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"content": "Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4790 22.08.2019 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Umbau der früheren Dessauer Justizvollzugsanstalt zu einer Abschiebehaftan- stalt Kleine Anfrage - KA 7/2733 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Ausgabe der Mitteldeutschen Zeitung vom 27. Juni 2019 auf Seite 1 wird von einer massiven Verzögerung des geplanten Umbaus der früheren Dessauer Justiz- vollzugsanstalt zu einer Abschiebehaftanstalt sowie von deutlich erheblichen Mehr- kosten berichtet. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Die o. g. Kleine Anfrage wird von der Landesregierung wie folgt beantwortet: 1. Hält die Landesregierung an ihren Plänen fest, in Dessau eine Abschiebe- haftanstalt für bis zu 30 abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber und Asylbewerberinnen durch den Umbau der früheren Dessauer Justiz- vollzugsanstalt einzurichten? Die Landesregierung hält weiterhin an der Entscheidung fest, die Abschie- bungssicherungseinrichtung (ASE) im Hafthaus 1 der ehemaligen Justizvoll- zugsanstalt (JVA) Dessau-Roßlau unterzubringen. Dieser Standort erfüllt mit seiner landeszentralen Lage, der kurzen Entfernung zum Flughafen Leipzig/ Halle sowie zum Autobahnnetz und den teilweise bereits bestehenden äußeren Sicherheitseinrichtungen die logistischen Anforderungen. (Ausgegeben am 22.08.2019)",
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"content": "2 2. Wann soll der Umbau der früheren Dessauer Justizvollzugsanstalt zu ei- ner Abschiebehaftanstalt nach jetzigem Kenntnisstand voraussichtlich beginnen, wie lange wird der Umbau dauern und ab wann wird die Ab- schiebehaftanstalt genutzt werden können? Der Umbau soll im Jahr 2020 beginnen. Die Fertigstellung ist für Anfang 2022 geplant. 2.1 Ist es richtig, dass zwischenzeitlich ein Planungsstopp ausgespro- chen und eine Anpassung der Planung empfohlen wurde? Es ist richtig, dass ein Planungsstopp ausgesprochen wurde. Nach Erteilung des Planungsstopps wurden Maßnahmen zur Kostensenkung geprüft. Einige Nutzeranforderungen wurden reduziert. Nunmehr ist der Planungsstopp aufge- hoben worden. 2.2 Wann wird das Kabinett über die aktuellen Entwicklungen beraten? Eine Kabinettsbefassung hat am 09. Juli 2019 stattgefunden. 2.3 Wann wird der Ausschuss für Finanzen den erforderlichen Beschluss für die Umbaumaßnahme treffen können? Der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (LB BLSA) hat den Auftrag, eine Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) für die Große Baumaßnahme „Herrichtung einer Abschiebungssicherungseinrichtung in Des- sau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 27“ zu erstellen. Sobald die genehmigte HU-Bau vorliegt, wird das MF eine Beschlussvorlage an den Ausschuss für Fi- nanzen des Landtages übermitteln. 2.4 Wann sollen die Ausschreibung und die Auftragsvergabe erfolgen? Nach Zustimmung des Ausschusses für Finanzen des Landtages können die nächsten Leistungsphasen zur Erstellung der Ausführungsplanung und der Ausschreibungsunterlagen beauftragt werden. Die Auftragsvergaben erfolgen nach Durchführung von EU-weiten Vergabeverfahren. 3. Da die Einrichtung nach bisherigen Informationen ursprünglich bereits im Jahr 2019 nutzbar sein sollte, worin liegen die Ursachen für den verzöger- ten Umbaubeginn? Bis zum Jahr 2014 waren Abschiebungsgefangene in der JVA Volkstedt unter- gebracht. Aufgrund der Rechtsprechung des EuGH war dies jedoch nicht mehr möglich. Die Verzögerungen liegen in der Komplexität der Planungsaufgabe. Das MI als Bedarfsträger und der LB BLSA haben erstmals eine ASE geplant. Nach Erfahrungsaustauschen und Bereisungen von verschiedenen ähnlichen Einrichtungen in Sachsen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Nieder- sachsen mussten ursprünglich nicht vorgesehene Nutzeranforderungen und Sicherheitsstandards erweitert werden, damit die Einrichtung funktionsgerecht betrieben werden kann. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Vorplanung",
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"content": "3 deutlich höhere als zunächst erwartete Kosten für die Herrichtung des Be- standsgebäudes, die Baufeldfreimachung und die Außenarbeiten ermittelt. Zur Reduzierung des Gesamtkostenaufwands machte sich eine erneute Anpassung der Nutzeranforderungen erforderlich, die insbesondere eine Reduzierung von 30 auf nunmehr 27 Haftplätze zur Folge hatte. 4. Mit welchen Kosten und in welcher Höhe rechnet die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt für den Umbau? Die tatsächlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme werden mit Vorlage der HU-Bau gemäß § 24 LHO nachgewiesen. Derzeit geht die Landesregierung von Baukosten in Höhe von ca. 10,0 Mio. EUR zuzüglich Erstausstattungskosten in Höhe von ca. 0,14 Mio. EUR aus. 5. Aus welchen Gründen werden sich die bislang geschätzten Kosten - wie in der Mitteldeutschen Zeitung berichtet - von bislang vier Millionen Euro auf zehn Millionen Euro erhöhen? Im Rahmen der Planung wurden Bestandsuntersuchungen durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass die Bausubstanz des 2015 geschlossenen Haftgebäu- des und ein Abschnitt der Außenmauer in einem wesentlich schlechteren Zu- stand sind, als bisher angenommen wurde. Durch geänderte Nutzeranforderun- gen ergaben sich ebenfalls höhere Kosten. Zudem entsteht durch aktuell hohe Baupreise ein weiterer Kostenaufwuchs. 6. Wie beurteilt die Landesregierung - insbesondere auch unter dem Ge- sichtspunkt, dass die Abschiebehaft keine Strafhaft ist - die Positionie- rung des Sprechers des Finanzministeriums Wolfgang B., dass die Sicherheitsanforderungen an die Abschiebehaftanstalt höher sind als bei einer Justizvollzugsanstalt (wie erforderliche höhere Haftmauern, Schleu- se, besonders gesicherte Hafträume etc.)? Im Ergebnis der Bereisungen (s. Punkt 3) wurde deutlich, dass entsprechend den Erfahrungen aus dem Justizvollzug in Sachsen-Anhalt und der Abschie- bungshaft in anderen Bundesländern ein weitaus höheres Gefahrenpotential von den Abschiebungsgefangenen aufgrund der Fluchtneigungen sowie der möglichen Spannungen zwischen den verschiedenen Nationalitäten und Glau- bensrichtungen ausgeht, als bisher angenommen wurde. Die Sicherheitsanfor- derungen wurden mit dem Ziel der Optimierung der Abläufe in der ASE erwei- tert, auch unter Berücksichtigung der Sicherheit der Bediensteten, Mitgefange- nen, Besucher und Bewohner des angrenzenden Wohngebietes. Außerdem gilt es, möglichen Selbstverletzungen durch die Abzuschiebenden, die diese verur- sachen könnten, um die Abschiebung zu vereiteln, zu begegnen. Um Verlet- zungsrisiken für Bedienstete und Gefangene zu verringern, werden höhere bau- liche Standards gefordert.",
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"content": "4 6.1 Beabsichtigt die Landesregierung, höhere Sicherheitsvorkehrungen beim Umbau der früheren Dessauer Justizvollzugsanstalt zu einer Abschiebehaftanstalt im Vergleich zu einer Justizvollzugseinrichtung umzusetzen? Wenn ja, warum? S. Punkt 6. 7. Wo werden derzeit und bis zur Fertigstellung der Abschiebehaftanstalt in Dessau abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber und Asylbewer- berinnen untergebracht? Für den Vollzug von Abschiebungshaft gemäß § 62 AufenthG und Ausreisege- wahrsam gemäß § 62b AufenthG wird bis zur Fertigstellung einer landeseige- nen Einrichtung auf Abschiebungshafteinrichtungen anderer Bundesländer zu- rückgegriffen, soweit dort Kapazitäten für die Unterbringung von sachsen- anhaltischen Abschiebungsgefangenen zur Verfügung gestellt werden können. Genutzt wurden in den letzten anderthalb Jahren hauptsächlich die Einrichtun- gen in Hannover-Langenhagen, Hamburg, Dresden und Bremen. Darüber hin- aus gab es vereinzelt Unterbringungen in Einrichtungen in Eichstätt, Pforzheim, Büren und Ingelheim. Mit dem Land Niedersachsen besteht zur Nutzung eines vorrangigen Kontin- gents von fünf Haftplätzen in der Abschiebungshafteinrichtung Hannover- Langenhagen eine Verwaltungsvereinbarung, die übergangsweise bis zur Fer- tigstellung der Abschiebungssicherungseinrichtung in Dessau-Roßlau gilt. In- wieweit im Hinblick auf das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Aus- reisepflicht, das demnächst in Kraft treten wird, eine Unterbringung von Ab- schiebungsgefangenen übergangsweise in sonstigen Haftanstalten erfolgt, wird gegenwärtig geprüft. 7.1 Wie viele abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber und Asyl- bewerberinnen waren im Jahr 2018 und im I. Halbjahr 2019 von dieser Übergangslösung betroffen? Im Jahr 2018 wurde in 49 Fällen Abschiebungshaft bzw. -gewahrsam in Einrich- tungen anderer Bundesländer vollzogen. Im ersten Halbjahr 2019 betraf dies 34 Fälle.",
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