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            "content": "2 Frage Nr. 1: Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich das Angebot des Dialogorien- tierten Serviceverfahrens? Das Dialogorientierte Serviceverfahren für örtlich zulassungsbeschränkte grundstän- dige Studiengänge soll die hochschuleigene Studierendenauswahl stärken und gleichzeitig negative Folgen von Mehrfachbewerbungen, etwa unbesetzte oder im Nachrückverfahren sehr spät vergebene Studienplätze, vermeiden. Außerdem bindet es Bewerberinnen und Bewerber von Anbeginn in das Verfahren aktiv ein. Eine Sta- tusabfrage über das Webportal der Stiftung sorgt für die notwendige Transparenz. Studienanfängerinnen und Studienanfänger können sich rechtzeitig vor Semesterbe- ginn auf das Studium vorbereiten. Insofern ist diese Serviceleistung der SfH sowohl für Studienplatzbewerberinnen und Studienplatzbewerber als auch für die Hochschulen von Nutzen. Frage Nr. 2: Aus welchen Gründen beteiligt sich Sachsen-Anhalt nicht am Dialogorientier- ten Serviceverfahren? Eine gesetzliche Rechtsgrundlage für eine verpflichtende Teilnahme der Hochschu- len am Dialogorientieren Serviceverfahren besteht nicht. Die Hochschulen im Land Sachsen-Anhalt entscheiden - wie in anderen Ländern auch - eigenständig, ob sie am Serviceverfahren teilnehmen. Beide Universitäten des Landes beabsichtigten in Kürze sich mit jeweils einem Stu- diengang am Dialogorientierten Serviceverfahren zu beteiligen (siehe dazu auch Antwort zu Frage 4). Frage Nr. 3: Gab es Angebote zu Gesprächen mit der Stiftung für Hochschulzulassung und wenn ja, warum wurden diese abgelehnt? Es gab Angebote der Stiftung zu Gesprächen mit dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt (MW) auf Fachebene. Diese wurden vom MW auch gern angenommen. So gab es u. a. ein Angebot an das MW für eine In- formationsveranstaltung der Stiftung für die Hochschulen zur Einführung des Dialog- orientierten Serviceverfahrens. Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden und wurde von den Hochschulen gut angenommen. Gesprächswünsche an die Hausleitung des MW gab es nicht. Frage Nr. 4: Gibt es an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt Überlegungen zur Nutzung des Dialogorientierten Serviceverfahrens? Wenn ja, für welche Studienprogramme soll es ab wann genutzt werden? Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wird ab dem Wintersemester 2015/2016 mit dem Bachelorstudiengang „Psychologie“ am Dialogorientierten Servi- ceverfahren teilnehmen. Die Otto-von-Guericke Universität Magdeburg plant, ab dem Wintersemester 2016/2017 ebenfalls mit dem Bachelorstudiengang „Psychologie“ am Dialogorientier- ten Serviceverfahren teilzunehmen.",
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