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            "content": "2 Ist eine Zeitschaltuhr falsch eingestellt, dürfte das in einem Betrieb allgemein be- kannt sein - und zwar nicht nur als Tatsache an sich, sondern auch zu der von den allgemeinen Erfahrungen der Belegschaft gedeckten ungefähren Höhe. Liegt der konkret vom Arbeitgeber vorgeworfene Verstoß in etwa innerhalb dieser Bandbreite, dürfte es ihm schwerfallen, allein darauf gestützt den notwendigen Beweis anzutre- ten. Die Angabe wäre etwa durch Zeugenaussagen der Belegschaft zu widerlegen. Der Arbeitgeber müsste die Ungenauigkeit der von ihm gewählten Form der Zeiter- fassung somit gegen sich gelten lassen und einen im Gegensatz dazu schlüssigen Gegenbeweis antreten.",
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