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"content": "2 2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie zum europäischen Kodex für elektronische Kommunikation, um tatsächlich alle Bürgerinnen und Bürger über ihre Mobiltelefone zu erreichen? Die Bürgerinnen und Bürger sind bereits über ihre Mobiltelefone erreichbar, wenn sie z. B. die Warn-App NINA installiert haben. Nach Auffassung des Bundes sind damit die Anforderungen der Richtlinie erfüllt. 3. Gibt es in Sachsen-Anhalt Bestrebungen, auch den Dienst Cell-Broadcast für Warnnachrichten zukünftig zu nutzen? Wenn ja, wie wird dieser bis wann technisch umgesetzt sein? Nein. Es handelt sich bei Cell-Broadcast zwar um einen Bestandteil der internatio- nalen Mobilfunk-Standards, die hierfür nötige Technik ist aber in den deutschen Mobilfunknetzen nicht vorhanden. Das Land hat auch nicht die rechtliche Möglichkeit, die Betreiber von Mobilfunknetzen zum Einsatz einer bestimmten Technik in ihren Netzen zu verpflichten. Die Gesetzgebung im Bereich der Telekommunikation obliegt nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 des Grundgesetzes ausschließlich dem Bund. 4. Bis wann wird das Land Sachsen-Anhalt die Richtlinie zum europäischen Kodex für elektronische Kommunikation in vollem Umfang und technisch einwandfrei umgesetzt haben, um die Bevölkerungswarnung zu gewähr- leisten? Auf die Antworten auf die Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 5. Wie schätzt die Landesregierung den Grad der Alarmierungsfähigkeit in Sachsen-Anhalt zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit den vorhandenen technischen Möglichkeiten ein? Alle Landkreise und kreisfreien Städte verfügen über eigene bzw. gemeinsame Einsatzleitstellen, zu deren Aufgaben auch die Alarmierung gehört. Damit ist die Alarmierungsfähigkeit landesweit bereits gegeben. 6. Welcher Grad der Alarmierungsfähigkeit soll nach vollständiger Umsetzung der Richtlinie zum europäischen Kodex für elektronische Kommunikation in Sachsen-Anhalt erreicht werden? Auf die Antwort auf Frage 5 wird verwiesen.",
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