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"content": "Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/6688 12.10.2020 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Markus Kurze (CDU) Stiftung Kloster Jerichow Kleine Anfrage - KA 7/3984 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Kloster Jerichow ist eine der bedeutendsten Kulturstätten im Lande Sachsen- Anhalt. Nach jahrelangen Verhandlungen wurde für ihre Stabilisierung 2004 die pri- vatrechtliche Stiftung Kloster Jerichow (SKJ) vom Land Sachsen-Anhalt, dem Land- kreis Jerichower Land und der Evangelischen Kirche gegründet. Bei einer Auflösung der SKJ wäre satzungsgemäß Anfallberechtigter die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt. Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Frage 1 Wie beurteilt die Landesregierung die gegenwärtige Finanzlage der Stiftung Kloster Jerichow und ihre Entwicklungsperspektiven? Antwort zu Frage 1: Die SKJ ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, für die der Staat eine Stiftungsaufsicht vorhält. Die zentralen Aufgaben der Stiftungsaufsicht sind, den dauernden Bestand der Stiftung zu schützen und die Beachtung des Stifterwillens durch die Stiftungsorgane zu gewährleisten. Die Stiftungsaufsicht für eine rechtsfähi- ge Stiftung des bürgerlichen Rechts ist nachgelagert, d. h. sie prüft regelmäßig erst im Folgejahr die Geschäftsführung für das vorangegangene Jahr. Die SKJ wurde am 13. Dezember 2004 errichtet. Zweck der Stiftung ist gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung die Wiederherstellung und der Erhalt der romanischen Klosteran- lage, einschließlich der Klosterkirche, unter Wahrung ihrer kulturhistorischen Bedeu- tung, sowie die hiermit verbundene Förderung der geistig-religiösen wie auch musea- (Ausgegeben am 12.10.2020)",
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"content": "2 len, künstlerischen, forschenden, lehrenden und ähnlichen der Allgemeinheit dienen- den Nutzung. Der Stiftungszweck der SKJ wird u. a. durch die Nutzung der Klosteranlage für kir- chengemeindliche Zwecke, für Konzerte und das Klostermuseum verwirklicht. So hat sich das Kloster Jerichow als Veranstaltungs- und Kulturbetrieb seit einigen Jahren erfolgreich etabliert. Nach Auskunft des Stiftungsvorstandes soll diese Ausrichtung auch künftig weiter im gegenwärtigen Umfang fortgeführt werden. Dabei erfährt die Stiftung ob ihrer Bedeutung als „Leuchtturm“ für die Kultur- und Kreativwirtschaft in der strukturarmen Region breite Unterstützung. Die Landesregierung teilt die Einschätzung des Fragestellers zur Bedeutung des Klosters Jerichow als Baudenkmal von gesamtstaatlicher Bedeutung und unverzicht- barer Kulturinstitution für das Land Sachsen-Anhalt mit rund 30.000 Gästen jährlich. Die Stiftung informierte die Stiftungsaufsicht beim Landesverwaltungsamt mit E-Mail vom 22. April 2020 über die schwierige wirtschaftliche Situation der Stiftung, die durch die Corona-Pandemie erheblich verstärkt worden sei. Allerdings kam die Stiftungsaufsicht bei der Prüfung der ihr gegenwärtig vorliegenden Unterlagen nicht zu der Überzeugung, dass die Stiftung in ihrer Existenz gefährdet ist und Maßnahmen nach § 87 BGB einzuleiten sind, sondern zeigte der Stiftung wäh- rend eines Beratungsgespräches am 22. Juni 2020 mögliche Wege einer Haushalts- konsolidierung auf. Gleichwohl fasste das Kuratorium der Stiftung am 15. Juli 2020 einstimmig (7:0:0) folgenden Beschluss: „Das Kuratorium beauftragt den Vorstand, die Stiftungsaufsicht um Prüfung der Genehmigungsfähigkeit einer Zusammenlegung oder Auflösung der Stiftung gemäß § 15 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 der Satzung zu ersuchen.“ Letzterer Halbsatz zielt auf die Vereinigung der SKJ mit der Kulturstiftung Sachsen- Anhalt. Die Stifter der SKJ hatten bereits 2004 in der Stiftungssatzung geregelt, dass im Falle der Notwendigkeit einer Auflösung der Stiftung ihre dauerhaften Ziele best- möglich durch die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt fortgeführt werden sollten. Der Kul- turstiftung Sachsen-Anhalt als staatlicher Stiftung des öffentlichen Rechts obliegt die Erhaltung, Pflege und Vermittlung von gegenwärtig 18 hochrangigen Kulturdenkma- len des Landes Sachsen-Anhalt, darunter etwa der Havelberger Dom oder die Klös- ter Hamersleben und Michaelstein. Vor diesem Hintergrund veranlasste die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur eine Prüfung und Analyse bei der SKJ mit dem Ziel, einen Situationsbericht zu erstellen, der als Grundlage für das weitere Verfahren dienen kann. Diese wurde vor Ort in Je- richow am 4. und 5. August 2020 durchgeführt, sie bestätigte ein strukturelles Defizit sowie die existenzbedrohende Lage der Stiftung. Die abschließende Prüfung der wirtschaftlichen Situation der Stiftung und eine Ent- scheidung über das weitere Vorgehen obliegen jedoch der Stiftungsaufsicht beim Landesverwaltungsamt. Diese konnte ihre Prüfung allerdings noch nicht abschließen, da ihr noch nicht alle Unterlagen vorgelegt wurden. Die Stiftung hat die Übersendung weiterer Dokumente angekündigt. Vorbehaltlich dieses neuen Sachvortrages der Stif- tung stellt die Stiftungsaufsicht fest, dass für eine Auflösung der Stiftung nach",
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"content": "3 § 87 BGB oder für eine Zulegung nach § 9 StifG LSA gegenwärtig die Voraussetzun- gen nicht erfüllt sind. Frage 2 Welche Lösungsansätze sieht die Landesregierung für eine nachhaltige Konso- lidierung der Stiftung und des Klosters selbst? Antwort zu Frage 2: Die Stiftungsaufsicht beim Landesverwaltungsamt ist nach § 10 des für das Land Sachsen-Anhalt geltenden Stiftungsgesetzes reine Rechtsaufsicht. Im Rahmen ihrer Beratungspflicht hat sie dem Stiftungsvorstand grundsätzliche Möglichkeiten aufge- zeigt, um einen soliden Haushalt zu erreichen. Es obliegt allein der Stiftung, die not- wendigen Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Liquidität zu ergreifen. Die Stiftung ist der Ansicht, dass keine noch so gravierenden Kosteneinsparungen geeignet sind, das strukturelle Defizit der Stiftung zu beheben und die drohende Zah- lungsunfähigkeit abzuwenden, ohne zugleich die Erfüllung des Stiftungszwecks er- heblich zu gefährden. Sie hat angekündigt, der Stiftungsaufsicht hierzu weitergehen- de Erläuterungen und Belege zugänglich zu machen. Die Stiftungsaufsicht ist bereit, die ihr von der SKJ noch vorzulegenden Unterlagen - unter Berücksichtigung der kulturellen Bedeutung der Stiftung - kurzfristig zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung bleibt abzuwarten. Die Landesregierung ist bestrebt, eine Zahlungsunfähigkeit der Stiftung abzuwenden, da sie diese wichtige und überregional wirksame Kulturinstitution nachhaltig zu schä- digen geeignet wäre.",
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