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            "content": "2 3. Wie und wann erfolgte bisher und erfolgt künftig die Information der Öf- fentlichkeit über den aktuellen Stand der Maßnahme? Die Träger öffentlicher Belange (Kommunen, Fachbehörden, Versorgungsunter- nehmen etc.), deren Aufgabenbereiche von dem Radwegevorhaben betroffen sind, werden bereits in der derzeitigen Phase der Vorplanung beteiligt. Insbe- sondere mit den zuständigen Fachbehörden (z. B. Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde) des Landkreises Wittenberg sowie der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau wurden Ortstermine durchgeführt und Stellungnahmen zum Vorhaben eingeholt. Auch in den folgenden Planungsphasen werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens (Genehmigungsplanung) zur Schaf- fung des Baurechts, wird die Öffentlichkeit im Rahmen des Anhörungsverfahren umfassend beteiligt. Zusätzlich zu den Trägern öffentlicher Belange erhält jeder, dessen Belang durch das Vorhaben berührt ist, die Gelegenheit, Einwendungen zum Vorhaben vorzubringen. Der Vorhabenträger wird sich mit den Einwendun- gen privat Betroffener ebenso wie mit den Stellungnahmen der Träger öffentli- cher Belange fachlich auseinandersetzen. Die zuständige verfahrensführende Planfeststellungsbehörde - das Landesver- waltungsamt - wird alle abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie die Erwiderungen des Vorhabenträgers öffentlich erörtern und gegeneinander abwägen. Die Landesstraßenbaubehörde in Dessau wird über die formell vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung hinaus bei Bedarf oder konkreten Anfragen aus der Öffentlichkeit über das Vorhaben informieren.",
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