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            "content": "23.03.2021 Drucksache 7/7481 öffentlich Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung – Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Homeoffice in der Landesverwaltung Kleine Anfrage ‐ KA 7/4332 Vorbemerkung der Fragestellenden: Der Anteil derjenigen, die tageweise oder auch gänzlich im Homeoffice arbeiten, hat über die Jahre kontinuierlich zugenommen. Durch die Corona‐Pandemie hat die Bedeutung und Ausprägung von Homeoffice massiv zugenommen. Das Land hat dabei als Vorbild zu agieren, um akut die Pandemie durch umfassende Ermöglichung von Homeoffice effektiv zu bekämp‐ fen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung der Landesregierung: Vor Beantwortung der unter den Nummern 1 bis 5 der Kleinen Anfrage aufgeführten Fragen ist Folgendes anzumerken: Die konkrete Auslegung insbesondere der Fragen 2 und 4 der Kleinen Anfrage hat auf Seiten mancher Ressorts für Irritationen gesorgt, da sich deren exakte Zielrichtung nicht eindeutig erschloss und Auslegungsspielräume gesehen wurden. Vor diesem Hintergrund unterschei‐ den sich die Stellungnahmen sowohl im Umfang als auch hinsichtlich des im Rahmen der einzelnen Fragestellungen thematisch gesetzten Schwerpunktes teilweise signifikant von‐ Hinweis:     Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen‐Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 24.03.2021)",
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            "content": "2 einander. Da auch von Seiten des für die Beantwortung der Kleinen Anfrage federführenden Finanzministeriums die Zielrichtung der Fragen nicht immer zweifelsfrei erkennbar war, wurden insofern den Geschäftsbereichen im Rahmen der Beteiligung keine Vorgaben ge‐ macht. Aufgrund des großen Umfangs des durch die Ressorts zugearbeiteten Materials ist die Be‐ antwortung jeder Fragestellung der Kleinen Anfrage jeweils als separate Anlage diesem Schreiben beigefügt. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: 1. Welche hausinternen Regelungen zum Homeoffice existieren aktuell in den Ministe‐ rien und nachgeordneten Behörden des Landes? 1.1. Welche Regelungen sind dabei für die Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes, der Zeiterfassung, dem Umfang des Homeoffice und der technischen Ausstattung vorgesehen? Die Beantwortung entnehmen Sie bitte Anlage 1. 2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes arbeiten regelmäßig im Homeoffice? Angaben bitte für die Jahre 2016 und 2020 und im Verhältnis zur Ge‐ samtbeschäftigtenzahl. Die Beantwortung entnehmen Sie bitte Anlage 2. 3. Welche besonderen Maßnahmen zur Ausweitung des Homeoffice wurden seit Beginn der pandemischen Lage in Deutschland im Frühjahr 2020 aufseiten der Ministerien und der nachgeordneten Behörden getroffen, um den Anteil an Homeoffice zu er‐ höhen? Angaben bitte gesondert für die Ministerien und die einzelnen nachgeordne‐ ten Behörden. 3.1 Welche gesetzlichen Regelungen hält die Landesregierung für notwendig, um Homeoffice voranzutreiben, wo immer möglich? Die Beantwortung entnehmen Sie bitte Anlage 3. 4. Welchen Kenntnisstand hat die Landesregierung über aktuell beantragtes, abgelehn‐ tes und gewährtes Homeoffice in den Ministerien und nachgeordneten Behörden im Land? Die Beantwortung entnehmen Sie bitte Anlage 4.",
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            "content": "3 5. Welche Vorteile abseits der akuten pandemischen Lage sieht die Landesregierung bei einer Ausweitung des Anteils des Homeoffice bei seinen Mitarbeitenden und mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung diesen Anteil in den nächsten Jahren erhöhen? Die Beantwortung entnehmen Sie bitte Anlage 5.",
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            "content": "Anlage 1 zu Fragen 1 und 1.1: 1.  Welche hausinternen Regelungen zum Homeoffice existieren aktuell in den Ministerien und nachgeordneten Behörden des Landes? 1.1. Welche Regelungen sind dabei für die Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes, der Zeiterfassung, dem Umfang des Homeoffice und der technischen Ausstattung vorgesehen? Ressort/             Frage 1:                                      Frage 1.1: Behörde oder Einrichtung Ministerium für     1. Rahmendienstvereinbarung über die Ein-      1. Rahmendienstvereinbarung: Umwelt Land-           richtung von Heimarbeitsplätzen wirtschaft und                                                         Einrichtung: Energie (MULE)      2. Im März 2020 wurde zusätzlich die pande-        Die Dienststelle stattet den Heimarbeitsplatz mit den erforderlichen Arbeitsmit- miebedingte Beantragung und Gewährung           teln und den notwendigen technischen Geräten aus. Die Bediensteten stellen von Dienstvereinbarung vereinfacht und auf      den Arbeitsraum und tragen dessen Kosten. Umstellung Diensttelefon auf Pri- die jeweilige RL/AL-Ebene verlegt und auch      vattelefon. die Nutzung privater Technik unter bestimm- ten Sicherheitsvorkehrungen ermöglicht.         Zeiterfassung: Ganztägige oder stundenweise Zeiterfassung der Heimarbeit durch den Be- diensteten im ZEUS oder automatische Erfassung der Heimarbeit durch das Referat 12 je nach vereinbartem(n) Heimarbeits-Tag(en) in der Heimarbeits- Vereinbarung; nur bis zur täglichen Sollarbeitszeit möglich Umfang: Grundsätzlich maximal 40% der wöchentlich zu erbringenden Arbeitszeit des Bediensteten. Ausnahmen von der 40%-Regelung sind möglich. Zudem ist Heimarbeit bis zu 40 Stunden im Jahr ohne gesonderte Vereinba- rung möglich. Technische Ausstattung: Dienstlaptop 2. zusätzlich coronabedingt: Umfang je nach Bedarf: Anleitung zur Einrichtung des Zugangs vom Privat-PC mit gesonderter Sicher- heitsvorkehrung und Erfassung der Heimarbeit im Zeiterfassungssystem Seite 1 von 28 4 von 50",
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            "content": "Anlage 1 Amt für Landwirt- Dienstvereinbarung über alternierende Heim-     Einrichtung: schaft, Flurneu-  oder Telearbeit                                 Auf Antrag richtet die Dienststelle den Heimarbeitsplatz mit den erforderlichen Ar- ordnung und       Grundsätzlich wird allen Bediensteten Heimar-   beitsmitteln und den notwendigen technischen Geräten aus; Umstellung Dienst- Forsten (ALFF)    beit ermöglicht, soweit es die Aufgaben zulas-  telefon auf Privattelefon. Mitte             sen Zeiterfassung: Pflicht zur Zeiterfassung der Heimarbeit durch den Bediensteten Umfang: nur bis zur täglichen Sollarbeitszeit möglich Technische Ausstattung: Dienstlaptop, Stick, Einrichtung eines Salsa-Zuganges, Gewährleistung des Zugriffs auf dienstliche Daten, Gewährleistung der IT-Sicher- heit ALFF Süd          Dienstvereinbarung über alternierende Heim-     1. Dienstvereinbarung: oder Telearbeit Einrichtung: Die Dienststelle stattet den Heimarbeitsplatz mit den erforderlichen Arbeitsmitteln und den notwendigen technischen Geräten aus. Die Bediensteten stellen den Ar- beitsraum und tragen dessen Kosten. Einhaltung Arbeitsschutz wird durch Bege- hung abgesichert. Zeiterfassung: zentral durch Genehmigung oder manuell durch den Bediensteten per Korrektur- beleg Umfang: maximal 1/5 der wöchentlich zu erbringenden Arbeitszeit des Bediensteten an max. 3 AT/Woche. Ausnahmen sind möglich. Technische Ausstattung: Dienstlaptop, private Technik nicht erlaubt ALFF Anhalt       Dienstvereinbarung über alternierende Heim-        Ausgabe dienstlicher Technik (Notebook, Monitor, Tastatur, USB-Stick, Dru- oder Telearbeit und Sicherheitskonzept für          cker), Transporttasche; Nutzung privater Technik (DSL-Router) Heim- und Telearbeit                               Anforderungen an die IT-Technik am häuslichen Arbeitsplatz, z. B.: Absiche- rung der Notebooks, Zugriffsbeschränkungen, Datensicherung     Anforderungen an die Kommunikationsverbindung Seite 2 von 28 5 von 50",
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            "content": "Anlage 1 ALFF Altmark      Dienstvereinbarung über alternierende Heim-      Ausgabe von Dienst-Laptops inkl. Zubehör oder Telearbeit                                  Ausgabe eines hausintern registrierten USB-Sticks Bestandteil des „Sicherheitskonzeptes für        dienstl. genutzte IT wird vom Arbeitgeber bereitgestellt Heim- und Telearbeit ALFF Altmark“               Anforderungen an die IT-Technik am häuslichen Arbeitsplatz (u. a. ausreichen- des Schutzniveau, Zugriffsrechte nur für autorisierte Personen)  Einhaltung der einschlägigen Datenschutzvorschriften und Vertraulichkeit  bei der Einrichtung des Arbeitsplatzes sind die Aspekte von Ergonomie, Sicher- heit und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen  Einweisung der Bediensteten in die Sicherheitsmaßnahmen  Datensicherung erfolgt über einen SALSA-Zugang oder über einen hausintern registrierten USB-Stick Landesamt für     Homeoffice-Regelungen vorhanden               Einrichtung: Umweltschutz                                                    Heimarbeit für alle, deren Tätigkeit Heimarbeits-geeignet ist. Die Dienststelle stat- (LAU)                                                           tet den Heimarbeitsplatz mit den erforderlichen Arbeitsmitteln und den notwendi- gen technischen Geräten aus. Die Bediensteten stellen den Arbeitsraum und tra- gen dessen Kosten. Einhaltung Arbeitsschutz Zeiterfassung: Zentral durch Genehmigung oder manuell durch den Bediensteten Technische Ausstattung: Dienstlaptop Landesanstalt für Homeoffice-Regelungen                         Einrichtung: Landwirtschaft    Dienstvereinbarung wurde geschaffen           Feste Heimarbeit für alle, deren Tätigkeit Heimarbeits-geeignet ist. Die Dienststelle und Gartenbau                                                   stattet den Heimarbeitsplatz mit den erforderlichen Arbeitsmitteln und den notwen- (LLG)                                                           digen technischen Geräten aus. Die Bediensteten stellen den Arbeitsraum und tra- gen dessen Kosten. Einhaltung Arbeitsschutz Zeiterfassung: zentral durch Genehmigung oder manuell durch den Bediensteten per Korrektur- beleg Umfang: feste Vereinbarung oder 100 Stunden im Jahr Technische Ausstattung: Dienstlaptop oder Rechner Landesbetrieb für Dienstvereinbarung wird entwickelt;           Kriterien SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung Hochwasser-       coronabedingt auf Antrag wird Heimarbeit ge- schutz (LHW)      währt Landesforstbe-    Homeoffice-Regelungen werden erarbeitet       Dienst-Laptop; Dienst-Handy trieb (LFB) Seite 3 von 28 6 von 50",
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            "content": "Anlage 1 Landeszentrum   Homeoffice-Dienstvereinbarung vorhanden;        1. Dienstvereinbarung: Wald (LZW)      coronabedingt hat Vorgesetzte/r Sorge dafür zu tragen, dass durch Heimarbeit möglichst          Einrichtung: nicht notwendige Kontakte in der Dienststelle       Die Dienststelle stattet den Heimarbeitsplatz mit den erforderlichen Arbeitsmit- vermieden werden                                    teln und den notwendigen technischen Geräten aus. Die Bediensteten stellen den Arbeitsraum. Zeiterfassung: Ganztägige oder stundenweise Zeiterfassung der Heimarbeit in Novatime bis zur täglichen Sollarbeitszeit Umfang: Grundsätzlich maximal 40% der wöchentlich zu erbringenden Arbeitszeit des Bediensteten; Ausnahmen von der 40% Regelung sind möglich. Technische Ausstattung: Dienstlaptop. 2. zusätzlich coronabedingt: Umfang je nach Bedarf Nordwestdeut-   Dienstvereinbarung über alternierende Telear-   Einrichtung: sche Forstliche beit                                            Antrag; Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes unter Beachtung der Arbeits- Versuchsanstalt coronabedingt für alle Büroarbeitsplätze er-    schutzvorschriften mit Umstellung des Telefons (Nw-FVA)        möglicht Zeiterfassung: Sollarbeitszeit zu leisten und Zeiterfassung der Heimarbeit automatisch Umfang: mind. 2 Tage Präsenz in der Dienststelle (coronabedingt aufgehoben) Technische Ausstattung: Dienstlaptop oder Zugang über Privat-PC mit gesonderter Sicherheitsvorkehrung Nationalpark    Keine Homeoffice-Regelung, da die Tätigkeit Harz (NP Harz)  wegen überwiegenden Anteils an Forstbe- schäftigten, die als Ranger und Forstwirt tätig sind, nicht Homeoffice-geeignet sind Biores Drömling Keine allgemeine Dienstvereinbarung;            Zugangsvoraussetzungen vereinfacht; Jedem/jeder Mitarbeiter*in, dessen/deren Tä-    Dienst- oder Privatrechner mit Sicherheitsvorkehrungen; tigkeiten es zulassen, wurde Homeoffice ange-   Zeiterfassung über System boten. Seite 4 von 28 7 von 50",
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            "content": "Anlage 1 Biores Südharz    Keine allgemeine Dienstvereinbarung;           Einrichtung: Jedem/jeder Mitarbeiter*in, dessen/deren Tä-   Antrag und Anzeige der in Heimarbeit zu verrichtenden Tätigkeiten, regelmäßige tigkeiten es zulassen, wurde Homeoffice ange-  Abstimmung mit Vorgesetzten durch Präsenztage, Dienstberatung auch als Video- boten.                                         oder Telefonkonferenz Zeiterfassung: Sollarbeitszeit zu leisten und Zeiterfassung der Heimarbeit automa- tisch Technische Ausstattung: Dienstlaptop oder Zugang über Privat-PC mit gesonderter Sicherheitsvorkehrung Biores Mittelelbe Homeoffice für jeden/jede, dessen/deren Tätig- Aktuelle keine allgemeine Regelung, sondern coronabedingt: keit geeignet ist, insbesondere für diejenigen Mitarbeiter*innen, die sich ein Büro teilen    Zeiterfassung: Ganztägige oder stundenweise Zeiterfassung der Heimarbeit durch den Bedienste- ten im Novatime; nur bis zur täglichen Sollarbeitszeit möglich Technische Ausstattung: Dienstlaptop oder privater PC mit Sicherheitsvorkehrun- gen Seite 5 von 28 8 von 50",
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            "content": "Anlage 1 Ministerium für    Im Ministerium für Bildung gilt die Dienstver- Entsprechend der geltenden Dienstvereinbarung hat der häusliche Arbeitsplatz in Bildung            einbarung zur Durchführung alternierender      der Privatwohnung in einem Raum zu sein, der für die Aufgabenerledigung unter (MB)               Telearbeit vom 18.05.2015 sowie deren Zu-      Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsplatzanforderungen sowie der Vorschriften satzvereinbarung vom 09.03.2020.               des Gesundheits- und Arbeitsschutzes geeignet ist. Sofern die Bediensteten im MB nicht mit Laptops ausgestattet sind, sind entspre- chend der Dienstvereinbarung Arbeitsmittel, wie der Arbeitsplatz, die IT- und Kom- munikationstechnik sowie die Beleuchtung von den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Bis zum 28.02.2021 werden alle Bediensteten im MB mit Laptops ausgestattet sein, die für die alternierende Telearbeit genutzt werden können. Eine Kostenerstattung für Miete, Strom, Heizung, Internet und sonstige Kosten wer- den durch die Dienststelle nicht übernommen. Telefongebühren für sämtliche vom häuslichen Arbeitsplatz aus geführten Telefon- gespräche werden im Sinne der Allgemeinen Richtlinie über die Einrichtung und Be- nutzung dienstlicher Telekommunikationsanlagen in Landesbehörden und -dienst- stellen (TKR) in der jeweils geltenden Fassung nur gegen Nachweis erstattet. So- weit eine Flatrate vorhanden ist, entfällt eine Erstattung. Die Zeiterfassung erfolgt über eine Nacherfassung im elektronischen Zeiterfas- sungssystem. Im Rahmen der fest vereinbarten Nutzung von alternierender Telearbeit können die Bediensteten bis zu 50 v. H., mindestens jedoch 20 v. H., ihrer wöchentlichen Ar- beitszeit außerhalb der Dienststelle an ihren häuslichen Arbeitsplatz verrichten. Weiterhin können Bedienstete in Einzelfällen im erforderlichen zeitlichen Umfang flexibel alternierende Telearbeit in Absprache mit ihren direkten Vorgesetzten nut- zen. Landesinstitut für Hierzu existieren keine Regelungen.            Hierzu existieren keine Regelungen. Schulqualität und Lehrerbildung (LISA) Seite 6 von 28 9 von 50",
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            "content": "Anlage 1 Landeszentrale für Dienstvereinbarung zur Durchführung von al- Der häusliche Arbeitsplatz hat in der Privatwohnung in einem Raum zu sein, der für politische Bildung ternierender Telearbeit in der LpB vom      die Aufgabenerledigung unter Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsplatzanfor- (LpB)              13.12.2016 und Zusatzvereinbarung bzgl.     derungen sowie der Vorschriften des Gesundheits- und Arbeitsschutzes geeignet Nutzung flexibler alternierender Telearbeit ist. vom 20.06.2020 Die notwendigen Arbeitsmittel für die alternierende Telearbeit wie Arbeitsplatz, IT- und Kommunikationstechnik, Beleuchtung sind grundsätzlich von der /dem Beschäf- tigten zur Verfügung zu stellen. Ausgenommen sind Fälle, in denen der oder dem Beschäftigten für die Telearbeit ein Dienstlaptop zur Verfügung gestellt wird. Dieser ist ausschließlich für diese Zwecke einzusetzen. Eine Kostenerstattung für Miete, Strom, Heizung, Internet und sonstige Kosten wer- den durch die Dienststelle nicht übernommen. Telefongebühren für sämtliche vom häuslichen Arbeitsplatz aus geführten Telefon- gespräche werden im Sinne der Allgemeinen Richtlinie über die Einrichtung und Be- nutzung dienstlicher Telekommunikationsanlagen in Landesbehörden und –dienst- stellen (TKR) in der jeweils geltenden Fassung nur gegen Nachweis erstattet. So- weit eine Flatrate vorhanden ist, entfällt eine Erstattung. Die Beschäftigten können zwischen 20 und 50 v.H. ihrer wöchentlichen Arbeitszeit Homeoffice in Anspruch nehmen. Die Erfassung der Arbeitszeit erfolgt über eine Niederschrift, die vom Dienstvorge- setzten zu prüfen und abzuzeichnen ist. Landesschulamt     Hierzu existieren keine Regelungen.         Hierzu existieren keine Regelungen. (LSchA) Seite 7 von 28 10 von 50",
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            "content": "Anlage 1 Ministerium für In- Dienstvereinbarung zur Durchführung alter-   Regelungen für die Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes: neres und Sport     nierender Tele-/Heimarbeit im Ministerium (MI)                für Inneres und Sport des Landes Sachsen-    Grundvoraussetzung für eine Genehmigung ist die Einhaltung der einschlägigen Ar- Anhalt (DV-Telearbeit);                      beitsschutzbestimmungen. Demzufolge muss die häusliche Arbeitsstätte in der Woh- Mit Eintritt der Pandemielage wurden zu-     nung des Beschäftigten in einem Raum untergebracht sein, der für einen dauernden sätzliche Regelungen durch interne Organi-   Aufenthalt zugelassen und vorgesehen ist und dessen Arbeitsplatzausstattung für sationsverfügungen getroffen. Dabei wird     die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung geeignet ist. allen Bediensteten unabhängig von o.g. Dienstvereinbarung Telearbeit angeboten,     Zeiterfassung: soweit dies rechtlich zulässig und technisch Die Zeiterfassung der Beschäftigten in Tele-/Heimarbeit erfolgt mittels eines seitens möglich ist.                                 der Beschäftigungsbehörde vorgegeben Zeiterfassungssystems. Umfang Homeoffice: Festlegung durch individuelle Vereinbarung unter Abwägung der Interessenlagen von Dienststelle und Beschäftigter/Beschäftigtem Technische Ausstattung: Die Dienststelle stellt alle erforderlichen technischen Arbeitsmittel. Telefon- und In- ternetanschluss wird durch die/den Beschäftigten bereitgestellt. Landespolizei:      Dienstvereinbarung zur Durchführung alter-   Regelungen für die Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes: nierender Tele-/Heimarbeit in der PI Mag-    Die häusliche Arbeitsstätte muss in der Wohnung des Beschäftigten in einem Raum Polizeiinspektion   deburg                                       sein, der für einen dauernden Aufenthalt zugelassen und vorgesehen ist und dessen (PI) Magdeburg                                                   Arbeitsplatzausstattung für die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung unter Berück- sichtigung der allgemeinen Arbeitsplatzanforderungen geeignet ist. Zeiterfassung: Zeiterfassung erfolgt über das in der PI MD verwendete Zeiterfassungssystem. Umfang des Homeoffice: Arbeitsleistung kann entweder in der Regel an zwei Arbeitstagen in der Woche am häuslichen Arbeitsplatz erbracht werden oder an jedem wöchentlichen Arbeitstag hälftig am häuslichen Arbeitsplatz und in der Behörde. Technische Ausstattung: Technische Arbeitsmittel wie Laptops oder Bootsticks werden dienstlich zur Verfü- gung gestellt. Seite 8 von 28 11 von 50",
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            "content": "Anlage 1 Der Bedienstete stellt den Raum für die Telearbeit einschließlich des erforderlichen Mobiliars sowie einen Telefonanschluss einschließlich des Endgerätes und einen funktionsfähigen Internetanschluss zur Verfügung. PI Halle (Saale)    Verfügung zu pandemiebedingtem Home-       Regelungen für die Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes: office                                     keine Zeiterfassung: Zeiterfassung über das installierte Zeiterfassungssystem Umfang des Homeoffice: Arbeitsfähigkeit der Bereiche ist sicherzustellen. Technische Ausstattung: keine PI Dessau-Roßlau    keine                                      keine PI Stendal          Umsetzungsverfügung zur „Dienstvereinba-   Regelungen für die Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes: rung zur Telearbeit bei der PI Stendal“ Die häusliche Arbeitsstätte muss in der Wohnung des Beschäftigten in einem Raum Regelungen zur Eindämmung der Anste-       sein, der für einen dauernden Aufenthalt zugelassen und vorgesehen ist und dessen ckungsgefahr durch das Corona-Virus; Hin-  Arbeitsplatzausstattung für die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung unter Berück- weise für Homeoffice und besondere         sichtigung der allgemeinen Arbeitsplatzanforderungen geeignet ist. Dienstplanung                              Die Anforderungen des Datenschutz-, des Informationssicherheits- und des Arbeits- schutzrechts sind zu beachten. Regelungen zur Zeiterfassung Homeoffice Zeiterfassung: behördenspezifische Regelungen zur Zeiterfassung Umfang des Homeoffice: mindestens 20% und max. 60% der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit Technische Ausstattung: Die Bediensteten stellen auf eigene Kosten einen geeigneten Arbeitsraum ein- schließlich des erforderlichen Mobiliars sowie einen funktionsfähigen Internet- und Telefonanschluss einschließlich der Endgeräte zur Verfügung. Die Dienststelle stellt die erforderlichen technischen Arbeitsmittel in ausreichender Anzahl für die häuslichen Arbeitsstellen zur Verfügung. PI Zentrale Dienste Dienstvereinbarung zur Durchführung alter- Regelungen für die Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes: Sachsen-Anhalt      nierender Telearbeit in der PI ZD Seite 9 von 28 12 von 50",
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            "content": "Anlage 1 Die häusliche Arbeitsstätte muss in der Wohnung des Beschäftigten in einem Raum sein, der für einen dauernden Aufenthalt zugelassen und vorgesehen ist und dessen Arbeitsplatzausstattung für die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung unter Berück- sichtigung der allgemeinen Arbeitsplatzanforderungen geeignet ist. Zeiterfassung: Die Zeiterfassung erfolgt über Online-Buchung. Umfang des Homeoffice: in der Regel zwei Tage / Woche Technische Ausstattung: Die Behörde stellt die erforderliche Rechentechnik zur Verfügung. Der Nutzer stellt den Raum, das erforderliche Mobiliar, einen Telefonanschluss einschließlich Endge- rät sowie einen funktionsfähigen Internetanschluss. Landeskriminalamt  „Rahmenbedingungen für die Einführung      Regelungen für die Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes: (LKA)              flexibler Arbeitszeiten im Landeskriminal- Ein geeigneter Raum muss vorhanden sein. amt Sachsen-Anhalt in der Form alternierender  Zeiterfassung: Heim- oder Telearbeit“                     Online-Zugriff auf die Zeiterfassung Umfang des Homeoffice: mindestens zwei Tage pro Woche Dienstverrichtung im LKA Technische Ausstattung: durch und auf Kosten des Bediensteten (in der Praxis aber Mitnahme eines dienstlichen Laptops bzw. Bootsticks) Fachhochschule Po- keine schriftlich fixierten Regelungen;    Regelungen für die Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes: lizei              mündliche Kommunikation zur möglichen      keine Inanspruchnahme von Home-Office auf- grund der pandemischen Lage                Zeiterfassung: keine Umfang des Homeoffice: individuelle Absprache Technische Ausstattung: Ausstattung mit dienstlich gelieferten Laptops oder Bootsticks Seite 10 von 28 13 von 50",
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            "content": "Anlage 1 Landesverwaltungs- Dienstvereinbarung über die alternierende  Regelungen für die Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes: amt                Heim-oder Telearbeit vom 13.02.2015.       Die häusliche Arbeitsstätte muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Der Raum muss sich in Hinblick auf Größe, Beleuchtung und Raumklima zur Heim- und Telearbeit eignen. Für die Ausübung der Heim-/Telearbeit hat die/der Beschäftigte einen Telefonan- schluss vorzuhalten. Zeiterfassung: Die Zeiterfassung erfolgt durch eine nachträgliche Korrekturbuchung im Zeiterfas- sungsprogramm in der Dienststelle. Umfang des Homeoffice: Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit besteht auch im Homeoffice fort. Es wird zwischen der/dem Beschäftigten und der Dienststelle eine individuelle Vereinbarung über den Umfang der Tele/-Heimarbeit geschlossen. Zwischen Vorgesetzter/m und Beschäftigter/Beschäftigten ist verbindlich eine feste Präsenzzeit (Kommunikationszeit) für die Arbeitstage in der häuslichen Arbeitsstätte zu vereinbaren. Technische Ausstattung: Der/dem Beschäftigten wird für die Dauer der Telearbeit ein mobiles Arbeitsplatzsys- tem zur Verfügung gestellt. Zusätzlicher spezieller Technikbedarf ist im Antrag zu be- gründen. Aus- und Fortbil-  Dienstvereinbarung zur Durchführung alter- Regelungen für die Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes: dungsinstitut des  nierender Tele-/Heimarbeit im Aus- und     Die häusliche Arbeitsstätte muss für die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung unter Landes Sachsen-    Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-   Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsplatzanforderungen geeignet sein. Die Ar- Anhalt             Anhalt vom 24.04.2014                      beitsschutzbestimmungen sind einzuhalten. Zeiterfassung: Die Zeiterfassung erfolgt sowohl an den Arbeitstagen in der Dienststelle als auch an den Arbeitstagen am häuslichen Arbeitsplatz über das in der Dienststelle verwendete Zeiterfassungssystem. Umfang Homeoffice: Seite 11 von 28 14 von 50",
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            "content": "Anlage 1 Die Arbeitsleistung soll an zwei bis drei Arbeitstagen in der Woche in der Dienststelle erbracht werden. Die Verteilung der Arbeitstage wird in einer zu schließenden Indivi- dualvereinbarung festgelegt. Zwischen der Dienststelle und der/dem Beschäftigten ist eine feste Präsenzzeit für die Arbeitstage am häuslichen Arbeitsplatz. Technische Ausstattung: Die Dienststelle stellt der/dem Beschäftigten die erforderlichen technischen Arbeits- mittel zur Verfügung. Die/der Beschäftigte stellt folgendes bereit:  den Raum für die Telearbeit einschließlich des erforderlichen Mobiliars  den Telefonanschluss einschließlich des Endgerätes  einen funktionsfähigen Internetanschluss zur Verfügung. Institut für Brand- Fehlanzeige                                  Gesonderte Regelungen sind Bestandteil eines ersten Entwurfes des Telearbeits- und Katastrophen-                                                konzeptes, welches sich aktuell noch in der Abstimmung mit dem ÖPR befindet. schutz (IBK) Hey- rothsberge Landesarchiv        Dienstvereinbarung zur Durchführung fle-     Regelungen für die Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes: Sachsen-Anhalt      xiblen Arbeitens in Telearbeit im Landesar-  Die/der Bedienstete muss einen geeigneten Arbeitsplatz (auch arbeitsschutzrecht- chiv Sachsen-Anhalt                          lich) zur Verfügung stellen können. Zeiterfassung: Die Zeiterfassung erfolgt über das Zeiterfassungssystem. Umfang Homeoffice: Die Telearbeit ist auf zwei Tage in der Woche begrenzt. Technische Ausstattung: Die Dienststelle stattet die/den Bedienstete(n) mit der benötigten Technik aus. War- tung und Reparatur der Ausstattung erfolgt durch die Dienststelle. Die/der Bediens- tete stellt einen Telefonanschluss und einen Internetanschluss bereit. Statistisches Lan-  Die Einrichtung von Telearbeit erfolgt auf   Regelungen für die Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes: desamt Sachsen-     Grundlage der Dienstvereinbarung über al-    einen Raum, der für einen dauernden Aufenthalt zugelassen und vorgesehen ist, so- Anhalt              ternierende Telearbeit im Statistischen Lan- wie Telefonanschluss und entsprechendes Endgerät und einen funktionsfähigen In- desamt Sachsen-Anhalt vom 25. März           ternetanschluss (durch Bedienstete zu stellen) 2015, sowie deren Änderungsvereinbarung vom 18.12.2017.                              Zeiterfassung: Erfolgt generell über das Zeiterfassungssystem. Seite 12 von 28 15 von 50",
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            "content": "Anlage 1 Mit Eintritt der Pandemielage wurden zu- sätzliche Regelungen durch interne Organi-   Umfang des Homeoffice: sationsverfügungen getroffen. Dabei wird     Es werden Individualvereinbarungen zw. Bediensteten abgeschlossen. Der Umfang allen Bediensteten unabhängig von o.g.       ist wird in diesen Vereinbarungen geregelt. Eine feste Präsenzzeit am häuslichen Ar- Dienstvereinbarung Telearbeit angeboten,     beitsplatz wird vereinbart. soweit dies rechtlich zulässig und technisch möglich ist.                                 Technische Ausstattung: Die Bereitstellung der benötigten Technik erfolgt durch die Dienststelle. Seite 13 von 28 16 von 50",
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            "content": "Anlage 1 Ministerium für        Für die reguläre Arbeit in alternierender Te- Die Bediensteten können nach der Dienstvereinbarung zur Telearbeit bis zu 40 % ih- Wirtschaft, Wissen-    learbeit gilt die Dienstvereinbarung zur Te-  rer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, Führungskräfte bis zu 20 % der regel- schaft und Digitali-   learbeit vom 16.12.2018.                      mäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, in alternierender Telearbeit am häuslichen Ar- sierung (MW)           Zum Schutz der Bediensteten infolge der       beitsplatz leisten. Corona-Pandemie wurde im MW allen Be-         Die Bediensteten, die an der Telearbeit teilnehmen möchten, räumen ein Zutritts- diensteten bis auf wenige Ausnahmen (z. B.    recht zur Wohnung ein, stellen sowohl die IT-Technik (PC, Tastatur, Maus oder Lap- Fahrdienst) Telearbeit ermöglicht. Aktuell    top), einen Internetanschluss, Telefon und einen Arbeitsplatz, der den allgemeinen sind die Referate zum Schutz der Bediens-     Arbeitsplatzanforderungen genügt, zur Verfügung. Die Arbeit von den privaten End- teten in zwei Gruppen aufgeteilt, die wech-   geräten (BYOD - Bring Your Own Device) erfolgt über Citrix Gateway mit einer zeit- selseitig eine Woche im Homeoffice und        gemäßen Zwei-Faktor-Authentifizierung. Seitens der Dienststelle erfolgt keine Über- eine Woche in der Dienststelle präsent sind.  nahme von Kosten für Miete, Strom, Heizung oder Arbeitsmittel. Die Erfassung der In der Präsenzwoche entscheidet zudem         Arbeitszeit erfolgt über das elektronische Zeiterfassungssystem. die jeweilige Referatsleitung je nach Ter- minlage und Arbeitsfall, wie viele Bediens- tete zwingend anwesend sein müssen, um den Dienstbetrieb und die Einhaltung von Terminen in der Dienststelle zu gewährleis- ten. Alle anderen Bediensteten arbeiten nach der Verschärfung der Kontaktbegren- zungen zusätzlich auch ganztätig oder stun- denweise im Homeoffice/in alternierender Telearbeit. Martin-Luther-Uni-     Dienstvereinbarung zur Durchführung von       Anforderungen an den Arbeitsplatz (u. a. Tätigkeiten mit konkret messbaren Arbeits- versität Halle-Witten- Tele- und Heimarbeit an der MLU vom           ergebnissen, Wahrnehmung des Aufgabenbereichs seit 6 Monaten), an das familiäre berg einschließlich    16.06.2011; außerdem ist es gelebte Praxis    und häusliche Umfeld und an die Antragsteller*innen (persönliche Eignung) werden Medizinischer Fakul-   an der MLU, dass es für das wissenschaftli-   definiert; beim wissenschaftsunterstützenden Personal wird im Arbeitszeitkonto die tät (MLU)              che Personal keine Präsenzpflicht gibt, so    Sollarbeitszeit automatisch gebucht, bei Über- oder Unterschreitung der täglichen Ar- dass sehr viele Beschäftigte auf dieser Ba-   beitszeit sind Zeitkorrekturen durch die Beschäftigten zu veranlassen; beim wissen- sis von zu Hause aus arbeiten.                schaftlichen Personal findet keine Zeiterfassung statt; Umfang von Homeoffice ist be- grenzt auf die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit der*des betreffenden Beschäftig- ten und soll grundsätzlich nicht mehr als 2 aufeinanderfolge Arbeitstage pro Woche betragen; andere Alternative: nur stündliches Homeoffice pro Arbeitstag, dann ist eine Verteilung auf die ganze Woche zulässig; technische Ausstattung des Arbeits- platzes erfolgt bei dienstlicher Notwendigkeit und im begründeten Ausnahmefall durch die MLU, im Regelfall durch die Beschäftigten selbst Seite 14 von 28 17 von 50",
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            "content": "Anlage 1 Otto-von-Guericke-  Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit,      alternierende mobile Arbeit, max. 2 Tage in der Woche; Arbeitszeiterfassung mittels Universität Magde-  Dienstanweisungen des Rektorates in Kor-    Excel-Tabelle, Kontrolle durch die Vorgesetzten, keine Arbeitsplatzausstattung (Bü- burg (ohne Medizin) respondenz zu den jeweiligen Eindäm-        romöbel, Beleuchtung), keine Übernahme von Nebenkosten (Strom, Internet), ggf. mungsverordnungen des Landes, zuletzt       werden mobile Endgeräte und Kameras zur Verfügung gestellt Aufforderung an alle Bereiche, mobile Ar- beit zu ermöglichen, wo immer es geht Medizinische Fakul- Dienstvereinbarungen zum \"Homeoffice\"       beim Homeoffice soll eine komplette Ausstattung durch Arbeitgeber erfolgen, Zeiter- tät Magdeburg       und zum \"Mobilen Arbeiten\" sind aktuell er- fassung wie vorher am Arbeitsplatz arbeitet und liegen dem Personalrat zur Zu- stimmung vor.                               bei Mobiler Arbeit: Nutzung Dienst-Laptop am mobilen Arbeitsplatz Aufgrund der Corona-Pandemie wird/wurde im Tages- oder im Wochenwechsel gearbei-    In fast allen Fällen des Mobilen Arbeitens konnten die Beschäftigten mit Dienst-Lap- tet. Teilweise wurden Schichtzeiten ange-   tops ausgestattet werden. Teilweise werden diese wechselseitig in den Teams be- passt, um Zusammentreffen zu reduzieren,    nutzt. wenn Homeoffice nicht möglich war.          Soweit es nicht Mitarbeiter*innen mit Festarbeitszeit betraf, erfolgte die Arbeitszeiter- fassung im Dienstplanprogramm SP EXPERT oder als handschriftliche Erfassung (Gleitzeitbeschäftigte mit Zeiterfassungsbogen). Hochschule Merse-   1. Dienstvereinbarung zur Durchführung al-  Die Zeiterfassung im Homeoffice erfolgt gem. geltender Dienstvereinbarung zur Re- burg                ternierender Tele- oder Heimarbeit an der   gelung und Flexibilisierung der Arbeitszeit (amtliche Bekanntmachung 19/2012) mit Hochschule Merseburg (amtliche Bekannt-     einem Arbeitszeiterfassungsbogen. machung 11/2012)                            Die IT wird grundsätzlich und aufgrund der erforderlichen IT-Sicherheit von der Hochschule zur Verfügung gestellt, auch im Rahmen der Homeoffice-Tätigkeiten 2. Homeoffice-Möglichkeit auf Grundlage     während der Corona-Pandemie. der Corona-Dienstanweisung (in der jeweils  Es werden grundsätzlich keine Büromöbel für das Homeoffice durch die Hochschule geltenden Fassung)                          beschafft. Im Rahmen der Telearbeit auf Grundlage der Dienstvereinbarung erfolgt eine Prüfung der Heimarbeitsplätze. Im Rahmen der Telearbeit auf Grundlage der Dienstvereinbarung müssen mind. 20 % der Arbeitszeit am Arbeitsplatz an der Hochschule Merseburg erfolgen. Bzgl. der Homeoffice-Tätigkeiten während der Corona-Pandemie bestehen keine Vorgaben. In allen Fällen von Homeoffice bzw. Telearbeit entscheidet abschließend die*der di- rekte Vorgesetzte auf Basis der konkret auszuführenden Tätigkeiten der*des Be- schäftigten. Hochschule Anhalt   Dienstvereinbarung über Alternierende       Zeiterfassung: Mitarbeiter führen einen Arbeitszeitnachweis. Heim-/Telearbeit (DV AHT) Dienstanweisung im Rahmen der aktuellen     Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes: Infektionslage mit dem Corona-Virus (CO-    Der Beschäftigte stellt den häuslichen Arbeitsplatz; technische Ausstattung wird von VID-19)                                     der Hochschule gestellt. Umfang des Homeoffice: Seite 15 von 28 18 von 50",
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            "content": "Anlage 1 Nach Dienstvereinbarung über Alternierende Heim-/Telearbeit (DV AHT) maximal 50 % der wöchentliche Arbeitszeit; nach Dienstanweisung im Rahmen der aktuellen In- fektionslage mit dem Corona-Virus (COVID-19): überwiegend Heimarbeit - rollieren- des System für Vorortarbeit Kunsthochschule    Im Zuge der Pandemie wurden die mit dem       Die Zeiterfassung erfolgt nach der (erweiterten) Vereinbarung zur Arbeitszeit. Dar- Halle              Personalrat vereinbarten Regelungen zur       über hinaus wurden die technischen Möglichkeiten geschaffen, die Arbeitsaufgaben Arbeitszeit den Erfordernissen des Infekti-   vorrangig auf digitalem Weg zu erfüllen. onsschutzes angepasst. (siehe auch Ant- wort zur Frage 3) Allgemeinverfügung der BURG Dienstvereinbarungen (DV) Nahezu in jedem Bereich wurden Kohorten gebildet, damit auch im Falle von Infektions- ausbrüchen die Erledigung der Aufgaben je- derzeit gewährleistet ist. Damit erfüllt die Hochschule seit mehreren Monaten, die nunmehr in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutz- verordnung definierten Maßnahmen. Hochschule Harz    Für die reguläre Arbeit in alternierender Te- Die Beschäftigten können nach der Dienstvereinbarung zur Telearbeit bis zu 40 % learbeit gilt die Dienstvereinbarung zur Te-  ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit in alternierender Telearbeit am häusli- learbeit vom 30.08.2019.                      chen Arbeitsplatz leisten. Zum Schutz der Beschäftigten in der           Für den Antrag auf Telearbeit müssen Fotos und Skizzen vom häuslichen Arbeits- Corona-Pandemie wurde in der Hochschule       platz vorgelegt werden. Eine Vor-Ort-Begehung findet nicht statt. Seitens der Hoch- Harz allen Bediensteten bis auf den Bereich   schule erfolgt keine Übernahme von Kosten für Miete, Strom, Heizung oder Arbeits- Liegenschaften, sowie dem Hausmeister-        mittel. Die Erfassung der Arbeitszeit erfolgt online über das elektronische Zeiterfas- und Postdienst Telearbeit ermöglicht. Aktu-   sungssystem. ell sind einige Dezernate zum Schutz der Beschäftigten in zwei Gruppen aufgeteilt, die wechselseitig einen um den anderen Tag im Homeoffice und in der Dienststelle präsent sind. Alle anderen Beschäftigten arbeiten nach der Verschärfung der Kon- taktbegrenzungen im Homeoffice Telear- beit. Landesamt für Geo- Dienstanweisung 1/2021 (Homeoffice-Re-        häuslicher Arbeitsplatz/technische Ausstattung: Laptops mit Remotezugriff auf Ar- logie und Bergwe-  gelung Corona),                               beitsplatz-PC, Nutzung des privaten (Telefon-) Anschlusses, Drucken ist nur in sen Sachsen-Anhalt Einführung eines Wechselmodells zwischen      Dienststelle zugelassen; Zeiterfassung: erfolgt über das Zeiterfassungssystem; Um- Präsenz und Homeoffice (betrifft 85% der      fang des Homeoffice: die Reglung umfasst eine Aufteilung in zwei Kohorten in einem Belegschaft)                                  3-Tage-Wechselmodell Seite 16 von 28 19 von 50",
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            "content": "Anlage 1 Landeseichamt Regelung zur SARS-CoV-2- Arbeitsschutz-   IT Sicherheitsrichtlinie Landeseichamt, Zeiterfassung im elektronischen Zeiterfas- verordnung vom 28.01.2021, Arbeitsschutz- sungssystems, Technische Ausrüstung mit Notebooks, Bildschirmen und Diensthan- regel-CoV-2_Homeoffice, Gefährdungsbe-    dys urteilung SARS-CoV-2 010920, Dienst und tarifrechtliche Hinweise 191020 Seite 17 von 28 20 von 50",
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            "content": "Anlage 1 Ministerium für Ar- RDV Alternativarbeit Ressort MS vom           Buchung der tatsächlich im Homeoffice erbrachten Arbeitszeit über das Zeiterfas- beit, Soziales und  31.03.2015;                                   sungssystem unter Beachtung der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes Integration (MS)    DV MS Alternativarbeit vom 28.01.2009 Der Alternativarbeitsplatz, in der Regel in der Wohnung der/des Beschäftigten, muss Während der Pandemie ist die Inanspruch-      in einem Raum sein, der für den ständigen Aufenthalt zugelassen und vorgesehen nahme des zeitlichen Budgets im Home-         sowie für die Aufgabenerledigung unter Berücksichtigung der allgemeinen Arbeits- office von 50 % auf 100 % geöffnet worden,    platzanforderungen (Arbeitsschutz, Ergonomie etc.) geeignet ist. insbesondere im Zeitraum des Lockdowns.       Für die Alternativarbeit werden notwendige Büromöbel (Schreibtisch/Stuhl etc.) von der/dem Beschäftigten unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ferner stellt die/der Be- schäftigte den Arbeitsraum und trägt die in diesem Zusammenhang anfallenden Be- triebskosten (insbesondere Miete, Strom, Heizung und Reinigung). Landesamt für Ver-  Für die Zeit der Geltung der 9. SARS-CoV-     Buchung von Heim- oder Alternativarbeit über das Zeiterfassungssystem: entweder braucherschutz      2-Eindämmungsverordnung Sachsen-An-           ganztätige Buchung (Sollarbeitszeit) oder stundenweise Buchung (Auffüllen auf (LAV)               halt wird die Erbringung der Arbeitsleistung  höchstens Sollarbeitszeit bei teilweiser Erbringung der Arbeitsleistung am Arbeits- in Alternativ- oder Heimarbeit in dem         platz und am Heimarbeitsplatz) höchstmöglichen Umfang ermöglicht, den der jeweilige Arbeitsplatz und die techni- sche Ausstattung bieten. Die Regelungen der Dienstvereinbarung Alternativarbeit blei- ben bestehen. Vorübergehend können Be- schäftigte, die über eine Alternativarbeits- vereinbarung verfügen, darüberhinausge- hend nach vorheriger Absprache mit ihren Vorgesetzen an ihrem Alternativarbeitsplatz ganztägig oder stundenweise arbeiten. Vo- raussetzung ist, dass die Arbeitsaufgaben dafür geeignet sind (nicht geeignet sind z.B. Außendienst-, Hausmeister- oder Fahrertä- tigkeiten). Beschäftigte, die bisher keine Alternativar- beitsvereinbarung abgeschlossen haben, können - soweit die Arbeitsaufgaben dafür geeignet sind - ganztägig oder stunden- weise in Heimarbeit (d. h. ohne technische Ausstattung) arbeiten. Seite 18 von 28 21 von 50",
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            "content": "Anlage 1 Sozialagentur (SAG) Rahmendienstvereinbarung (RDV) Alterna-   Der Alternativarbeitsplatz, in der Regel in der Wohnung der/des Beschäftigten, muss tivarbeit Ressort MS vom 31.03.2015;      in einem Raum sein, der für den ständigen Aufenthalt zugelassen und vorgesehen Dienstvereinbarung (DV) SAG Alternativar- sowie für die Aufgabenerledigung unter Berücksichtigung der allgemeinen Arbeits- beit vom 08.01.2016                       platzanforderungen (Arbeitsschutz, Ergonomie etc.) geeignet ist. Ein gesondertes Ar- beitszimmer für den Alternativarbeitsplatz ist nicht erforderlich, jedoch soll es durch eine weitere Nutzung nicht zu einer Beeinträchtigung der Tätigkeit kommen. Sofern in der Individualvereinbarung nichts anderes bestimmt wird, werden für die Alternativarbeit notwendige Büromöbel (Schreibtisch/Stuhl etc.) von der/dem Be- schäftigten unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ferner stellt die/der Beschäftigte den Arbeitsraum und trägt die in diesem Zusammenhang anfallenden Betriebskosten (insbesondere Miete, Strom, Heizung und Reinigung). Die Zeiterfassung erfolgt durch Buchung im Web-Terminal des Zeiterfassungspro- gramms. Die konkrete Ausgestaltung der Alternativarbeit, also auch der Umfang, wird zwi- schen der/dem Beschäftigten und der Dienststelle in Abstimmung mit der/dem zu- ständigen Geschäftsbereichsleiter(in) individuell unter Beachtung der dienstlichen Erfordernisse schriftlich festgelegt (Individualvereinbarung). Grundsätzlich wird ein Notebook durch die Sozialagentur gestellt. Seite 19 von 28 22 von 50",
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            "content": "Anlage 1 Ministerium für   Rahmendienstvereinbarung zur Durchfüh-      Vor der Bewilligung von alternierender Telearbeit wird der Telearbeitsplatz hinsicht- Landesentwicklung rung von alternierender Telearbeit im Ge-   lich der Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher, sicherheitstechnischer und datenschutz- und Verkehr (MLV) schäftsbereich des Ministeriums für Landes- rechtlicher Vorschriften geprüft. Die technischen Arbeitsmittel stellt die Dienststelle entwicklung und Verkehr des Landes Sach-    zur Verfügung. Der Zugriff auf die IT-Landschaft des MLV (auch auf das Zeiterfas- sen-Anhalt vom 23.01.2019;                  sungsprogramm) ist möglich. Der zeitliche Umfang von alternierender Telearbeit beträgt bis zu 2 Tage/Woche. Es Dienstanweisungen zum Umgang mit dem        wird maximal die individuelle tägliche Sollarbeitszeit anerkannt. neuartigen Corona-Virus                     Die dienstlichen Telefone werden auf den privaten Anschluss umgestellt. Die Zeiterfassung erfolgt über das Zeiterfassungssystem. Aufgrund der Pandemie-Situation wird die Arbeit im Homeoffice unter erleichterten Bedingungen gestattet. Die Arbeit im Homeoffice kann auf bis zu 5 Tage pro Woche ausgeweitet werden. Landesstraßenbau- Rahmendienstvereinbarung zur Durchfüh-      Vor der Bewilligung von alternierender Telearbeit wird der Telearbeitsplatz hinsicht- behörde (LSBB)    rung von alternierender Telearbeit im Ge-   lich der Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher, sicherheitstechnischer und datenschutz- schäftsbereich des Ministeriums für Landes- rechtlicher Vorschriften geprüft. Die technischen Arbeitsmittel (Laptop oder UD Po- entwicklung und Verkehr des Landes Sach-    cket) stellt die Dienststelle zur Verfügung. Der Zugriff auf die IT-Landschaft der LSBB sen-Anhalt vom 23.01.2019;                  (auch auf das Zeiterfassungsprogramm) ist möglich. Dienstanweisungen zum Umgang mit dem        Der zeitliche Umfang von alternierender Telearbeit beträgt bis zu 2 Tage/Woche. Es neuartigen Corona-Virus                     wird maximal die individuelle tägliche Sollarbeitszeit anerkannt. Aufgrund der Pandemie-Situation wird die Arbeit im Homeoffice unter erleichterten Bedingungen gestattet. Die Arbeit im Homeoffice kann auf bis zu 5 Tage pro Woche ausgeweitet werden. Landesamt für     Rahmendienstvereinbarung zur Durchfüh-      Vor der Bewilligung von alternierender Telearbeit wird der Telearbeitsplatz hinsicht- Vermessung und    rung von alternierender Telearbeit im Ge-   lich der Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher, sicherheitstechnischer und datenschutz- Geoinformation    schäftsbereich des Ministeriums für Landes- rechtlicher Vorschriften geprüft. Die technischen Arbeitsmittel stellt die Dienststelle (LVermGeo)        entwicklung und Verkehr des Landes Sach-    zur Verfügung. Der Zugriff auf die IT-Landschaft des LVermGeo (auch auf das Zeit- sen-Anhalt vom 23.01.2019;                  erfassungsprogramm) ist möglich. Die dienstlichen Telefone werden auf den privaten Dienstvereinbarung zur Umsetzung der        Anschluss umgestellt. Rahmendienstvereinbarung zur Durchfüh- rung von alternierender Telearbeit im Ge-   Der zeitliche Umfang von alternierender Telearbeit beträgt bis zu 2 Tage A/Woche. schäftsbereich des Ministeriums für Landes- Es wird maximal die individuelle tägliche Sollarbeitszeit anerkannt. entwicklung und Verkehr vom 02.11.2020; Aufgrund der Pandemie-Situation wird die Arbeit im Homeoffice unter erleichterten Dienstanweisungen zum Umgang mit dem        Bedingungen gestattet. Die Arbeit im Homeoffice kann auf bis zu 5 Tage pro Woche neuartigen Corona-Virus vom 09.11.2020      ausgeweitet werden Seite 20 von 28 23 von 50",
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            "content": "Anlage 1 Seite 21 von 28 24 von 50",
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            "content": "Anlage 1 Staatskanzlei und In der Staatskanzlei bestehen seit vielen     Für die Aufgabenerledigung außerhalb der Dienststelle sind durch die Bediensteten Ministerium für   Jahren verschiedene Möglichkeiten der In-     bereitzustellen: Kultur (StK)      anspruchnahme von Teleheimarbeit, die den Anforderungen an die Tätigkeit einer         ein geeigneter Arbeitsbereich mit Büromöbeln (Schreibtisch, Stuhl, abschließba- Regierungszentrale Rechnung tragen. Zur           rer Schrank, Beleuchtung) Aufgabenerledigung außerhalb des dienstli-       privater PC oder Laptop oder Tablet chen Arbeitsplatzes sind drei Modelle mög-       Telefonanschluss. lich: Soweit verfügbar stellt die StK einen Bootstick oder dienstlichen Slate-PC/Laptop zur - Fixe Teleheimarbeit,                        Verfügung, um einen sicheren Zugriff auf das Netzwerk der StK sowie auf das Extra- - Optionale Teleheimarbeit und                net des Landes am THA-Arbeitsplatz zu ermöglichen. Besondere Vorgaben für die - Mobile Telearbeit.                          Netzwerkverbindung bestehen nicht, benötigt wird lediglich ein Internetanschluss für den Zugang zum Landesnetz. Fixe Teleheimarbeit wird an festgelegten Arbeitstagen bis zur Hälfte der individuellen Die Arbeitszeit außerhalb der Dienststelle erfasst der Bedienstete selbstständig - so- wöchentlichen Arbeitszeit durchgeführt. Al-   weit vorhanden - über den Zugang zum elektronischen Zeiterfassungssystem. Alter- ternativ kann Teleheimarbeit optional und     nativ erfolgt die Erfassung eigenverantwortlich über ein Zeiterfassungsformular. stunden-/tageweise, abhängig vom Arbeits- anfall und Berücksichtigung dienstlicher Be-  Mehrarbeit außerhalb der Dienststelle wird grundsätzlich nicht auf die Arbeitszeit in lange bis zur Hälfte der individuellen wö-    der Dienststelle angerechnet. Bei der Erfassung von Arbeitszeiten außerhalb der chentlichen Arbeitszeit gewährt werden. In    Dienststelle ist deshalb zu berücksichtigen, dass die tägliche individuelle Sollarbeits- einem Modellprojekt kann als dritte Variante  zeit nicht überschritten wird. mobile Telearbeit im Umfang von 80 v.H. der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit   Das dienstliche Interesse an der Aufgabenerledigung am dienstlichen Arbeitsplatz am Standort Magdeburg gewährt werden. In      genießt stets – vom Vorgesetzten zu beurteilen – Vorrang gegenüber einer Aufga- diesem Modell entfällt die Nutzung her-       benerledigung außerhalb der Dienststelle. Teleheimarbeit ist nur durchführbar, wenn kömmlich fest zugewiesener Büroarbeits-       sie mit den dienstlichen Interessen vereinbar ist und die Funktionsfähigkeit der Orga- plätze. Bedienstete nutzen einen der einge-   nisationseinheit nicht beeinträchtigt wird. richteten E-Arbeitsplätze. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung und    Der reibungslose Ablauf der Arbeitsorganisation ist durch den Bediensteten im Ein- Inanspruchnahme von Teleheimarbeit be-        vernehmen mit dem Vorgesetzten sicherzustellen. steht nicht. Die Inanspruchnahme bedarf ei- ner Bewilligung im schriftlichen Antragsver- fahren. Landesamt für     Im Bereich des LDA sind ein schriftlicher An-  Nur der dienstl. Laptop wird zur Verfügung gestellt, sonst keine weitere technische Denkmalpflege und trag mit Begründung sowie die Zustimmung        Unterstützung. Archäologie (LDA) Seite 22 von 28 25 von 50",
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            "content": "Anlage 1 des Vorgesetzten und des Direktors notwen-  Telefonische Erreichbarkeit muss gegeben sein. dig.                                        Arbeitszeit ist selbst zu erfassen und im Zeiterfassungssystem zu hinterlegen, d. h. die geleisteten Stunden sind im System nach zu buchen und werden durch den Vorgesetzten genehmigt.  Auf Anfrage sind die geleisteten Stunden unter Benennung der vorgenommenen Arbeiten nachzuweisen. Seite 23 von 28 26 von 50",
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            "content": "Anlage 1 Ministerium für          Dienstvereinbarung zur Durchführung                Der (häusliche) Arbeitsplatz wird nicht vom Dienstherrn ausgestattet. Notwendige Ar- Justiz und Gleich-       Tele-/Heimarbeit                                   beitsmittel sind grundsätzlich von der/dem Bediensteten zur Verfügung zu stellen. stellung (MJ)                                                               Der Einsatz von privaten Büromöbeln, Technik und Arbeitsmitteln erfolgt auf Kosten und Risiko der/des Bediensteten. IT-Technik (Laptop) wird gestellt. Der sichere Datenzugang erfolgt über SALSA (Secure Access Land Sachsen-Anhalt). Der häusliche Arbeitsplatz muss für die Aufgabenerledigung unter Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsplatzanforderungen (Arbeitsschutz, Ergonomie etc.) und des Datenschutzes geeignet sein. Die Arbeitszeit wird durch Eintragen im elektronischen Zeiterfassungssystem erfasst. Der Umfang der Arbeitszeit des alternierenden Arbeitens soll 2/5 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreiten. Wegen der aktuellen Pandemie besteht, zunächst befristet bis zum 31. März 2021, die Möglichkeit der Erweiterung der Tele-/Heimarbeit bis zu 3/5 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Ferner besteht, ebenfalls befristet bis zum 31. März 2021, die Möglichkeit der Aus- weitung des Umfangs der Tele-/Heimarbeit über 3/5 hinaus. Ordentliche Gerichtsbarkeit, Fachgerichte, Generalstaatsanwaltschaft, Staatsanwaltschaften (Die nicht aufgeführten Gerichte und die Staatsanwaltschaften haben keine Regelungen zur Tele-/Heimarbeit getroffen.) GenStA                   Dienstvereinbarung zur Pilotierung von             Für die Regelungen zur Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes, der Zeiterfas- Naumburg                 Tele-/Heimarbeit bei der Generalstaatsan-          sung, dem Umfang des Homeoffice und der technischen Ausstattung wird auf die waltschaft Naumburg für die Mitarbeiterin-         Ausführungen zum MJ verwiesen. nen und Mitarbeiter der IuK-Stelle                 Der Umfang der alternierenden Tele-/Heimarbeit soll regelmäßig 2/5 der wöchentli- chen Arbeitszeit nicht überschreiten. Von der Einhaltung der Verteilung der Arbeits- zeiten wurde während der Pandemielage zugunsten der Heimarbeit abgesehen. Technische und telefonische Erreichbarkeit der Bediensteten wurde in geeigneter Weise sichergestellt. Oberlandesgericht        ADV-Dienstanweisung                                Arbeitnehmerschutzvorschriften, Ergonomie und Datenschutz, Naumburg                                                                    Zeiterfassung mittels E-Mail, Umfang maximal 2 Arbeitstage, ADV-Stelle Justiz                                                           Überstunden nicht gestattet, dienstliches Notebook, privates WLAN Landessozialgericht      Es gelten die bestehenden dienstlichen Re-         Die häusliche Umgebung muss für die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes entspre- gelungen für den dienstlichen Arbeitsplatz.        chend den allgemeinen Anforderungen hinsichtlich Ergonomie, Arbeitssicherheit, des Seite 24 von 28 27 von 50",
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            "content": "Anlage 1 Für die Sozialgerichte wird derzeit an einer Datenschutzes und der Informationssicherheit geeignet sein. Dienstvereinbarung gearbeitet.               Arbeitszeit wird am Heimarbeitsplatz erfasst. Mindestens 2 Präsenztage am Gericht. IT-Technik wird vom Dienstherrn gestellt. Finanzgericht       Protokolle zur Dienstbesprechung mit den     Start der mTA in Verwaltungsgeschäftsstelle (VwGS) testweise am 01.01.2021, ab Serviceeinheiten und Verwaltungsge-          01.02.2021 Echtbetrieb für VwGS und Serviceeinheit (SE); schäftsstelle vom 15.12.2020 und             Ausstattung jede(r) mit dienstlichem Notebook mit Fernzugriffsmöglichkeit in mTA 01.02.2021; Schreiben der Präsidentin zur    über \"AnyConnect\"; Einführung mobiler Telearbeit (mTA) im Fi-   Arbeitszeit bei mTA im Homeoffice wird manuell aufgeschrieben und nach Kontrolle nanzgericht vom 12.02.2021                   in ZEUS nacherfasst. Derzeit arbeitet immer nur abwechselnd 1 Kollegin für 1 Tag mTA im Homeoffice, es wurden mTA-Zweier-Partner*innen-Teams zur gegenseiti- gen Unterstützung gebildet, 1 in mTA im Homeoffice und 1 im FG. Landgericht Halle   Gesundheitsbedingt ist einer Beamtin die     Die Beamtin unterliegt der Vertrauensarbeitszeit. Im Jahre 2020 wurde die Heimar- teilweise Verrichtung ihres Dienstes im      beit mit durchschnittlich 2,5 Tage pro Woche in Anspruch genommen. Homeoffice gewährt worden.                   Technische Ausstattung: Dienstlaptop und ein ECOS Bootstick, mit dem auf das Landesnetz zugegriffen werden kann. Landgericht Stendal Entscheidung im Einzelfall                   Hinweis auf: Arbeitnehmerschutzvorschriften, Datenschutz Amtsgericht Garde-  Entscheidung im Einzelfall                   Hinweis auf: Arbeitnehmerschutzvorschriften, Datenschutz legen Landgericht         Entscheidung im Einzelfall                   Hinweis auf: Arbeitnehmerschutzvorschriften, Datenschutz Magdeburg Amtsgericht         Bei Genehmigung der Heimarbeit wird mit      Die Umsetzung von Homeoffice im nichtrichterlichen Dienst ist nur sehr begrenzt Magdeburg           den Mitarbeiter*innen eine entsprechende     möglich - es kann lediglich Heimarbeit unter Mitnahme von Akten bei Berücksichti- Vereinbarung geschlossen.                    gung datenschutzrechtlicher Belange realisiert werden. Mitarbeiter*innen können in- dividuelle Anträge auf Homeoffice stellen, wobei die Art der durchzuführenden Tätig- keiten sowie die zeitliche Dauer (z.B.: 8 h, 2 h, 1x wöchentlich usw.) angegeben wer- den müssen. Dienstliche Belange dürfen nicht entgegenstehen. Homeoffice wird im Zeiterfassungssystem, dem tatsächlichen Umfang entsprechend, erfasst. Amtsgericht         1. Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit   Eine technische Ausstattung eines häuslichen Arbeitsplatzes erfolgt nicht; Halle (Saale)           für die Rechtspflegerinnen und Rechts-   Hausverfügung und Antragsvordruck mit Versicherung, „daten- und arbeitsschutz- pfleger im Bezirk des Oberlandesge-      rechtliche Bestimmungen auch im häuslichen Bereich einzuhalten.\" richts Naumburg (Arbeitszeitvereinba- rung zur Vertrauensarbeitszeit) 2. Hausverfügung \"Erbringung der Arbeits- leistung im häuslichen Bereich und/oder Mitnahme von Akten aus dem Gericht\" Seite 25 von 28 28 von 50",
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            "content": "Anlage 1 Justizvollzug JVA Halle           Keine                                   Keine JVA Burg            Keine                                   Keine JVA Volkstedt       Keine                                   Keine Jugendanstalt       Dienstvereinbarung zur Durchführung von - der (häusliche) Arbeitsplatz wird nicht vom Dienstherrn ausgestattet Raßnitz             Mobilem Arbeiten in der Jugendanstalt   - das Endgerät wird durch die IT-Leitstelle für den Justizvollzug bereitgestellt, der si- Raßnitz vom 01.02.2021                    chere Datenzugang erfolgt über SALSA (Secure Access Land Sachsen-Anhalt) - die Arbeitszeit wird durch Selbstaufschreibung erfasst - der Umfang der Arbeitszeit des alternierenden Arbeitens soll 2/5 der wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreiten Da die Bediensteten der IT-Leitstelle des Justizvollzugs über die technische Aus- stattung (Laptop mit SALSA-Zugang ) verfügen, ist ihnen seit November 2020 bis auf Widerruf aufgrund des Infektionsgeschehens während der Corona-Pandemie mobiles Arbeiten mit einem Umfang von bis zu 100 % in Absprache mit dem Leiter der IT-Leitstelle (der selbst davon ausgenommen ist) genehmigt worden. Landesbetrieb für   Keine                                   Keine Beschäftigung und Bildung der Gefan- genen (LBBG) Jugendarrestanstalt Keine                                   Keine Halle Seite 26 von 28 29 von 50",
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            "content": "Anlage 1 Ministerium der Fi-         Dienstvereinbarung über „Flexible Arbeits-             Einrichtung: nanzen (MF)                 zeit – alternierend am häuslichen Arbeits-             (1) Antragsgebunden auf Freiwilligkeit, platz und im Ministerium der Finanzen                  (2) persönliche Eignung (z. B. ausreichende Berufserfahrung, gute Arbeitsorganisa- (Wohnraumarbeit)“                                         tion, gute Kommunikationsfähigkeiten, Befähigung zur Selbstmotivation), (3) fachlich-organisatorische Eignung (z. B. kaum Zugriff auf zentral gelagerte Akten, ausreichende Datenverfügbarkeit, keine Beeinträchtigung des Dienstbetriebs und anderer Abläufe, konkrete Abgrenzung/Definition der Aufgaben, geringer Abstim- mungsbedarf mit Dritten, Absicherung der Erreichbarkeit) Zeiterfassung: (1) Selbsterfassung über das Zeiterfassungssystem (2) Kontrolle und Freigabe durch Vorgesetzte Umfang: (1) Mindestens 20 Prozent und (2) Höchstens 50 Prozent der monatlichen Arbeitszeit Technische Ausstattung: Bereitstellung mobiler Technik durch das MF, i. d. R. Arbeitsplatzausstattung Hinsichtlich des Homeoffice sind nur Regelungen für Teile des Geschäftsbereiches oder einzelne Dienststellen getroffen worden (siehe nachfolgend) Landesbetrieb Bau-          Dienstvereinbarung über Telearbeit – Flexi-            Einrichtung: und Liegenschafts-          bilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort             (1) Antragsgebunden auf Freiwilligkeit, Vorliegen eines wichtigen Grundes wie z. B. management Sach-            (DV Telearbeit)                                            Betreuung aufsichtsbedürftiger Kinder bis 12 Jahren im eigenen Haushalt oder sen-Anhalt (BLSA)                                                                      pflegebedürftiger Familienangehöriger im Sinne des § 14 SGB XI, Vorliegen ei- ner Schwerbehinderung/Gleichstellung, Entfernung des Wohnortes zum Dienst- ort (km einfache Strecke + zeitlicher Aufwand) sowie sonstige wichtige Gründe. (2) persönliche Eignung (z. B. ausreichende Berufserfahrung, gute Arbeitsorganisa- tion, gute Kommunikationsfähigkeiten, Befähigung zur Selbstmotivation) (3) fachlich-organisatorische Eignung (z. B. kaum Zugriff auf zentral gelagerte Akten, ausreichende Datenverfügbarkeit, keine Beeinträchtigung des Dienstbetriebs und anderer Abläufe, konkrete Abgrenzung/Definition der Aufgaben, geringer Abstim- mungsbedarf mit Dritten, Absicherung der Erreichbarkeit) (4) Eignung der häuslichen Arbeitsstätte für Telearbeit (Einhaltung d. Arbeits- und Datenschutzbestimmungen) Zeiterfassung: Selbsterfassung über das Zeiterfassungssystem ZEUS per WebTerminal Seite 27 von 28 30 von 50",
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            "content": "Anlage 1 Umfang: (1) Mindestens 20 Prozent und (2) Höchstens 50 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit, jedoch maximal zwei Ar- beitstage; Ausnahmen sind beim Vorliegen von zwingenden sozialen Gründen im Rahmen von Einzelfallprüfungen möglich. Technische Ausstattung: Bereitstellung mobiler Technik durch den Landesbetrieb BLSA i. d. R. Arbeitsplatz- ausstattung Finanzämter Vereinbarung zur „alternierenden Telear-   Einrichtung: beit“                                      (1) Antragsgebunden auf Freiwilligkeit (bisher keine Dienstvereinbarung für den   (2) persönliche Eignung (z. B. ausreichende Berufserfahrung, gute Arbeitsorganisa- Geschäftsbereich der Finanzämter, da Pilo- tion, gute Kommunikationsfähigkeiten, Befähigung zur Selbstmotivation) tierung)                                   (3) fachlich-organisatorische Eignung (z. B. kaum Zugriff auf zentral gelagerte Akten, ausreichende Datenverfügbarkeit, keine Beeinträchtigung des Dienstbetriebs und anderer Abläufe, konkrete Abgrenzung/Definition der Aufgaben, geringer Abstim- mungsbedarf mit Dritten, Absicherung der Erreichbarkeit) Zeiterfassung: (1) Selbsterfassung über das Zeiterfassungssystem (2) Kontrolle und Freigabe durch Vorgesetzte Umfang: (1) Max. zwei Tage/Woche (2) Abweichungen aufgrund sozialer/gesundheitlicher Gründe möglich Technische Ausstattung: Bereitstellung mobiler Technik durch das MF Seite 28 von 28 31 von 50",
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            "content": "Anlage 2 zu Frage 2: Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes arbeiten regelmäßig im Homeoffice? Angaben bitte für die Jahre 2016 und 2020 und im Verhältnis zur Gesamtbeschäftigtenzahl. Ressort                      Jahr               Anzahl der Mitarbei-              Gesamtbeschäftigten- ter*innen, welche regel-           zahl des Ressorts (ein- mäßig im Homeoffice              schl. des nachgeordne- arbeiten                       ten Bereiches) MULE                         2016                        ca. 178                           ca. 2.484 2020                        ca. 871                           ca. 2.550 Die Zahlen sind mit „ca.“ angegeben, da es sich um reguläre Heimarbeitsvereinbarungen und teilweise um vo- rübergehende coronabedingte Heimarbeitsvereinbarungen handelt. Es liegen nicht für alle Behörden und Einrich- tungen des Geschäftsbereichs des MULE vollständige Daten zur Anzahl der in Homeoffice befindlichen Mitarbei- ter*innen für das Jahr 2016 vor. Es fehlen Daten für das ALFF Mitte, die Biosphärenreservatsverwaltung Südharz und die Nationalparkverwaltung Harz. Es wird für 2016 die ermittelbare Anzahl der Homeoffice-Beschäftigten im Verhältnis zur Gesamtbeschäftigtenzahl ohne die vorgenannten Behörden dargestellt, um eine ausreichend aus- sagefähige Darstellung zu erzielen. 2016                           8                                   545 MB 2020                          27                                   633 2016                          36*                               9.948** MI 2020                          625                                9.872 * Die Anzahl der Mitarbeiter, welche regelmäßig im Homeoffice arbeiten, kann für das Jahr 2016 nicht vollstän- dig ermittelt werden. ** Die Gesamtbeschäftigtenzahl ist inklusive der Landespolizei Sachsen-Anhalt. 2016                          48*                                 8.429 MW 2020                     ca. 3.582**                               222 * Für die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg einschließlich Medizinischer Fakultät ist für 2016 keine An- gabe mehr möglich; da die Aufbewahrungsfrist für diese Daten überschritten ist. ** An der Hochschule Anhalt, da wo möglich, alle Mitarbeiter*innen - keine Angabe einer konkreten Zahl mög- lich. An der Kunsthochschule Halle erbringen nahezu alle 265 Mitarbeiter*innen Teile ihrer Arbeitsleistung derzeit zu Hause. 2016                          35                                   742 MS 2020                          442                                  887 2016                          66                                  2.471 MLV 2020                          420                                 2.489 Im Jahr 2020 waren in der LSBB weitere 169 Bedienstete und im LVermGeo weitere 226 Bedienstete in unre- gelmäßiger Wohnraumarbeit tätig. Anmerkungen: Die vorliegenden Daten beziehen sich auf den Stand zum 31.12. des jeweiligen Jahres. In der LSBB sind 53 % der Bediensteten im Straßenbetriebsdienst tätig (z.B. Straßenwärter*innen). Diese Tätigkeiten können nicht im Homeoffice ausgeführt werden. 2016                          44                     679 (Stand 31.12.2016) StK 2020                          198                    621 (Stand 31.12.2020) Seite 1 von 2 32 von 50",
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            "content": "Anlage 2 2016                         41                              4.442* MJ 2020                         125                             4.270* * Daten enthalten keine Bediensteten in Abordnung außerhalb des Justizvollzuges, Mutterschutz oder Elternzeit, Altersteilzeit oder bei Dienstunfähigkeit über 3 Monate, Anwärterinnen und Anwärter, des juristischen Vorberei- tungsdienstes und des Sozialen Dienstes. 2016                         121                              4.231 MF 2020                         789                              4.203 Seite 2 von 2 33 von 50",
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            "content": "Anlage 3 zu Fragen 3 und 3.1: 3. Welche besonderen Maßnahmen zur Ausweitung des Homeoffice wurden seit Beginn der pandemischen Lage in Deutschland im Frühjahr 2020 aufseiten der Ministerien und der nachgeordneten Behörden getroffen, um den Anteil an Homeoffice zu erhöhen? Angaben bitte gesondert für die Ministerien und die einzelnen nachgeordneten Behörden. 3.1. Welche gesetzlichen Regelungen hält die Landesregierung für notwendig, um Homeoffice voranzutreiben, wo immer möglich? Ressort/            Frage 3                                     Frage 3.1. Behörde oder Einrichtung MULE                Es wurden zusätzliche Zugänge geschaffen    kein Handlungsbedarf und zusätzliche Technik angeschafft. Die Beantragung und Gewährung wurde pandemiebedingt vereinfacht und auf die je- weilige RL/AL-Ebene verlegt. ALFF Mitte          Schaffung der technischen Voraussetzun-     kein Handlungsbedarf gen, Bereitstellung von Technik, Umsetzung der Heimarbeit liegt in der Verantwortung der Vorgesetzten. ALFF Süd            Aufgrund der pandemiebedingten Möglich-     kein Handlungsbedarf keit des mobilen Arbeitens ist die Anwen- dung der Dienstvereinbarung über alternie- rende Heim- oder Telearbeit bis auf weite- res ausgesetzt. Es wurden zusätzliche Zugänge und zusätz- liche Technik geschaffen bzw. angeschafft. ALFF Anhalt         Es wurden zusätzliche Zugänge und zusätz-   kein Handlungsbedarf liche Technik geschaffen bzw. angeschafft. ALFF Altmark        Mit dem Beginn der Pandemie haben wir       kein Handlungsbedarf durch die Freischaltung des sog. „ALFF Desktop“ durch das MULE die Möglichkeit erhalten, unseren Mitarbeiter*innen mittels Nutzung privater Technik Telearbeit zu ge- währen. LAU                 Im LAU wurde die sächliche Ausstattung      kein Handlungsbedarf verbessert. LLG                 Dienstvereinbarung wurde geschaffen.        kein Handlungsbedarf LHW                 Technische Voraussetzungen wurden ge-       kein Handlungsbedarf schaffen. LFB                 grundsätzlich in Abstimmung mit der/dem     kein Handlungsbedarf Vorgesetzten Homeoffice gewährt LZW                 Nutzung privater Technik unter strengen Si- Regelungen, um die Behörden cherheitsvorschriften                       finanziell besser auszustatten Nw-FVA              Laptops zur Verfügung gestellt bzw. soge-   derzeit keine Erkenntnisse nannte VPN-Tunnel eingerichtet, um die Nutzung von im Rahmen der Telearbeit dienstlich eingesetzter Privatrechner Biores Drömling     Es wurden zusätzliche Zugänge und zusätz-   Regelungen, die Arbeitszeiten, liche Technik geschaffen bzw. angeschafft.  Aufgaben und die Messbarkeit schriftlich zu fixieren Seite 1 von 10 34 von 50",
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            "content": "Anlage 3 Biores Südharz     Beschaffung von 5 zusätzlichen Laptops zur kein Handlungsbedarf Gewährung von Homeoffice, Möglichkeit der Nutzung von privater Computertechnik als Homeoffice-Arbeitsplatz, Umstellung/Er- weiterung der Arbeitsfelder einzelner Mitar- beiter Biores Mittelelbe  Die Biosphärenreservatsverwaltung stellt al- kein Handlungsbedarf len Kollegen, die zu zweit im Büro sitzen die Inanspruchnahme von Homeoffice frei. NP Harz            Keine Angaben, da die Tätigkeit wegen überwiegenden Anteils an Forstbe- schäftigten, die als Ranger und Forstwirt tätig sind, nicht Homeoffice-geeignet sind MB                Mit Beginn der Pandemie in 2020 wurden im        Mit Beschluss des Landtages Rahmen von Hausverfügungen die Möglich-          (LT-Drs. 7/2933) vom 24. Mai keiten zur Nutzung von Telearbeit ausgewei-      2018 wurde die Landesregie- tet. Nach Absprache mit den direkten Vorge-      rung aufgefordert, ein Konzept setzten, ist demnach, sofern die Aufgaben        zur Umsetzung und Förderung geeignet sind, Telearbeit in Anspruch zu         von Telearbeit für alle Landes- nehmen. Des Weiteren wurden die Bediens-         behörden und Einrichtungen teten in Gruppen eingeteilt und arbeiten so-     der unmittelbaren Landesver- mit abwechselnd im Homeoffice und in der         waltung zu erarbeiten. Hierzu Dienststelle.                                    wurde ein umfassender Bericht Ausstattung aller Beschäftigten mit Laptops      sowie eine Rahmenrichtlinie und entsprechendem Zugang zum Landes-            (RRL) zur Regelung flexiblen datennetz bis 28.02.2021.                        Arbeitens in Telearbeit in der Einrichtung von Beratungsräumen mit Video-       Landesverwaltung vom Ministe- konferenztechnik.                                rium der Finanzen erarbeitet. Aktuell werden diese Ergeb- nisse in den Ausschüssen dis- kutiert. Um Homeoffice landes- einheitlich zu etablieren, wird es als wesentlich erachtet, die RRL im Land in Kraft zu setzen. LpB               Die Möglichkeit der Nutzung vom Home-            Ob weitere gesetzliche Rege- office wurde auf den monatlichen Mitarbei-       lungen notwendig sind, kann terbesprechungen dargestellt. Mit Beginn der nicht bewertet werden, jedoch pandemischen Lage wurden die technischen ist es wichtig, dass der Arbeits- Voraussetzung sukzessiv verbessert:              geber entsprechende techni- Erwerb von Laptops, Beantragung von VPN- sche Voraussetzung für Telear- Zugängen für alle Mitarbeiterinnen und Mit- beit schafft. arbeiter. Zusätzlich wurde im Jahre 2020 die flexible Nutzung von Telearbeit schriftlich vereinbart. Des Weiteren arbeiten die Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter seit November 2020 abwechselnd in zwei Gruppen im Homeoffice und in Präsenz in der LpB. Vom 25.01. bis zum 28.02.2021 arbeiten die Be- schäftigten vorwiegend im Homeoffice mit ei- nem Präsenztag in der Woche. Ab März 2021 gilt wieder das Wechselmodell. Seite 2 von 10 35 von 50",
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            "content": "Anlage 3 LISA  Aufgrund der pandemischen Ausnahmesitu- keine Anmerkungen ation unterliegt die Etablierung von Home- office aktuell keinem formalisierten Verfah- ren. Die qualitative und quantitative Überprü- fung der Erledigung der mit dem jeweiligen Arbeitsplatz/Dienstposten verbundenen Auf- gaben respektive der Einhaltung der diessei- tigen Arbeitszeitordnung obliegt dem zustän- digen Vorgesetzten und wird kontinuierlich nachgehalten. Entsprechende Belehrungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind erfolgt. Im LISA wurde eine Beweislastumkehr da- hingehend etabliert, dass fachliche Vorge- setzte verifizieren müssen, dass eine Tätig- keit im Homeoffice im verantworteten Orga- nisationsbereich nicht möglich ist. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass ausgehend von der aktuellen pandemischen Notlage die Präsenz in den Standorten des LISA als zu begründender Ausnahmefall anzusehen ist. Die technische Ausstattung der Bediensteten wurde entsprechend angepasst. LSchA Pandemiebedingt wurde im LSchA für alle        Das Vorhalten eines Arbeits- Beschäftigten des Amtes anteiliges Home-       platzes im Büro und eine tech- office an einzelnen Tagen/Woche und teil-      nische Ausstattung für das ex- weise im A-B-Team organisiert und gestat-      terne Arbeiten ist notwendig. tet. Dies mit Notebook oder Webbrowser.        Standardisiert muss ein Ar- Die Regelung erfolgte per Hausverfügung.       beitsplatz künftig regelhaft mit einem Notebook mit Zertifikat ausgestattet sein. Dies ist über die Einführung des standardi- sierten Arbeitsplatzes beab- sichtigt, welche in 2021 im Lan- desschulamt umgesetzt wird. Perspektivische Überlegungen sind nur im Zusammenhang mit der Digitalisierung von Verwal- tungsvorgängen (elektronischer Verwaltungsvorgang und elekt- ronische Akte) möglich. Ohne diese Voraussetzungen sind die Grenzen der Aufgabenerfül- lung allein in Telearbeit bzw. Homeoffice schnell erreicht. Dies ist für große Personalbe- reiche, wie im Landesschulamt die Lehrerpersonalbereiche, besonders sensibel. Seite 3 von 10 36 von 50",
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            "content": "Anlage 3 MI               Beschaffung von mobilen Endgeräten und       Schaffung verbindlicher lan- Zertifikaten für das Arbeiten im Homeoffice. deseinheitlicher Regelungen Beschaffung von USB-Sticks zur Mitnahme      für die Landesverwaltung. von elektronischen Dokumenten und Bear- beitung mit privaten Endgeräten. Aufbau einer USB-Teststation zur Kontrolle der USB-Sticks auf Malware. PI Magdeburg     Ausweitung der hausinternen Verfügung auf Polizeivollzugsbeamte (individuell abzustim- men mit dem Vorgesetzten). Beschaffung von IT-Technik (Laptops und Bootsticks). Pandemiebedingt befinden sich weitere 33 Bedienstete zeitweise im Homeoffice. PI Halle (Saale) Beschaffung von IT-Technik (Laptops und Bootsticks). Pandemiebedingt befinden sich 94 Bediens- tete zeitweise im Homeoffice. PI Dessau-Roß-   Pandemiebedingt befinden sich 7 Bediens- lau              tete zeitweise im Homeoffice. Beschaffung von IT-Technik (Laptops und Bootsticks). PI Stendal       Prüfung von Arbeitsplätzen, die für Home- office geeignet sind. Beschaffung von IT-Technik (Laptops und Bootsticks). Pandemiebedingt befinden sich 71 Bediens- tete zeitweise im Homeoffice. PI Zentrale      Individualvereinbarungen mit Angehörigen Dienste          von Risikogruppen. Bewilligung zusätzlicher Tage bei Home- office (von zwei auf drei Tage) sofern mög- lich. Sensibilisierung der Führungskräfte für den flexiblen Umgang mit Homeoffice. Beschaffung von IT-Technik (Laptops und Bootsticks). Pandemiebedingt befinden sich 141 Be- dienstete zeitweise im Homeoffice. Landeskriminal-  Vorübergehende Anpassung von Arbeitsab- amt              läufen. Beschaffung von IT-Technik (Laptops und Bootsticks). Pandemiebedingt befinden sich 267 Be- dienstete zeitweise im Homeoffice. Fachhochschule   Beschaffung von IT-Technik (Laptops und Polizei          Bootsticks). Pandemiebedingt befinden sich 130 Be- dienstete zeitweise im Homeoffice. Landesverwal-    In 2020 wurden pandemiebedingt zusätzlich tungsamt         Notebooks beschafft, um den erhöhten Be- darf zu decken (ca.150). Eine signifikante Ertüchtigung der für Telearbeit notwendigen IKT-Infrastruktur erfolgt ab dem 3. Quartal 2021. Seite 4 von 10 37 von 50",
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            "content": "Anlage 3 Abweichend von der IKT-Richtlinie wurde Outlook als App unter Nutzung privater Technik zugelassen. Darüber hinaus wurden für pandemiebe- dingte temporäre Telearbeit, abweichend von der IKT-Richtlinie zusätzlich zum Stan- dard-Arbeitsplatz Notebooks ausgegeben. Aus- und Fortbil-  Beschaffung von notwendiger technischer dungsinstitut des  Ausrüstung für pandemiebedingtes Home- Landes Sachsen-    office und regulärer Homeoffice-Neubean- Anhalt             tragungen. Beantragung von SALSA-Zertifikaten für alle Bediensteten im Verwaltungsbereich. Einteilung der Bediensteten in festgelegte Gruppen. Herrichtung von vorhandener derzeit nicht genutzter Lehrgangs IT-Technik für den Homeoffice-Gebrauch. IBK Heyroths-      Erarbeitung eines Telearbeitskonzeptes in berge              Zusammenarbeit mit dem ÖPR. Landesarchiv       Möglichkeit der flexibilisierten Beantragung Sachsen-Anhalt     in Pandemiezeiten, auch für Auszubildende, Anwärter und Referendare. Beschaffung von Hardware, einschl. Webcams und Headsets für Telefon- und Videokonferenzen. Statistisches Lan- Mit Eintritt der Pandemielage wurde im desamt Sachsen-    Frühjahr auf Grundlage der internen Organi- Anhalt             sationsverfügung des Statistischen Landes- amtes (s. Frage 1) ermöglicht, dass allen Bediensteten unabhängig von der Dienstvereinbarung über alternierende Tele- arbeit im Statistischen Landesamt LSA Te- learbeit angeboten werden kann, soweit diese aufgrund der Besonderheiten der Sta- tistikproduktion (z. B. statistische Geheim- haltung, Abschottungsgebot, Schutzbedarf genutzter Verfahren etc.) zulässig und tech- nisch möglich ist. Über die Priorisierung und Bewilligung einschließl. der Übernahme ggf. zu tragender Restrisiken entscheiden die Abteilungsleitungen individuell. Im Zuge dessen wurden auch erweiternd mobile Endgeräte (Laptops) angeschafft und zur Verfügung gestellt. Seite 5 von 10 38 von 50",
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            "content": "Anlage 3 MW                  Einrichtung des Fernzugriffes für alle Be-    keine diensteten (außer Kraftfahrer und Poststelle) des MW mit der Citrix Gateway-Technologie, Bereitstellung eines eToken für alle Bediens- tete für die Zwei-Faktor-Authentifizierung, Ausstattung der Besprechungsräume mit Technik für die Durchführung von Videokon- ferenzen und Onlinebesprechungen. Martin-Luther-Uni- Dienstvereinbarungen zur Durchführung von      keine versität Halle-Wit- Maßnahmen an der MLU aufgrund einer tenberg ein-        Pandemie (anlässlich der Verbreitung des schließlich Medizi- Corona-Virus SARS-CoV-2); aktuell gilt die nischer Fakultät    5. DV vom 26.10.2020; erleichterte Zu- gangsmöglichkeiten für Wohnraumarbeit. Otto-von-Gueri-     Nutzung eines VPN-Clients zur Gewährleis-     keine cke-Universität     tung der Datensicherheit, Bereitstellung von Magdeburg (ohne Laptops, Kameras und Mikrofonen für Medizin)            ZOOM-Meetings, Hinweise zur Arbeitssi- cherheit und ergonomischen Ausstattung auf den Seiten des Gesundheitsmanagements veröffentlicht Medizinische Fa-    Flexible Ermöglichung von mobiler Arbeit      Aus hiesiger Sicht nicht erfor- kultät Magdeburg und Erhöhung der Anzahl von Dienst-Lap-          derlich, da dies im Wettbewerb tops und sicheren VPN-Zugängen                um gutes Personal ohnehin verstärkt angeboten werden wird. Hochschule Mer-     Seit dem Beginn der Pandemie (März 2020)      Weitere gesetzlichen Regelun- seburg              wird es den Beschäftigten auf Basis der       gen sind aus Sicht der Hoch- Corona-Dienstanweisung gestattet, in Ab-      schule Merseburg zur Attraktivi- sprache mit ihrer bzw. ihrem Vorgesetzten,    tätssteigerung nicht notwendig, die Tätigkeiten im Homeoffice wahrzuneh-      da auf Grundlage der seit 2012 men. Parallel wurden die entsprechenden       bestehenden Dienstvereinba- Beschäftigten mit der erforderlichen IT aus-  rung die Möglichkeit besteht, in gestattet.                                    Abhängigkeit der konkreten Tä- tigkeiten, Telearbeit bzw. Homeoffice in Anspruch zu nehmen. Hochschule Anhalt Übertragung der Bewilligungsbefugnis auf        keine direkte Vorgesetzte; zum Teil im Jahr 2020 generelle Anordnung der Heimarbeit; be- stimmte Bereiche mit rollierendem System Kunsthochschule Beschaffung von zusätzlicher Technik, Er-         Es sollten die Rahmenbedin- Halle               weiterung des Arbeitszeitrahmens sowie der    gungen für die verschiedenen Arbeitstage (Möglichkeit, die Arbeitsleistung Arbeitsmodelle z. B. Anerken- auch sonnabends zu erbringen, um eine         nung von Wegeunfällen, ange- bessere Vereinbarkeit von Beruf und familiä-  glichen werden. ren Verpflichtungen zu gewährleisten), Aus- setzung der Regelung zur Servicezeit sowie Aussetzung der Streichung von Zeitgutha- ben nach allgemeiner Regelung zur Arbeits- zeit Hochschule Harz Die Dienstvereinbarung Homeoffice der             keine Hochschule Harz wurde verlängert bis 31.08.2021. Ausstattung der Besprechungs- räume mit Technik für die Durchführung von Seite 6 von 10 39 von 50",
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            "content": "Anlage 3 Videokonferenzen und Onlinebesprechun- gen. Landesamt für Ge- Beschaffung mobiler PC-Technik für alle Mit- keine ologie und Berg-  arbeiter*innen; wesen Sachsen-    Schaffung einer Netzwerklösung; Anhalt            Einrichtung eines weiteren Servers wegen erhöhter Auslastung, Dockingstation mit Bildschirmen folgen, Bereitstellung von SALSA-Zugängen; Landeseichamt     Beschäftigten wurde Homeoffice angeboten, keine wo keine betrieblichen Gründe dem entge- genstehen. MS                Definition der Arbeitsaufgaben, die zur Er-   Digitalisierung der Verwaltung, bringung in Heimarbeit geeignet sind; Be-     Änderung der Formvorschrif- schaffung von Technik (Laptops, PKI-Kar-      ten/Digitalisierung des 4 Au- ten) in größtmöglichem Umfang; Anleitung      genprinzips bei Haushaltsbu- der Vorgesetzten, Aufgaben so zu verteilen    chungen gemäß LHO und zu strukturieren, dass möglichst viele Arbeitsaufgaben (zumindest auch teilweise) in Heimarbeit erledigt werden können. Erlass MF dienstrechtliche Auswirkungen Erlass MF vom 19.03.2020 i. d. F. v. 16.04.2020 - Verzicht auf Ausdruck von Kassenanordnungen MLV               Die Dienststelle ist bestrebt, allen Bediens- Das Vorantreiben von alternie- teten die technischen Arbeitsmittel für Tele- render Telearbeit ist abhängig arbeit zur Verfügung zu stellen. Soweit       von den technischen und keine Technik zur Verfügung gestellt wer-     haushälterischen Möglichkei- den kann, wird den Bediensteten ein USB-      ten sowie von der persönlichen Stick zur Verfügung gestellt und die Nut-     Einstellung und den persönli- zung privater Technik gestattet.              chen Gegebenheiten der Be- Der Zugriff auf das dienstliche Outlock-Post- diensteten. fach wird ermöglicht. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. LSBB              Per Dienstanweisung können Mitarbeiter mit geeigneten Arbeitsplätzen vereinfachte Te- learbeit nutzen. Diese wählen sich mit privater Technik in das Netz der LSBB ein und können auf die dienstlichen Programme zugreifen. Die Zu- stimmung der Bediensteten und ein Inter- netanschluss sind Voraussetzung. LVermGeo          Auch für Wohnraumarbeit wurde Hardware für die Bediensteten bereitgestellt. Die Aus- stattung mit mobilen Arbeitsplätzen/Laptops wurde begonnen, eine Erweiterung ist vor- gesehen. Die Anzahl der SALSA-Zugänge wurde er- höht. Seite 7 von 10 40 von 50",
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            "content": "Anlage 3 Der Zugriff auf die dienstlichen E-Mail-Ac- counts vom Heimarbeitsplatz ist möglich. StK           Mit Verfügung des Chef der Staatskanzlei     Die bisher getroffenen Rege- wurde ab März 2020 festgelegt, dass auf-     lungen haben sich bewährt. grund der Pandemielage die Ausübung des      Vor diesem Hintergrund ist Dienstes durch die Bediensteten - unter Be-  dienststellenspezifischen Re- rücksichtigung des Dienstbetriebes sowie in  gelungen, bei denen individu- Abstimmung mit den Vorgesetzten - außer-     elle Besonderheiten der Res- halb der in der Antwort zu Frage 1 benann-   sorts einfließen können, wei- ten Regelungen, bis zu 100 % der wöchent-    terhin der Vorzug zu geben. lichen Arbeitszeit in Teleheimarbeit, wo im- mer dies möglich ist, erfolgt. Der Präsenz- betrieb in den Dienstgebäuden wurde auf das zwingend notwendige Maß reduziert. In Anpassung an das Pandemiegeschehen war vom 15. Juni 2020 bis 1. November 2020 die Inanspruchnahme von fixer oder optionaler Teleheimarbeit bis zu 80. v. H. der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit möglich. Seit 2. November 2020 erfolgte die Erbringung der Arbeitsleistungen erneut wo immer möglich in Teleheimarbeit im Umfang bis zu 100 v.H. der individuellen wöchentli- chen Arbeitszeit. Zur besseren technischen Unterstützung der Bediensteten am häuslichen Arbeits- platz wurden zusätzliche Laptops beschafft. LDA            Bereitstellung von dienstl. Laptops        Dienstvereinbarung in den  Antrag über den Vorgesetzten an die        Ressorts Personalstelle  Erfassung der Daten durch die Perso- nalstelle  Einträge im Zeiterfassungssystem MJ            Erweiterung des Anteils an mobilem Arbei-    Die bestehenden Regelungen ten unter den gegebenen technischen, per-    sind aus hiesiger Sicht ausrei- sonellen und organisatorischen Vorausset-    chend. Zusätzliche gesetzliche zungen.                                      Regelungen sind nicht erfor- Das MJ hat den Einsatz von Gruppenzertifi-   derlich. (Im Übrigen läge die katen in der Justiz grundlegend überarbei-   Zuständigkeit dafür bei dem tet, um flächendeckend SALSA-Zugänge         Ministerium der Finanzen.) technisch einrichten und zahlreiche Laptops ausgeben zu können. Die Zahl der Mitarbeiter*innen des MJ, die mobil arbeiten können, hat sich seit dem Frühjahr 2020 von 40 auf 87 in 2021 erhöht. Gerichte und  Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Staatsanwalt- Justiz und Gleichstellung sind bereits nach schaften      der Art der wahrzunehmenden Tätigkeit ei- ner Aufgabenerledigung außerhalb der Dienststelle Grenzen gesetzt. Aufgaben des Seite 8 von 10 41 von 50",
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            "content": "Anlage 3 Justizvollzugs- und Justizwachtmeister- dienstes sowie in den Serviceeinheiten und Sekretariaten der Gerichte und Staatsan- waltschaften lassen sich allenfalls in selte- nen Ausnahmefällen wahrnehmen, ohne in der Dienststelle anwesend zu sein. Die erfolgreiche Digitalisierung der Justiz ist Grundvoraussetzung für eine Ausweitung des Homeoffice und erfordert ein leistungs- fähiges Landesdatennetz. Diese Aufgabe hat gegenwärtig oberste Priorität. In Zusam- menarbeit mit dem Ministerium der Finan- zen wird darüber hinaus nach Wegen ge- sucht, die Internetübergänge des Landes leistungsfähiger zu gestalten. JVA Halle         Anstaltsinterne Prüfung der Möglichkeit des     Keine mobilen Arbeitens unter gegebenen techni- schen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen. JVA Burg          Keine                                           Keine JVA Volkstedt     Keine                                           Keine Jugendanstalt     - Vorantreiben der ohnehin beabsichtigten Raßnitz             Schließung einer Dienstvereinbarung zum Mobilem Arbeiten - Bedarfsmeldung gegenüber der IT-Leit- stelle sowie Bedarfsmeldung an das MJ im Rahmen des „Corona-Sondervermögens“ Landesbetrieb für Keine                                           Keine Beschäftigung und Bildung der Gefangenen (LBBG) Jugendarrestan-   Anstaltsinterne Prüfung der Möglichkeit des     Keine stalt Halle       mobilen Arbeitens unter gegebenen techni- schen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen. MF                (1) Vereinfachte Antragstellung                 Weitere gesetzliche Regelun- (2) Keine zeitlichen Einschränkungen            gen sind derzeit nicht erforder- lich. Gegebenenfalls wäre zu Hinsichtlich des Homeoffice sind nur Rege-      prüfen, inwieweit die bestehen- lungen für Teile des Geschäftsbereiches o-      den Regelungen zu den Ar- der einzelne Dienststellen getroffen worden     beitsstätten, dem Unfallschutz, (siehe nachfolgend).                            dem Datenschutz und zu Haf- tungsfragen weiter angepasst werden müssten. BLSA              (1) Anstieg genehmigter Telearbeitsplätze       siehe oben (2) Coronabedingt - vorübergehende Aus- weitung bestehender Telearbeitsvereinba- rungen (3) Coronabedingt - vorübergehendes alter- nierendes Arbeiten von zu Hause (tage- weise bzw. stundenweise), soweit die Tätig- keiten es zulassen und die technischen Vo- raussetzungen vorliegen Seite 9 von 10 42 von 50",
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            "content": "Anlage 3 Finanzämter (1) Erhöhung der Telearbeitsplätze            siehe oben (2) „Pool-Telearbeitsplätze“ für kurzfristige Telearbeit aufgrund von Corona (3) Flexible Arbeitszeitmodelle Seite 10 von 10 43 von 50",
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            "content": "Anlage 4 zu Frage 4: Welchen Kenntnisstand hat die Landesregierung über aktuell beantragtes, abgelehntes und gewährtes Homeoffice in den Ministerien und nachgeordneten Behörden im Land? Ressort/          Anträge aktuell             abgelehnte             gewährte Anträge Behörde oder Ein-                             Anträge richtung MULE              Coronabedingte Heimarbeit wird von den Bediensteten direkt über RL bei jeweiliger AL beantragt und von dort gewährt, um die unter Frage 1 ge- nannten Regelungen umzusetzen. Eine Übersicht über abgelehnte An- träge besteht nicht. ALFF Mitte        Coronabedingte Heimarbeit muss nicht beantragt werden, die Inan- spruchnahme erfolgt im Einvernehmen mit Vorgesetzten und Bedienste- ten, um die unter Frage 1 genannten Regelungen umzusetzen. ALFF Süd          Aufgrund der pandemiebedingten Möglichkeit des mobilen Arbeitens ist die Anwendung der Dienstvereinbarung über alternierende Heim- oder Telearbeit bis auf weiteres ausgesetzt. ALFF Anhalt                    0                        15                      19 ALFF Altmark                   1                        2                       24 LAU                       gem. DV: 0                gem. DV: 0             gem. DV: 0 pandemiebedingt: 1         pandemiebedingt: 1     pandemiebedingt: LLG                            2                        0                       9 LHW                           139                       0                      139 LFB                grundsätzlich in Abstimmung mit der/dem Vorgesetzten wird Homeoffice gewährt LZW                            2                        0                       20 Nw-FVA Biores Drömling                25                       0                       25 Biores Südharz                 8                        0                       8 Biores Mittelelbe              10                       0                       10 MB                             28                        0                     28 LISA                            0                        0                      0 LSchA                           0                        0                      0 LpB                             0                        0                      0 MI                              8                        0           73 (gem. Dienstverein- barung) 130 (gem. Organisati- onsverfügung Corona – je zu 50% an geraden und ungeraden Tagen im Wechsel) Landesverwal-                 390                        6                     236 tungsamt Seite 1 von 4 44 von 50",
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            "content": "Anlage 4 Aus- und Fortbil-                        1                              0                             5 dungsinstitut des Landes Sachsen- Anhalt IBK Heyrothsberge                        0                              0                             0 Landesarchiv                             8                              0               45 (Anträge regelmäßi- Sachsen-Anhalt                                                                           ges Homeoffice) zzgl. 20 Anträge (pandemie- bedingtes Homeoffice) = 65 Statistisches Lan-                       1                              7                             78 desamt Sachsen-                                                 (ein Antrag lt.         (25 gem. Dienstverein- Anhalt                                                      Dienstvereinbarung            barung und 53 gem. über alt. Telearbeit          Organisationsverfü- und 6 Anträge lt. Or-              gung Corona) ganisationsverfügung Corona) Landespolizei                    Anträge aktuell*           abgelehnte Anträge            gewährte Anträge** PI Magdeburg                            81                              0                             10 PI Halle (Saale)                         1                              0                             2 PI Dessau-Roßlau                         0                              1                             0 PI Stendal                               0                              0                             6 PI Zentrale Dienste                      0                              8                            103 Landeskriminalamt                        1                              1                             2 Fachhochschule                           0                              0                             0 Polizei * Anträge in Bearbeitung ** Bedienstete, die sich pandemiebedingt zeitweise im Homeoffice befinden (Frage 3.) sind hier nicht erfasst. MW                          Aktuell sind keine Anträge siehe nebenstehend                 siehe nebenstehend auf Homeoffice notwen- dig, da zum Schutz der Bediensteten besondere Regelungen gelten. Martin-Luther-Uni-          von 03/2020 bis 01/2021:                     1                Von 03/2020 bis versität Halle-Wit-         1.256 Anträge auf Wohn-                                       01/2021 haben 1.255 tenberg einschließ-         raumarbeit von wissen-                                        Beschäftigte, die an lich Medizinischer          schaftsunterstützendem                                        der elektronischen Fakultät                    Personal                                                      Zeiterfassung teilneh- men, mindestens ein- mal Wohnraumarbeit nach der DV Pande- mie in Anspruch ge- nommen. Eine große Anzahl von Wissen- schaftler*innen wird jedoch gar nicht erst erfasst. Otto-von-Guericke- Aktuell sind keine Anträge siehe nebenstehend                          siehe nebenstehend Universität Magde- auf Homeoffice notwen- burg (ohne Medizin) dig, da zum Schutz der Bediensteten besondere Regelungen gelten. Seite 2 von 4 45 von 50",
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            "content": "Anlage 4 Medizinische Fakul- 40 (auf mobiles Arbeiten)               0                     40 tät Magdeburg Hochschule Merse- Aktuell werden 2 Anträge       Aktuell wurde und wird Aktuell werden alle burg                auf Telearbeit gem. gel-     kein Antrag auf Tele-  Anträge auf Telear- tender Dienstvereinba-       arbeit gem. geltender  beit gem. geltender rung bearbeitet.             Dienstvereinbarung     Dienstvereinbarung Homeoffice auf Grundlage     abgelehnt.             gewährt. der Corona-Dienstanwei- sung erfolgen in direkten Absprache mit der bzw. dem direkten Vorgesetz- ten, so dass kein geson- derter Antrag erforderlich ist. Hochschule Anhalt nach Dienstanweisung:          keine                  alle generelle Anordnung der Heimarbeit; bestimmte Bereiche mit rollierendem System nach Dienstver- einbarung Kunsthochschule     Die Kunsthochschule ar-      entfällt               entfällt Halle               beitet nicht mit einem An- tragsverfahren. Es ist viel- mehr geboten, sofern nach Art der dienstlichen Aufgaben möglich, im \"Mobilen Arbeiten\" die Dienstaufgaben zu erfül- len. Hochschule Harz     Aktuell sind keine Anträge   siehe nebenstehend     siehe nebenstehend auf Homeoffice notwen- dig, da zum Schutz der Bediensteten besondere Regelungen gelten. Landesamt für Geo- Zum Schutz der Bediens-       siehe nebenstehend     siehe nebenstehend logie und Bergwe-   teten ist Homeoffice für sen Sachsen-Anhalt die Dauer der Dienstan- weisung 1/2021 nicht an- tragsgebunden. Landeseichamt                     14                        0                     14 MS                                 0                        0                    226 (Stand: Januar 2021 - coronabedingt) LAV                      17 (offene Anträge)                0                    454 SAG                               42                        0                    226 MLV                               3                         0                    130 LSBB                              50                        0                    144 LVermGeo                         164                        1                    163 Seite 3 von 4 46 von 50",
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            "content": "Anlage 4 StK                                     188                               0                        188 LDA                                10 allgemein                           0                  10 zzgl. Corona- Homeoffice StK                                     188                               0                        188 MJ                          70 (2 noch in Prüfung)*                       0                         68 (Zeitraum: 01.01.2020 bis 31.01.2021) GenStA Naumburg                           5                               0                          5 LSG                                       4                               0                          4 SG Magdeburg                             2* SG Dessau-Roß-                            1                               0                          1 lau Landgericht Halle                        3*                                                          1 Landgericht Sten-                         1                               0                          1 dal Amtsgericht Gar-                          2                               0                          2 delegen Landgericht                               6                               0                          6 Magdeburg AG Halle (Saale)                          9                               0                          9 AG Magdeburg                             14                               0                         14 *(teilweise) noch nicht beschieden Bei den Zahlen des Landgerichts Stendal sowie der Amtsgerichte Halle (Saale) und Magdeburg handelt es sich je- weils um die Anzahl von Anträgen für einzelne Tage. Die nicht aufgeführten Gerichte und Staatsanwaltschaften ha- ben keine Regelungen zur Tele-/Heimarbeit getroffen. JVA Halle                                 0                               0                          0 JVA Burg                                  0                               0                          0 JVA Volkstedt                             0                               0                          0 Jugendanstalt                6 (davon einer noch in                       0                5 (ohne IT-Leitstelle) Raßnitz                              Prüfung) Landesbetrieb für                         0                               0                          0 Beschäftigung und Bildung der Gefan- genen (LBBG) Jugendarrestan-                           0                               0                          0 stalt Halle MF                                      280                               0                         280 BLSA*                                     2                               0                         78 Finanzämter**                           911                             424                         487 * Bei den genehmigten Anträgen handelt es sich um die originär nach der DV Telearbeit genehmigten Anträge. Coronabedingt arbeiten aktuell zusätzlich ca. 25 % der Bediensteten alternierend von zu Hause. ** Bei den abgelehnten Anträgen handelt es sich um Anträge, die derzeit mangels Kapazitäten auf der Warteliste stehen. Seite 4 von 4 47 von 50",
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            "content": "Anlage 5 zu Frage 5: Welche Vorteile abseits der akuten pandemischen Lage sieht die Landesregierung bei ei- ner Ausweitung des Anteils des Homeoffice bei seinen Mitarbeitenden und mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung diesen Anteil in den nächsten Jahren erhöhen? Antwort MULE Das MULE hat hierzu bislang keine systematische Auswertung vorgenommen und hat daher keine ressortspezifischen Kenntnisse. Eine Ausweitung unabhängig der Pandemie ist zu erwar- ten. Konkrete Maßnahmen hierzu sind gegenwärtig noch nicht vorgesehen. Antwort MB Eine stärkere Nutzung der alternierenden Telearbeit setzt neben der Geeignetheit der Aufgaben für Telearbeit eine entsprechende IT-Ausstattung der Arbeitsplätze, eine stabile Nutzung des Da- tennetzes sowie eine ausreichende Ausstattung mit VPN-Zugängen voraus. Dementsprechend ist geplant die IT-Ausstattung der Arbeitsplätze sukzessive darauf auszurichten. Als Vorteil des Homeoffice werden die positiven Auswirkungen auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesehen und damit eine Verbesserung der Work-Life-Balance, die auch der individuel- len Leistungsfähigkeit sowie der Zufriedenheit im Beruf der Bediensteten zugutekommen. Über- dies wird davon ausgegangen, dass sich positive Effekte bei der (externen) Personalakquise er- geben, wenn potentiellen Bewerberinnen und Bewerbern flexible Arbeitsmodelle angeboten wer- den können. Auch bringt die Verringerung von Fahrzeiten zwischen Wohn- und Arbeitsort ökolo- gische Vorteile mit sich (weniger CO2-Emissionen usw.). Eine landeseinheitliche Regelung der Telearbeit im Rahmen der angestrebten Rahmenrichtlinie auf Basis des Landtagsbeschlusses LT-Drs. 7/2933 zur Förderung der Telearbeit in der Landes- verwaltung kann einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung des Anteils von Homeoffice in der Lan- desverwaltung leisten. Antwort MI Nach Inkrafttreten der sich in der parlamentarischen Abstimmung befindlichen Rahmenrichtlinie zu den Möglichkeiten, Telearbeit auszubauen, gepaart mit den Erkenntnissen, die während der Corona-Pandemie gewonnen wurden, werden die ressortspezifischen Regelungen insgesamt zu überdenken sein. Für das MI steht – sobald ein Regelbetrieb wieder möglich ist – eine umfas- sende Evaluierung der derzeit geltenden Regelungen an. Antwort MW Vorteile der Ausweitung des Homeoffice: - bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, - bessere Work-Life-Balance, - bei ganztägigem Homeoffice: Vermeidung von Fahrwegen, damit Entlastung des Berufsver- kehrs und Verbesserung der Umwelt, Seite 1 von 3 48 von 50",
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            "content": "Anlage 5 - Zeitersparnis für die Bediensteten bei ganztägigem Homeoffice durch den Wegfall von Wege- zeiten, - Möglichkeit des ungestörten konzeptionellen Arbeitens am häuslichen Arbeitsplatz, - Mehrfachnutzung betrieblicher Arbeitsplätze, Reduzierung von Dienstzimmern, Einsparmög- lichkeiten bei Mieten für Büroflächen und bei Verbrauchskosten, - Erhöhung der Attraktivität des Arbeitgebers/ des Dienstherrn im Wettbewerb um gut ausgebil- detes Personal. Um den Anteil von Homeoffice in den nächsten Jahren noch zu erhöhen sind nach hiesiger An- sicht im Ressortbereich des MW aktuell keine weiteren Maßnahmen notwendig, da Homeoffice/ alternierende Telearbeit/ mobiles Arbeiten bereits überall dort angeboten und auch in Anspruch genommen wird, wo die Arbeitsaufgaben es zulassen. Antwort MS Vorteile: - Motivation der Mitarbeiter/innen - Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes - weitergehende Vereinbarkeit von Beruf und Familie Maßnahmen: - Ausbau der digitalen Infrastruktur und der technischen Ausstattung Antwort MLV Soweit die Technik für Telearbeit zur Verfügung gestellt werden konnte, wurden seitens der Be- diensteten und der Vorgesetzten positive Erfahrungen gemacht. Dadurch konnte die Akzeptanz bei Vorgesetzten und im kollegialen Umfeld gegenüber alternierender Telearbeit insgesamt ver- bessert werden. Es wird erwartet, dass der Anteil der alternierenden Telearbeit auch nach der Pandemie-Situation auf hohem Niveau fortgeführt wird. Antwort StK Aufbauend auf den guten Erfahrungen der Vorjahre, ergänzt um die Erkenntnisse der aktuellen Pandemielage, wird die Staatskanzlei die technischen und logistischen Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung von Teleheimarbeit weiterentwickeln, um den Ausbau flexibler Teleheimar- beitsmodelle weiter voranzutreiben. Antwort MJ Eine Ausweitung des Anteils des Homeoffice auf den dafür geeigneten Tätigkeitsfeldern kann dazu beitragen, eine bessere örtliche und zeitliche Flexibilisierung der Arbeitsorganisation im In- teresse der Dienststelle und der Bediensteten zu erreichen. Damit werden Möglichkeiten eröffnet, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Die Flexibilität durch das mobile Arbeiten kann dazu führen, dass die Bediensteten motivierter an die Arbeit herangehen und ihre eigene Work-Life-Balance positiver bewerten. Auf diese Weise kann der öffentliche Dienst auch seine Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen. Seite 2 von 3 49 von 50",
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            "content": "Anlage 5 Antwort MF Mit dem Angebot an die Bediensteten, im Rahmen des Homeoffice tätig zu sein, soll diesen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Arbeitszeit und den Arbeitsort flexibler zu gestalten. So kann eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und damit auch eine Erhöhung der Mitarbeiter- motivation erreicht werden. Die Steigerung der Mitarbeitermotivation dient wiederum der Verbes- serung der Arbeitsleistung. Aus diesem Grund haben auch die Dienststellen im Geschäftsbereich des MF ein Interesse daran, Homeoffice grundsätzlich anzubieten. Voraussetzung ist jedoch, dass dem Homeoffice keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Die Ausübung der dienstlichen Tätig- keiten muss damit im Homeoffice ganz oder zumindest teilweise möglich sein. Neben dem grundsätzlichen Angebot an die Bediensteten, auf Wunsch Homeoffice bei dienstlicher und persönlicher Geeignetheit in Anspruch nehmen zu können, werden keine weiteren Maßnah- men für erforderlich gehalten. Seite 3 von 3 50 von 50",
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