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            "content": "Landtag von Sachsen-Anhalt                        Drucksache 7/7109 11.01.2021 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordnete Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) Förderrichtlinie zur Untersetzung der Bund-Länder-Vereinbarung zur Durchfüh- rung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) Kleine Anfrage - KA 7/4213 Vorbemerkung des Fragestellenden: Mit der Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung zur Durchführung des Inves- titionsgesetzes Kohleregionen am 27. August 2020 wurde die Gewährung von Fi- nanzhilfen des Bundes für die vom Strukturwandel betroffenen Kohleregionen näher geregelt. In der 44. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung vom 27. August 2020 wurde eine Kabinettsbefassung zur notwendigen Untersetzung der operativen Mittelverteilung in Form einer Förderrichtlinie für den 15. September 2020 in Aussicht gestellt. Im Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen wurden die entsprechenden Richtlinien zur Untersetzung der Bund-Länder-Vereinbarung zur Durchführung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) bereits verabschiedet. Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Vorbemerkung der Landesregierung: Mit dem „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ gewährt der Bund den vom Kohle- ausstieg betroffenen Ländern wichtige Unterstützung für den Strukturwandel in den Revieren. Die Landesregierung hat mit der Richtlinie Sachsen-Anhalt Revier 2038 die normative Grundlage geschaffen, um die vom Bund gewährten Finanzhilfen ge- zielt, effizient und schnell im sachsen-anhaltischen Teil des Reviers zu verausgaben und so einen innovationsgetragenen und sozial, ökologisch und ökonomisch nach- haltigen Strukturwandel zu ermöglichen. Das Land hat bereits die entscheidenden Schritte für die Implementierung der administrativen Strukturen unternommen und (Ausgegeben am 13.01.2021)",
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            "content": "2 wichtige Vorarbeit für ein zukunftsweisendes Strukturentwicklungsprogramm geleis- tet, das die Entwicklung des Reviers bis ins Jahr 2038 und darüber hinaus prägen, leiten und strukturieren wird. Frage 1 Hat sich das Kabinett wie geplant mit der oben genannten Förderrichtlinie be- fasst und mit welchem Ergebnis? Wenn nicht, warum nicht? Antwort zu Frage 1: Das Kabinett hat am 1. Oktober 2020 die Richtlinie „Sachsen-Anhalt Revier 2038“ zur Ausreichung der Finanzhilfen des Bundes im sachsen-anhaltischen Teil des Mit- teldeutschen Reviers im Umlaufverfahren beschlossen. Damit liegen die normativen Grundlagen für einen gelingenden Strukturwandel nunmehr vollständig vor. Frage 2 Wann soll die entsprechende Förderrichtlinie in Kraft treten? Antwort zu Frage 2: Die Richtlinie wurde im Ministerialblatt veröffentlicht (MBl.LSA Nr. 42 vom 7. Dezem- ber 2020) und trat am 8. Dezember 2020 in Kraft. Frage 3 Inwiefern wird in der oben genannten Richtlinie geregelt, welches Gremium über die Förderfähigkeit der Projekte entscheidet? Wie erfolgt diese Prüfung? Erfolgt sie über einen zu schaffenden Begleitausschuss analog der Regelung im Freistaat Sachsen oder über ein anderes Entscheidungsgremium? Wo wird dieses dann angesiedelt sein? Antwort zu Frage 3: Über die Förderfähigkeit (in Abgrenzung zur Förderwürdigkeit) von Projektideen ent- scheidet die im betroffenen Förderbereich zuständige Bewilligungsbehörde. Die Zu- ordnung einer Bewilligungsbehörde zum jeweiligen Förderbereich ist in Anlage 2 der o. g. Richtlinie ersichtlich. Für jeden Förderantrag erfolgt die Prüfung der Fördervo- raussetzungen im Hinblick auf die Einhaltung der landes-, bundes- und europarecht- lichen Rechtsnormen, wie die Prüfung der Beihilfekonformität gemäß Anlage 1 der Förderrichtlinie. Zur breiten und kontinuierlichen Beteiligung der Vertreterinnen und Vertreter der sachsen-anhaltischen Braunkohleregion an den strategischen Strukturwandelpro- zessen soll darüber hinaus ein Revierausschuss gegründet werden. Der Revieraus- schuss soll über strategische und operative Fragestellungen der Revierförderung be- finden. Das Gremium soll insbesondere die Umsetzung des zu erarbeitenden Struk- turentwicklungsprogramms begleiten und bewerten. Dies schließt die Effektivität des Förderverfahrens bzw. der Richtlinie sowie der zu erarbeitenden quantitativen Be- wertungsindikatoren der Förderwürdigkeit (Scoring-Verfahren) ein. Das Gremium soll Korrekturbedarfe identifizieren und Anpassungsvorschläge unterbreiten. Eine konstituierende Sitzung des Revierausschusses konnte Pandemie-bedingt bis- lang nicht stattfinden. Die Aufgaben des geplanten Gremiums werden daher weiter- hin von der „Interministeriellen Arbeitsgruppe Strukturwandel im Mitteldeutschen Re- vier“ wahrgenommen, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Landesministe-",
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            "content": "3 rien, regionalen Gebietskörperschaften, Wirtschaft und Wissenschaft zusammen- setzt. Frage 4 Welche Rolle wird die Innovationsregion Mitteldeutschland bei der Bewertung und Projektevaluierung nach InvKG spielen? Antwort zu Frage 4: Die Landesregierung steht mit der Innovationsregion Mitteldeutschland zu den Struk- turwandelprozessen in engem Austausch und nimmt u. a. regelmäßig an deren Ar- beitstreffen teil. Die umfangreichen Erfahrungen des Gremiums fließen nicht zuletzt aufgrund von dessen strategischen Vorarbeiten im Rahmen der Experimentierklausel der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in die Erstellung des Strukturentwicklungsprogramms ein. Die Metropolregion Mitteldeutschland Management GmbH ist zudem Mitglied der „Interministeriellen Ar- beitsgruppe Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier“. Frage 5 Welche Strukturen sollen genutzt oder neu geschaffen werden, um Mittel über das InvKG auszureichen? Antwort zu Frage 5: Für einen gelingenden Strukturwandel ist eine schnelle, effiziente und umfassende Unterstützung der betroffenen Stakeholder im Revier entscheidend. Für das Jahr 2021 hat das Land daher Mittel für 50 Vollzeitäquivalente (VzÄ) bereitgestellt, um die bestehenden, eingespielten Strukturen und Aufgabenträger zu ertüchtigen und für den Strukturwandel auszustatten. Als Bewilligungsbehörden werden das Landesver- waltungsamt Sachsen-Anhalt, die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH und die Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt in ihren jeweiligen Schwerpunktge- bieten personell verstärkt und mit den anfallenden Aufgaben zur Umsetzung der Richtlinie Sachsen-Anhalt Revier 2038 betraut. Die etablierte Vernetzung mit den re- gionalen Kommunen, Behörden, Unternehmen und Trägern öffentlicher und privater Belange soll eine effiziente, zielgerichtete und bereichsübergreifende Aufgabenerfül- lung gewährleisten. Strategisch wird der Strukturwandel durch die Staatskanzlei und Ministerium für Kul- tur koordiniert und künftig durch eine ressortinterne Interministerielle Arbeitsgruppe „Strukturwandel“ sowie den geplanten Revierausschuss begleitet. Frage 6 In welchem Ministerium ist die länderübergreifende Kooperation im Mitteldeut- schen Revier mit dem Freistaat Sachsen und Thüringen angesiedelt? Antwort zu Frage 6: Koordinierende Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strukturwandel - so auch die Koordination mit den Freistaaten Sachsen und Thüringen - obliegen der Stabsstelle Strukturwandel in der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur.",
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