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"content": "Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4097 15.03.2019 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Roi (AfD) Linke Musik-Szene „Ködern mit Musik“ Kleine Anfrage - KA 7/2354 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes hat erkannt, dass die linksextremistische Szene gezielt Musik nutzt, um Anhänger in ihren Ansichten zu bestärken und neue Sympathisanten zu gewinnen. In den Texten werde die Bundes- republik Deutschland als Diktatur und undemokratischer Überwachungsstaat verun- glimpft, ihre Repräsentanten - vor allem Polizeibeamte - entmenschlicht oder mit Ver- tretern von Unrechtssystemen wie dem des „Nationalsozialismus“ und der „Deut- schen Demokratischen Republik“ gleichgesetzt - ein bedeutender Bestandteil in wel- chen die Verherrlichung von Gewalt vorgenommen wird. Hierbei wird zu Gewalttaten gegenüber Andersdenkenden und sogenannten „Nazis“ und zu Gewalt bei Demonst- rationen gegen Polizeibeamte direkt aufgerufen. Hierzu ruft das „Autonome Zentrum Kim Hubert“ in Salzwedel auf seiner Internetseite auf und fordert dabei auf gegen die „Innenministerkonferenz am 28. November 2018 Widerstand zu leisten. Zur Vorberei- tung von Aktionen fand am 18. September 2018 ein „Vortrag“ statt, wobei dann um 20 Uhr die linksradikale Szene-Band Los Fastidos + Dead Honeckers spielten. Nach Auffassung von Polizeibehörden verstärkt das Hören dieser linken Musik das Zu- sammengehörigkeitsgefühl und senkt die Hemmschwellen zur Gewaltanwendung. Konzerte finden häufig in Szenetreffpunkten statt, sodass über die Musik Kontakte in die linke Szene geknüpft werden können. Sogenannte „Soli-Konzerte“ dienen der Fi- nanzierung von Prozesskosten oder Strafzahlungen von linksextremistischen Ge- walttätern. Mittlerweile gibt es auch linksextremistische „Schulhof-CDs“, die kosten- frei an Jugendliche verteilt werden um diese zu rekrutieren. Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 15.03.2019)",
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"content": "2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Mittelpunkt der autonomen (Sub-)Kultur sind die Szene- und Infoläden. Diese dienen als alternative, kulturelle Veranstaltungsorte sowie Kontakt- und Koordinierungsstellen für Aktionen. In diesen Szene- und Infoläden finden Lesungen, Theateraufführungen oder Konzerte statt. Wie viele sol- cher subkulturell geprägte linksextremistische Szene- und Infoläden exis- tieren nach Kenntnis der Landesregierung in Sachsen-Anhalt? Bitte ge- trennt auflisten nach Namen und Orten. Der Landesregierung sind derzeit Objekte im Sinne der Fragestellung in Mag- deburg, Halle (Saale), Burg und Salzwedel bekannt. Die Objekte werden ein- deutig linksextremistisch beeinflusst oder dominiert. Es handelt sich dabei um die Objekte „Infoladen“ und „Libertäres Zentrum“ (LIZ) in Magdeburg, „Reil 78“ und „VL“ (Vereinigte Linke) in Halle (Saale), „Rotes Zentrum“ in Burg und „AZ Kim Hubert“ in Salzwedel. 2. Das (sub-)kulturelle und soziale Angebot in diesen Szene- und Infoläden verleiht diesen ein positives Image und täuscht über deren extremistische Bestrebung. Wie viele dieser „Szene-Bands“ traten nach Kenntnis der Landesregierung im Zeitraum 2016 bis 2017 in sachsen-anhaltischen „Szeneläden“ auf und von wo reisten solche „Szene-Bands“ an? 3. Wie viele solcher Konzertveranstaltungen fanden in den Jahren 2016 bis 2017 insgesamt in den einzelnen „Szeneläden“ statt? 4. Wie viele Besucher nahmen jeweils an einem solchen „Konzert“ in Sach- sen-Anhalt im Jahre 2016 und 2017 teil? 5. Wie viele solcher „Szene-Bands“ stammen aus Sachsen-Anhalt? Die Fragen 2 bis 5 werden zusammenfassend beantwortet. Linksextremisten nutzen Musik(-videos), um für ihre politischen Inhalte und Ak- tionen zu werben und eine höhere Reichweite auch außerhalb der eigenen Szene zu erzielen. Musikveranstaltungen, bei denen auch Musikgruppen mit linksextremistischen Texten auftreten, werden in der Regel offen beworben und sind für jedermann zugänglich. Sie ziehen dementsprechend ein Publikum aus verschiedenen gesellschaftlichen und politischen Bereichen an, darunter Nichtextremisten. Eine eingrenzbare linksextremistische Musikszene existiert nicht. Aktuell liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse zu in Sachsen-Anhalt beheimateten linksextremistischen Bands vor. Dies vorangestellt, liegen der Landesregierung derzeit keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor.",
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"content": "3 6. Als Kontakt- und Koordinierungsstelle bieten die „Szeneläden“ auch Raum für nichtöffentliche, konspirative Treffen der linksextremen und au- tonomen Szene und damit auch für die Vorbereitung gewalttätiger Aktio- nen. In wieweit sind die Mitglieder dieser „Szene-Bands“ an gewalttätigen Aktionen und an Aufmärschen der linksextremen Szene beteiligt? Der Landesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestel- lung vor. Auf die Beantwortung der Fragen 2 bis 5 wird verwiesen. 7. Hat die Landesregierung bereits ein Verbot des jeweiligen Betreiberverei- nes für Szeneläden geprüft und falls ja, mit welchem Ergebnis? Nein. 8. Erhalten die im Sinne der Anfrage sogenannten Szeneläden seitens der Landesregierung oder durch eine nachgeordnete Behörde, landeseigene Unternehmen etc. Zuschüsse oder Vergünstigungen oder sind diese Mie- ter von Objekten der aufgeführten Institutionen? 9. Fanden in Szeneläden in den letzten fünf Jahren Veranstaltungen statt, die an sich oder deren Ausrichter Empfänger öffentlicher Zuwendungen wa- ren? Bitte einzeln nach Jahren und Zuwendungsempfänger und Szenela- den aufführen. 10. Erhalten nach Kenntnis der Landesregierung Szeneläden durch kommu- nale Gremien, Einrichtungen, Eigenbetriebe etc. Zuwendungen oder wer- den diesen Immobilien der Gemeinde zur Verfügung gestellt? Bitte einzeln nach Einrichtung und kommunaler Einrichtung aufzählen. Die Fragen 8 bis 10 werden zusammenfassend beantwortet. Der Landesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestel- lungen vor. 11. Verstieße aus Sicht der Landesregierung die Verpachtung, Überlassung, finanzielle Förderung oder sonstige Zurverfügungstellung einer Immobilie an Organisationen, die auch extremistische Gruppierungen/Veran- staltungen in ihren Räumlichkeiten zuließen, gegen den Grundsatz der wehrhaften Demokratie und damit gegen die kommunalen Haushalts- grundsätze? 12. Wäre in diesem Falle aus Sicht der Landesregierung die jeweilige Rechts- aufsicht berechtigt oder verpflichtet, die Gemeinde zur ordnungsgemäßen Haushaltsführung anzuhalten? Die Fragen 11 und 12 werden zusammenfassend beantwortet. Die Landesregierung interpretiert die Fragen dahingehend, dass sich diese auf öffentliche Einrichtungen der Kommunen beziehen.",
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"number": 4,
"content": "4 Im Rahmen der öffentlichen Verwaltung schützen auch die sachsen-anhal- tischen Kommunen die freiheitliche demokratische Grundordnung und sie sind deshalb auch Teil der „wehrhaften Demokratie“. Auch sie tragen Sorge dafür, dass verfassungsfeindliche Parteien und Organisationen keine verfassungs- feindlichen und menschenverachtenden Ideologien verbreiten können. Der grundgesetzlich verankerte Gleichbehandlungsgrundsatz lässt es aber nicht zu, diesen Gruppierungen allein wegen ihrer Ziele den Zugang zu öffentlichen Ein- richtungen zu verwehren. Ein unmittelbarer Zusammenhang des Grundsatzes der wehrhaften Demokratie mit den kommunalen Haushaltsgrundsätzen besteht im Übrigen nicht. Die Landesregierung ist bestrebt, die Nutzung öffentlicher Einrichtungen für ext- remistische Zwecke zu unterbinden. Die Möglichkeiten, extremistische Parteien oder Gruppierungen den Zugang zu verweigern oder einzuschränken, sind vom Einzelfall abhängig. Auf den vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt herausgegebenen Infoflyer „Umgang mit extremistischen An- mietversuchen“ wird verwiesen. 13. Diese Szeneläden dienen als erste Anlaufstelle, hier werden Gewaltaktio- nen als politischer Kampf für einen sozialen Zweck „verkauft“. Welche anderen Gruppierungen, Vereine und Initiativen aus der linksextremisti- schen Szene nutzen nach Kenntnis der Landesregierung solche Szene- und Infoläden? Der Landesregierung ist derzeit bekannt, dass die in der Antwort auf die Fra- ge 1 genannten Objekte von folgenden Gruppierungen genutzt werden: - „Infoladen“ in Magdeburg: „Autonome“ und Gruppierung „Zusammen Kämp- fen“ - „LIZ“ in Magdeburg: „Autonome“ und anlassbezogen „Rote Hilfe“ - „Reil 78“ in Halle (Saale): „Offenes Antifa Plenum“ (OAP) - „VL“ in Halle (Saale): „Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union“ (FAU) und „Rote Hilfe“ (RH) - „Rotes Zentrum“ in Burg: „Roter Aufbau Burg“ (RAB) - „AZ Kim Hubert“ in Salzwedel: „Antifaschistische Aktion Salzwedel“ (AAS) 14. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, an welchen Schulen und in welchem Umfang sogenannte „Schulhof-CDs“ in Sachsen-Anhalt verteilt werden? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 15. Teilt die Landesregierung von Sachsen-Anhalt die Aussage des hessi- schen Innenministers Beuth, der in der Frankfurter Neuen Presse vom 19. August 2017, nach den Ausschreitungen beim G20-Gipfel, wie folgt zi- tiert wird: „Rückzugsräume für Extremisten und politisch motivierte Ge- walttäter dürfen wir nicht dulden“, wobei er von „Radikalisierungsorten der militanten Linksextremisten“ spricht?",
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"content": "5 16. Falls ja: Was hat die Landesregierung unternommen, um Rückzugsräume im Sinne der vorangegangenen Frage aufzulösen oder ihrer Schutzfunkti- on für Extremisten zu entziehen? Die Fragen 16 und 17 werden zusammenfassend beantwortet. Die Landesregierung äußert sich nicht zu von Regierungsmitgliedern anderer Bundesländer vertretenen Auffassungen.",
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