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            "content": "Landtag von Sachsen-Anhalt                                      Drucksache 7/4416 23.05.2019 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Hendrik Lange (DIE LINKE) Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Anzahl der Studienabbrüche in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/2470 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Vorbemerkung der Landesregierung: Die im Jahr 2016 beschlossene Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG) umfasst u. a. die Einführung einer amtlichen bundesweiten Studienver- laufsstatistik. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Studienabbruchquoten durch die amtliche Statistik vorgelegt werden können. Allerdings muss die Einfüh- rung und Entwicklung einer solchen Studienverlaufsstatistik als ein längerfristiger Prozess gesehen werden, zu dem nicht nur die Schaffung der entsprechenden tech- nischen, organisatorischen und analytischen Voraussetzungen gehört, sondern auch das Erfassen der Studienverläufe von Studierendenkohorten über mehrere Jahre. Erstes auswertbares Datenmaterial wird demnach erst in den Folgejahren mit weite- ren, in der Datenbank erfassten Studienjahren verfügbar sein. Aus diesen Gründen ist die Beantwortung der gestellten Fragen nicht vollumfänglich möglich. Die Antworten zur Frage 2 enthalten Werte mit nur einem einzigen Fall (1ner Daten). Dies würde es Dritten ermöglichen, Rückschlüsse auf die einzelne Person zu ziehen. Gemäß § 11 Abs. 2 HStatG dürfen Tabellen mit nur einem einzigen Fall nur an oberste Landes- und Bundesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetz- Hinweis:      Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er- folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. Eine Einsichtnahme des vertraulichen Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landta- ges in der Landtagsverwaltung - Akteneinsichtnahmeraum - nach Terminabsprache möglich. (Ausgegeben am 23.05.2019)",
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            "content": "2 gebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung durch die statistischen Ämter übermittelt, aber nicht veröffentlicht werden. Die beteiligten Personen haben darüber hinaus auch ein berechtigtes Interesse daran, dass diese Daten nicht öffentlich zu- gänglich gemacht werden. Die darum nach Ansicht der Landesregierung unter den Schutz der §§ 33 und 34 Geheimschutzordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt (GSO LT) fallenden Ant- worten zur Frage 2 sollen den Abgeordneten des Landtages in der Geheimschutz- stelle des Landtages von Sachsen-Anhalt zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden. Die Antworten werden mit der Bitte um Anwendung der GSO LT gesondert übermittelt. Hierbei wird der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspek- ten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Geheimnissen mit ein- bezogen werden können. Hierzu zählt auch die GSO LT. Die Anwendung der §§ 33 und 34 GSO LT ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sach- sen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet, das Informationsinte- resse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung sowie Betroffener Dritter zu befriedigen. Frage 1: Wie viele Studierende haben seit 2010 ein Studium an einer Hochschule in Sachsen-Anhalt ohne Studienabschluss beendet? Bitte auf die jeweiligen Se- mester aufschlüsseln. Antwort zu Frage 1: In Anlage 1 sind die Studierenden der Hochschulen in Sachsen-Anhalt, die ihr Studi- um ohne Studienabschluss beendet haben, seit dem Jahr 2010 aufgeschlüsselt auf die jeweiligen Semester abgebildet. Frage 2: Wie verteilen sich die Studienabbrüche auf die einzelnen Hochschulen des Landes? Bitte auch auf die einzelnen Studiengänge aufschlüsseln. Antwort zu Frage 2: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. Frage 3: Wie viele Studierende haben seit 2010 ihr Studium abgebrochen, um innerhalb der Hochschule oder innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt das Studienfach zu wechseln? Bitte auf die jeweilige Hochschule und die jeweiligen Studiengänge aufschlüsseln. Antwort zu Frage 3: Gemäß HStatG werden hierzu keine Daten erhoben. Aufgrund der Wanderbewegun- gen zwischen den einzelnen Hochschulen im Bundesland würden Studierende, die an eine andere Hochschule wechseln, an der „abgebenden“ Hochschule als Studi- enabbrecher erfasst werden, obwohl sie ihr Studium an einer anderen Hochschule fortsetzen und somit nicht als Studienabbrecher aufzufassen sind. Auch innerhalb der Hochschule gestaltet es sich ohne hinreichende Systemunterstützung schwierig, Studienabbrecher von Fachwechseln zu unterscheiden. Soweit möglich, werden",
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            "content": "3 Studienfach- und Studiengang- sowie Hochschulwechsler statistisch nicht als Studi- enabbrecher berücksichtigt, sondern als Studierende der Hochschule. Frage 4: Wie viele Studierende haben im gleichen Zeitraum ihr Studium ohne Abschluss beendet, um an einer anderen Hochschule im Bundesgebiet oder im Ausland ein Studium wiederaufzunehmen? Bitte auf die einzelnen Hochschulen auf- schlüsseln. Antwort zu Frage 4 Gemäß Hochschulstatistikgesetz werden hierzu keine entsprechenden Daten erho- ben. Frage 5: Wie viele Studierende haben im gleichen Zeitraum ein Studium an einer Hoch- schule in Sachsen-Anhalt erfolgreich abgeschlossen? Bitte auf die einzelnen Studiengänge aufschlüsseln. Antwort zu Frage 5: Die Absolventen der Hochschulen des Landes werden durch die amtliche Statistik pro Studienjahr erfasst und sind in Anlage 2 dargestellt. Für das Jahr 2018 liegen noch keine amtlichen Daten vor. Eine Erfassung der Daten bezogen auf Studiengän- ge wird in der amtlichen Hochschulstatistik nicht vorgenommen. Die Absolventen nach Fächergruppen sind in Anlage 3 dargestellt. Frage 6: Wie beurteilt die Landesregierung die Anzahl der Studienabbrüche und Hoch- schul- sowie Studiengangswechsel? Antwort zu Frage 6: Im Rahmen von Exmatrikulationen werden nur die personenbezogenen Gründe (vgl. Gründe für die Exmatrikulation Schlüssel 7.1 des Schlüsselverzeichnisses: Exmatri- kulation aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen; Exmatrikulation aufgrund landes- rechtlicher Bestimmungen; Unterbrechung des Studiums; Beendigung des Studiums ohne Prüfung, da keine mehr möglich; Hochschulwechsel; Antritt Freiwilligendienst; Endgültiger Abbruch des Studiums; Streichung durch die Hochschule wegen fehlen- der Rückmeldung bzw. fehlender Krankenversicherung; Beendigung des Studiums nach endgültig nicht bestandener Prüfung/Vorprüfung; Sonstige Gründe) erfasst. Hintergründe zum Abbruch mit Bezug auf das Studium oder das Studienfach werden in der Statistik nicht berücksichtigt. Die vorliegenden Zahlen belegen jeweils nur das Ausscheiden aus einem Studiengang zu einem Stichtag und lassen keine direkten Rückschlüsse auf die individuellen Entscheidungsgründe, die Studienwahl, die Quali- tät des Studiums oder des Studiengangs etc. zu. Erst in Kombination mit diesen In- formationen könnten Rückschlüsse auf die Leistungsmessung der Hochschule gezo- gen werden. Da Studiengang- und Hochschulwechsel statistisch nicht erfasst werden, kann die Landesregierung hierzu keine Aussage treffen. Die Landesregierung ist bestrebt, gute Bedingungen für ein Studium an den Hoch- schulen des Landes zu schaffen, um die Anzahl von Studienabbrechern so gering",
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            "content": "4 wie möglich zu halten. Deshalb sind entsprechende Festlegungen, die Studienbedin- gungen betreffend, in den Zielvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen ent- halten. Frage 7 Welche Maßnahmen haben Landesregierung und Hochschulen ergriffen, um die Anzahl der Studienabbrüche zu senken? Antwort zu Frage 7: Die Sicherung des Studienerfolgs gehört nach wie vor zu den Herausforderungen der Hochschulen und ist deshalb ein wichtiges hochschulpolitisches Ziel - nicht nur, weil mit einem Studienabbruch gesellschaftliche und individuelle Kosten verbunden sein können, sondern auch wegen des Bedarfs an akademisch ausgebildeten Fachkräf- ten. Zu einem Studienabbruch tragen in der Regel mehrere Gründe bei. Außer fehlender Studienmotivation und dem Wunsch nach praktischer Tätigkeit spielen dabei vor al- lem Leistungsprobleme eine Rolle. Auch die Studienfachwahl, die Erfahrungen in der Studieneingangsphase, die soziale Integration in die Hochschule sowie das Interesse am Studienfach können Gründe für späteren Studienabbruch sein. Eine zu den fachlichen Interessen und Stärken passende Studienentscheidung, Un- terstützung in der Studieneingangsphase, gute Kontakte zu Lehrenden und Studie- renden, aber auch eine studienbegleitende fachnahe Erwerbstätigkeit, eine gesicher- te Studienfinanzierung und geringe Pendelzeiten tragen zum erfolgreichen Studium bei (Quelle: Bildungsberichterstattung wbv 2018). Gemäß § 2 Abs. 2 der am 7. Oktober 2015 geschlossenen Vereinbarung über die Umsetzung des Hochschulpakts 2020 im Land Sachsen-Anhalt für die Jahre 2015 bis 2023 setzen die Hochschulen für zielgerichtete Maßnahmen, um mehr Studie- rende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen, jährlich zehn Prozent der Hochschulpaktmittel des Bundes und entsprechende Landesmittel aus dem Globalbudget der Hochschulen ein. Die mit der Bologna-Reform eingeführte Akkreditierung von Studiengängen und die Etablierung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung haben an den Hochschulen zu einer Fülle von Aktivitäten geführt, die der Sicherung des Studienerfolgs dienen. Die Maßnahmen reichen von verbesserten Informationsangeboten für die Studieninte- ressierten, der Einführung erweiterter Zulassungsbedingungen und zusätzlicher Stu- dienberatungsleistungen über neue Angebote spezieller Vorbereitungskurse bis hin zur Einführung von Mentoring-Programmen, Coachings oder des Orientierungsstudi- ums. Exemplarisch für alle Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt werden Maß- nahmen der Universität Magdeburg und der Hochschule Magdeburg-Stendal ge- nannt (Quelle: Rektoratsberichte 2017). Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Der Innovationsfonds für Studium und Lehre wird entsprechend einer Entscheidung des Senats ausschließlich für die Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt und aus Langzeitstudiengebühren, teilweise auch Zweitstudiengebühren nach § 112 Hochschulgesetz Sachsen-Anhalt gespeist. Die Vergabe erfolgt auf Antrag der Fa- kultäten durch eine Kommission unter Leitung der Prorektorin für Studium und Lehre.",
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            "content": "5 Die Verwendung der Langzeitstudiengebühren unterliegt einer Zweckbindung in Be- zug auf die Qualitätssicherung in der Lehre. Gefördert werden vor allem nachfolgen- de Projekte:  Entwicklung fachspezifischer Zulassungsmethoden und -verfahren  Intensivierung der Ausbildung  Verkürzung der Studienzeiten  Verringerung von Studienabbrüchen  Erhöhung der Absolventen- /Absolventinnenquote  Maßnahmen, die Modellcharakter haben und auf andere Fakultäten übertragbar sind Im Jahre 2017 standen in diesem Fonds 100.000 Euro zur Verfügung. Darüber hin- aus wurden den Fakultäten analog der Vorjahre Tutorienmittel im Umfang von 214.000 Euro zugewiesen und 30.000 Euro für erweiterte Öffnungszeiten der Univer- sitätsbibliothek eingesetzt. Für den Einsatz von wissenschaftlichen Hilfskräften wer- den jährlich ca. 290.000 Euro aufgewendet. Das Studierendenpanel der Universität befragt die Studierenden der Universität zu verschiedenen Zeitpunkten ihres Studienverlaufs. Dabei werden u. a. die Erwartun- gen und Bedarfe, der Studienalltag, die Lernstile und Lernwege sowie die Bildungs- erträge in den Blick genommen. Durch das quasi experimentelle Design des Studie- rendenpanels können bspw. die Auswirkungen verschiedener Maßnahmen hoch- schulischer Qualitätsentwicklung untersucht werden. Gleichzeitig ist es möglich, be- günstigende Faktoren des Studienerfolgs bzw. Risikofaktoren des Studienabbruchs zu identifizieren und daraus Interventionsmaßnahmen abzuleiten. Besondere Be- rücksichtigung finden in den Analysen manifeste und latente Heterogenitätskriterien. Das Studierendenpanel befindet sich an der Hochschule seit dem Wintersemester (WS) 2014/2015 im Aufbau. Die Studierenden werden zu Beginn ihres Studiums (1. Welle), zum Ende des ersten Studienjahres (2. Welle), zum Ende des zweiten Studienjahres (3. Welle) sowie zum Studienabschluss (4. Welle) mittels einer teil- standardisierten Online-Umfrage um ihre Einschätzungen gebeten. Bislang wurden drei Startkohorten in die Untersuchungen einbezogen (WS 2014/2015, WS 2015/2016, WS 2016/2017). Hochschule Magdeburg-Stendal Im Rahmen ihres Qualitätsmanagements hat die Hochschule eine Reihe von Aktivitä- ten unternommen und daraus resultierend entsprechende Maßnahmen zur Verbes- serung eingeleitet:  Befragung aller Studierenden zu den Studienbedingungen als Erhebung im Rah- men des Studienqualitätsmonitors der DZHW GmbH unter Beteiligung des Studie- rendenrates und mit konkreten Ergebnissen;  Lehrevaluation mit dem Fragebogen des Grazer Evaluationsmodells für den Kom- petenzerwerb;  Befragung von Studierenden, die ihr Studium abbrechen oder die Hochschule wechseln wollten, zu ihren Motiven;  Absolventenbefragung (unter Einbeziehung des Prüfungsjahrgangs 2016) mit neu entwickeltem Fragebogen im Rahmen des Kooperationsprojekts Absolventenstu- dien (KOAB);",
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            "content": "6  Erhebung, Analyse und Nutzung hochschulstatistischer Kennzahlen mit Bezug zum Qualitätsmanagement (beispielsweise zu Vergleichs- oder Regelstudienzeit- Abschlussquoten und zu Anteilen Langzeitstudierender nach Abschlussarten);  Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehrqualität einzelner Studien- gänge durch Überarbeitung der Curricula;  Tutorienprogramme (z. B. Online Lern- und Übungsaufgaben zum selbstständigen Lernen und Festigen von vermitteltem Wissen);  Studium Generale (Studierende können sich auf den Studienabschluss vorberei- ten, u. a. in Kursen wie z. B. „Der Weg zur erfolgreichen Abschlussarbeit - Von A wie Anfangen bis Z wie zielgerichtet Forschungsergebnisse präsentieren“ oder „Academic Writing in English for foreign students“ sowie für den Einstieg in das Arbeitsleben „Mit den richtigen Fragen zum Erfolg“). Die Maßnahmen aller Hochschulen des Landes sind in den Rektoratsberichten (https://mw.sachsen-anhalt.de/themen/hochschulen/zielvereinbarungen/) und den GWK-Berichten               zum           Hochschulpakt            (https://www.gwk- bonn.de/dokumente/archiv/#c175) dargestellt.",
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