ver- anstaltungen jeweils teilgenommen? 4.4 Welche Musiker und Bands haben jeweils an diesen Konzerten bzw. Auftritten im Rahmen von Veranstaltungen teilgenommen und aus welchen Orten stammen sie? Die Antworten zu den Fragen 4.1 bis 4.4 sind in der als Anlage 3 beigefüg- ten Übersicht enthalten. Über diese Angaben hinaus liegen der Landesregierung weitere Erkennt- nisse im Sinne der Fragen vor. Deren Mitteilung ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Ver- schlusssache - VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Ge- heimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzord- nung des Landtages eingesehen werden. 4.5 Welche Konzerte bzw. Auftritte im Rahmen von Veranstaltungen fan- den unter welchen behördlichen Auflagen statt? Der Landesregierung liegen Erkenntnisse vor, nach denen im Zusammen- hang mit den Veranstaltungen in Dessau-Roßlau am 8. März 2014, in Wit- tenberg am 12. April 2014 und in Schwanebeck, Ortsteil Nienhagen, am 28. Juni 2014 Beschränkungen erteilt wurden. Dessau-Roßlau am 8. März 2014 Im Rahmen des Kooperationsgespräches wurde zwischen der Versamm- lungsbehörde und dem Veranstalter Einigung darüber erzielt, dass einige der vorgesehenen Musikbeiträge nicht dargeboten werden. Wittenberg am 12. April 2014",
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            "content": "5 Im Zuge einer Begehung verfügte die Polizei, dass sich maximal 50 Per- sonen im Veranstaltungsraum aufhalten dürfen. Schwanebeck, Ortsteil Nienhagen, am 28. Juni 2014 Auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6/8477 wird verwiesen. 4.6 Welche Konzerte bzw. Auftritte im Rahmen von Veranstaltungen wurden während der Durchführung aus welchen Gründen von der Polizei beendet? Es wurden keine Konzerte bzw. Auftritte im Rahmen von Veranstaltungen während der Durchführung von der Polizei beendet. 4.7 Wie viele und welche Straftaten wurden im Vorfeld des, während des oder im Nachgang des jeweiligen Konzertes bzw. Auftrittes im Rah- men von Veranstaltungen registriert? Bitte Angabe der Paragrafen. Falls Gegenstände beschlagnahmt wurden: Welche waren das? Falls Platzverweise ausgesprochen wurden: Wie viele waren es jeweils? Dessau-Roßlau am 8. März 2014 Im Zusammenhang mit der Veranstaltung am 8. März 2014 in Dessau- Roßlau wurden Ermittlungsverfahren wegen je eines Verstoßes gegen § 86a StGB, § 223 StGB, §224 StGB (Versuch) und § 249 StGB eingelei- tet. Zudem wurden vier Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 15 i. V. m. § 26 VersG eingeleitet. Es erfolgten vier Sicherstellungen nach der StPO. Im Einzelnen wurden zwei Dosen Pfefferspray, ein Paar Schlagschutzhandschuhe, und ein Vermummungsgegenstand sicherge- stellt. Darüber hinaus erfolgte die Sicherstellung eines mit Steinen gefüll- ten Anhängers nach dem SOG. Es wurden zwei Platzverweisungen erteilt. Gommern am 22. März 2014 Im Zusammenhang mit der Veranstaltung am 22. März 2014 in Gommern wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 86a StGB ein- geleitet. Es wurden 30 Platzverweisungen erteilt. Schwanebeck, Ortsteil Nienhagen, am 28. Juni 2014 Auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6/8477 wird verwiesen. 5. Sind der Landesregierung personelle Überschneidungen zwischen neo- nazistischen, rechten oder rechtsextremen Musikern/Musikgruppen und anderen neonazistischen, rechten oder rechtsextremen Vereinigungen und Organisationen in Sachsen-Anhalt bekannt? Wenn ja, welche? Die Landesregierung interpretiert Frage 5 dahingehend, dass sie sich auf die rechtsextremistischen Musikgruppen und Liedermacher im Sinne der Fragen 1",
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            "content": "6 und 2 bezieht. Personelle Überschneidungen zwischen diesen Musikgruppen und Liedermachern und anderen rechtsextremistischen Vereinigungen und Or- ganisationen in Sachsen-Anhalt sind der Landesregierung nicht bekannt. 6. Welche neonazistischen, rechten oder rechtsextremen Ladengeschäfte, Musikversände und -labels gibt es derzeit in Sachsen-Anhalt? Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. Die Landesregierung erfasst dementsprechend rechtsext- remistische Ladengeschäfte, Musikversände und –label. „Rechte“ Ladenge- schäfte, Musikversände und –label werden nicht erfasst. Eine gesonderte Er- fassung der Teilmenge „neonazistische Ladengeschäfte, Musikversände und –label“ findet nicht statt. Entscheidend ist die Einordnung als rechtsextremis- tisch. Die Einordnung erfolgt anhand des angebotenen Sortiments. Die Landes- regierung interpretiert das „derzeit“ in Frage 6 dahingehend, dass nur solche rechtsextremistischen Ladengeschäfte, Musikversände und –label aufzuführen sind, zu denen ihr aus dem Jahr 2014 Erkenntnisse vorliegen. Der Landesregierung liegen aus dem Jahr 2014 Erkenntnisse zu Aktivitäten von zehn rechtsextremistischen Ladengeschäften und Musikversänden vor. Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öf- fentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage ist aus Ge- heimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemer- kung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschluss- sache - VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutz- stelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 7. Sind der Landesregierung in Sachsen-Anhalt von Neonazis, Rechten oder Rechtsextremen veranstaltete Musikveranstaltungen mit „unpolitischem Charakter“ bekannt? Wenn ja, welche? Bitte Aufstellung nach Datum, Auf- trittsort, gegebenenfalls weitere auftretende Bands, Teilnehmer und Teil- nehmerinnen und gegebenenfalls Anlass bzw. Zweck des Konzerts. Eine Beobachtung von Personen, die als Teil von Personenzusammenschlüs- sen oder einzeln Bestrebungen im Sinne des § 4 Abs. 1 VerfSchG-LSA verfol- gen, erstreckt sich nur auf die Erhebung solcher Informationen, die tatsächliche Anhaltspunkte für das Verfolgen der Bestrebung enthalten. Sonstige Erkennt- nisse, die keine tatsächlichen Anhaltspunkte im v. g. Sinne begründen, werden nicht erfasst. Der Landesregierung liegen daher über nicht extremistisches Ver- halten von Personen, auch von solchen, die als Teil von Personenzusammen- schlüssen oder einzeln Bestrebungen im Sinne des § 4 Abs. 1 VerfSchG-LSA verfolgen, keine Erkenntnisse vor.",
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            "content": "Anlage 1 Antwort zu den Fragen 1 und 2 Rechtsextremistische Musikgruppe           Herkunft                     Mitglieder             Wohnort Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Agharta               Magdeburg Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Raum Sangerhausen, Fight Tonight                                      Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der (Landkreis Mansfeld-Südharz) Landesregierung        Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Siehe Vorbemerkung    Siehe Vorbemerkung der der Landesregierung   Landesregierung              Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Weißenfels, Kraftschlag                                        Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der (Landkreis Burgenlandkreis) Landesregierung        Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Raum Angern,                 Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Painful Life                                       Landesregierung        Landesregierung (Landkreis Börde) Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Raum Mansfeld, Prora (Landkreis Mansfeld-Südharz) Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung 1",
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            "content": "Anlage 1 Rechtsextremistische Herkunft                    Mitglieder             Wohnort Musikgruppe Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Raum Zeitz, Permafrost (Landkreis Burgenlandkreis) Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Siehe Vorbemerkung   Siehe Vorbemerkung der      Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der der Landesregierung  Landesregierung             Landesregierung        Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Siehe Vorbemerkung   Siehe Vorbemerkung der      Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der der Landesregierung  Landesregierung             Landesregierung        Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Two Minutes Warning  Raum Magdeburg              Landesregierung        Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung        Landesregierung Rechtsextremistische Herkunft                    Mitglieder             Wohnort Liedermacher ALBRECHT, Mario      Siehe Vorbemerkung der                             Siehe Vorbemerkung der Landesregierung             ALBRECHT, Mario        Landesregierung alias „Oiram“ 2",
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            "content": "Anlage 2 Antwort zu Frage 3 Rechtsextre- Veranstaltungsort             weitere auftretende mistische         Datum                                                                       Teilnehmer Landkreis / Bundesland / Land Musikgruppen/ Liedermacher Musikgruppen Antwerpen OT                  Siehe Vorbemerkung der Agharta           05.04.2014                                                                    ca. 350 Hoboken/Belgien               Landesregierung Veranstaltung wurde polizeilich 14.06.2014 Magdeburg                                                             27 verhindert. Siehe Siehe Vorbemerk Siehe Vorbemerkung der        Siehe Vorbemerkung der            Vorbemerkung ung der Landesregierung               Landesregierung                        der Landes- Landesregierung regierung Siehe Siehe Fight Tonight     Vorbemerk Siehe Vorbemerkung der        Siehe Vorbemerkung der            Vorbemerkung ung der Landesregierung               Landesregierung                        der Landes- Landesregierung regierung Siehe Vorbemerkung der 04.10.2014 Staupitz/Sachsen                                                   ca. 300 Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Kraftschlag       19.04.2014 Oltingue/Frankreich                                                ca. 150 Landesregierung Siehe Vorbemerkung der 15.11.2014 Balinka/Ungarn                                                     ca. 300 Landesregierung Souilly (Bar le Duc - bei     Siehe Vorbemerkung der 13.12.2014                                                                    ca. 600 Verdun) /Frankreich           Landesregierung Siehe Siehe Painful Life      Vorbemerk Siehe Vorbemerkung der        Siehe Vorbemerkung der            Vorbemerkung ung der Landesregierung               Landesregierung                        der Landes- Landesregierung regierung Allstedt OT Sotterhausen      Siehe Vorbemerkung der Prora             17.05.2014                                                                    ca. 100 (Landkreis Mansfeld-Südharz)  Landesregierung Kieselbronn/Baden-            Siehe Vorbemerkung der 26.07.2014                                                                    ca. 150 Württemberg                   Landesregierung Siehe Siehe Vorbemerk Siehe Vorbemerkung der        Siehe Vorbemerkung der            Vorbemerkung ung der Landesregierung               Landesregierung                        der Landes- Landesregierung regierung Siehe Söhne                                                      Siehe Vorbemerkung der          Vorbemerkung 12.04.2014 Wittenberg Germaniens                                                 Landesregierung                 der Landesregierung Siehe                                                                    Siehe Siehe             Vorbemerk                                                                Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung der Vorbemerkung      ung der                                  Keine                           der Landesregierung der               Landes-                                                                  Landesregierung Landesregierung regierung Siehe Siehe                                                                    Vorbemerkung Vorbemerk                                                                der Siehe Vorbemerkung der                                        Landesregierung ung der                                  Keine Landesregierung Landes- regierung 1",
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            "content": "Anlage 2 Rechtsextre- Veranstaltungsort             weitere auftretende mistische       Datum                                                                  Teilnehmer Landkreis / Bundesland / Land Musikgruppen/ Liedermacher Musikgruppen Siehe Two Minutes                Allstedt OT Sotterhausen      Siehe Vorbemerkung der     Vorbemerkung 08.02.2014 Warning                    (Landkreis Mansfeld-Südharz)  Landesregierung            der Landesregierung Siehe Siehe Vorbemerk Siehe Vorbemerkung der        Siehe Vorbemerkung der     Vorbemerkung ung der Landesregierung               Landesregierung            der Landes- Landesregierung regierung Veranstaltungsort Rechtsextre-                                             weitere auftretende Datum      Landkreis / Bundesland /                                    Teilnehmer mistische                                                Musikgruppen/ Liedermacher Land Liedermacher Gommern                       Siehe Vorbemerkung der Liedermacher    18.01.2014                                                                ca. 30 (Landkreis Jerichower Land)   Landesregierung ALBRECHT, Mario           Siehe Siehe (alias „Oiram“) Vorbemerk Siehe Vorbemerkung der        Siehe Vorbemerkung der       Vorbemerkung ung der Landesregierung               Landesregierung                   der Landes- Landesregierung regierung 08.03.2014 Dessau-Roßlau                 Keine Erkenntnisse                200 Gommern                       Siehe Vorbemerkung der 22.03.2014                                                                  76 (Landkreis Jerichower Land)   Landesregierung Siehe Siehe Vorbemerkung der       Vorbemerkung 12.04.2014 Wittenberg Landesregierung                   der Landesregierung Gommern                       Siehe Vorbemerkung der 26.04.2014                                                                  52 (Landkreis Jerichower Land)   Landesregierung Siehe      Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerk  Landesregierung Siehe Vorbemerkung der       Vorbemerkung ung der Landesregierung                   der Landes- Landesregierung regierung Siehe      Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerk  Landesregierung Siehe Vorbemerkung der       Vorbemerkung ung der Landesregierung                   der Landes- Landesregierung regierung 2",
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            "content": "Anlage 3 (Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.4 Datum  Ort         Art der     Frage 4.1             Frage 4.2             Frage 4.3                                             Frage 4.4 2014               Veran-      Veranstalter,         Veranstaltungsobjekt, Teilnehmeranzahl, Herkunft der                        Musiker bzw. Bands staltung    Zuordnung zu          Eigentumsverhältnis   Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen und deren Herkunft Organisationen        des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt 18.01. Gommern     Liederabend Veranstalter:         Veranstaltungsobjekt: Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung der (Landkreis                                                          Landesregierung Jerichower              Keine Erkenntnisse    Objekt in der Land)                                         Hagenstraße,          Örtliche Herkunft der Teilnehmer:                     Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird ehemaliges                                                                  der Landesregierung folgender             Gewerbeobjekt         Siehe Vorbemerkung der Landesregierung rechtsextremistischer (Wäscherei) Organisation                                Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: zugeordnet:           Eigentumsverhältnis: Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse    Nicht Eigentum des Veranstalters 1",
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            "content": "Anlage 3 (Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.4 Datum  Ort          Art der   Frage 4.1              Frage 4.2              Frage 4.3                                                    Frage 4.4 2014                Veran-    Veranstalter,          Veranstaltungsobjekt,  Teilnehmeranzahl, Herkunft der                               Musiker bzw. Bands staltung  Zuordnung zu           Eigentumsverhältnis    Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen und deren Herkunft Organisationen         des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt 08.02  Allstedt, OT Konzert   Veranstalter:          Veranstaltungsobjekt:  Teilnehmeranzahl: 80 Sotterhausen                                                                                                                      Siehe Vorbemerkung (Landkreis             Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Örtliche Herkunft der Teilnehmer:                            der Landesregierung Mansfeld-              Landesregierung        Landesregierung Südharz)                                                             Informationen liegen der Landesregierung insoweit vor, als Der Veranstalter wird                         die vor Ort polizeilich festgestellten amtlichen Kennzeichen folgender              Eigentumsverhältnis:   der für die An- und Abreise genutzten Fahrzeuge aus rechtsextremistischer                         Sachsen-Anhalt den Landkreisen Jerichower Land und Organisation           Siehe Vorbemerkung der Salzlandkreis sowie der Stadt Dessau-Roßlau zuzuordnen zugeordnet:            Landesregierung        waren. Zudem wurden amtliche Kennzeichen aus Niedersachsen und Thüringen festgestellt. Siehe Vorbemerkung der Landesregierung                               Siehe im Übrigen Vorbemerkung der Landesregierung Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung 2",
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            "content": "Anlage 3 (Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.4 Datum   Ort        Art der       Frage 4.1              Frage 4.2              Frage 4.3                                                  Frage 4.4 2014               Veran-        Veranstalter,          Veranstaltungsobjekt,  Teilnehmeranzahl, Herkunft der                             Musiker bzw. Bands staltung      Zuordnung zu           Eigentumsverhältnis    Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen und deren Herkunft Organisationen         des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Siehe   Siehe      Liederabend   Veranstalter:          Veranstaltungsobjekt:  Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung der                   Siehe Vorbemerkung Vorbe-  Vorbemer-                                                              Landesregierung                                            der Landesregierung merk-   kung der                 Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der ung der Landesre-                Landesregierung        Landesregierung Landes- gierung                                                                Örtliche Herkunft der Teilnehmer: regie-                           Der Veranstalter wird  Eigentumsverhältnis: rung                             folgender                                     Siehe Vorbemerkung der Landesregierung rechtsextremistischer  Siehe Vorbemerkung der Organisation           Landesregierung        Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: zugeordnet: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Keine Erkenntnisse 08.03   Dessau-    Sonstige      Veranstalter:          Veranstaltungsobjekt:  Teilnehmeranzahl: ca 200                                   OIRAM Roßlau     Veranstaltung Alexander Weinert      Stadtgebiet Dessau-    Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Roßlau Der Veranstalter wird                         Informationen liegen der Landesregierung insoweit vor, als folgender                                     Teilnehmer aus Sachsen-Anhalt, Sachsen und rechtsextremistischer                         Niedersachsen anreisten. Organisation           Eigentumsverhältnis: zugeordnet:                                   Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Entfällt „Freie Nationalisten                          Keine Erkenntnisse Dessau“ 3",
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            "content": "Anlage 3 (Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.4 Datum  Ort         Art der     Frage 4.1              Frage 4.2               Frage 4.3                                                    Frage 4.4 2014               Veran-      Veranstalter,          Veranstaltungsobjekt,   Teilnehmeranzahl, Herkunft der                               Musiker bzw. Bands staltung    Zuordnung zu           Eigentumsverhältnis     Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen und deren Herkunft Organisationen         des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt 22.03. Gommern     Liederabend Veranstalter:          Veranstaltungsobjekt:   Teilnehmeranzahl: 76                                         Siehe Vorbemerkung (Landkreis                                                                                                                          der Landesregierung Jerichower              Siehe Vorbemerkung der Objekt in der           Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Land)                   Landesregierung        Hagenstraße, ehemaliges              Informationen liegen der Landesregierung insoweit vor, als Der Veranstalter wird  Gewerbeobjekt           die vor Ort polizeilich festgestellten amtlichen Kennzeichen folgender              (Wäscherei)             der für die An- und Abreise genutzten Fahrzeuge aus rechtsextremistischer                          Sachsen-Anhalt den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Börde, Organisation           Eigentumsverhältnis:    Harz, Jerichower Land, Altmarkkreis Salzwedel, Saalekreis, zugeordnet:                                    Wittenberg und der kreisfreien Stadt Magdeburg zugeordnet Nicht Eigentum des      werden. Darüber hinaus wurden Kfz-Kennzeichen aus Siehe Vorbemerkung der Veranstalters           Sachsen festgestellt. Landesregierung Siehe im Übrigen Vorbemerkung der Landesregierung Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Drei Personen können der Gruppierung „Weiße Kämpfer Landsberg“ zugeordnet werden. Siehe im Übrigen Vorbemerkung der Landesregierung 12.04. Wittenberg  Liederabend Veranstalter:          Veranstaltungsobjekt:   Teilnehmeranzahl: 130                                        Söhne Germaniens, (Landkreis Wittenberg)             Siehe Vorbemerkung der Vereinshaus des Arthur- Örtliche Herkunft der Teilnehmer:                            Mario Albrecht (alias Landesregierung        Lambert-Stadions in     Informationen liegen der Landesregierung insoweit vor, als   Liedermacher Wittenberg              die vor Ort festgestellten amtlichen Kennzeichen der für die „Oiram“) aus Der Veranstalter wird                          An- und Abreise genutzten Fahrzeuge aus Sachsen-Anhalt       Wittenberg, folgender              Eigentumsverhältnis:    dem Landkreis Burgenlandkreis, dem Landkreis Wittenberg rechtsextremistischer                          sowie den kreisfreien Städten Magdeburg und Dessau-          Robert Stange (alias Organisation           Nicht Eigentum des      Roßlau zugeordnet werden konnten. Zudem wurden               Liedermacher zugeordnet:            Veranstalters           Kennzeichen aus den Ländern Thüringen, Sachsen,              „Julmond“) aus Niedersachsen und Brandenburg festgestellt.                  Thüringen Siehe Vorbemerkung der                         Siehe im Übrigen Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung 4",
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            "content": "Anlage 3 (Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.4 Datum   Ort        Art der     Frage 4.1              Frage 4.2              Frage 4.3                                                 Frage 4.4 2014               Veran-      Veranstalter,          Veranstaltungsobjekt,  Teilnehmeranzahl, Herkunft der                            Musiker bzw. Bands staltung    Zuordnung zu           Eigentumsverhältnis    Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen und deren Herkunft Organisationen         des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt 26.04.  Gommern    Liederabend Veranstalter:          Veranstaltungsobjekt:  Teilnehmeranzahl: 52                                      „Teutonicus“ (Landkreis Jerichower             Siehe Vorbemerkung der Objekt in der          Örtliche Herkunft der Teilnehmer:                         Siehe Vorbemerkung Land)                  Landesregierung        Hagenstraße,           Informationen zur Herkunft dieser Personen liegen der     der Landesregierung ehemaliges             Landesregierung insoweit vor, als im Rahmen polizeilich Der Veranstalter wird  Gewerbeobjekt          durchgeführter Identitätsfeststellungen bekannt gewordene folgender              (Wäscherei)            Teilnehmer aus Sachsen-Anhalt aus dem Landkreis Börde rechtsextremistischer                         und dem Landkreis Jerichower Land anreisten. Darüber Organisation           Eigentumsverhältnis:   hinaus wurden vor Ort Kfz-Kennzeichen aus dem Saalekreis, zugeordnet:                                   dem Salzlandkreis, Magdeburg und dem Landkreis Nicht Eigentum des     Wittenberg sowie aus den Bundesländern Brandenburg, Keine Erkenntnisse     Veranstalters          Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen festgestellt. Siehe im Übrigen Vorbemerkung der Landesregierung Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Keine Erkenntnisse Siehe   Siehe      Liederabend Veranstalter:          Veranstaltungsobjekt:  Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung der                  Siehe Vorbemerkung Vorbe-  Vorbemer-                                                            Landesregierung                                           der Landesregierung mer-    kung der               Keine Erkenntnisse     Siehe Vorbemerkung der kung    Landesre-                                     Landesregierung        Örtliche Herkunft der Teilnehmer: der     gierung                Der Veranstalter wird Landes-                        folgender              Eigentumsverhältnis:   Siehe Vorbemerkung der Landesregierung regie-                         rechtsextremistischer rung                           Organisation           Siehe Vorbemerkung der Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: zugeordnet:            Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Keine Erkenntnisse 5",
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            "content": "Anlage 3 (Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.4 Datum   Ort        Art der      Frage 4.1              Frage 4.2              Frage 4.3                                                    Frage 4.4 2014               Veran-       Veranstalter,          Veranstaltungsobjekt,  Teilnehmeranzahl, Herkunft der                               Musiker bzw. Bands staltung     Zuordnung zu           Eigentumsverhältnis    Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen und deren Herkunft Organisationen         des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Siehe   Siehe      Konzert      Veranstalter:          Veranstaltungsobjekt:  Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung der                     Siehe Vorbemerkung Vorbe-  Vorbemer-                                                             Landesregierung                                              der Landesregierung mer-    kung der                Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der kung    Landesre-               Landesregierung        Landesregierung der     gierung                                                               Örtliche Herkunft der Tteilnehmer: Landes-                         Der Veranstalter wird  Eigentumsverhältnis: regie-                          folgender                                     Siehe Vorbemerkung der Landesregierung rung                            rechtsextremistischer  Siehe Vorbemerkung der Organisation           Landesregierung        Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: zugeordnet: Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse 14.06.  Magdeburg  verhindertes Veranstalter:          Veranstaltungsobjekt:  Teilnehmeranzahl: 27                                         Agharta Konzert Siehe Vorbemerkung der Ehemalige Brauerei in  Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Landesregierung        Magdeburg im probenraum der         Informationen zur Herkunft der Teinehmer liegen der Der Veranstalter wird  Musikgruppe            Landesregierung insoweit vor, als sich zum Zeitpunkt der folgender                                     polizeilichen Feststellung von Vorbereitungshandlungen zur rechtsextremistischer  Eigentumsverhältnis:   Veranstaltung 28 Personen vor Ort befanden. Davon kamen Organisation                                  15 Personen aus Magdeburg, vier Personen aus Berlin, drei zugeordnet:            Nicht Eigentum des     Personen aus Leipzig, drei Personen aus dem Landkreis Veranstalters          Jerichower Land und jeweils eine Person aus Gotha, Keine Erkenntnisse                            Eisenach sowie aus Haldensleben. Ein Teil der festgestellten Personen war der Musikgruppe „Agharta“ zuzuordnen. Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: k.E. 7",
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            "content": "Anlage 3 (Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.4 Datum   Ort        Art der     Frage 4.1              Frage 4.2              Frage 4.3                                             Frage 4.4 2014               Veran-      Veranstalter,          Veranstaltungsobjekt,  Teilnehmeranzahl, Herkunft der                        Musiker bzw. Bands staltung    Zuordnung zu           Eigentumsverhältnis    Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen und deren Herkunft Organisationen         des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Siehe   Siehe      Liederabend Veranstalter:          Veranstaltungsobjekt:  Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung der              Siehe Vorbemerkung Vorbe-  Vorbemer-                                                            Landesregierung                                       der Landesregierung mer-    kung der               Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der kung    Landesre-              Landesregierung        Landesregierung        Örtliche Herkunft der Teilnehmer: der     gierung Landes-                        Der Veranstalter wird  Eigentumsverhältnis:   Siehe Vorbemerkung der Landesregierung regie-                         folgender rung                           rechtsextremistischer  Nicht Eigentum des     Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Organisation           Veranstalters zugeordnet:                                   Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe   Siehe      Konzert     Veranstalter:          Veranstaltungsobjekt:  Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung der              Siehe Vorbemerkung Vorbe-  Vorbemer-                                                            Landesregierung                                       der Landesregierung mer-    kung der               Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der kung    Landesre-              Landesregierung        Landesregierung        Örtliche Herkunft der Teilnehmer: der     gierung Landes-                        Der Veranstalter wird  Eigentumsverhältnis:   Siehe Vorbemerkung der Landesregierung regie-                         folgender rung                           rechtsextremistischer  Siehe Vorbemerkung der Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Organisation           Landesregierung zugeordnet:                                   k.E. Keine Erkenntnisse Siehe   Siehe      Konzert     Veranstalter:          Veranstaltungsobjekt:  Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung der              Siehe Vorbemerkung Vorbe-  Vorbemer-              Siehe Vorbemerkung der                        Landesregierung                                       der Landesregierung mer-    kung der               Landesregierung        Siehe Vorbemerkung der kung    Landesre-                                     Landesregierung        Örtliche Herkunft der Teilnehmer: der     gierung                Der Veranstalter wird                         Keine Erkenntnisse Landes-                        folgender              Eigentumsverhältnis: regie-                         rechtsextremistischer                         Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: rung                           Organisation           Siehe Vorbemerkung der zugeordnet:            Landesregierung        Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse 9",
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            "content": "Anlage 3 (Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.4 Datum  Ort         Art der      Frage 4.1               Frage 4.2             Frage 4.3                                             Frage 4.4 2014               Veran-       Veranstalter,           Veranstaltungsobjekt  Teilnehmeranzahl, Herkunft der                        Musiker bzw. Bands staltung     Zuordnung zu            Eigentumsverhältnis   Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen und deren Herkunft Organisationen          des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Siehe  Siehe       Konzert      Veranstalter:           Veranstaltungsobjekt: Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung der              Siehe Vorbemerkung Vorbe- Vorbemer-                                                              Landesregierung                                       der Landesregierung mer-   kung der                 Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung kung   Landesre-                Landesregierung         der Landesregierung der    gierung                                                                Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Landes                          Der Veranstalter wird regie-                          folgender               Eigentumsverhältnis:  Keine Erkenntnisse rung                            rechtsextremistischer Organisation            Keine Erkenntnisse    Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: zugeordnet: Keine Erkenntnisse                            Keine Erkenntnisse Siehe  Siehe       Sonstige     Veranstalter:           Veranstaltungsobjekt: Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung der              Siehe Vorbemerkung Vorbe- Vorbemer-   Musikveranst                                               Landesregierung                                       der Landesregierung mer-   kung der    altung       Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung kung   Landesre-                Landesregierung         der Landesregierung der    gierung                                                                Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Landes                          Die Veranstalter werden regie-                          folgenden               Eigentumsverhältnis:  Siehe Vorbemerkung der Landesregierung rung                            rechtsextremistischen Organisationen          Siehe Vorbemerkung    Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: zugeordnet:             der Landesregierung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Siehe  Siehe       Konzert      Veranstalter:           Veranstaltungsobjekt: Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung der              Siehe Vorbemerkung Vorbe- Vorbemer-                Siehe Vorbemerkung der                        Landesregierung                                       der Landesregierung mer-   kung der                 Landesregierung         Siehe Vorbemerkung kung   Landesre-                                        der Landesregierung   Örtliche Herkunft der Teilnehmer: der    gierung                  Der Veranstalter wird Landes                          folgender                                     Siehe Vorbemerkung der Landesregierung regie-                          rechtsextremistischer   Eigentumsverhältnis: rung                            Organisation                                  Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: zugeordnet:             Siehe Vorbemerkung der Landesregierung   Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Keine Erkenntnisse 10",
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            "content": "Anlage 3 (Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.4 Datum  Ort          Art der     Frage 4.1              Frage 4.2             Frage 4.3                                                  Frage 4.4 2014                Veran-      Veranstalter,          Veranstaltungsobjekt  Teilnehmeranzahl, Herkunft der                             Musiker bzw. Bands staltung    Zuordnung zu           Eigentumsverhältnis   Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen und deren Herkunft Organisationen         des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt 25.10. Allstedt, OT Liederabend Veranstalter:          Veranstaltungsobjekt: Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung der                   Siehe Vorbemerkung Sotterhausen                                                          Landesregierung                                            der Landesregierung (Landkreis               Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung Mansfeld-                Landesregierung        der Landesregierung Südharz)                                                              Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Der Veranstalter wird  Eigentumsverhältnis: folgender                                    Informationen zur Herkunft der Teilnehmer liegen der rechtsextremistischer  Nicht Eigentum des    Landesregierung insoweit vor, als die wenigen hier Organisation           Veranstalters         bekannten Teilnehmer aus den Landkreisen Harz, zugeordnet:                                  Saalekreis, Altmarkkreis Salzwedel, Burgenlandkreis, Salzlandkreis, Anhalt-Bitterfeld und der kreisfreien Stadt Keine Erkenntnisse                           Magdeburg. Darüber hinaus wurden Fahrzeuge aus Sachsen, Brandenburg und Thüringen festgestellt. Siehe im Übrigen Vorbemerkung der Landesregierung Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung 11",
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            "content": "Anlage 3 (Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.4 Datum  Ort          Art der   Frage 4.1              Frage 4.2             Frage 4.3                                                  Frage 4.4 2014                Veran-    Veranstalter,          Veranstaltungsobjekt  Teilnehmeranzahl, Herkunft der                             Musiker bzw. Bands staltung  Zuordnung zu           Eigentumsverhältnis   Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen und deren Herkunft Organisationen         des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt 14.11. Allstedt, OT Konzert   Veranstalter:          Veranstaltungsobjekt: Teilnehmeranzahl: 100                                      Siehe Vorbemerkung Sotterhausen                                                                                                                   der Landesregierung (Landkreis             Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung    Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Mansfeld-              Landesregierung        der Landesregierung Südharz)                                                            Informationen zur Herkunft der Teilnehmer liegen der Der Veranstalter wird  Eigentumsverhältnis:  Landesregierung insoweit vor, als die wenigen hier folgender                                    bekannten Teilnehmer aus den Landkreisen Jerichower rechtsextremistischer  Siehe Vorbemerkung    Land, Salzlandkreis, Stendal, Anhalt Bitterfeld und Börde Organisation           der Landesregierung   anreisten und aus den Bundesländern Brandenburg und zugeordnet:                                  Thüringen anreisten. Siehe im Übrigen Vorbemerkung der Landesregierung Keine Erkenntnisse Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung 29.11. Allstedt, OT Konzert   Veranstalter:          Veranstaltungsobjekt: Teilnehmeranzahl: 100                                      Siehe Vorbemerkung Sotterhausen                                                                                                                   der Landesregierung (Landkreis             Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung    Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Mansfeld-              Landesregierung        der Landesregierung Südharz)                                                            Informationen zur Herkunft der Teilnehmer liegen der Der Veranstalter wird  Eigentumsverhältnis:  Landesregierung insoweit vor, als die wenigen hier folgender                                    bekannten Teilnehmer aus den Landkreisen Mansfeld- rechtsextremistischer  Siehe Vorbemerkung    Südharz , dem Saalekreis, und dem Salzlandkreis anreisten. Organisation           der Landesregierung   Zudem kamen Teilnehmer aus Brandenburg, Niedersachsen, zugeordnet:                                  Sachsen und Thüringen und Rheinland-Pfalz. Keine Erkenntnisse                           Siehe im Übrigen Vorbemerkung der Landesregierung Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung 12",
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