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            "content": "Landtag von Sachsen-Anhalt                         Drucksache 6/1113 09.05.2012 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tunnelbauprojekt Magdeburg Kleine Anfrage - KA 6/7455 Vorbemerkung der Fragestellenden: Laut einem Zeitungsbericht vom 28. März 2012 versicherte Verkehrsminister Webel dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Magdeburg, dass sich das Land auch nach Auslaufen der 4. Fördermittelperiode des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) mit 20 Mio. Euro an dem Tunnelbauprojekt am Magdeburger Damaschkeplatz beteiligen wird. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Das Tunnelbauprojekt Magdeburg ist seit mehreren Jahren in der fachlichen und po- litischen Diskussion, vor allem auf kommunaler Ebene. Der frühere Minister für Lan- desentwicklung und Verkehr hatte in diesem Rahmen die Absicht bekundet, bei Be- darf die Landeshauptstadt bei der Realisierung des Vorhabens finanziell zu unter- stützen. Diese politische Absicht hat der derzeitige Minister für Landesentwicklung und Verkehr jüngst erneuert und damit die Verlässlichkeit der Landespolitik unter- mauert. Die Modalitäten einer Unterstützung sind konkret festzulegen, wenn die un- mittelbar am Vorhaben Beteiligten die rechtlichen Voraussetzungen für die Realisie- rung des Vorhabens und dessen Förderung geschaffen haben. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1.     Welche Kosten fallen für das Gesamtprojekt an? Bitte Datum und Anlass der aktuellen Kostenschätzung angeben und differenzieren nach den Kos- ten der Kommune und der DB AG. (Ausgegeben am 09.05.2012)",
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            "content": "2 Die kreuzungsbedingten Gesamtkosten betragen nach aktuellen Angaben der Landeshauptstadt Magdeburg 45.926.397 €. Davon entfallen auf die Landes- hauptstadt Magdeburg 26.577.606 € und auf die Deutsche Bahn AG 19.348.791 €. Anlass ist die Kostenermittlung zur Entwurfsplanung, die die Landeshauptstadt am 09.09.2010 gegenüber der Deutschen Bahn AG freige- geben hat. 2.  Aus welchen Programmen oder Haushaltstiteln und in welcher jeweiligen Höhe sollen die von Minister Webel zugesagten Fördermittel entnommen werden? Siehe Vorbemerkung, eine Entscheidung dieser Frage wird zu gegebener Zeit erfolgen. 3.  In welcher Höhe sollen Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre ab 2014 in welchen Jahresscheiben für die Förderung des Vorhabens ge- nutzt werden? Siehe Antwort zu Frage 2. 4.  Sind für die Verpflichtungsermächtigungen Zuweisungen des Bundes nach Entflechtungsgesetz zur Finanzierung vorgesehen? Welche Rege- lung sieht die Landesregierung im Förderbescheid für den Fall vor, dass der Bund die Zuweisungen für diese Mittel ab 2014 kürzt? Siehe Antwort zu Frage 2. 5.  Was passiert mit den für das Vorhaben in der 4. EFRE-Förderperiode eingeplanten Mitteln für Kommunalstraßen? Für welche konkreten Vor- haben der kommunalen Verkehrsinfrastruktur sollen sie ggf. eingesetzt werden? Die Mittel werden im Rahmen der Zuwendungs- und Bewilligungsvorausset- zungen zur Förderung anderer kommunaler Straßenbauvorhaben eingesetzt: • Ersatzneubau der Muldebrücke BW 11 im Zuge der Bundesstraße 185 in Dessau-Roßlau, • Ausbaumaßnahmen am Magdeburger Ring (4 Bauabschnitte: Stre- ckenausbau Mittagstr. bis A.-Vater-Str., Fahrtrichtung Süd; A.-Vater-Str. bis Pfahlberg, Fahrtrichtung Nord; Grundinstandsetzung der Brücke über die Halberstädter Straße und Neubau einer Rampe am Knoten Lemsdorfer Weg). Über weitere Maßnahmen wird ggf. entschieden, wenn und soweit nach Be- dienung o. g. Vorhaben noch Fördermittel verfügbar sind. 6. Welche Bindewirkung entsteht durch die mündlichen Zusagen von Minis- ter Webel? Siehe Vorbemerkung. Nur wegen der Eindeutigkeit der Fragestellung wird im Übrigen zu den formalrechtlichen Modalitäten von Zusicherungen auf die ge- setzliche Regelung in § 38 VwVfG i. V. m. § 1 Abs. 1 VwVfG LSA verwiesen.",
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