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            "content": "Landtag von Sachsen-Anhalt                        Drucksache 6/4844 03.03.2016 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Harry Czeke (DIE LINKE) Förderung der Piesteritzer „Luther-Tomate“ Kleine Anfrage - KA 6/9077 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Januar 2012 wurden an die Unternehmen Wittenberg Gemüse GmbH, Wichard Schrieks Gemüse GmbH, Pieter van Gog Gemüse GmbH (alle ansässig in 06886 Lu- therstadt Wittenberg, Hans-Heinrich-Franck-Straße 5) Fördermittel aus der Gemein- schaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gezahlt. Zum Ende des Bewilligungszeitraumes (gegen Ende 2013) ist es geboten, die beauf- lagten Ergebnisse zu hinterfragen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage 1: Wie viele zu schaffende regionale Arbeitsplätze wurden innerhalb der Förde- rung erwartet? Mit Zuwendungsbescheid vom 11. Juni 2012 wurden 33 Dauerarbeitsplätze, davon drei Ausbildungsplätze, ab dem Investitionsende für die fünfjährige Zweckbindung festgeschrieben. Für diese Überwachungszeit müssen die Dauerarbeitsplätze tat- sächlich besetzt oder zumindest auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft angeboten werden. Frage 2: Wie viele Beschäftigte sind 2014 und 2015 tatsächlich beschäftigt gewesen? Gemäß dem bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereichten Verwendungs- nachweis vom 26. Mai 2014 waren zum Stichtag 11. Mai 2014 52 Beschäftigte ange- zeigt, davon keine Auszubildende. Die drei Ausbildungsplätze konnten bis zu diesem Zeitpunkt nicht besetzt werden. Die Ausbildungsvoraussetzungen lagen erst mit der Bestätigung der IHK Halle-Dessau vom 28. Juli 2014 vor. (Ausgegeben am 03.03.2016)",
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            "content": "2 Gemäß „Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der re- gionalen Wirtschaftsstruktur“ ab 10. Juni 2015, Teil II - Regelungen über Vorausset- zungen, Art und Intensität der Förderung“ kann zur vollständigen Erfüllung des Zu- wendungszwecks (hier: vollständige Besetzung der Dauerarbeitsplätze bzw. deren Angebot auf dem Arbeitsmarkt) eine Nachfrist von maximal drei Jahren nach Investi- tionsende gesetzt werden. Am 17. September 2014 wurden die offenen Ausbildungsplätze ausgeschrieben. Mit Vorliegen dieser Ausschreibungen wurden die Auflagen durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt als erfüllt anerkannt, da die Ausbildungsplätze damit dem Arbeits- markt im Sinne des Koordinierungsrahmens zur Verfügung gestellt wurden. Zu der Zahl der Beschäftigten im Jahr 2015 liegen keine Informationen in der Investi- tionsbank Sachsen-Anhalt vor. Die Angaben hat der Zuwendungsempfänger, wie in Frage 6 dargestellt, nach Ablauf des fünfjährigen Zweckbindungszeitraums bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Frage 3: Wie viele Beschäftigte sind aus welchem Umkreis zur Produktionsstätte einge- stellt worden? Dazu liegen keine Informationen in der Investitionsbank Sachsen-Anhalt vor. Frage 4: Gab es Veränderungen in der Eigentümerstruktur seit Antragsstellung? Wenn ja, bitte nennen. Veränderungen in der Eigentümerstruktur sind der Investitionsbank Sachsen-Anhalt nicht bekannt. Die Zuwendungsempfänger werden mit dem Zuwendungsbescheid verpflichtet, ab Erhalt des Zuwendungsbescheides bis zum Ende des Zweckbindungszeitraums alle Änderungen mitzuteilen, die für die Gewährung oder das Belassen sowie die Rück- nahme oder den Widerruf des Zuschusses maßgeblich sind. Dies schließt Verände- rungen in der Eigentümerstruktur ein. Frage 5: Wann erfolgten Kontrollen zur Erhaltung der Auflagen, z. B. zu schaffende Ar- beitsplätze? Die Kontrolle zur Einhaltung der Auflagen erfolgte im Rahmen der Verwendungs- nachweisprüfung. Die Prüfung des Verwendungsnachweises wurde am 28. Oktober 2014 abgeschlossen. Frage 6: Wann erfolgt die Erfolgskontrolle für das Jahr 2015 und durch wen? Nach Ablauf des fünfjährigen Zweckbindungszeitraums ist gegenüber der Investi- tionsbank Sachsen-Anhalt die Erfüllung der Dauerarbeitsplatz-Auflagen quartalswei- se (hier: ab 4. Quartal 2014 bis 3. Quartal 2019) nachzuweisen.",
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