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"content": "Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/6367 20.07.2020 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Bernhard Daldrup (CDU) Probenahme der Nitratmessung Kleine Anfrage - KA 7/3759 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 13. Mai 2020 lud der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Fachgespräch zum Messstellennetz für Nitrat im Grundwasser ein. Seitens des Vize- präsidenten des Bauernbundes Sachsen-Anhalt e. V. wurde darin die Nachvollzieh- barkeit der Messwerte am Beispiel der Messstelle 445054 bei Hornhausen in der Börde thematisiert. Laut Anlage 2, Drs. 7/5750, handelt es sich um eine Nitratmess- stelle, deren Ergebnisse der Europäischen Umweltagentur übermittelt werden. Die Darstellung hat ergeben, dass an dieser Messstelle Nitratkonzentrationen zwi- schen 140 und 106 mg/l festgestellt wurden. Zwei Beregnungsbrunnen im privaten Besitz, welche sich in 800 m bzw. 1200 m Entfernung zur Nitratmessstelle des Lan- desbetriebes für Hochwasserschutz (LHW) befinden, lieferten bei Messung in selbi- ger Tiefe Nitratkonzentrationen von 4,22 bzw. 9,35 mg/l und sind damit deutlich unter dem Grenzwert befindlicher Konzentrationen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung: Bei der in der Vorbemerkung des Fragestellenden aufgeführten Messstelle 445054 handelt es sich um die Messstelle Oschersleben BR 1a. Da jedoch von einer Mess- stelle bei Hornhausen die Rede ist, wird vermutet, dass es sich hierbei um die Mess- stelle 445066 Hornhausen BR 2a handelt. Das bestätigen auch die zitierten Nitrat- werte zwischen 140 und 106 mg/l. (Ausgegeben am 21.07.2020)",
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"content": "2 1. Welche DIN-Norm liegt der Probenentnahme aus den Grundwassermess- stellen zugrunde? Der Probenahme aus Grundwassermessstellen liegt die DIN 38402-13:1985-12 zugrunde. 2. Wie erfolgt die Probenentnahme (Methoden)? Wird darauf geachtet, dass frisch zufließendes Wasser beprobt wird? Erfolgt der vollständige Aus- tausch des Standwassers vor Probengewinnung? Die Probennahme an Grundwassermessstellen erfolgt grundsätzlich als Pump- probe unter Verwendung von Unterwasserpumpen. Abgepumpt wird eine Wassermenge, die sich aus der Berechnung des hydrauli- schen Kriteriums ergibt. Das hydraulische Kriterium wird auf das Filterrohr und die Filterschüttung bezogen. Es beträgt in der Regel das 1,5 fache des Volumens eines Kreiszylinders, der aus der Filterlänge und dem Bohrlochdurchmesser ge- bildet wird. Damit wird sichergestellt, dass die entnommene Probe kein Wasser enthält, das sich vor dem Abpumpen im Filterrohr und im Ringraum der Grund- wassermessstelle befand. Eine Probennahme erfolgt erst, wenn neben dem Erreichen des hydraulischen Kriteriums auch das Beschaffenheitskriterium erfüllt ist. Dabei werden die folgen- den Parameter regelmäßig gemessen: elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, pH-Wert, Sauerstoffkonzentration. Erst wenn die genannten Kenngrößen konstant sind, ist der Zeitpunkt für eine Probennahme erreicht. 3. Liegen der Landesregierung Kenntnisse vor, die einen Vergleich der Mess- ergebnisse/Methoden der Beprobung zwischen den Bundesländern ermög- lichen? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass in anderen Bundeslän- dern im Rahmen der gewässerkundlichen Überwachung bei der Grundwasser- probennahme grundlegend andere Methoden angewendet werden, als es die bundesweit geltenden Normen und Regelwerke vorgeben. 4. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, wie die Ermittlung der Basisdaten in anderen EU-Staaten erfolgt? Wie werden die Restriktionen für die Landwirtschaft in anderen Ländern der EU hergeleitet? Hierzu liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor.",
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