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            "content": "Landtag von Sachsen-Anhalt                                             Drucksache 7/6044 07.05.2020 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftli- chen Beantwortung Abgeordneter Daniel Roi (AfD) Gefährdung der Unterrichtsversorgung an der Grundschule „Anhaltsiedlung“ in Bitterfeld-Wolfen Kleine Anfrage - KA 7/3567 Vorbemerkung des Fragestellenden: An der Grundschule „Anhaltsiedlung“ in Bitterfeld-Wolfen (283 Schüler, Stand 19.09.2018) trat per 31.01.2020 eine Lehrkraft ihren Ruhestand an. Leider ist ihre Nachfolge als Klassenlehrerin der Klasse 2b vakant. Über alle Klassenstufen hinweg sollen nun Vertretungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachkunde mit der Konsequenz des Stundenausfalls in anderen Klassenstufen, erfolgen. Laut Drs. 7/4070 hat der Landkreis Anhalt-Bitterfeld die meisten Lehrkräfte aller Landkreise in Sachsen-Anhalt und generell mit einer „Überalterung“ an Lehrkräften zu kämpfen. So hat er die meisten und damit ältesten Lehrkräfte in den Altersklassen 66 (n = 1), 65 (n = 10), 64 (n = 40), 63 (n = 47, Rang 3), 62 (n = 78), 61 (n = 61, Rang 4) und 60 (n = 52, Rang 5) - im Land Sachsen-Anhalt - aufzuweisen, allerdings auch jeweils die meisten Lehrer in den generell dünn besetzten einzelnen Altersklas- sen (AK) von 23 bis 47 Jahren, die jedoch nur ein Drittel der Lehrkräfte des Landes Sachsen-Anhalt ausmachen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt. Frage 1: Wann erfolgt die Neubesetzung einer Lehrkraft für die Funktion „Klassenleh- rer“ der Klasse 2b an der Grundschule „Anhaltsiedlung“ in Bitterfeld-Wolfen? Hinweis:   Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 08.05.2020)",
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            "content": "2 Die Angaben bitte auf die erfolgte Stellenausschreibung mit stattgefundenen Bewerbergesprächen und frühestmöglicher Neubesetzung der Stelle beziehen. Antwort: Wegen des Ausscheidens einer Lehrkraft zum 31. Januar 2020 erfolgte eine Aus- schreibung im November 2019. Es lagen zwar mehrere Bewerbungen vor, jedoch konnte keine erfolgreiche Besetzung erfolgen. Eine Stelle für diese Schule wurde bei der Ausschreibung am 27. März 2020 erneut veröffentlicht. Im Anschluss an das Ende der Bewerbungsfrist erfolgt ggf. ein Einstel- lungsverfahren, dessen Dauer u. a. aufgrund individueller Kündigungsfristen der Be- werberinnen und Bewerber kaum absehbar ist. Die Ausschreibungstexte des Lan- desschulamtes sind aber so formuliert, dass eine Besetzung immer zum frühestmög- lichen Zeitpunkt erfolgen kann. Unabhängig von diesen Bemühungen um eine dauerhafte Personallösung, konnte das Landesschulamt über eine bis zum Schuljahresende befristete Ausschreibung bereits erfolgreich eine Lehrkraft für die Schule gewinnen, welche die zum 31. Januar 2020 ausgeschiedene Lehrkraft vorläufig ersetzt. Frage 2: Wie ist generell die Altersstruktur der Lehrkräfte an der Grundschule „Anhalt- siedlung“ in Bitterfeld-Wolfen ausgeprägt? Bitte dabei auch auf die nächsten anstehenden Verrentungen (kommende Pentade) und die möglichen Neuein- stellungen eingehen. Antwort: Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 StatG LSA sind Einzelangaben, die für eine Landes- oder Kommunalstatistik gemacht werden und die den Befragten oder Betroffenen zuge- ordnet werden können, von den mit der Durchführung der Statistiken betrauten Per- sonen geheimzuhalten, soweit in diesem Gesetz oder in einer eine Landesstatistik anordnenden Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist. Die Darstellung der Al- tersstruktur wird aus diesem Grund in 5er Schritten ausgewiesen. Sie ist der folgen- den Tabelle zu entnehmen. Altersstruktur der Lehrkräfte Alter              Anzahl > 60                         5 56-60                        4 51-55                        3 46-50                        1 41-45                        0 36-40                        1 31-35                        0 26-30                        0 20-25                        0 Summe:                      14 Quelle: UVS, LSchA, 16.12.2019",
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            "content": "3 Im Folgenden werden die grundsätzlichen Regelungen zu Bedarfsplanungen und Neueinstellungsverfahren beschrieben. Der Zuweisungsbedarf an Lehrerwochenstunden der Schulen wird durch die jährliche Übermittlung der vorläufigen Schülerzahlen einer Schule an das Landesschulamt ermittelt. Daneben zeigen die Schulen dem Schulamt an, welche Lehrkräfte aus dem Dienst ausscheiden. Das Landesschulamt bündelt die Informationen aller Schulen und führt entsprechend bedarfsgerechte Stellenausschreibungen durch. Ziel des Landes- schulamtes ist es, zeitnah zum Ausscheidezeitpunkt einer Lehrkraft diese durch eine neu eingestellte Lehrkraft zu ersetzen. Wenn auf eine Stelle kein passender Bewer- ber gefunden wurde, wird die offene Stelle im nächsten Ausschreibeverfahren wieder ausgeschrieben. Frage 3: Der Elternrat hat per Schreiben vom 04.10. und 29.10.2019 an das Landes- schulamt auf den Sachstand hingewiesen und um Information zur Nachbeset- zung der Stelle gebeten. Es erfolgten keine Antworten. a. Sind dem Landesschulamt die Schreiben bekannt? Wenn ja, warum erfolg- ten darauf keine Antworten? b. Wie wertet die Landesregierung einen derartigen Umgang mit einer Eltern- vertretung? Bitte begründen. c. Wann wurde beziehungsweise wird die Elternvertretung zur Nachbesetzung der Lehrkraft und zur Kompensation der vakanten Unterrichtsstunden in- formiert? Antwort: Teilfrage a Die genannten Schreiben vom 4. und 29. Oktober 2019 sind im Landesschulamt be- kannt. Sie wurden intern an die zuständige schulfachliche Referentin weitergegeben. Diese führte zum geschilderten Sachverhalt Gespräche mit den Elternvertretern. Ei- ne schriftliche Beantwortung der Schreiben hatte sich dadurch erledigt. Teilfrage b Ein persönliches Gespräch mit den Absendern eines Schreibens zu führen, betrach- tet die Landesregierung als sehr bürgernahen Umgang der Verwaltung mit entspre- chenden Anliegen, da sich in dieser Form auch weiterführende Fragen unmittelbar klären lassen. Teilfrage c Die Elternvertretung kann über die schulfachliche Referentin auf Nachfrage grund- sätzlich immer über den Stand eines Einstellungsverfahrens informiert werden. Es muss aber beachtet werden, dass erst mit dem Fortschreiten des Bearbeitungspro- zesses eine verlässliche Aussage über den konkreten Dienstantritt möglich wird. Frage 4: Wie hoch ist bisher der Unterrichtsausfall, der nun - aufgrund der fehlenden Lehrkraft beziehungsweise nicht mehr besetzten Lehrerstelle - verursacht wird? Bitte auf Klassenstufen, Fächer und Stundenzahl beziehen.",
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            "content": "4 Antwort: Erhebungen zwischen den Stichtagen für durch einzelne ausgeschiedene Lehrkräfte verursachte Ausfälle werden nicht durchgeführt. Informationen in dieser Kleinteiligkeit zu erfassen ist nicht zielführend. Zum einen wird davon ausgegangen, dass die offe- ne Stelle schnellstmöglich besetzt wird, zum anderen können an der Schule Stunden ggf. durch einen geänderten Einsatz oder durch Mehrarbeit von anderen Lehrkräften kompensiert werden. Auch ein epochal geplanter Unterricht kann dazu beitragen, dass der Ausfall von Stunden geringer ist, als die wegfallenden Lehrerwochenstun- den, durch die in den Ruhestand gegangene Lehrkraft. Frage 5: Wie viele Schüler werden im laufenden Schuljahr an der Grundschule „Anhalt- siedlung“ in Bitterfeld-Wolfen unterrichtet? Antwort: Insgesamt werden an der Grundschule „Anhaltsiedlung“ in Bitterfeld-Wolfen 256 Schülerinnen und Schüler beschult. Die Verteilung ist der folgenden Tabelle zu ent- nehmen. Anzahl Klassen Anzahl Schüler Schuleingangsphase                       7         143 Schuljahrgang 3                          3          53 Schuljahrgang 4                          3          60 Quelle: UVS LSchA, Datenstand: 16.12.2019 Frage 6: Welche Prognosen treten in den nächsten fünf Jahren - im Hinblick auf offene Stellen von Lehrkräften (n; VZÄ) im Landkreis Anhalt-Bitterfeld - ein, wenn die Verrentungen einzelner Lehrkräfte ab AK 60 zunehmen? Bitte entsprechend der zu besetzenden einzelnen Lehrkräftestellen an den Schulen des Landkrei- ses ausführen, auch im Hinblick auf die Aussage, dass die Zahl der Grund- schullehrkräfte im Landkreis Anhalt-Bitterfeld überdurchschnittlich abnimmt und die Schülerzahl erst ab dem Schuljahr 2023/24 sinken wird, bei geringerer Bedeutung im Vergleich zur Entwicklung der Lehrkräfte (siehe Drs. 7/2437). Antwort: Zu der in der Frage erwähnten Drucksache ist folgendes festzustellen: Die zugrunde gelegten und prognostizierten Lehrerdaten und Schülerdaten des Berichts „Lehrkräf- tebedarf an den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt bis 2030“ (Drs. 7/2437) sind nach wie vor gültig. Der Schülerzahlentwicklung liegt die 6. Regionalisierte Bevölkerungsprognose zu- grunde. Eine neuere Bevölkerungsprognose vom statistischen Landesamt liegt nicht vor. Die in den Abschnitten 2.2 und 2.3 des Berichts (Drs. 7/2437) ausgewiesenen Zahlen berücksichtigen gemäß der in Abschnitt 1.4 des Berichts beschriebenen Me- thodik bereits ein mögliches vorzeitiges Ausscheiden von Lehrkräften vor Erreichung der Regelaltersgrenze sowie eine Fluktuation jüngerer Lehrkräfte im Lehrkräftebe- stand.",
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            "content": "5 Da das Ausscheideverhalten jährlichen Schwankungen unterliegt ist die Ermittlung eines neueren Wertes der auf Daten basiert, die nach dem Berichtsdatum liegen, aufgrund der geringen Datenlage nicht möglich. Eine Veröffentlichung des prognostizierten Ausscheidens von Lehrkräften aus dem Dienst bezogen auf einzelne Schulen ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig (Vgl. Antwort auf Frage 2). Die Darstellung der Lehrkräfte, die aus dem Dienst aus- scheiden werden, ist in der folgenden Tabelle nach den verschiedenen Schulformen auf der Aggregationsebene des Landkreises ausgewiesen. Zahl der ausscheidenden Lehrkräfte jeweils im Vergleich Vorjahr Sekundar- und Ge- Schuljahre         Grundschulen                                          Gymnasium               Förderschulen meinschaftsschulen 2020/21                  9                           15                       10                          8 2021/22                  9                           15                       22                          7 2022/23                 27                           18                       17                          3 2023/24                 12                           19                       13                          4 Quelle: Erhebungen zum Bericht „Lehrkräftebedarf an den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt bis 2030“ (Drs. 7/2437) Zu den erfragten offenen Stellen können keine belastbaren Aussagen getroffen wer- den. In der obigen Darstellung handelt es sich um ausscheidende Lehrkräfte, die er- setzt werden müssen. Konkrete Bedarfe der Schulen ergeben sich aus den Schüler- zahlen. Auf dieser Grundlage erhalten die Schulen die Zuweisung an Lehrerstunden zur Abdeckung des Unterrichts. Entsprechend des Bedarfes der Schule und der Mel- dungen über (vorzeitig) ausscheidende Lehrkräfte an das Landesschulamt werden die zu besetzenden Lehrerstellen ausgeschrieben. Sofern sich kein geeigneter Be- werber für die ausgeschriebene Stelle findet, wird die offene Stelle in der folgenden Ausschreibung erneut berücksichtigt. Eine Aussage über die Besetzung einer Stelle ist prognostisch schwer möglich. Frage 7: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung eingeleitet, um das Lehramt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld noch attraktiver zu gestalten? Bitte nennen und Er- folgsquoten angeben. Antwort: Mehrfach erfolglos ausgeschriebene Stellen können mit einer Zulage nach TV-L bzw. einem Zuschlag nach LBesG LSA versehen werden, um deren Attraktivität für Inte- ressenten zu steigern. Dieses Instrument wird bei Vorliegen der Voraussetzungen bei Ausschreibung schwer besetzbarer Stellen für Lehrkräfte auf das gesamte Land Sachsen-Anhalt angewendet. Seit Einführung dieser Maßnahme sind zuvor mehr- fach erfolglos ausgeschriebene und schwer besetzbare Stellen teilweise erfolgreich besetzt worden. Jedoch kann aufgrund fehlender Nachweisbarkeit kausaler Zusam- menhänge keine Auswertung hinsichtlich der Wirksamkeit vorgenommen werden. Es kann lediglich gemutmaßt werden, dass die Ausbringung von Zulagen/Zuschlägen zum Erfolg beigetragen hat.",
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            "content": "6 Frage 8: Nach Drs. 7/4070 waren zudem die Rektorenstellen der Grundschulen „Rade- gast“ und „An der Burg“ Lindau nicht besetzt (Stand 19.02.2019). Sind die Neubesetzungen der Stellen erfolgt? Wenn nein, bitte begründen. Antwort: Die Stelle der Schulleiterin bzw. des Schulleiters an der Grundschule Radegast ist seit dem 30.10.2019 besetzt. Das Verfahren zur Besetzung der Leitung der Grund- schule „An der Burg“ Lindau ist am 22.08.2019 eingeleitet worden. Auf die Stellen- ausschreibung hat sich eine Person beworben; das Besetzungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.",
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