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            "content": "2 Wenn ja: Warum erfolgte über diese Erkenntnis keine Information der Fragestelle- rin? Wie kam es zu der fehlerbehaften Antwort? Woher stammen die aufgeführten Zahlen? Was beinhalten sie? Im Frühjahr 2019 ist der Landesregierung bekannt geworden, dass die Mittei- lung der obersten Kommunalaufsichtsbehörde vom 8. März 2018 zur Beantwor- tung der Kleinen Anfrage KA 7/1528 unzutreffend war. Die Richtigstellung die- ser Mitteilung ist versehentlich unterblieben. Die zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/1528 vom 8. März 2018 erforderli- chen Angaben bezüglich der betrieblichen Tourismusabgabe lagen weder der Landesregierung noch der oberen sowie der jeweils zuständigen Kommu- nalaufsichtsbehörde vor. Die zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden waren deshalb gebeten worden, die Angaben bei den Gemeinden abzufragen. Die Gemeinden Flechtingen, Naumburg und Freyburg haben bei der Beantwortung der Anfrage fälschlicherweise Angaben über die Einnahmen aus der Kurtaxe nach § 9 KAG-LSA statt wie abgefragt zur betrieblichen Tourismusabgabe gem. § 9a KAG-LSA gemeldet. Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung ist diese Ver- wechslung nicht aufgefallen. 2.) Welche Maßnahmen hat das zuständige Ministerium getroffen, zukünftige Falschbeantwortungen auszuschließen? Wie will man auf Falschbeant- wortungen reagieren? Die Kommunalaufsichtsbehörden sind angehalten im Rahmen der Beantwor- tung von parlamentarischen Anfragen bei der Ermittlung der erforderlichen In- formationen und bei der Erstellung der darauf gestützten Berichte äußerste Sorgfalt sowie fachliche Genauigkeit anzuwenden. Soweit Angaben auf Zuar- beiten der kommunalen Ebene beruhen, sind diese stets einer eingehenden Plausibilitätsprüfung zu unterziehen. Soweit Falschinformationen erkannt werden, bittet die Landesregierung regel- mäßig die obere Kommunalaufsichtsbehörde um fachliche Aufklärung und Rich- tigstellung.",
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