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            "content": "2 Je nach Status der Lehrkräfte kommen ggf. arbeits- oder beamtenrechtliche Konse- quenzen in Betracht. Frage 3: Dürfen Lehrkräfte Schülervertretern unterrichtsfrei erteilen, um wäh- rend des Unterrichts in anderen Klassen Unterschriften gegen schulinterne Organisationsentscheidungen zu sammeln? Welche Konsequenzen ergeben sich ggf. hieraus gegen die Lehrkräfte? Das Schulgesetz regelt im § 49 die Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler in der Schule; explizite Regelungen für die Freistellung vom Unterricht für Schülervertreter wurden nicht festgelegt. Ob sich für die Lehrkräfte aus einer gewährten Freistellung eines Schülers oder einer Schülerin vom Unterricht Konsequenzen ergeben, hängt von den Gesamtumständen des Einzelfalles ab. Abhängig vom Status der Lehrkraft können dies arbeits- oder beamtenrechtliche Konsequenzen sein. Frage 4: Wie bewertet die Landesregierung bzw. was unternimmt die Landes- regierung gegen die massive politische Einflussnahme, vor allem des Ober- bürgermeisters der Stadt Köthen gegen schulinterne Organisationsmaßnah- men durch den Schulleiter der berufsbildenden Schulen Anhalt-Bitterfeld? Die zuständige Schulbehörde wurde veranlasst, dem Oberbürgermeister der Stadt Köthen die Gesamtsituation und die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Schullei- ters schriftlich mitzuteilen. Gleichzeitig wurde der zuständige Landrat schriftlich in- formiert.",
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