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"content": "Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/6419 29.07.2020 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Todesfall Manuel Diogo Kleine Anfrage - KA 7/3833 Vorbemerkung der Fragestellenden: Manuel Diogo, mosambikanischer Vertragsarbeiter, wurde am 30. Juni 1986 zwi- schen dem Haltepunkt Borne (Mark) und dem Bahnhof Belzig tot und zerstückelt aufgefunden („Der Fall Merseburg“, Dr. Harry Waibel, Newsletter der Mobilen Bera- tung für Opfer rechter Gewalt, Nummer 54, online: https://www.mobile- opferberatung.de/wp-content/uploads/2017/12/news54_Langfassung_Der-Fall- Merseburg.pdf). Die örtliche Bezirksverwaltung (BVfS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) no- tierte, es hätten keine Anhaltspunkte für eine Straftat vorgelegen (Ebd.) Doch der Fall stellt sich - spätestens heute - anders dar. Der Mitteldeutsche Rundfunk berichtete im Jahr 2017 („Schuld ohne Sühne“, MDR exakt die Story), dass Diogo im Zug von Ne- onazis angegriffen wurde. Ein Freund von Diogo erzählt in dem Beitrag, Diogo sei nicht nur von den Neonazis zusammengeschlagen worden, sondern auch an den Füßen gefesselt worden. So gefesselt sollen ihn die Neonazis noch lebend aus dem fahrenden Zug gehängt bzw. gedrückt haben und ihn dadurch bei laufender Fahrt zerstückelt und in der Folge getötet haben. Der Sarg mit den Leichenteilen wurde zur Beerdigung nach Mosambik gebracht, er sollte nicht geöffnet werden. Die DDR- Behörden vertuschten die Umstände der Tat, mal war von einem „Arbeitsunfall“ die Rede, mal davon, dass Diogo betrunken aus dem Zug gefallen sein sollte. Vertreter der Regierung Mosambiks stellten die Darstellungen der DDR intern infrage. Die An- gehörigen Manuel Diogos erfuhren erst durch den MDR von seiner Tötung - auch sie waren in dem Glauben gelassen worden, er sei bei einem Unfall ums Leben gekom- men. Gegenüber dem MDR erklärten sie, sie hofften, dass die Täter nun zur Verant- wortung gezogen würden. (Ausgegeben am 30.07.2020)",
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"content": "2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wurden nach dem o. g. Bericht des MDR Ermittlungen wegen des Verdachts der Ermordung von Manuel Diogo eingeleitet und wenn ja, wann und durch welche Staatsanwaltschaft? 2. Sofern ein Ermittlungsverfahren geführt wurde bzw. noch geführt wird: a. In welchem Stand befindet sich das Verfahren derzeit? b. Falls das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, mit welcher Begrün- dung wurde es eingestellt? c. Wurden im Verlauf des Verfahrens die Unterlagen der Volkspolizei der DDR, die Gerichtsakten zu dem o. g. Gerichtsverfahren, die Stasi-Akten, Obduktionsberichte geprüft - soweit vorhanden - und wenn ja, mit wel- chem Ergebnis? Konnten den Akten die Namen von bei dem Tatgesche- hen anwesenden Personen entnommen werden? d. Wurden die bei dem Tatgeschehen anwesenden Personen ermittelt und vernommen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? e. Wurde durch die Behörden der DDR ein Täter ermittelt und wurde dieser verurteilt? Wenn ja, zu welcher Strafe wegen welcher Tatbestände und durch welches Gericht? f. Sind neben den Akten noch Asservate der damaligen Ermittlungen vor- handen und wenn ja, wo? Wurden diese Asservate untersucht? 3. Sofern kein Ermittlungsverfahren geführt wurde bzw. geführt wird: Wurde die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens geprüft und wenn ja, wann und durch welche Staatsanwaltschaft und aus welchen Gründen wur- de kein Ermittlungsverfahren eingeleitet? Gemeinsame Antwort zu den Fragen 1. bis 3. Die Fragen der Abgeordneten verhalten sich zu einem Sachverhalt aus dem Jah- re 1986, der sich örtlich zwischen dem Haltepunkt Borne (Mark) und dem Bahnhof Belzig auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Brandenburg zugetragen hat. Die Landesregierung von Brandenburg hat in der Drucksache 7/1328 des Landta- ges von Brandenburg, eingegangen: 23.06.2020/ausgegeben: 29.06.2020 die Kleine Anfrage Nr. 543 der Abgeordneten Andrea Johlige (Fraktion DIE LINKE) beantwortet und auf die bestehende Zuständigkeit der StA Potsdam (Bundesland Brandenburg) hinsichtlich eines bei dieser Behörde derzeit bereits geführten so- genannten Überprüfungsvorgangs zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungs- verfahrens hingewiesen. Es besteht keine Zuständigkeit einer Staatsanwaltschaft in Sachsen Anhalt.",
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