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"content": "Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3044 18.06.2018 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Drittliga-Spiel des 1. FC Magdeburg gegen den Chemnitzer FC (CFC) Kleine Anfrage - KA 7/1746 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 5. Mai 2018 kam es in Magdeburg zu der Begegnung zwischen dem heimischen 1. FC Magdeburg und dem Chemnitzer FC im Rahmen eines Pflichtspiels der 3. Liga. Dieses Spiel wollten rund 800 Anhänger des Chemnitzer FC besuchen. Schon vor dem Spiel kam es für die Fans aus Chemnitz zu Unannehmlichkeiten. Die Busse wurden nach Informationen von mitreisenden Fans nicht auf dem direkten Weg zur MDCC-Arena eskortiert. Dadurch kamen die Fans erst 10 Minuten vor An- pfiff am Stadion an. Die Busse mussten weit vor dem Gästeparkplatz verlassen wer- den. Zudem kam es am Gästeparkplatz zu ersten Kontrollen durch Ordner. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Am 5. Mai 2018 hat die Bundespolizei einen eigenständigen Einsatz im Zusammen- hang mit dem Fußballspiel durchgeführt. Die Landesregierung wird bei der Beantwor- tung der Kleinen Anfrage nicht auf den Einsatz der Bundespolizei eingehen können, da dieser nicht im Verantwortungsbereich der Landesregierung liegt. 1. Warum wurden die Gästebusse nicht auf dem direkten Weg zum Stadion geleitet? Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er- folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 19.06.2018)",
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"content": "2 Dem Gastverein wurde im Vorfeld eine polizeiliche Anreiseempfehlung zur Ver- fügung gestellt. Die Nutzung der empfohlenen Wegstrecke ermöglichte den Fans aus unterschiedlichen, räumlich getrennten Richtungen zum Stadion zu gelangen. Bestandteil der Anreiseempfehlung war das Treffen der Gästebusse auf der BAB 14, Rastplatz Dreihöhenberg. Von dort erfolgte die polizeiliche Be- gleitung der Gästebusse, die der Anreiseempfehlung folgten, bis zum Gäste- parkplatz des Stadions. 2. Durch wen wurden die Vorkontrollen durch Ordner am Gästeparkplatz be- auftragt? Die Vorkontrollen durch Ordner am Gästeparkplatz wurden vonseiten des Ver- anstalters veranlasst. 3. Waren die Vorkontrollen durch Ordner am Gästeparkplatz Auflage der Po- lizei bzw. Teil der Sicherheitsabsprachen? Die Durchführung der Vorkontrollen durch Ordner am Gästeparkplatz erfolgte durch den Veranstalter und wurde der Polizei im Rahmen der Sicherheitsbera- tung zur Kenntnis gegeben. Es handelte sich um keine Auflage der Polizei. 4. Wie vielen Fans des CFC wurde der Zugang für welchen Zeitraum zum Stadion verwehrt? Was war der Grund und die rechtliche Grundlage? Nach der Ankunft von sechs Reisebussen mit ca. 300 Gästefans auf dem für sie vorgesehenen Gästeparkplatz kam es an der Vorkontrollstelle zu einem Ge- dränge. Chemnitzer Fans versuchten, unkontrolliert, auch unter Anwendung körperlicher Gewalt in Form von Schlägen, Tritten und Flaschenwürfen gegen den Ordnungsdienst des Veranstalters, in das Stadiongelände einzudringen. Nach Aufdrücken des Tores und Übersteigen der Umzäunung gelang es ca. 200 bis 250 Personen, das Stadiongelände zu betreten. Im weiteren Verlauf verhinderten Polizeikräfte ein Eindringen dieser Personen in den Stadioninnen- raum. Durch das Hinzuziehen weiterer Einsatzkräfte der Polizei wurde die Per- sonengruppe umstellt. Unter Bezug auf das Vorverhalten der Personen hat der Veranstalter von sei- nem Hausrecht Gebrauch gemacht und diese Personengruppe von der Veran- staltung ausgeschlossen. 5. Kann die Landesregierung Berichte der Chemnitzer Freien Presse bestäti- gen, dass auch Familien mit Minderjährigen am Zugang zum Stadion ge- hindert wurden bzw. über einen längeren Zeitraum eingekesselt waren? Wie bewertet die Landesregierung ein solches Vorgehen gegen Familien mit Minderjährigen? Im Zuge einer weiteren Trennung der Personen verblieben ca. 160 Personen in der polizeilichen Umstellung vor dem Stadioninnenraum. Offensichtlich Unbetei- ligten, insbesondere Familien, Frauen und Minderjährigen, wurde der Zugang in das Stadioninnere gewährt. Die damit verbundenen polizeilichen Maßnahmen nahmen ca. 45 Minuten in Anspruch.",
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"content": "3 6. Warum wurden gegen Anhänger des CFC Pfefferspray und Schlagstöcke eingesetzt? Etwa 160 Fans des Chemnitzer FC versuchten, den Kassenbereich des Stadi- ons zu stürmen. Dabei wirkten sie massiv auf die eingesetzten Ordner ein. Die- ser Angriff konnte nur unter Anwendung unmittelbaren Zwangs in Form von körperlicher Gewalt und den Einsatz von Pfefferspray durch vor Ort befindliche Einsatzkräfte abgewendet werden. Zum Einsatz von Schlagstöcken liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 7. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur Beschleunigung von Zugangskontrollen, damit es nicht zu Gedränge und Unruhe kommt? Die Landespolizei empfiehlt, frühzeitig zu solchen Veranstaltungen anzureisen und, sofern vorhanden, den Shuttleservice für Gästefans zu nutzen. Des Weite- ren sollten Vorausinformationen der jeweils zuständigen Polizeidirektion be- rücksichtigt werden. Auch das vorherige Informieren über die jeweilige Stadion- ordnung der Spielstätte, insbesondere über mitzuführende bzw. verbotene Ge- genstände, kann zu einer Beschleunigung der Zugangskontrollen beitragen. 8. Wie viele Bedienstete der Landespolizei Sachsen-Anhalts, der Polizei an- derer Bundesländer und der Bundespolizei wurden bei diesem Spiel (in- klusive Anreisewege) eingesetzt? Bitte aufschlüsseln nach Einsatzort, eingesetzten Beamten und Tarifbeschäftigten, Einsatzstunden und Dienststellen. Die einsatzführende Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord setzte bei dem Fuß- ballspiel am 5. Mai 2018 in Magdeburg die unten aufgeführten Einsatzkräfte ein. Dem Einsatz der Landespolizei waren temporär Einsatzkräfte der Bundespolizei unterstellt. Einsatz- eingesetzte eingesetzte Einsatz- Dienststelle ort Beamte Tarifbeschäftigte stunden Polizeidirektion Magde- 126 0 1006,30 Sachsen-Anhalt Nord burg Landesbereitschaftspoli- Magde- 284 2 1706,15 zei Sachsen-Anhalt burg Magde- TPA 4 0 35,00 burg Magde- Landespolizei Thüringen 83 0 592,25 burg Magde- Landespolizei Sachsen 81 0 586,50 burg Bundespolizeidirektion Magde- 54 0 115,00 Pirna burg",
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"content": "4 9. Wie viele Beamte waren aus welchen Bundesländern in Zivil im Einsatz? Wie viele waren davon szenekundige Beamte? Aus Sachsen-Anhalt waren anlässlich des Fußballspiels 45 Polizeivollzugsbe- amte in Zivil im Einsatz. Von diesen Beamten waren drei als szenekundige Be- amte tätig. Aus Sachsen waren anlässlich des Fußballspiels vier szenekundige Beamte in Zivil im Einsatz. 10. Welche technischen Großgeräte (Helikopter, Räumpanzer, Wasserwerfer etc.) unterstützten welche Einsatzkräfte mit welcher Dauer rund um dieses Spiel? Durch die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord wurden drei Wasserwerfer für insgesamt 21 Stunden eingesetzt. Polizeihubschrauber oder weitere technische Großgeräte wurden nicht eingesetzt. 11. Wie viele Strafverfahren wurden gegen Personen welcher Fangruppierun- gen im Zusammenhang mit diesem Fußballspiel durch die Landespolizei sowie durch die Bundespolizei eingeleitet? Bitte getrennt nach Art der Straftat angeben. Im Zusammenhang mit dem Einsatz der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord wurden folgende Ermittlungsverfahren eingeleitet: Anzahl der eingeleiteten Zuordnung der Delikt (Paragraf) Strafverfahren Tatverdächtigen § 86a i. V. m. § 113 StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisatio- 2 2 x Gästefans nen i. V. m. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) § 125 StGB (Landfriedensbruch) 1 16 x Gästefans § 223 StGB (Körperverletzung) 1 1 x Heimfan § 303 StGB (Sachbeschädigung) 1 1 x Gastfan",
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"content": "5 12. Wie viele Datensätze wurden in Vorbereitung des Spiels mit a) der Polizei anderer Bundesländer, b) der Polizei des Bundes, c) sonstigen Behörden und d) nichtstaatlichen Stellen ausgetauscht? In Vorbereitung des Fußballspiels wurden keine Datensätze mit personenbezo- genen Daten ausgetauscht. 13. Wie hoch waren die Kosten für den Polizeieinsatz im Zusammenhang mit dem Fußballspiel? Wie hoch sind die Kosten für den Einsatz von Beam- tinnen und Beamte anderer Bundesländer und der Bundespolizei? Die Ermittlung der Kosten erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Einsatz- mannstunden und der Sach- und Technikkosten. Die Landesregierung geht bei diesem Fußballspiel von derzeitigen Kosten in Höhe von 143.707 Euro aus. Die Kostenlegungen der den Einsatz unterstützenden anderen Bundesländer und der Bundespolizei liegen gegenwärtig noch nicht vor. 14. In welchem Umfang und mit welchen Erkenntnissen haben welche Poli- zeidienststellen an der Erstellung der Gefahrenprognose mitgewirkt? Bitte jeweils aufschlüsseln nach Bundesland. Zur Vorbereitung des Einsatzes hat die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord neben eigenen Erkenntnissen folgende Informationen zur Vorbereitung des Einsatzes genutzt: Dienststelle Erkenntnisse Landespolizei Sachsen Durch die Landespolizei Sachsen wurde Erkenntnisse über die geschätzte Anzahl der den Chemnitzer FC unterstützenden Fans, deren Verhalten und die mögliche Nutzung von Verkehrsmitteln mitgeteilt. Bundespolizei Durch die Bundespolizei wurden Erkennt- nisse zur An- und Abreise der Fußballfans mitgeteilt. 15. Wie bewertet die Landesregierung den Polizeieinsatz, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der eingesetzten Kräfte? Nach Erkenntnis der Landesregierung befanden sich unter den Zuschauern 144 gewaltbereite und ca. 450 gewaltsuchende Personen. Weitere zwei Personen mit Stadionverboten reisten in einem Bus mit Gästefans an und hielten sich in der Nähe der Spielstätte auf.",
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"content": "6 Die Landesregierung bewertet diesen Einsatz als erfolgreich, da durch den Ein- satz der Polizei in allen Einsatzphasen die Trennung der Fangruppen gewähr- leistet werden konnte. Die Anzahl der eingesetzten Polizeivollzugsbeamten war in Anbetracht der anwesenden gewaltbereiten und gewaltsuchenden Fans an- gemessen. Durch das gemeinsame Agieren der Sicherheitsbehörden, des Ver- anstalters und der Polizei kam es bei diesem Spiel nur zu wenigen Straftaten, sodass für viele Besucher die Sicherheit gewährleistet werden konnte.",
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