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"content": "12.04.2021 Drucksache 7/7530 öffentlich Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung – Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Förderung des „Familienhaus Magdeburg“ Kleine Anfrage ‐ KA 7/4444 Vorbemerkung des Fragestellenden: Bezugnehmend auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Förderung der gemeinnützigen Familienhaus Magdeburg GmbH“ (KA 7/3412), vorliegend in der Drucksache 7/5793 vom 27. Februar 2020, ergeben sich Nachfragen. Diese beziehen sich auf das im Or‐ ganigramm des „Familienhaus im Park“ dargestellten Konsortiums, bestehend aus dem Fa‐ milienhaus Magdeburg e. V., der Familienhaus gGmbH sowie der Familienhaus Magdeburg UG. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Welche Fördermittel des Landes Sachsen‐Anhalt in welcher Höhe erhielten die einzel‐ nen oben genannten Gliederungen des „Familienhaus Magdeburg“ seit 2019? Bitte Art und Höhe der Förderungen für die einzelnen Gliederungen nach Jahren aufschlüsseln. Im Rahmen der Förderung der Familienzentren hat die Familienhaus Magdeburg gGmbH Fördermittel des Landes in Höhe von 21.488,99 € im Jahr 2019 und 35.320,62 € im Jahr 2020 erhalten. Darüber hinaus ist keine Förderung erfolgt. (Ausgegeben am 13.04.2021)",
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"content": "2 2. Welche Fördermittel des Landes Sachsen‐Anhalt in welcher Höhe erhielt die Magde‐ burger Familienhaus UG für das Jahr 2020 zum Betrieb des „Familienhaus im Park“? Bitte jeweils nach Art und Höhe der Förderung aufschlüsseln. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Entsprechend Mitteilung der Landesregierung vom 27. Februar 2020 erfolgte eine För‐ derung der sozialpädagogischen Arbeit im Familienzentrum der Familienhaus Magde‐ burg gGmbH im Jahr 2019 in Höhe von 21.488,99 Euro. Laut Zuwendungsbescheid war ein Verwendungsnachweis für diese Förderung bis zum 31. März 2020 vorzulegen. Wurde ein solcher Verwendungsnachweis fristgerecht vorgelegt? Falls nein, warum nicht? Der Verwendungsnachweis ist am 1. April 2020 im Landesverwaltungsamt eingegangen. 4. Wurde durch die Landesregierung eine inhaltliche Prüfung hinsichtlich der im Mittel‐ verwendungsnachweis 2019 aufgeführten Ausgaben nach Art und Umfang der Ver‐ wendungen vorgenommen? Falls ja, konnten bei der Prüfung Verstöße gegen die Vor‐ gaben aus dem Förderbescheid festgestellt werden und welcher Art waren diese? Die Verwendungsnachweisprüfung ist noch nicht abgeschlossen. 5. Erhielt das Familienzentrum der Familienhaus Magdeburg gGmbH auch für die Jahre 2020 und 2021 Zuwendungsbescheide und wurde der Mittelverwendungsnachweis für das Jahr 2020 vorgelegt? Das Familienzentrum wurde über die Familienhaus Magdeburg gGmbH auch im Jahr 2020 und wird auch im Jahr 2021 gefördert. Der Verwendungsnachweis für das Jahr 2020 ist fristgemäß am 31. März 2021 eingegangen. 6. Wurde durch die Landesregierung eine inhaltliche Prüfung hinsichtlich der im Mittel‐ verwendungsnachweis 2020 aufgeführten Ausgaben nach Art und Umfang der Ver‐ wendungen vorgenommen? Falls ja, konnten bei der Prüfung Verstöße gegen die Vor‐ gaben aus dem Förderbescheid festgestellt werden und welcher Art waren diese? Da der Verwendungsnachweis für 2020 noch nicht vorliegt, sind keine Angaben möglich.",
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"content": "3 7. Liegen der Landesregierung Mittelverwendungsnachweise der Familienhaus UG vor, aus denen zu entnehmen ist, in welchem Umfang die erhaltenen Mittel im Detail und zu welchem Zweck verwendet wurden? Falls ja, wird um detaillierte jährliche Aufstel‐ lung seit Förderungsbeginn gebeten. Falls nein, bitte ich um Mitteilung, warum dies nicht vorliegt. Da keine Förderung der Familienhaus UG erfolgt, ist eine Antwort entbehrlich. 8. Fand seitens der Landesregierung seither eine inhaltliche Prüfung hinsichtlich der Verwendung der ausgereichten Fördermittel des Landes nach Art und Umfang statt? Auf die Antworten zu den Fragen 1, 2, 4 und 6 wird verwiesen. 9. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über personelle Überschneidungen, Kontak‐ te oder allgemein über Näheverhältnisse einzelner Mitglieder des Familienhauses Magdeburg e. V., der Gesellschafter der gemeinnützigen Familienhaus Magdeburg GmbH oder der Familienhaus Magdeburg UG zu einzelnen Personen oder Partnern oder Förderern zu extremistischen und/oder gewaltbereiten Gruppen des linken poli‐ tischen Spektrums vor? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.",
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