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"content": "Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/6451 07.08.2020 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Illegale Altreifenlager in Sachsen-Anhalt (VIII) Kleine Anfrage - KA 7/3861 Vorbemerkung des Fragestellenden: Es wird Bezug genommen auf die Antworten auf die Kleinen Anfragen Illegale Altrei- fenlager in Sachsen-Anhalt (V) vom 20.03.2020 (Drs. 7/5911), Illegale Altreifenlager in Sachsen-Anhalt (VI) vom 27.04.2020 (Drs. 7/6005) und Illegale Altreifenlager in Sachsen-Anhalt (VII) vom 07.07.2020 (Drs. 7/6288) sowie die Antworten der Landes- regierung auf die Kleinen Anfragen Löschwasserversorgung auf dem Güterbahnhof Großkorbetha (Stadt Weißenfels, Burgenlandkreis) vom 06.11.2013 (Drs. 6/2557) und Löschwasserversorgung auf dem Güterbahnhof Großkorbetha (Stadt Weißen- fels, Burgenlandkreis) (II) vom 11.11.2015 (Drs. 6/4546). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. In ihrer Antwort vom 07.07.2020 erklärt die Landesregierung, dass „zur Ge- fahrenbeurteilung (Brandgefahr) (…) eine Einschätzung des Amtes für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen“ (vermutlich des Burgen- landkreises) vorliege. Zu welchem Ergebnis kommt diese hinsichtlich der Brandgefahr im Allgemeinen und der Gefährdung des Güterbahnhofes Großkorbetha im Besonderen? Wurde diese vor oder nach dem Großbrand des illegalen Reifenlagers in Borau am 31.01./01.02.2020 erstellt? Die nachfolgende Einschätzung des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz und Rettungswesen des Burgenlandkreises wurde nach dem Brand des Reifen- lagers in Borau erstellt und anhand einer Vorortbegehung am 20.07.2020 aktuali- siert: (Ausgegeben am 10.08.2020)",
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"content": "2 Auf dem Gelände bei Großkorbetha sind massive Ablagerungen von Altreifen und anderen brennbaren Gegenständen (Gummibänder, Kabelisolierungen, Bauholz usw.) vorhanden, deren Menge von Ost nach West zunimmt. Es wurden nur die oberflächlichen Ablagerungen in Augenschein genommen, denkbar sind jedoch auch weitere Ablagerungen in Senken. Ein Großteil der Ablagerungen ist bereits überwuchert und eingewachsen. Die Ablagerungsfläche grenzt im Süden an ein Firmengelände und im Norden an landwirtschaftlich genutzte Felder. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass jeder brennbare Stoff beim Vorliegen einer entsprechenden Zündenergie entzündet werden kann. Die für Altreifen er- forderliche Zündenergie ist durchaus als hoch einzuschätzen, jedoch müssen zur Gefährdungsabschätzung auch immer die äußeren Umstände berücksichtigt werden. Insbesondere die steigende Gefahr von Feldbränden aufgrund der zu- nehmenden Trockenheit wirkt sich hier nachteilig auf die Risikobewertung aus. Ein Feldbrand, der in das ungeschützte Gelände des Reifenlagers hineinläuft, kann durchaus - begünstigt durch die im Lager vorhandene Vegetation - zu einer schnellen Entzündung der Reifen führen. Durch die vor Ort vorgefundenen Men- gen an Altreifen, deren Anordnung auf dem Grundstück und insbesondere durch den allseitigen Baum- und Strauchbewuchs muss davon ausgegangen werden, dass eine Ausbreitung von Feuer und Rauch im Brandfall begünstigt wird und dass wirksame Löscharbeiten nicht möglich sind. Schlussfolgernd hieraus wird es bei einem Brandereignis zu einer massiven Rauchausbreitung kommen. Unter Berücksichtigung der Hauptwindrichtung wer- den die Rauchgase in die Ortschaft Großkorbetha ziehen. Weiterhin kann es durch die Ausbreitung der Schadgase zu einer Beeinträchtigung des Betriebes auf dem Güterbahnhof Großkorbetha kommen. Beide Auswirkungen eines mögli- chen Brandes können immense wirtschaftliche Verluste und/oder Gefahr für Leib und Leben mit sich bringen. Dies kann schon allein daraus abgeschätzt werden, dass bei einem Brandeinsatz ein erheblicher Kräfteeinsatz über mehrere Tage er- forderlich sein wird, um einen Brand einzudämmen. Somit sind die Schutzziele nach § 14 Bauordnung LSA in erheblichem Umfang verletzt. In Anlehnung an die gültige Kunststofflager-Richtlinie LSA (MBl. LSA vom 09.08.2013 S. 374) sind folgende Mindestanforderungen an derartige Lager im Freien nicht erfüllt: ‐ fehlende Löschwasserversorgung im maximal zulässigen Bereich von 300 Me- tern, ‐ keine Zufahrt der Feuerwehr zu den Grundstücken möglich, ‐ keine Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr im Einsatzfall vor- handen, ‐ keine Unterteilung in Lagerabschnitte vorhanden, ‐ teilweise kein Abstand des Lagers zu den Grundstücksgrenzen (betrifft vor al- lem das südlich gelegene Firmengelände) vorhanden.",
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"number": 3,
"content": "3 Insofern muss aus brandschutzfachlicher Sicht eine Brandentstehung verhindert bzw. die Brandausbreitung auf ein Minimum verringert werden. Dies kann zumin- dest durch die Bildung von Brandabschnitten erfolgen. In Anlehnung an die Regelungen des Landes Brandenburg (Kunststofflager- Richtlinie) sollte auch im Hinblick auf die fehlende Löschwasserversorgung eine 2 Abschnittsbildung von maximal 200 m Grundfläche erfolgen. Die Brandgassen- breite sollte mindestens 5 Meter betragen, um eine effektive Verhinderung der Brandweiterleitung zu gewährleisten. 2. In ihrer Antwort vom 07.07.2020 erklärt die Landesregierung, dass eine Be- räumung des illegalen Reifenlagers im Wege der Ersatzvornahme „mit er- heblichen Kosten“ verbunden wäre. Insofern wird unterstellt, dass Er- kenntnisse zu deren Höhe zumindest in groben Schätzungen vorliegen müssen. Wie hoch wären die Kosten der Beräumung des Reifenlagers im Wege der Ersatzvornahme? Für eine konkrete Kostenschätzung der Entsorgung von Altreifen ist grundsätzlich darauf zu verweisen, dass seriöse und belastbare Aussagen nahezu unmöglich sind, da es sich bei den Altablagerungen von Altreifen um Vorgänge handelt, die Jahrzehnte zurückreichen. Die betroffenen Flächen sind bereits zugewuchert (Holundersträucher etc.). Weiterhin macht es einen bedeutsamen Unterschied, ob es sich bei den Altreifen um Pkw- oder Lkw-Altreifen, mit oder ohne Felge handelt. Es ist davon auszuge- hen, dass neben den reinen Entsorgungskosten erhebliche Aufwendungen getä- tigt werden müssten, um die Altreifen freizulegen, aufzunehmen und zu verladen. Die Schätzungen zu den Lagermengen an Altreifen belaufen sich auf ca. 2.000 Tonnen, bei einem hohen Anteil an Lkw-Reifen, soweit erkennbar überwie- gend ohne Felgen. Bei der letzten Ersatzvornahme des Burgenlandkreises am Standort Naundorf im Jahr 2017 wurden auch über 70 Tonnen Altreifen entsorgt (überwiegend Lkw- Altreifen). Dabei wurden 200 €/t netto berechnet. Daraus ergeben sich nach grober Schätzung für mögliche Entsorgungskosten für 2.000 Tonnen Altreifen in Großkorbetha eine mögliche Größenordnung von etwa 450.000 bis 500.000 Euro.",
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