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"content": "27.05.2021 Drucksache 7/7760 öffentlich Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung – Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Strafanzeige wegen „Maskendeals“ Kleine Anfrage ‐ KA 7/4527 Vorbemerkung der Fragestellenden: In den Ausgaben vom 08.04.2021 berichten sowohl die Volksstimme als auch die Mitteldeut‐ sche Zeitung über eine Strafanzeige gegen den ärztlichen Direktor des Uniklinikums Magde‐ burg wegen eines sogenannten „Maskendeals“. Es ginge hierbei um den Verdacht der Beste‐ chung, des Betruges und der Untreue. Die streitgegenständlichen Masken sollen infolge ei‐ ner Empfehlung eines „Hygieneexperten“ des Uniklinikums bestellt und gekauft worden sei‐ en. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Vorbemerkung der Landesregierung: Die Beantwortung der Fragen (außer Antwort zu Frage 8) basiert ‐ wegen ihrer sehr speziel‐ len Ausrichtung auf Fragen des operativen Geschäfts des Klinikumsvorstandes ‐ ausschließ‐ lich auf den Zuarbeiten des Universitätsklinikums Magdeburg. Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen‐Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 27.05.2021)",
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"content": "2 Frage 1: Welche Informationen waren die Entscheidungsgrundlage für den „Hygieneexperten“ des Uniklinikums Magdeburg für seine Empfehlung zum Kauf der Masken bei der Firma des Sohnes des ärztlichen Direktors des Universitätsklinikums? Nach Angaben des Universitätsklinikums Magdeburg wird je nach Auftragsvergabe neben dem Kriterium des Preises auch die Erfüllung bestimmter, vordefinierter Mindestkriterien sowie notwendiger gesetzlicher Produktanforderungen bewertet. Dies erfolgt intern durch eingehende Prüfung der zuständigen Fachabteilungen des Universitätsklinikums. Die Arbeitssicherheit prüft u. a. die entsprechend notwendigen Zertifikate, Konformitätser‐ klärungen und Prüfberichte. Darüber hinaus werden auch Anweisungen zur Anlage bzw. zum Tragen der Maske (bspw. Gebrauchsanweisung auf Deutsch) und Angaben auf der Verpa‐ ckung der Masken (CE‐Zeichen, Adressangaben des Herstellers, LOT, Verfallsdatum, Her‐ stelldatum, etc.) aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen geprüft. Des Weiteren wird die Qualität der Artikel überprüft. Außerdem wird eine Einschätzung über die Dichtheit von Masken und deren Tragekomfort gegeben. Die Krankenhaushygiene des Universitätsklinikums Magdeburg überprüft Qualitätskriterien wie die Dichtheit, den Sitz und den Tragekomfort sowie die Hautverträglichkeit der Masken. Der Sitz und die Dichtheit werden durch das testweise Tragen der Masken und z. B. durch FIT‐Tests überprüft (technischer Dichtheitstest). Dieser technische Dichtheitstest unterliegt keiner gesetzlichen Grundlage, ist aber aus Sicht der Arbeitssicherheit des Universitätsklini‐ kums Magdeburg essentiell, um den Sitz der Masken zu prüfen. Erst auf dieser Basis könne der Einkauf des Universitätsklinikums Magdeburg zu einer sinn‐ vollen und nachhaltigen Vergabeentscheidung kommen. Zusätzlich zu den Produkteigen‐ schaften müssen die notwendigen Liefer‐ und Zahlungsbedingungen erfüllt sein (z. B. Kauf auf Rechnung). Besonders während der COVID‐19‐Pandemie war/ist bei dem Großteil aller Pandemie‐Beschaffungen eine rasche und dauerhafte Lieferung essentiell, um den Kranken‐ hausbetrieb kontinuierlich aufrechterhalten zu können. Bei den Anforderungen sind gesetzliche Vorschriften laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfarM) und der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über persönliche Schutzausrüstungen (PSA‐Verordnung) zu berücksichtigen. Frage 2: Fand eine Auswahl zwischen verschiedenen Masken statt? Nach Angaben des Universitätsklinikums Magdeburg kamen und kommen je nach Einsatzge‐ biet und medizinischer/hygienischer Gefährdungsbeurteilung drei verschiedene Maskenar‐ ten im gesamten Klinikum zum Einsatz. Zur Bewältigung der Pandemie bezog bzw. bezieht",
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"content": "3 das Universitätsklinikum Magdeburg über den gesamten Zeitraum „normalen“ Mund‐ und Nasenschutz und weiterhin auch FFP2‐ und FFP3‐Masken. Die verschiedenen Masken wur‐ den mitunter von unterschiedlichen Firmen bezogen. Mit der Beantwortung der Frage 2 der Kleinen Anfrage 7/4443 wurde durch das Universitätsklinikum Magdeburg ausführlich zum Bezug der Masken am Universitätsklinikum Magdeburg ausgeführt. Frage 3: Wann wurde die Empfehlung zum Kauf der entsprechenden Masken abgegeben? Nach Angabe des Universitätsklinikums Magdeburg erhielt der Einkauf des Universitätsklini‐ kums am 23. November 2020 die Freigabe/das positive Qualitätsvotum der Krankenhaushy‐ giene und der Arbeitssicherheit zu den entsprechenden Masken. Frage 4: Welche Priorität/Reichweite hatte diese Empfehlung im Zusammenhang mit der Entschei‐ dung über das „günstigste Angebot“ zwischen den drei vorliegenden Angeboten? Das Universitätsklinikum Magdeburg teilt dazu mit, dass die Auftragsvergabe immer nach dem wirtschaftlich günstigsten Angebot erfolge. Je nach Auftragsvergabe seien hierfür ne‐ ben dem Preis auch bestimmte, vordefinierte Mindestkriterien sowie die gesetzlichen Pro‐ duktanforderungen zu erfüllen. Nach Auffassung des Universitätsklinikums Magdeburg war das wirtschaftlich günstigste An‐ gebot auch das preislich günstigste. Andere Angebote waren nach Angabe des Universitäts‐ klinikums teurer sowie darüber hinaus kontingentiert und limitiert. Frage 5: Fiel die Entscheidung für das „günstigste Angebot“ zu einem Zeitpunkt, als alle drei Ange‐ bote vorlagen bzw. gab es bereits vorab Absagen gegenüber vorliegenden Anbietern? Nach Mitteilung des Universitätsklinikums Magdeburg fand, nachdem alle abgegebenen An‐ gebote vorlagen, ein permanenter täglicher telefonischer Austausch mit diversen Lieferan‐ ten zu sämtlicher möglicher Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) statt, da der Markt allge‐ mein durch Liefer‐ und Qualitätsprobleme gekennzeichnet war. Ob den unterlegenen Bie‐ tern hierzu tatsächlich vor der Vergabeentscheidung und der Unterzeichnung der Vergabe‐ unterlagen telefonisch eine Absage erteilt wurde, könne das Universitätsklinikum Magde‐ burg retrospektiv nicht mehr nachvollziehen. Eine förmliche Absage 15 Tage vor Zuschlag, wie unter „Nicht‐COVID‐Bedingungen“ lt. Vergabeverordnung (VgV) vorgeschrieben, war nach Angabe des Universitätsklinikums Magdeburg in Anbetracht der damaligen Versor‐ gungssituation und Gefahrenlage nicht realistisch gewesen.",
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"content": "4 Frage 6: Gibt es einen personellen Zusammenhang zwischen der Empfehlung des „Hygieneexper‐ ten“ des Uniklinikums Magdeburg und dem Sohn des ärztlichen Direktors des Uniklinikums Magdeburg? Falls ja, in welcher Form? Nach Mitteilung des Universitätsklinikums Magdeburg gibt es zwischen dem „Hygieneexper‐ ten“ des Universitätsklinikums, dem Leiter der Krankenhaushygiene (KHY) des Universitäts‐ klinikums, der Professor am Universitätsklinikum Magdeburg ist, dem der KHY zugeordneten Oberarzt des Universitätsklinikums und auch den sonstigen Mitarbeitern der KHY des Uni‐ versitätsklinikums keine wie in der Frage 6 aufgeführten personellen Zusammenhänge. Das Gleiche gelte für die Mitarbeiter des Bereiches Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz so‐ wie sämtliche Mitarbeiter des zentralen Einkaufes des Universitätsklinikums Magdeburg. Frage 7: Wie hoch ist das Gesamtvolumen des Uniklinikums Magdeburg für erworbene Masken seit Bestehen der pandemischen Lage? In welcher Höhe gingen Zahlungen an die Firma BBE‐ Solutions? Nach Angaben des Universitätsklinikums Magdeburg beträgt das Volumen für Masken am Universitätsklinikum seit Beginn der Pandemie mehr als 1.596.000 Euro (netto), inklusive OP‐Masken, Mund‐ und Nasenschutz und FFP‐Masken. Die bei BBE Solutions GmbH aus der Rahmenvereinbarung bezogene Lieferleistung an FFP2‐Masken belaufe sich nach Stand vom 20. April 2021 auf ca. 335.000 Euro (netto). Die Rahmenvereinbarung gelte bis 31. Mai 2021. Frage 8: Wird es eine externe Prüfung des sogenannten „Maskendeals“ am Universitätsklinikum Magdeburg geben? Wer wird mit dieser Aufgabe betraut werden? In welchem Zeitraum ist eine Aufklärung geplant? Am 12. April 2021 beschloss der Aufsichtsrat des Universitätsklinikums Magdeburg, dass die Auftragsvergabe an die BBE‐Solutions GmbH zur Beschaffung von FFP2‐Masken zeitnah ex‐ tern überprüft werden soll. Mit Schreiben vom 12. April 2021 wurde der Landesrechnungs‐ hof gebeten, die Auftragsvergabe zwischen dem Uniklinikum Magdeburg und der Firma BBE Solutions GmbH einschließlich der internen oder durch Dritte durchgeführten Qualitätssi‐ cherungsmaßnahmen kurzfristig zu prüfen. Am 23. April 2021 teilte der Landesrechnungshof der Kaufmännischen Direktorin des Universitätsklinikums Magdeburg mit, dass die Prüfung voraussichtlich im Mai 2021 beginne. Nach Mitteilung des Klinikumsvorstandes des Universi‐ tätsklinikums Magdeburg hat am 4. Mai 2021 ein Vorgespräch mit dem Landesrechnungshof zur Prüfung der Auftragsvergabe FFP2‐Masken stattgefunden und die Prüfung durch den Landesrechnungshof hat begonnen.",
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"content": "5 Frage 9: Werden aktuell weitere Masken bei der Firma BBE‐Solutions erworben? Wenn ja, in wel‐ chem Umfang? Nach Angaben des Universitätsklinikums Magdeburg wurden Ende 2020/Anfang 2021 insge‐ samt auch 10.000 FFP3‐Masken ad‐hoc bei BBE mangels anderer Alternativangebote und aufgrund der akuten Versorgungsproblematik beschafft. Aufgrund des Infektionsgeschehens zum Jahreswechsel wäre eine anderweitige Beschaffung mit garantierter kurzfristiger Belie‐ ferung zu diesem Zeitpunkt am Markt nicht realisierbar gewesen. Seit dem 19. Februar 2021 würden FFP3‐Masken jedoch aufgrund besserer Erfüllung qualita‐ tiver Kriterien und günstigerer Preise wieder bei anderen Anbietern beschafft werden. Frage 10: Fand zwischenzeitlich ein formales Ausschreibungs‐ und Vergabeverfahren für den Kauf von Masken für das Universitätsklinikum Magdeburg statt? Falls ja, in welcher Form? Falls nein, welche Gründe sprechen dagegen? Nach Angaben des Universitätsklinikums Magdeburg gilt die Rahmenvereinbarung mit BBE Solutions GmbH für FFP2‐Masken bis zum 31. Mai 2021. Ein formales Ausschreibungs‐ und Vergabeverfahren zum zukünftigen Bezug von FFP‐ Masken sei derzeit in der Vorbereitung. Die Durchführung eines entsprechenden Vergabe‐ verfahrens gestalte sich aufgrund der aktuellen und fortlaufenden Pandemiesituation für das Universitätsklinikum jedoch zurzeit sehr schwierig. Es könne derzeit kaum bestimmt werden, wie lange die Bedarfe durch COVID‐19, unter anderem auch im Hinblick auf die Entwicklung des Impfgeschehens, der Mutationen etc., noch so hoch seien und wie sich die Verfügbarkei‐ ten sowie die Preise am Markt perspektivisch entwickeln könnten. Derzeit werde durch das Universitätsklinikum Magdeburg versucht, rechtlich tragfähige An‐ sätze im Rahmen der Leistungsbeschreibungserstellung und des abzuschließenden Lieferver‐ trages zur Flexibilisierung des Liefervolumens zu formulieren. Bei jeder künftigen Entwick‐ lung der pandemischen Lage müsse das Universitätsklinikum flexibel auf die Marktsituation reagieren können, um die Versorgung der Patienten und der Mitarbeiter sowohl qualitativ als auch wirtschaftlich gewährleisten zu können.",
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