HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/77332/?format=api",
"id": 77332,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/77332-corona-sonderzahlung-im-offentlichen-dienst/",
"title": "Corona-Sonderzahlung im Öffentlichen Dienst",
"slug": "corona-sonderzahlung-im-offentlichen-dienst",
"description": "Tarifvertrag",
"published_at": "2020-12-21T00:00:00+01:00",
"num_pages": 7,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/01/c6/36/01c636dd3ad542328544f77862069908/9a94bf20d9efbfed3a8a0310c8d55e658686a8f0.pdf",
"file_size": 139726,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/01/c6/36/01c636dd3ad542328544f77862069908/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/01/c6/36/01c636dd3ad542328544f77862069908/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d7062aak.pdf",
"title": "Microsoft Word - d7062aak.doc",
"author": "luka",
"_tables": [],
"creator": "PScript5.dll Version 5.2.2",
"subject": null,
"producer": "Acrobat Distiller 20.0 (Windows)",
"publisher": "Landtag von Sachsen-Anhalt",
"reference": "7/7062",
"foreign_id": "7062-07-05",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/starweb/PADOKA/index.htm"
},
"uid": "01c636dd-3ad5-4232-8544-f77862069908",
"data": {
"category": null,
"publisher": "st",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "7"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=77332",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2025-04-02 00:56:51.237946+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/77332/?format=api",
"number": 1,
"content": "Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/7062 21.12.2020 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Ulrich Siegmund (AfD) Corona-Sonderzahlung im Öffentlichen Dienst Kleine Anfrage - KA 7/4173 Vorbemerkung des Fragestellenden: Entsprechend Presseinformationen endete kürzlich eine Tarifrunde für den Öffentli- chen Dienst. Der Bund, die kommunalen Arbeitgeber, der Beamtenbund und Vertre- ter von ver.di einigten sich auf eine Sonderzahlung. Im Tarifvertrag wurde die einma- lige Sonderzahlung für alle Beschäftigten im Öffentlichen Dienst „als anerkennende Milderung zur Bewältigung der außergewöhnlichen Belastungen im Zusammenhang 1 mit der Corona-Krise definiert“ . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung der Landesregierung: Die vom Anfragesteller angeführte kürzlich getroffene Tarifeinigung für den öffentli- chen Dienst hat den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zum Gegenstand und betrifft somit ausschließlich den Bund und die Kommunen. In dieser Tarifrunde, in der der Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung (TV Corona- Sonderzahlung 2020) abgeschlossen wurde, zeichnen für die Arbeitgeberseite der Bund sowie die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) verant- wortlich. Der VKA gehört auch der Kommunale Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt e. V. (KAV) an. Mitglieder des KAV sind die Gemeinden, Verbandsgemeinden, Städ- 1 https://beamten-infoportal.de/magazin/finanzen/oeffentlicher-dienst-einmalige-corona- sonderzahlung. Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er- folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 21.12.2020)",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/01/c6/36/01c636dd3ad542328544f77862069908/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/77332/?format=api",
"number": 2,
"content": "2 te und Landkreise, aber auch die gemeindlichen Versorgungs- und Entsorgungsbe- triebe, Verkehrsbetriebe, Sparkassen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge im Land Sachsen-Anhalt. Die Kommunen unterfallen mit Blick auf die Fragestellungen keiner allgemeinen Be- richtspflicht. Die Fragen betreffen die Personal- und Organisationshoheit und damit Sachverhalte, die von den Kommunen als Selbstverwaltungsangelegenheiten wahr- genommen werden. Soweit Kommunen Selbstverwaltungsangelegenheiten wahr- nehmen, ist die staatliche Aufsicht über die Kommunen auf die Rechtsaufsicht be- schränkt. Die kommunale Rechtsaufsicht besitzt kein Recht, gänzlich anlasslos ein kommunales Handeln auf den Prüfstand zu stellen und unbegrenzt Auskünfte von den Kommunen zu verlangen. Eine verbindliche Abforderung von Informationen bei den Kommunen im Rahmen der Rechtsaufsicht lässt sich auf der Grundlage des Un- terrichtungsrechts nach § 145 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) nur begründen, soweit einzelfallbezogene Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder ei- ne bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen, die das geltend gemachte Informati- onsbedürfnis objektiv nachvollziehbar erscheinen lassen. Im Hinblick auf die Frage- stellungen sind derartige Anhaltspunkte nicht gegeben. Darüber hinaus sind präven- tive, allgemeine oder pauschale Auskunftsverlangen der Rechtsaufsichtsbehörde vom Institut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt. Die der Landesregierung zur Verfü- gung stehenden Informationen beschränken sich somit auf die der obersten Kommu- nalaufsicht durch den KAV übermittelten Informationen zum Tarifabschluss. Für die Beschäftigten der Landesverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen, finden die ge- troffenen Regelungen keine Anwendung. Der TV-L sieht entsprechende Sonderzah- lungen nicht vor. Insofern werden den Beschäftigten der unmittelbaren Landesver- waltung keine derartigen Sonderzahlungen gewährt. Ausnahmen bestehen nur für Beschäftigte an Hochschulen, an die auf der Grundlage des § 40 Nr. 6 TV-L Sonder- zahlungen geleistet werden, welche im Zusammenhang mit den besonderen Leis- tungen im Rahmen der Corona-Pandemie stehen, sowie für die Beschäftigten des landwirtschaftlichen Betriebs Iden der Landesanstalt für Landwirtschaft und Garten- bau (LLG), für die nach § 4 Ziffer 4 des Entgelttarifvertrages für Landwirtschaft und Weinbau in Sachsen-Anhalt eine einmaligen Corona-Sonderzahlung geleistet wird. Die Fragen1 bis 3 werden so verstanden, dass sie sich ausschließlich auf Berufs- zweige und Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes beziehen. Dagegen wird Fra- ge 4 so verstanden, dass alle Bereiche außerhalb des öffentlichen Dienstes gemeint sind. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage beschränkt sich daher auf die der Landesre- gierung vorliegenden Informationen. 1. Welche Berufszweige erhalten nach Kenntnis der Landesregierung eine Sonderzahlung? Bitte alle Berufszweige, die den Öffentlichen Dienst betref- fen, einzeln aufschlüsseln. Nach Kenntnis der Landesregierung erhalten folgende Bereiche des öffentlichen Dienstes eine Sonderzahlung in Bezug auf Corona:",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/01/c6/36/01c636dd3ad542328544f77862069908/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/77332/?format=api",
"number": 3,
"content": "3 Den Beschäftigten der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, der Hochschu- le Magdeburg-Stendal sowie der Hochschule Harz wurden bzw. werden mit dem Dezembergehalt Sonderprämien im Zusammenhang mit deren Tätigkeiten wäh- rend der Pandemie ausgezahlt. Die Beschäftigten und Auszubildenden des landwirtschaftlichen Betriebes Iden der LLG erhalten eine Sonderzahlung. Für das Uniklinikum Halle (Saale) A. ö. R. besteht ein Haustarifvertrag (HTV-UK Halle). Gem. § 22 Abs. 1 lit. a HTV-UK ist die Zahlung von Funktionszulagen un- ter anderem für die Grund- und Behandlungspflege bei an schweren Infektions- krankheiten erkrankten Patienten vorgesehen. Aktuell betrifft dies die Berufs- gruppen der Pflege und der Physiotherapie. In der Salus gGmbH sind Pflegeeinrichtungen anspruchsberechtigt, die nach § 72 Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) zugelassen sind. Anspruch auf eine Corona-Prämie haben alle Beschäftigten, die im Bemessungszeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 für mindestens drei Monate (30 Tage gelten als vollständiger Monat) in einer oder mehreren nach § 72 SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtungen tatsächlich tätig waren. In der Altmark-Klinikum gGmbH besteht mit Abschluss des TV Corona-Sonder- zahlung 2020 die Verpflichtung zur Auszahlung der Sonderzahlung an diejenigen Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TVöD und des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) fallen. Für den kommunalen Bereich erfolgt die Beantwortung anhand der durch den KAV übermittelten Unterlagen; auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. Danach gilt der TV Corona-Sonderzahlung 2020 für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich eines der nachstehenden Tarifverträge fallen: a) TVöD, gilt für alle Sparten, b) Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V), c) TVAöD - Allgemeiner Teil -, d) Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD) oder e) Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD). Voraussetzung für diese Sonderzahlung ist, dass das Arbeitsverhältnis am 1. Oktober 2020 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Beschäftigte, mit denen arbeitsvertraglich ein außertarifliches Entgelt oberhalb der Entgeltgruppe 15 TVöD vereinbart wurde, erhalten keine Corona- Sonderzahlung. Eine Ausnahme gilt für (übergeleitete) Beschäftigte, die der Ent- geltgruppe 15 Ü TVöD zugeordnet sind. Diese unterfallen ebenfalls dem Gel- tungsbereich des TV Corona-Sonderzahlung 2020, da das die Entgeltgruppe 15 TVöD übersteigende Entgelt der Überleitung geschuldet ist. Zudem ist in der Tarifeinigung eine Corona-Sonderprämie im öffentlichen Ge- sundheitsdienst (ÖGD) vereinbart worden. Danach erhalten Tarifbeschäftigte, die im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 28. Februar 2021 in einer Gesundheits-",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/01/c6/36/01c636dd3ad542328544f77862069908/page-p3-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/77332/?format=api",
"number": 4,
"content": "4 behörde zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingesetzt sind, mit dem Entgelt für den Monat Mai 2021 eine Einmalzahlung (Corona-Sonderprämie ÖGD), wenn sie innerhalb dieses Zeitraums für mindestens einen Monat überwiegend zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingesetzt wurden. Für den Zeitraum vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2022 gilt dies entsprechend. Außerdem können Tarifbeschäftigten in den Kommunen, die in einem außerge- wöhnlich hohen Maß in ihrer Tätigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie belas- tet sind, entsprechend der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Honorierung beson- derer Belastungen von Beschäftigten während der durch das Corona-Virus (SARS-CoV-2) verursachten COVID-19-Pandemie (COVID-19-Prämien-RL) in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 eine (auch einmalig zahlbare) Prämie in Höhe von bis zu insgesamt 1.500 Euro gezahlt oder Sach- leistungen in entsprechender Höhe gewährt werden. Für welchen Personenkreis in den Kommunen davon Gebrauch gemacht wurde, ist der Landesregierung nicht bekannt. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 2. In welcher Höhe wird die Sonderzahlung in einzelnen der oben erfragten Berufsgruppen ausgezahlt? Bitte jeweils einzeln auflisten. Die Höhe der Sonderzahlung staffelt sich wie folgt: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Prämienhöhe zwischen 500 und 2.000 Euro Hochschule Magdeburg-Stendal Prämienhöhe zwischen 200 und 1.500 Euro Hochschule Harz Prämienhöhe zwischen 500 und 1.500 Euro Landwirtschaftlicher Betrieb Iden: - für Beschäftigte der Entgeltgruppen 5 - 9 600 Euro - für Auszubildende 200 Euro Universitätsklinikum Halle (Saale) Die Funktionszulage beträgt gem. § 22 Ab- satz 1 HTV-UK Halle 90 Euro pro Monat Salus gGmbH: Die Corona-Prämie für Vollzeitbeschäftigte war wie folgt auszuzahlen: 1. in Höhe von 1.000 Euro für Beschäftigte, die Leistungen nach SGB XI oder im ambulanten Bereich nach SGB V durch die direkte Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen erbringen (insbesondere Pflegefach- und Pflegehilfskräfte, Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter, Betreuungskräfte, Assistenzkräfte und Präsenzkräfte, Beschäftigte in der hauswirtschaftlichen Versorgung, ver- antwortliche Pflegefachkräfte), 2. in Höhe von 667 Euro für andere Beschäftigte, die in einem Umfang von min- destens 25 % ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen tagesstruktu- rierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig sind (insbesondere Be- schäftigte in der Verwaltung, der Haustechnik, der Küche, der Gebäudereini- gung, des Empfangs- und des Sicherheitsdienstes, der Garten- und Gelände- pflege, der Wäscherei oder der Logistik, 3. in Höhe von 334 Euro für alle übrigen Beschäftigten. Für Teilzeitbeschäftigte ist die Corona-Prämie anteilig im Verhältnis zu den o. g. Höhen zu zahlen.",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/01/c6/36/01c636dd3ad542328544f77862069908/page-p4-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/77332/?format=api",
"number": 5,
"content": "5 Altmark-Klinikum gGmbH: Die Höhe der Zulage richtet sich nach der jeweiligen Eingruppierung des an- spruchsberechtigten Vollzeitbeschäftigten: - Beschäftigte der Entgeltgruppe 1 bis 8 erhalten 600 Euro, - Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 bis 12 erhalten 400 Euro, - Beschäftigte ab der Entgeltgruppe 13 erhalten 300 Euro und - Auszubildende erhalten eine Zulage in Höhe von 225 EUR. Teilzeitkräfte erhalten die Corona-Sonderzahlung anteilig in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der re- gelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht. Kommunen: Nach dem TV Corona-Sonderzahlung 2020 beträgt die Sonderzahlung: - für Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 8/ S 2 bis S 8 b/ P 5 bis P 8: einmalig 600 Euro, - für die Entgeltgruppen 9 a bis 12/ S 9 bis S 18/ P 9 bis P 16: einmalig 400 Euro, - für Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppen 13 bis 15: einmalig 300 Euro und - für Auszubildende, die unter den TVAöD-Besonderer Teil BBiG bzw. Besonde- rer Teil Pflege fallen, Studierende, die unter den TVSöD fallen sowie Prakti- kanten, die unter den TVPöD fallen: einmalig 225 Euro Teilzeitbeschäftigte erhalten die einmalige Corona-Sonderzahlung stets zeitantei- lig in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittli- chen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäf- tigter entspricht. Die Höhe der Corona-Sonderprämie ÖGD beträgt für jeden vollen Monat, in dem Tarifbeschäftigte überwiegend zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingesetzt wurden, 50 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten diese stets zeitanteilig in dem Um- fang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht. Die Prämie nach der COVID-19-Prämien-RL der VKA kann in Höhe von bis zu insgesamt 1.500 Euro gewährt werden. 3. Wie hoch ist das finanzielle Gesamtvolumen der oben erfragten Berufs- gruppen, die eine Sonderzahlung erhalten? Die der Landesregierung vorliegenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Für die Kommunen liegen der Landesregierung hierzu keine Daten vor. Auf die Vorbemerkung der Landesre- gierung wird verwiesen.",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/01/c6/36/01c636dd3ad542328544f77862069908/page-p5-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/77332/?format=api",
"number": 6,
"content": "6 Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Gesamtbudget in Höhe von 75.000 Euro Hochschule Magdeburg-Stendal Gesamtbudget in Höhe von 36.330 Euro Hochschule Harz kein Budget, sondern interne Festlegung Landwirtschaftlicher Betrieb Iden in Höhe von 17.000 Euro Universitätsklinikum Halle (Saale) Sonderzahlung bis Dezember 2020 Bereich Pflege 16.290 Euro (Arbeitnehmer-Brutto) Bereich Physiotherapie 1.080 Euro (Arbeitnehmer-Brutto) Salus gGmbH Gesamtvolumen in Höhe von 157.017 Euro Altmark-Klinikum gGmbH Gesamtkosten in Höhe von 294.993 Euro 4. Welche Branchen erhalten zusätzlich eine Sonderzahlung in Bezug auf Corona? Bitte einzeln auflisten. Eine zentrale Erfassung über zusätzliche Corona-Sonderzahlungen in Branchen außerhalb des öffentlichen Dienstes erfolgt in der Landesverwaltung nicht. Die Bundesagentur für Arbeit erfasst sie ebenfalls nicht, weil in der Entgeltstatistik nur Monatslöhne dargestellt werden. Daraus lassen sich keine Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld oder Corona Hilfen ableiten. Für den Pflegebereich wird auf die bundesgesetzlich eingeführte sog. „Corona- Prämie“ verwiesen, welche in § 150a SGB XI geregelt ist. In Sachsen-Anhalt wurde diese Prämie durch Landesmittel noch weiter aufgestockt. Für Pflegekräfte in Krankenhäusern wird ergänzend auf die Antwort auf Frage 5 verwiesen. Darüber hinaus ist bekannt, dass in einzelnen Branchen, wie z. B. im Bauhaupt- gewerbe, im Gerüstbauer- und im Dachdeckerhandwerk entsprechende tarifver- tragliche Vereinbarungen getroffen wurden. Dabei muss bedacht werden, dass diese Bestimmungen nur für tarifgebundene Unternehmen, also nicht alle Betrie- be einer Branche gelten, mithin nur einen Teil der Beschäftigten der jeweiligen Branche begünstigen. Darüber hinaus können auch noch weitere Haustarifver- träge mit Corona-Sonderzahlungen abgeschlossen worden sein, ohne dass sie der Landesregierung bekannt sind. 5. Ist der Landesregierung bekannt, ob einzelne Klinikbetreiber Sonderzah- lungen an ihre Mitarbeiter leisten oder geleistet haben? Wenn ja, bitte die Kliniken einzeln auflisten und die Berufszweige innerhalb der Klinik. Wenn nein, bitte begründen. Das Land Sachsen-Anhalt betreibt selbst keine Kliniken. Krankenhäuser sind im Sinne des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) eigenverantwortlich wirt- schaftende Unternehmen. Sie sind nicht verpflichtet, die Landesregierung über die Einzelheiten der Vergütung ihrer Mitarbeiter/innen zu informieren. Mit dem am 29. Oktober 2020 in Kraft getretenen Krankenhauszukunftsgesetz wurde mit dem neuen § 26a KHG eine Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderer Belastung durch die SARS-CoV-2-Pandemie („Corona-Pan- demie“) eingeführt. Die Finanzhilfen sind mithin nur für den Pflegedienst vorge- sehen. Die Auszahlung ist aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Ob diese gegeben sind, stellt das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) anhand der ihm vorliegenden Daten fest (§§ 21 Abs. 2 Nr.1 Buchstabe e und 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 KHG).",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/01/c6/36/01c636dd3ad542328544f77862069908/page-p6-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/77332/?format=api",
"number": 7,
"content": "7 In den Veröffentlichungen des InEK zum Thema heißt es: „Durch eine Änderung des KHG im Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) haben zugelassene Krankenhäuser Anspruch auf eine Prämie als Sonderleistung, wenn sie im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Mai 2020 durch die Behandlung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Patientinnen und Patienten be- sonders belastet waren. Anspruchsberechtigt sind Krankenhäuser mit weniger als 500 Betten und mindestens 20 SARS-CoV-2-Fällen bzw. Krankenhäuser mit mehr als 500 Betten und mindestens 50 SARS-CoV-2-Fällen.“ In Sachsen-Anhalt gibt es zwei Krankenhäuser, die diese Voraussetzungen erfül- len und die gesetzlich vorgesehenen Sonderleistungen erhalten. Es handelt sich dabei um die Lungenklinik Ballenstedt und das AMEOS-Klinikum Haldensleben. 6. Sind durch die Landesregierung weitere Sonderzahlungen geplant? Wenn ja, bitte die Berufsgruppen auflisten. Nein.",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/01/c6/36/01c636dd3ad542328544f77862069908/page-p7-{size}.png"
}
]
}