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"content": "Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/5174 04.11.2019 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Baustellen und Straßensanierungsmaßnahmen im Landkreis Jerichower Land Kleine Anfrage - KA 7/3009 Vorbemerkung des Fragestellenden: Durch steigende Arbeitsschutzmaßnahmen tendieren viele Behörden zur Vollsper- rung von Straßen bei Baumaßnahmen. Diese Entwicklung führt oftmals zu langen Umleitungsstrecken, die Ortskundige gerne abkürzen, indem sie durch Anwohner- und Nebenstraßen fahren. Für die erhöhte Verkehrsbelastung sind diese Straßen meist nicht ausgelegt. Die Anwohner werden nicht nur durch den zusätzlichen Ver- kehr belästigt, sondern erleiden auch immer mehr Straßenbeschädigungen bzw. Schäden an ihren Immobilien. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung in Zusammenarbeit mit der unteren Verkehrsbehörde, um Vollsperrungen zu vermeiden? Grundsätzlich sind für Anordnungen zur Absperrung und Kennzeichnung von Arbeitsstellen sowie alle damit zusammenhängenden Verkehrsregelungen ge- mäß § 45 Abs. 6 StVO auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie außerorts die unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Ob eine Straßenbaumaßnahme eine Vollsperrung erfordert wird von den Rege- lungen der StVO und der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 05.11.2019)",
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"content": "2 Straßen (RSA) bestimmt. Maßgeblich ist die restliche zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite, die sich aus der benötigten Arbeitsbreite und den erforder- lichen Sicherheitsabständen ergibt. Mit der im Dezember 2018 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein- geführten Arbeitsstättenregel (ASR) A5.2 „Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßen- baustellen“ sind zusätzlich die dort geforderten Sicherheitsabstände zum Schutz der in der Straßenbaustelle Beschäftigten zu beachten, was in vielen Fällen dazu führt, dass eine Baumaßnahme nur unter Vollsperrung realisierbar ist. Insbesondere durch die vorhandene Fahrbahnbreite wird bestimmt, ob Maß- nahmen unter halbseitiger Sperrung durchführbar sind oder Vollsperrungen er- forderlich werden. Hier sind in erster Linie die Sicherheitsaspekte für den Ver- kehrsteilnehmer im fließenden Verkehr (Verkehrssicherheit) sowie für das Bau- stellenpersonal im Arbeitsbereich (Arbeitssicherheit) zu berücksichtigen. Die hier geltenden Regelwerke sind bindend für die Auftraggeber (Straßenbauver- waltung), für die Auftragnehmer (Bauunternehmen) und auch für die Ver- kehrsbehörden. Für die Durchführung längerfristiger Baumaßnahmen unter halbseitiger Sper- rung ist demnach im Regelfall eine Fahrbahnbreite von mindestens 8,50 Meter erforderlich. Das Landesstraßennetz weist jedoch fast ausnahmslos wesentlich geringere Fahrbahnbreiten auf, sodass im Regelfall Vollsperrungen erforderlich werden. Da Vollsperrungen mit Einschränkungen/Behinderungen, insbesondere für die Straßenanlieger, einhergehen, werden von der Landesregierung halbseitige Sperrungen als Vorzugslösung angesehen. Generell wird im Vorfeld jeder Straßenbaumaßnahme genau überprüft, welche Alternativen zur Vermeidung von Vollsperrungen möglich sind. Dazu prüft die untere Straßenverkehrsbehör- de bei allen Anträgen auf Straßensperrungen, ob diese in dem beantragten Um- fang notwendig sind oder ggf. räumlich oder zeitlich eingeschränkt werden kön- nen. In dem vor jeder Anordnung durchzuführenden Anhörungsverfahren betei- ligt sie alle Behörden, deren Zuständigkeitsbereich von der geplanten Sperrung sowie der vorgesehenen Umleitung betroffen ist. Im Weiteren erfolgt zu Beginn jeden Jahres eine Abstimmung zwischen der Landesstraßenbaubehörde und der unteren Straßenverkehrsbehörde über die im laufenden Jahr geplanten Baumaßnahmen, die dann im Rahmen der Sperr- kommission mit den betroffenen Gemeinden abgestimmt werden. Das Ziel ist hier vor allem die zeitliche Koordinierung der Baumaßnahmen untereinander, um die Verkehrsbeeinträchtigungen zu minimieren und Ausweich- bzw. Umlei- tungsstrecken freizuhalten. 2. In welchem Umfang gibt es Ausnahmeregelungen für die Anwohner, um gesperrte Straßen passieren zu dürfen? Das Befahren der für die Baumaßnahme gesperrten Straßenabschnitte ist auch für Anlieger verboten. Bei innerörtlichen Baumaßnahmen sind in der Regel",
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"content": "3 kleinräumige Ausweichstrecken vorhanden, auf denen die Baustelle auch von den Anliegern umfahren werden kann. Darüber hinaus werden in einigen Fällen auch Wirtschaftswege oder baulich angelegte Behelfsstraßen für eine einge- schränkte Nutzung während der Bauzeit freigegeben. Dort, wo im Einzelfall der überörtliche Verkehr ausgeschlossen werden soll, können auch Straßen nur für den Anliegerverkehr beschränkt werden. 3. Sind der Landesregierung Autounfälle, aufgrund von Umleitungen be- kannt? Bitte nach Anzahl und Unfallort aufschlüsseln. Eine derartige Unfallstatistik wird nicht geführt. 4. Sind der Landesregierung Entschädigungsansprüche oder Beschwerden über durch erhöhtes Verkehrsaufkommen entstandenen Schäden an Im- mobilien bekannt? Bitte nach Ort, Straße und Schadenshöhe aufschlüs- seln. Generell werden vor Beginn einer Straßenbaumaßnahme seitens der zuständi- gen Straßenbaubehörde Bestandsaufnahmen von besonders gefährdeten Grundstücken gemacht. Für Schäden, die aufgrund der Baumaßnahme auftre- ten, werden die betroffenen Eigentümer nach Beendigung der Baumaßnahmen auf Antrag entschädigt. Fälle von darüberhinausgehenden Entschädigungsansprüchen/Beschwerden infolge erhöhtem Verkehrsaufkommen während der Baumaßnahme sind Einzel- fälle und werden statistisch nicht erfasst. Dem Landkreis Jerichower Land als Straßenbaulastträger der Kreisstraßen lie- gen aktuell keine diesbezüglichen Entschädigungsansprüche oder Beschwer- den vor. 5. Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung in Zusammenarbeit mit der unteren Verkehrsbehörde, um die Fertigstellung von Baustellen an stark befahrenen Strecken zu beschleunigen? Bitte nach Art der Baustelle und Ort aufschlüsseln. Da die untere Straßenverkehrsbehörde nur für die aufgrund der Baumaßnahme erforderlichen Verkehrsregelungen zuständig ist, hat sie auch nur begrenzt Ein- flussmöglichkeit auf die Dauer der Baumaßnahme. Im Einzelfall kann sie durch Art bzw. Umfang der Sperrung eine effektivere Technologie und damit eine Verkürzung der Bauzeit ermöglichen. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwie- sen. 6. Falls die Landesregierung keine Maßnahmen für eine schnellere Fertig- stellung unterstützt, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 7. Welche Straßensanierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2018 und 2019 im Landkreis Jerichower Land begonnen? Bitte aufschlüsseln nach Ort, Art der Sanierungsmaßnahme, veranschlagte Bauzeit und tatsächliche Bau- zeit sowie die veranschlagten Kosten und tatsächlichen Kosten.",
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"content": "4 Nach Informationen des Landkreises Jerichower Land gab es im Jahr 2018 fol- gende Straßenbaumaßnahmen: - Deckensanierung der K 1237, 2. BA ca. 485 m veranschlagte Bauzeit: 09.07. - 08.08.2018 (Bauzeit wurde eingehalten) veranschlagte Gesamtkosten: 300.000,00 Euro; tatsächliche Gesamtkosten: 306.904,46 Euro - Deckensanierung der K 1230, 2. BA ca. 2051 m veranschlagte Bauzeit: 09.07. - 08.08.2018 (Bauzeit wurde eingehalten) veranschlagte Gesamtkosten: 600.000,00 Euro; tatsächliche Gesamtkosten: 588.257,33 Euro - Sanierung Rohrdurchlass im Zuge der K 1230 veranschlagte Bauzeit: 13.08. - 21.09.2018 (Bauzeit wurde eingehalten) veranschlagte Gesamtkosten: 150.000,00 Euro; tatsächliche Gesamtkosten: 120.779,79 Euro - Sanierung Rohrdurchlass im Zuge der K 1217 veranschlagte Bauzeit: 23.07. - 30.09.2018 (Bauzeit wurde eingehalten) veranschlagte Gesamtkosten: 200.000,00 Euro; tatsächliche Gesamtkosten: 213.033,60 Euro - Sanierung Rohrdurchlass im Zuge der K 1196 (bei Nielebock) veranschlagte Bauzeit: 24.10. - 13.12.2018 (Bauzeit wurde eingehalten) veranschlagte Gesamtkosten: 220.000,00 Euro; tatsächliche Gesamtkosten: 232.515,66 Euro - Oberflächenversiegelung von Kreisstraßen; Straßenabschnitte auf der K 1201, K 1208, K 1214, K 1233 veranschlagte Bauzeit: 14 Tage im Oktober 2018 (Bauzeit wurde eingehal- ten) veranschlagte Gesamtkosten: 250.000,00 Euro; tatsächliche Gesamtkosten: 100.653,06 Euro - partielle Fräsflickungen an Kreisstraßen; Straßenabschnitte auf der K1205, K 1208, K 1214, K 1015 veranschlagte Bauzeit: 4 Wochen im Oktober/ November 2018 (Bauzeit wur- de eingehalten) veranschlagte Gesamtkosten: 250.000,00 Euro; tatsächliche Gesamtkosten: 196.362,70 Euro - grundhafter Ausbau der K 1205 OD Bergzow, 2. BA ca. 615 m veranschlagte Bauzeit: 01.06.2018 - 30.09.2019 (unter Berücksichtigung der evtl. Winterpause); tatsächliche Bauzeit: 30.07.2018 - 08.03.2019 veranschlagte Gesamtkosten: 1.100.000,00 Euro; tatsächliche Gesamtkos- ten: Schlussrechnungen liegen noch nicht vor Straßenbaumaßnahmen des Landkreis Jerichower Land im Jahr 2019:",
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"content": "5 - Sanierung Rohrdurchlass im Zuge der K 1196 (bei Ferchland) veranschlagte Bauzeit: 10.07. - 31.08.2019 (Bauzeit wurde eingehalten) veranschlagte Gesamtkosten: 200.000,00 Euro; tatsächliche Gesamtkosten: Schlussrechnungen liegen noch nicht vor - grundhafter Ausbau der K 1200 OD Redekin, 2. BA ca. 570 m, veranschlagte Bauzeit: 01.03. - 30.09.2019; Bauvorhaben noch nicht been- det veranschlagte Gesamtkosten: 1.200.000,00 Euro; tatsächliche Gesamtkos- ten: Schlussrechnungen liegen noch nicht vor - grundhafter Ausbau der K 1006 OD Grabow, 2. BA ca. 454 m, veranschlagte Bauzeit: 01.04. - 31.08.2019 (Bauzeit wurde eingehalten) veranschlagte Gesamtkosten: 800.000,00 Euro; tatsächliche Gesamtkosten: Schlussrechnungen liegen noch nicht vor - Neubau eines Radweges im Seitenbereich der K 1208, 3. BA veranschlagte Bauzeit: 06.05. - 30.09.2019; Bauvorhaben wird voraussicht- lich bis 27.10.2019 abgeschlossen veranschlagte Gesamtkosten: 320.000,00 Euro; tatsächliche Gesamtkosten: Schlussrechnungen liegen noch nicht vor - grundhafter Ausbau der K 1786 OD Loburg, 2. BA, ca. 577 m veranschlagte Bauzeit: 24.06. - 15.12.2019; Bauvorhaben noch nicht been- det veranschlagte Gesamtkosten: 1.600.000,00 Euro; tatsächliche Gesamtkos- ten: Schlussrechnungen liegen noch nicht vor - Ersatzneubau der Brücke im Zuge der K 1183 in Burg veranschlagte Bauzeit: 01.04. - 16.12.2019; Bauvorhaben noch nicht been- det veranschlagte Gesamtkosten: 1.200.000,00 Euro; tatsächliche Gesamtkos- ten: Schlussrechnungen liegen noch nicht vor Straßenbaumaßnahmen der Landesstraßenbauverwaltung: Die als Anlage beigefügte tabellarische Zusammenstellung enthält die Baustel- len längerer Dauer gemäß RSA 95, die im Jahr 2018 und 2019 begonnen wur- den. Baustellen kürzerer Dauer, Tagesbaustellen und Instandsetzungen bzw. Repa- raturen des Straßenbetriebsdienstes wurden nicht aufgelistet. 8. Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung in Zusammenarbeit mit der unteren Verkehrsbehörde, um Nebenstraßen, die durch Baumaßnahmen als Abkürzung genutzt werden, zu schützen? Grundsätzlich können öffentliche Straßen von allen Verkehrsteilnehmern ge- nutzt werden, soweit nicht durch Verkehrszeichen Beschränkungen bzw. Verbo- te angeordnet sind. Die über einen begrenzten Zeitraum aufgrund von Straßen-",
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"content": "6 baumaßnahmen entstehenden Beeinträchtigungen für die Anwohner infolge der Verlagerung des Verkehrs in Wohngebietsstraßen sind unausweichlich. Soweit dies zum Schutz der Straße oder aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist, kann die untere Straßenverkehrsbehörde entsprechende An- ordnungen treffen. Zur Anwendung kommen hier neben den in der Antwort zu Frage 2 genannten Maßnahmen sowie der Lenkung des Verkehrs durch Weg- weisung und Umleitungsbeschilderung insbesondere Lkw-Verkehrsverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Richtungsverkehr (Einbahnstraße) und Lichtsignalanlagen.",
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"content": "KA 7/3009 vom 18.09.2019 Baumaßnahmen 2018 und 2019 im Landkreis Jerichower Land Anlage Baubeginn Bauende Baubeginn Bauende Kosten bei Kosten Straße BESCHREIBUNG Massnahmeart geplant geplant tatsächlich tatsächlich Beauftragung aktuell B 107 Durchlass bei Tucheim Um- und Ausbau 22-Jul-19 02-Okt-19 29-Jul-19 noch nicht abgeschlossen 176.142 € 176.142 € B 107 Redekin-Genthin Erhaltung 07-Mai-19 16-Aug-19 07-Mai-19 02-Aug-19 2.997.700 € 2.997.700 € B 184 Böschungsabg. b. Gommern Erhaltung 03-Sep-18 26-Okt-18 03-Sep-18 10-Jan-19 1.344.000 € 1.403.500 € B 184 Ortsumgehung Leitzkau, Drainagen Um- und Ausbau 04-Feb-19 28-Jun-19 02-Apr-19 05-Aug-19 221.180 € 217.110 € B 184 Wahlitz, Brücke Graben Ersatzneubau 02-Jul-18 28-Sep-18 02-Jul-18 19-Dez-18 267.722 € 289.240 € B 184 Ortsdurchfahrt Wahlitz Erhaltung 01-Jul-19 30-Nov-19 04-Jul-19 noch nicht abgeschlossen 545.000 € 545.000 € B 246a Burg - BAB A 2 Erhaltung 04-Jul-19 14-Aug-19 04-Jul-19 noch nicht abgeschlossen 1.348.900 € 1.394.740 € B 246a Ortsdurchfahrt Gommern Erhaltung 01-Jul-19 31-Aug-19 01-Jul-19 noch nicht abgeschlossen 146.000 € 196.000 € L 33 B 107 - KG Stendal Erhaltung 01-Mai-18 31-Aug-18 02-Mai-18 27-Jul-18 273.000 € 269.740 € L 34 Roßdorf - Neuenklitsche Erhaltung 14-Mai-18 31-Aug-18 02-Mai-18 15-Mai-18 272.996 € 268.640 € L 52 Magdeburgerforth - Drewitz Erhaltung 23-Jul-18 30-Nov-18 13-Aug-18 29-Nov-18 982.200 € 1.029.044 € L 52 Wuestenjerichow - Kuesel Erhaltung / Um- und Ausbau 01-Jul-19 30-Nov-19 18-Sep-19 noch nicht abgeschlossen 3.378.000 € 3.378.000 € L 52 Ortsdurchfahrt Ziepel Um- und Ausbau 01-Jun-18 27-Sep-19 04-Jun-18 09-Jul-19 1.416.500 € 1.499.560 € L 52 LGr. -Magdeburgerforth, Gräben Erhaltung 18-Mrz-19 29-Apr-19 18-Mrz-19 06-Mai-19 50.000 € 55.578 € L 54 Durchlass Hohenseeden Um- und Ausbau 22-Jul-19 02-Okt-19 20-Aug-19 noch nicht abgeschlossen 138.000 € 138.000 € L54 BÜ Bis Zufahrt Bhf Güsen Erhaltung 02-Jul-18 07-Dez-18 02-Jul-18 26-Nov-18 1.125.800 € 1.148.368 € L 54 Ortsdurchfahrt Güsen Erhaltung 25-Mrz-19 30-Nov-19 04-Mrz-19 noch nicht abgeschlossen 1.628.500 € 1.628.500 € L 55 KG Zerbst - Loburg Erhaltung 04-Jul-19 14-Aug-19 04-Jul-19 06-Sep-19 390.000 € 390.000 € L60 Durchlass bei Ladeburg Um- und Ausbau 22-Jul-19 02-Okt-19 22-Jul-19 noch nicht abgeschlossen 95.000 € 94.897 € Gesamtsumme 16.796.640 € 17.119.759 €",
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