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            "content": "Landtag von Sachsen-Anhalt                          Drucksache 7/1200 03.04.2017 Große Anfrage Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden in Sachsen-Anhalt Die Aufnahme und Unterbringung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Aus- länderinnen und Ausländern obliegt nach § 1 Abs. 1 und 2 Aufnahmegesetz (AufnG) den Landkreisen und kreisfreien Städten (Aufnahmekommunen) als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie definiert die Landesregierung die Termini „Gemeinschaftsunterbringung“, „dezentrale Unterbringung“ und „dezentrale Wohnungsunterbringung“? Hin- sichtlich welcher qualitativen und quantitativen Merkmale erfolgt dies? 2. In welcher Form erfolgt die Unterbringung von Geflüchteten in Sachsen-Anhalt zum Zeitpunkt dieser Großen Anfrage in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten gliedern sowie je nach Einrichtung mit Adresse, Betreiber sowie Belegungsstand und Kapazität aufführen. Bitte jeweils aufschlüsseln nach Unterbringungsform: a) Gemeinschaftsunterbringung im Sinne der Unterbringung von Familien und/oder Einzelpersonen in einem Gebäude, welches nicht anderweitig vermietet     oder     bewohnt     wird     und   welches       nur    zentrale Nutzungsmöglichkeiten von Küche, Bad, Postempfang etc. bietet; b) wohnungsähnliche Unterbringung im Sinne der Unterbringung von Familien und/oder Einzelpersonen in Wohnungen oder wohnungsähnlichen Zimmeranordnungen, welche ausschließlich individuelle bzw. wohneinheiten- weise Nutzungsmöglichkeiten von Küche, Bad, Postempfang etc. anbieten und die über eine klare Abgrenzung zu anderen Bewohnern in einem ausschließlich durch Geflüchtete genutzten Gebäude verfügen; c) dezentrale Unterbringung in Wohnungen im Sinne einer Unterbringung von Familien und/oder Einzelpersonen in Wohnungen, welche ausschließlich individuelle Nutzungsmöglichkeiten von Küche, Bad, Postempfang etc. bieten (Ausgegeben am 04.04.2017)",
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            "content": "2 sowie über eine klare Abgrenzung zu anderen Bewohnern in einem Gebäude verfügen,     dass    mehrheitlich    von   Bewohnern     der   deutschen Mehrheitsgesellschaft genutzt wird; d) Unterkünfte in Modulbauweise und in Containern und e) sonstige Unterkünfte (Notunterkünfte, Turnhallen etc.). 3. Welche weiteren Planungen bestehen zur Unterbringung von Geflüchteten sowie Asylsuchenden in Sachsen-Anhalt und wer ist bzw. wird mit dem Betrieb der Einrichtungen beauftragt? Bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten und Betreibern entsprechend der in Frage 2 definierten Unterbringungsformen aufschlüsseln und mit Adresse sowie Belegungsstand und -kapazität aufführen. 4. Welche weiteren Planungen bestehen zur Unterbringung von Geflüchteten, die mit einer Schutzanerkennung aus den Erstaufnahmeeinrichtungen auf die Landkreise verteilt werden? 5. Wie stellt sich der Belegungsstand der Unterkünfte im Land Sachsen-Anhalt im Zeitraum 1. Januar 2016 bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Großen Anfrage dar? Welche Belegungszahlen werden für den Verlauf des Jahres 2017 und für 2018 prognostiziert und auf welcher Grundlage werden diese Prognosen erhoben? Bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten und Gemeinden entsprechend der in Frage 2 definierten Unterbringungsformen aufschlüsseln. 6. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden im Zeitraum 1. Januar 2016 bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Großen Anfrage in den Gemeinschaftsunterkünften und den Unterkünften anderer Art beschäftigt? Welche Personalzahlen werden für den Verlauf des Jahres 2017 und für 2018 prognostiziert und auf welcher Grundlage geschieht dies? Bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten und Gemeinden entsprechend der in Frage 2 definierten Unterbringungsformen sowie Berufsgruppe/Funktion (z. B. Betreuungspersonal, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Therapeutinnen und Therapeuten, Sicherheitspersonal, technisches Personal etc.) sowie deren Qualifikation (z. B. Berufs- oder Hochschulabschluss mit Angabe der Fachrichtung) aufschlüsseln. 7. Wie verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden vorrangig dezentral, d. h. in nicht zusammenhängenden Wohnungen, zu realisieren? Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung hin zur dezentralen Unterbringung in Wohnungen im Hinblick auf die Möglichkeit zum      Abbau     von    Vorurteilen    und  Fremdenfeindlichkeit   in   der Aufnahmegesellschaft? 8. Wie stellt sich die Entwicklung der Unterbringung von Geflüchteten sowie Asylsuchenden in dezentralen nicht zusammenhängenden Wohnunterkünften gegenüber der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften seit 1. Januar 2016 dar? Bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten und Gemeinden entsprechend der in Frage 2 definierten Unterbringungsformen aufschlüsseln.",
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            "content": "3 9. In welcher Weise und mit welchen Ergebnissen wurde durch die Landkreise/kreisfreien Städte und/oder das Ministerium für Inneres und Sport die Unterbringung von Geflüchteten sowie Asylsuchenden in dezentralen nicht zusammenhängenden Wohnungen geprüft? Mit welchem Ergebnis erfolgte dies? Mit welcher Begründung wurde ggf. jeweils auf eine solche Prüfung verzichtet? Bitte aufschlüsseln nach Gebietskörperschaft. 10. Welche Planungen bestehen, auch für die Unterbringung in Wohnungen Leitlinien zu formulieren, die Mindeststandards der Unterbringung und soziale Betreuung enthalten? 11. In welchem Umfang haben/werden die Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts in den Jahren 2017 und 2018 Finanzmittel für die dezentrale Unterbringung in Wohnungen aufgewendet/vermutlich aufwenden? Bitte Einzelaufstellung nach Anzahl der untergebrachten Geflüchteten sowie Asylsuchenden und Gebietskörperschaft sowie Vermietungsart (selbst oder durch Dritte angemieteter Wohnraum). 12. Wie viele Familien lebten mit wie vielen Kindern 2016 und im I. Quartal 2017 in welchen der in Frage 2 definierten Unterbringungsformen und wie lang ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer? Bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten und Gemeinden aufschlüsseln. 13. Wie viele Menschen leben seit mindestens drei Jahren in den Unterkünften, wie viele davon mit Familie? Bitte Einzelaufstellung nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Einrichtung entsprechend der in Frage 2 definierten Unterbringungsformen aufschlüsseln. 14. Wie viele allein erziehende Mütter und alleinreisende Frauen lebten seit 2016 wie lange in den Unterkünften? Bitte Einzelaufstellung nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten und Einrichtung entsprechend der in Frage 2 definierten Unterbringungsformen aufschlüsseln. 15. Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) gelangten im Zeitraum 1. Januar 2017 bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Großen Anfrage nach Sachsen-Anhalt? Wie und wo sind diese untergebracht und wie werden sie betreut? Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Einrichtung. Welche Standards gelten bei der Unterbringung und Betreuung der UMA und wie wird die Einhaltung dieser überprüft? 16. Wie viele Anträge auf dezentrale Unterbringung in einer Wohnung wurden seit dem 1. Januar 2016 gestellt? Wie viele davon wurden bewilligt, wie viele abge- lehnt? Aus welchen Gründen erfolgten Ablehnungen? Bitte Einzelaufstellung nach Landkreisen und kreisfreien Städten. 17. Welche Tagessätze für die Unterbringung von Geflüchteten sowie Asylsuchenden wurden im Jahr 2016 und im I. Quartal 2017 durch das Land Sachsen-Anhalt an die Landkreise und kreisfreien Städte entrichtet? Wie viel davon gaben die Landkreise an die Betreiber der Einrichtungen weiter? Bitte Einzelaufstellung nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Einrichtung entsprechend der in Frage 2 definierten Unterbringungsformen.",
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            "content": "4 18. Welche Kontrollen finden zur Einhaltung der Leitlinien für die Unterbringung und soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern vom 1. Januar 2015 statt? Bitte aufschlüsseln nach Unterkunft, Aufsichtsbehörde, Art der Maßnahme und tatsächlichen Kontrollterminen seit 1. Januar 2016. 19. In wie vielen Fällen musste eine Aufsichtsbehörde wegen Verstößen gegen die von den Leitlinien für die Unterbringung und soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern vom 1. Januar 2015 erwähnten Standards seit 1. Januar 2016 tätig werden? Bitte aufschlüsseln nach Unterkunft, Aufsichtsbehörde und Art der Missstände. 20. In wie vielen Fällen wurden Missstände registriert, die nicht in der Verletzung der Leitlinien, sondern anderer, allgemeingültiger Maßstäbe bestanden? 21. Welche Möglichkeiten der Beschwerden gibt es für Bewohnerinnen und Bewohner? In welcher Form wird den Beschwerden nachgegangen? Bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln. 22. Welche Bedingungen müssen nach Sicht der Landesregierung erfüllt sein, um eine unabhängige, landesweite Beschwerdestelle in dieser Domäne zu etablieren? 23. Welche Gemeinschaftsunterkünfte wurden seit 1. Januar 2015 durch private Sicherheitsdienste überwacht und welche Kosten entstanden dadurch? Wo und seit wann findet eine Einlasskontrolle statt? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Einrichtung. 24. Welche Anforderungen müssen die privaten Sicherheitsdienste                    in Unterbringungseinrichtungen erfüllen und wie erfolgt deren Kontrolle? 25. In welchen Einrichtungen werden optische und/oder akustische oder sonstige technische Überwachungsmaßnahmen eingesetzt? Wer wertet die so gewonnenen Daten aus? Wie lange werden die Daten gespeichert? Bitte je Einrichtung nach Art der Maßnahme aufschlüsseln. 26. Wie viele Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind in den einzelnen Gemeinschaftsunterkünften des Landes jeweils vorgesehen und wie viele Stellen sind derzeit tatsächlich besetzt? Über welche Qualifikationen (Fachrichtung) und welche Sprachkenntnisse verfügen sie? Bitte aufschlüsseln nach Sprache und Niveau (Muttersprache, fließend, Grundkenntnisse) sowie Fachrichtung (mit/ohne entsprechendem Abschluss). 27. Wie erfolgt die soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern       in    dezentraler    Wohnungsunterbringung?        Wie     viele Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter waren im Zeitraum 2016 bis heute in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten im Einsatz? Welche qualitativen und quantitativen Vorgaben gelten für sie? 28. Auf welche Dauer sind Betreiberverträge der Gemeinschaftsunterkünfte grundsätzlich angelegt? Wann werden die Verträge verlängert bzw. neu",
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            "content": "5 ausgeschrieben? Bitte nach Unterbringungsform und Landkreisen/kreisfreien Städten auflisten. 29. In welchen Einrichtungen existieren aktuell Heimbeiräte und wie sind diese erreichbar bzw. wer fungiert als Ansprechpartner? Ist die Gründung von weiteren Heimbeiräten beabsichtigt bzw. in Vorbereitung? Wo verfügen die Heimbeiräte      über     welche      Infrastruktur     (Büroraum,     Computer, Internetanschluss)? Was sind die Ursachen für ggf. nicht vorhandene Heimbeiräte?       Bitte      nach        Gemeinschaftsunterkünften       sowie Landkreisen/kreisfreien Städten auflisten. 30. Welche anderen Formen der demokratischen Teilhabe und Mitbestimmung gibt es in den Unterkünften? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen/kreisfreien Städten, Unterkunft und Art der Mitgestaltungsmöglichkeiten. 31. Welche Betriebskosten entstanden im Jahr 2016 und im I. Quartal 2017 für die als    Unterkünfte    genutzten    Immobilien?      Bitte   aufschlüsseln  nach Landkreisen/kreisfreien Städten sowie je nach Unterbringungsform und dazu gehörigen Wohngebäuden. 32. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten finden welche Unterstützungsangebote statt? Bitte unterscheiden zwischen Angebotsform (Sprachkurs, Beratung, usw.), Träger, Häufigkeit und Umfang, ehrenamtlich oder hauptamtlich organisiert, Finanzierungsart, Zugangsvoraussetzungen. 33. In welchen Unterkünften sind Gebetsräume vorhanden und zu welchen Zeiten können diese genutzt werden? Bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten und nach Unterbringungsform auflisten. 34. In welchen Unterkünften wird ein Internetzugang angeboten und wie erfolgt die Umsetzung (Rechner-Arbeitsplätze, WLAN-Hotspots etc.)? Wer sind die jeweiligen technischen Provider, welche Kosten entstehen für die Betreiber sowie für die Nutzer und wie erfolgt die Abrechnung? Bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten und Unterbringungsform auflisten. 35. Welche Unterkünfte verfügen über ein Konzept zum Gewaltschutz der Bewohner*innen bzw. von besonders schutzbedürftigen Personen? Wie sehen diese Konzepte aus und wie werden sie umgesetzt? 36. Welche Planungen bestehen zur Einführung von Gewaltschutzkonzepten für besonders schutzbedürftige Geflüchtete in den Unterkünften? Cornelia Lüddemann Fraktionsvorsitzende",
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