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            "content": "2 2. Wie kann Kontakt zu der Gewaltschutzambulanz hergestellt werden (Polizei, Krankenhäuser oder Hausärzte?) Der Kontakt zur Gewaltopferambulanz kann über verschiedene Wege hergestellt werden. Die genutzten Wege sind sowohl Gewaltopferschutzverbände bzw. Privat- personen direkt als auch Krankenhäuser, Hausärztinnen und -ärzte, Ärztinnen und Ärzte anderer Fachdisziplinen. Im Rahmen von strafprozessualen Ermittlungen er- folgt die Kontaktaufnahme durch die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft. 3. Sind die Gewaltschutzambulanzen Bestand des regionalen Netzwerks für Gewaltopfer? Die am Institut eingerichteten Gewaltopferambulanzen sind kein Bestandteil eines regionalen Netzwerkes. Der Leiter der Institutsambulanz ist in die Allianz für Kinder- schutz beim Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen- Anhalt berufen worden. 4. Wie viele Personen wandten sich in den Jahren 2014 bis 2018 an die Ge- waltschutzambulanz? Bitte aufschlüsseln in männlich/weiblich und voll- und minderjährig. 5. Wie haben sich die Zahlen seit der Gründung entwickelt? Bitte jährlich Auf- listung ab 2014. In den Jahren 2014 bis 2018 wurden über zweieinhalbtausend derartige Untersu- chungen durchgeführt. Die exakte Aufschlüsselung ist den untenstehenden Tabellen zu entnehmen. Dabei ist nicht aufgrund der Volljährigkeit unterschieden worden, sondern das Alter von 14 Jahren war maßgebend, weil sich Opfer ab diesem Alter an die Gewaltopferambulanzen wenden können, ohne dass die Erziehungsberechtigten darüber Kenntnis haben.",
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