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"content": "14.05.2021 Drucksache 7/7716 öffentlich Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung – Abgeordnete Katja Bahlmann (DIE LINKE) Impfangebote für Polizistinnen und Polizisten mit Dienstort im Burgenlandkreis Kleine Anfrage ‐ KA 7/4525 Vorbemerkung der Fragestellenden: Seit Monaten verzeichnet der Burgenlandkreis mit die höchsten Inzidenzzahlen im Land Sachsen‐Anhalt. Seit Wochen liegt dieser Wert um die 300. Aus diesem Grunde hat der Bur‐ genlandkreis seine Impfstrategie ausgeweitet und die Gruppe 3 freigegeben, in der auch Personen mit „besonderer Funktion“ für die Gesellschaft, zu der u. a. auch Feuerwehrmän‐ ner und Frauen sowie Polizistinnen und Polizisten zählen, geimpft werden können. Da das Innenministerium die Impfungen bei Polizistinnen und Polizisten gestoppt hat, der Burgen‐ landkreis jedoch besonderen Bedarf im Landkreis auch für diese wichtige Personengruppe sieht, gab es ein Impfangebot an das Innenministerium für Polizistinnen und Polizisten mit Dienstort im Burgenlandkreis. Dieses wurde vom Innenminister ausgeschlagen und damit die besondere Verantwortung des Dienstherren gegenüber den Beamtinnen und Beamten nicht wahrgenommen. Weiterhin wurden bisherige Impfangebote für Polizistinnen und Polizisten landesweit ausschließlich zentral in Magdeburg angeboten, was wiederum für die Beamten einen hohen zeitlichen und ressourcenbindenden Aufwand darstellt und diese für den Dienst in dieser Zeit nicht zur Verfügung stehen. (Ausgegeben am 18.05.2021)",
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"content": "2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Aus welchen Gründen hat der Innenminister das Impfangebot des Burgenlandkreises für Polizistinnen und Polizisten mit Dienstort im Burgenlandkreis trotz des erhöhten Ansteckungsrisikos aufgrund sehr hoher Inzidenz ausgeschlagen? Zum Zeitpunkt des betreffenden Impfangebotes war nach hiesigem Kenntnisstand im Burgenlandkreis die Prioritätsstufe 3 für die Gruppe der über 60‐Jährigen freigegeben, nicht für die anderen Indikationen. Im Übrigen galten zu diesem Zeitpunkt die Prioritäts‐ stufen 1 und 2. Die Impfstrategie für die Landespolizei wird eng mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration abgestimmt. Danach haben Impfungen aufgrund beruf‐ licher Indikation grundsätzlich über das Impfzentrum der Landespolizei zu erfolgen. Imp‐ fungen außerhalb der beruflichen Indikation können unverändert durch die Impfzentren oder die Hausärzte erfolgen. 2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, auf die regionalen Unterschiede in den Inzidenzen im Land auch regional angepasste Impfangebote für Polizistinnen und Polizisten schnellstmöglich zu schaffen? Grundlage für die Priorisierung der Corona‐Schutzimpfungen bildet die Coronavirus‐ Impfverordnung (CoronaImpfV). Diese priorisiert in erster Linie nach dem Risiko für eine Infektion bzw. für einen schweren Verlauf der Erkrankung. Eine regionale bzw. anhand der Inzidenzwerte vorzunehmende Priorisierung ist in der Verordnung nicht vorgesehen. In Abhängigkeit von der zur Verfügung stehenden Impfstoffmenge wird innerhalb der Gruppe der jeweils impfberechtigten Polizeivollzugsbeamtinnen und ‐beamten eine zu‐ sätzliche interne und den dienstlichen Bedürfnissen angepasste Priorisierung vorge‐ nommen. Diese stellt insbesondere auf das Risiko einer dienstlichen Gefährdung der Be‐ amtinnen und Beamten sowie auf die grundlegende Arbeitsfähigkeit der Polizei ab. Mit Datum vom 20. April 2021 wurde durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integra‐ tion die Impfberechtigung grundsätzlich auch auf die Priorisierungsstufe 3 ausgedehnt, sofern aus den Priorisierungsstufen 1 und 2 nicht mehr ausreichend Impfwillige zur Ver‐ fügung stehen. Damit sind für den Bereich der Landespolizei grundsätzlich alle Bediens‐ teten impfberechtigt. Mit den hierfür in Aussicht gestellten ansteigenden Impfstoffliefe‐ rungen steigt die Möglichkeit, auch die jeweiligen regionalen Bedingungen bei der Impf‐ reihenfolge zu berücksichtigen. 3. Welche Möglichkeiten sieht das Land Polizistinnen und Polizisten, welche zu Risiko‐ gruppen gehören ein Impfangebot z. B. auch über die Landkreise möglich zu machen?",
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"content": "3 Impfungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und ‐beamten, die aus medizinischen bzw. persönlichen Gründen zu den Impfberechtigten gehören (§ 3 (1) Nr. 2 und 3 sowie § 4 (1) Nr. 1, 2 und 3 CoronaImpfV), konnten bisher und können weiterhin unverändert durch die Impfzentren bzw. die Hausärzte erfolgen. 4. Welche Möglichkeiten ergreift das Land, um den Polizistinnen und Polizisten zeitnah und dienstortnah ein Impfangebot dezentral zu unterbreiten? Das Ministerium für Inneres und Sport ist in fortwährendem und engem Informations‐ austausch mit der Koordinierungsstelle Impfen des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration bezüglich der jeweils zu erwartenden Menge an Impfstoff für die Landespoli‐ zei. Danach werden unmittelbar die Terminabfragen sowie die Terminkoordination vor‐ genommen. Die Impfungen selbst erfolgen im Impfzentrum der Landespolizei, welches am Standort des Polizeiärztlichen Zentrums/Ärztlicher Gutachterdienst der Landesver‐ waltung (PÄZ) in Magdeburg eingerichtet wurde. Aufgrund der erforderlichen techni‐ schen Ausstattung, insbesondere auch zur Impfdokumentation, sowie der personellen Ressourcen des PÄZ wird eine dezentrale Impfung derzeit nicht vorgenommen. 5. Aus welchen Gründen wurde die Impfkampagne für Polizistinnen und Polizisten im Land generell gestoppt und warum wurden keine regionalen Inzidenzen zur Grundlage der vorrangigen Impfung von Polizistinnen und Polizisten genommen? Dem Impfzentrum der Landespolizei wurde zunächst ausschließlich Impfstoff der Firma AstraZeneca zur Verfügung gestellt. Mit dem kurzfristig angeordneten Impfstopp für diesen Impfstoff am 30. März 2021 wurden die Impfungen auch im Impfzentrum der Landespolizei ausgesetzt. Gemäß Punkt 1a des Beschlusses der 94. Gesundheitsminis‐ terkonferenz (GMK) vom 30. März 2021 sollte dieser Impfstoff ab 31. März 2021 für über 60‐jährige Personen verwendet werden, deren Anteil innerhalb der Landespolizei und der zu impfenden Prioritätsstufe allerdings nur sehr gering ist. Nach Punkt 1b des o. g. Beschlusses sollte eine Impfung bei unter 60‐Jährigen nur nach gründlicher Aufklä‐ rung, sorgfältiger individueller Risikoanalyse und nach gemeinsam zu treffender Ent‐ scheidung durch den impfenden Arzt und die impfwillige Person erfolgen. Hier hat das Ministerium für Inneres und Sport entschieden, dieses Risiko nicht auf die impfenden Polizeiärzte und die impfwilligen Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Entsprechend der CoronaImpfV sind Polizeivollzugsbeamtinnen und ‐beamte den Priori‐ tätsstufen 2 und 3 zugeordnet (§ 3 und § 4 CoronaImpfV). Auf dieser Grundlage wurde entsprechend dem Risiko der dienstlichen Gefährdung in Abstimmung mit dem Ministe‐ rium für Arbeit, Soziales und Integration eine weitere Priorisierung vorgenommen. Eine Priorisierung nach regionaler Inzidenz sieht die CoronaImpfV nicht vor. Diese wäre im Bereich der Landespolizei zudem mit Risiken verbunden. Durch die gleichzeitige Impfung eines Großteils der Belegschaft einer Polizeidienststelle in einem hochinzidenten Gebiet",
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"content": "4 wäre die betreffende Dienststelle zum einen durch die zeitliche Abwesenheit für die Impfungen selbst, aber insbesondere durch die zu erwartende Ausfallquote aufgrund von Impfreaktionen (diese lag bei dem Impfstoff von Astra Zeneca bei ca. 40 ‐ 50 %) in ihrer Einsatzfähigkeit eingeschränkt. Insofern wurde in der Landespolizei bisher bewusst flächendeckend geimpft.",
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