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"content": "Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/7005 11.12.2020 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Prävention im Bereich politisch motivierter Extremismus Kleine Anfrage - KA 7/4146 Vorbemerkung der Fragestellenden: 1 Laut Webseite des Landesprogrammes für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit wurde im September 2019 das Programm „Prävention im Bereich politisch motivierter Extremismus - Schwerpunkt Linksextremismus“ gestartet. Umgesetzt wird das Pro- jekt durch „MOSAIK - Bildungs- und Beratungsstelle für Demokratie, Recht und Frei- heit“ mit Sitz in Magdeburg. Ziel des Projektes ist laut Webseite „die Übertragung von Arbeitsansätzen der mobi- len Beratungsarbeit für Demokratieentwicklung gegen gruppenbezogene Menschen- feindlichkeit auf die Umsetzung von Formaten zur Demokratieförderung gegen ideo- logisch motivierte Delinquenz und politische Militanz junger Menschen“. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 2 1. Laut Webseite der Bildungs- und Beratungsstelle berät, informiert und begleitet diese pädagogische Fachkräfte sowie MultiplikatorInnen der po- litischen Bildung aus Sachsen-Anhalt im Themenfeld der Extremis- musprävention und Demokratieförderung. Wie viele Personen (aufge- https://demokratie.sachsen-anhalt.de/news-details/news/praevention-im-bereich-politisch-motivierter- extremismus-schwerpunkt-linksextremismus/ 2 https://www.stiftung-spi.de/projekte/mosaik/ Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 11.12.2020)",
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"content": "2 schlüsselt in pädagogische Fachkräfte und MultiplikatorInnen) wurden bisher zu welchen Themen beraten, informiert oder begleitet? Im Projektzeitraum vom 15. September 2019 bis 30. November 2020 wurden 147 Personen zu folgenden Themen beraten, informiert und/oder begleitet: Ra- dikalisierungsprozesse, Antimuslimischer Rassismus, Antisemitismus, Hate- Speech. Eine Unterscheidung der Beratungssuchenden im Sinne der Fragestel- lung erfolgt nicht. 2. Wie genau sieht eine Beratung, Begleitung oder Information durch die Bildungs- und Beratungsstelle aus? Wie werden diese dokumentiert und in welcher Form erfolgt ein Austausch mit dem zuständigen Ministerium? Gemäß der Projektkonzeption bietet die Bildungs- und Beratungsstelle MOSAIK Vorträge, Workshops, Fortbildungen, Beratungen sowie kurz-, mittel- und lang- fristige individuell angepasste Beratungen für Multiplikator*innen der pädagogi- schen Bildungsarbeit an. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie wur- den im Projektzeitraum mehrheitlich Online-Seminare und Workshops zu den in der Antwort auf Frage 1 benannten Themen durchgeführt. Die Veranstaltungen werden projektintern dokumentiert, ausgewertet und dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration in Form eines Sachberichtes zur Verfügung gestellt. Der Austausch mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration erfolgt im Rahmen von Netzwerktreffen der geförderten Projekte im Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit sowie im Rahmen von bilateralen Trägergesprächen. 3. Nach Angaben der Stiftung Sozialpädagogisches Institut (SPI) basiert die Arbeit von MOSAIK auf „vielfältigen Methoden der politischen Bildungs- 3 arbeit“ . Um welche Methoden handelt es sich hierbei? Gemäß der Projektkonzeption zählen zu den angewendeten Methoden der poli- tischen Bildungsarbeit z. B. die kollegiale Fallberatung, digitale Rollenspiele für den Perspektivwechsel in Täter- und Opferperspektive, systemische Übungen zum Reframing von jugendlichem Verhalten, Reflektionübungen für Intervention bei demokratiefeindlichen und menschenfeindlichen Aussagen, interaktive Wis- sensquizze, Assoziationsübungen sowie Sensibilisierungsübungen zum Um- gang mit Vorurteilen und Stereotypen. 4. Welche Arbeitsansätze der mobilen Beratungsarbeit für Demokratieent- wicklung gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sollen auf die Umsetzung von Formaten zur Demokratieförderung gegen ideologisch motivierte Delinquenz und politische Militanz junger Menschen übertragen werden? Gemäß der Projektkonzeption beruht der Arbeitsansatz von MOSAIK auf den allgemeinen Standards der Mobilen Beratung. Dazu zählen die Prozess-, Be- darfs- und Ressourcenorientierung sowie eine alltagsnahe und aufsuchende Beratungsarbeit. Darüber hinaus verfolgt MOSAIK das Ziel, Beratungsneh- mer*innen zu vernetzen sowie zielorientierte und nachhaltige Prozesse umzu- 3 Ebd.",
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"content": "3 setzen. Diese Arbeitsansätze sollen auf die Umsetzung von Formaten zur De- mokratieförderung gegen ideologisch motivierte Delinquenz und politische Mili- tanz junger Menschen sowohl in die Formate Beratung, Fort- und Weiterbildung sowie in die prozessbegleitende Unterstützung übertragen werden. 5. Wie gestaltet sich diese Übertragung und welche konkreten Formate wer- den damit realisiert? Gemäß der Projektkonzeption fließen die in der Antwort auf Frage 4 genannten Arbeitsansätze in die Entwicklung innovativer Beratungs- und Workshopkon- zepte ein, die wiederum die Handlungskompetenz der Fachkräfte und Multipli- kator*innen im Umgang mit politisch motivierter Militanz und Demokratiefeind- lichkeit stärken. Ansätze, Formate und Module zu Themen wie Linker Militanz, Demokratie(-feindlichkeit), Rechtsstaatlichkeit, politisch motivierte Mili- tanz/Extremismus, Radikalisierung und Radikalisierungsverläufe, Antisemitis- mus, Rassismus/-erfahrung, Islamismus, Antipluralismus und Verschwörungs- theorien werden dazu kontinuierlich weiter entwickelt, um professionelle Multi- plikator*innen für das Problem gewaltaffiner politischer Radikalisierung, politi- scher Militanz und ideologisch motivierter Delinquenz zu sensibilisieren und ihre Handlungsfähigkeit in diesem Arbeits- und Konfliktfeld zu verbessern. 6. An welchen Beratungsstandards orientiert sich das Projekt? Gemäß Projektkonzeption orientiert sich die Bildungs- und Beratungsstelle MOSAIK über die in der Antwort zu Frage 4 dargestellten Beratungsstandards hinaus an der Autonomie und Entscheidungsfreiheit der Teilnehmenden sowie am Beutelsbacher Konsens, der mit dem Kontroversitätsgebot, Meinungsplurali- tät und dem Verbot von Überwältigung zentrale Leitlinien der politischen Bil- dungsarbeit definiert. 7. Welche Definition von „Extremismus“, „Radikalität“ und „Populismus“ legt das Projekt seiner Arbeit zugrunde und worin finden diese Definitio- nen ihre wissenschaftliche Grundlage? Hinsichtlich der gefragten Definitionen wird grundsätzlich auf die Antworten der Landesregierung vom 25. September 2018 zu Frage 2 der KA 7/1953 in der Drs. 7/3398 sowie vom 5. November 2018 zu den Fragen 47 bis 50 der GA 7/3329 in der Drs. 7/3548 verwiesen. Gemäß der Projektkonzeption arbeitet das Projekt nicht mit starren Definitionen der Begriffe „Extremismus“, „Radikalität“ und „Populismus“. Aufgrund der defini- torischen Unschärfe und mangelnder Anknüpfungspunkte für den pädagogi- schen Arbeitskontext fokussiert das Projekt auf die Auseinandersetzung mit Radikalisierungsprozessen. Hier wird sich u. a. an Peter Neumann und dem Leibniz-Institut Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung orientiert. Radikalisierung wird dabei als ein Prozess begriffen, der von pädagogischer Seite aus betreut und begleitet werden sollte, Anknüpfungspunkte für die Förde- rung emanzipatorischer Selbstwirksamkeit bietet und einer differenzierten Be- trachtung bedarf.",
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"content": "4 8. Arbeitet das Projekt mit dem Verfassungsschutz des Landes Sachsen- Anhalt zusammen und wenn ja, wie und in welchen Bereichen? Eine Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt findet auf Projektebene nicht statt. 9. Wie und nach welchen Kriterien unterscheidet das Projekt zwischen links- radikalen Positionen, die Teil einer kontroversen politischen Auseinan- dersetzung in einem demokratischen Rechtsstaat sind, und solchen, die durch das Projekt dem Linksextremismus zugerechnet werden und inso- fern bearbeitet werden sollen? Im Fokus der Projektarbeit steht die Reflexion der Teilnehmenden im Hinblick auf die Prävention von Radikalisierungsprozessen. Die Multiplikator*innen dis- kutieren in diesem Prozess den Unterschied zwischen legitimer und kontrover- ser Kritik an globalen und nationalen Missständen und menschen- und demo- kratiefeindlichen Äußerungen innerhalb der heterogenen Linken Militanz. Hierzu gehören wiederkehrende antisemitische Narrative, die Ablehnung staatlicher In- stitutionen wie Polizei, Politik und Presse, aber auch Phänomene, die auf dem ersten Blick vielleicht nicht in der linken Militanz zu verorten sind wie z. B. anti- feministische Positionen. Bei gezielten Nachfragen wird auf die freiheitlich- demokratische Grundordnung verwiesen. 10. Wo sieht die Landesregierung regional in Sachsen-Anhalt derzeit den größten Beratungsbedarf im Schwerpunktbereich Linksextremismus und worauf stützt sich diese Einschätzung? Die Landesregierung sieht den größten Beratungsbedarf im Phänomenbereich Linksextremismus regional in Halle (Saale), Magdeburg und Burg (Jerichower Land). Diese Regionen bilden laut Verfassungsschutzbericht 2019 die Schwer- punktbereiche gewaltorientierter linksextremistischer Gruppierungen und Aktivi- täten in Sachsen-Anhalt. 11. Ist das Projekt in Dachverbänden der Mobilen Beratung und/oder Bil- dungsarbeit organisiert? Das Projekt ist nicht in Dachverbänden der Mobilen Beratung und/oder Bil- dungsarbeit organisiert. 12. Laut Webseite der Bildungs- und Beratungsstelle läuft das Projekt noch bis zum 31. Dezember 2020. Wie viel Geld wurde für die Laufzeit des Pro- jektes eingeplant und wie viel ist bisher abgeflossen? Im Förderjahr 2019 wurden laut Zuwendungsbescheid 49.010,00 Euro bewilligt. Davon wurden 46.510,00 Euro ausgezahlt. Im Förderjahr 2020 wurden 50.000 Euro für eine Förderung vorgesehen. 13. Wie viele Personalstellen mit welcher Eingruppierung wurden für das Pro- jekt eingesetzt und wie hoch waren die Personalkosten bisher?",
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"content": "5 2019 2020 (entsprechend exter- ner Stellenbewertung sind folgende Personalausgaben förderfähig) Projektmitarbeiter*innen EG 10 Stufe 3 TV-L Stellenanteil: 12,82 v. H. (5,05 h) EG 10 Stufe 2/3 TV-L EG 9 Stufe 3 TV-L Stellenanteil: 12,82 v. H. Stellenanteil: 12,5 v. H. (5,05 h) (4,92 h) EG 10 Stufe 3 TVöD Bund EG 9 Stufe 3 TV-L Stellenanteil: 50,00 v. H. Stellenanteil: 50,00 v. H. (19,7 h) (19,7 h) EG 12 Stufe 4 TV-L EG 11 Stufe 4 TV-L Stellenanteil: 12,82 v. H. Stellenanteil: 6,35 v. H. (5,05 h) (2,5 h) EG 8 Stufe 4 TVöD Bund EG 6 Stufe 4 TV-L Stellenanteil: 25,00 v. H. (Verwaltungskraft) (9,85 h) Stellenanteil: 12,69 v. H. (5 h) Im Förderjahr 2019 wurden 21.951,30 Euro für Personalkosten bewilligt. Im Förderjahr 2020 wurden 47.952,48 Euro für Personalkosten beantragt. 14. Über welche Qualifikation verfügen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projekts im Bereich Demokratiebildung, Beratung und über welche spezifische Qualifikation im Bereich linke Militanz? Das Projekt MOSAIK in Sachsen-Anhalt ist eingebettet in die Projekt- und Or- ganisationsstruktur zur Demokratieförderung und Extremismusprävention der Stiftung SPI. Die Mitarbeiter*innen verfügen über Universitätsabschlüsse und Qualifikationen in den Bereichen Kriminologie, Islamwissenschaften und Sozi- alpädagogik. 15. Ist geplant, das Projekt im Jahr 2021 fortzusetzen? Falls ja, in welchem zeitlichen und finanziellen Umfang? Ein Antrag auf Projektfortsetzung für den Bewilligungszeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 im Rahmen des Landesprogramms für Demokra- tie, Vielfalt und Weltoffenheit ist fristgerecht im Landesverwaltungsamt Sach- sen-Anhalt eingegangen. Für das Projekt werden für das Förderjahr 2021 59.569 Euro beantragt. Der Antrag befindet sich gegenwärtig in der inhaltlichen und finanztechnischen Prüfung. Eine Förderentscheidung ist noch ausstehend. 16. Wie viele Beratungssuchende haben sich bisher an das Projekt gewandt? Im Projektzeitraum vom 15. September 2019 bis 30. November 2020 haben sich sieben Akteur*innen an das Projekt gewandt, denen ein konkretes Work- shopangebot bzw. mehrere Workshopangebote vermittelt werden konnte. 147",
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"number": 6,
"content": "6 Personen wurden in diesem Zusammenhang beraten, informiert und/oder be- gleitet. Darüber hinaus gab es verschiedene Anfragen, denen aufgrund zeit- licher Kapazitäten und/oder fehlendem Themenbezug nicht entsprochen wer- den konnte. Beratungsanfragen, aus denen keine weitere Zusammenarbeit re- sultierte, wurden nicht erfasst. Bei Beratungsbedarfen im Bereich der pädagogi- schen Intervention, wurde auf die landeseigenen Beratungsstellen für Rechts- extremismus und religiös begründeten Extremismus verwiesen. Im Rahmen des Projektmonitorings wurden zudem 30 Anfragen dokumentiert, in deren Verlauf das Projekt im Rahmen von Netzwerk- und Fachveranstaltungen für eine Pro- jektvorstellung angefragt wurde. 17. Wie viele Beratungen wurden bisher durchgeführt? Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 18. Bei wie vielen dieser Beratungen fand ein Beratungsprozess statt, der über eine Erstberatung hinausging? Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 19. Zu welchen Themen haben sich bisher Beratungssuchende an das Projekt gewandt? Wie viele Fälle betrafen: a) Radikalität und Radikalisierungsprozesse? In welche Fallgruppen können diese Fälle eingeordnet werden (bspw. radikale Linke, extreme Rechte)? b) Politisch und religiös motivierte/r Militanz/Extremismus? In welche Fallgruppen können diese Fälle eingeordnet werden (bspw. rechte Mi- litanz, Rechtsextremismus)? c) Demokratiefeindlichkeit und Freund-Feind-Denken? In welche Fall- gruppen können diese Fälle eingeordnet werden? Bitte Beispiele nen- nen. d) Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit? Bitte Beispie- le nennen. e) Populismus? Bitte Beispiele nennen. f) Antisemitismus? Bitte Beispiele nennen. g) Verschwörungstheorien? Bitte Beispiele nennen. Die Themenschwerpunkte der Erstanfragen werden projektseitig nicht doku- mentiert. Insofern können auch keine Beispiele benannt werden. Die Erstkontakte, aus denen eine weitere Zusammenarbeit resultierte, münde- ten in die Durchführung folgender Workshops: zwölf zu Radikalität und Radikalisierungsprozessen, vier zu Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, einer zu Antisemitismus sowie einer zu Hate-Speech.",
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"content": "7 20. Welche Wirksamkeit hat das Projekt nach Einschätzung der Landesregie- rung entfaltet? Nach Einschätzung der Landesregierung hat das Projekt einen wertvollen Bei- trag zur Stärkung von Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit und Toleranz und zur Prävention von Radikalisierung in Sachsen-Anhalt geleistet. Im Kontext des von der Stiftung SPI entwickelten phänomenübergreifenden Ansatzes zur Radi- kalisierungsprävention konnte zudem die Handlungssicherheit der Multiplika- tor*innen und ihre Fähigkeit, Radikalisierungstendenzen zu erkennen und die- sen im Berufsalltag kompetent zu begegnen, deutlich gesteigert werden. Des Weiteren hat das Projekt mit einem Fortbildungsangebot zu Linksextremismus bzw. Linker Militanz eine wichtige Leerstelle in der Präventionslandschaft in Sachsen-Anhalt geschlossen. 21. Wie und durch wen erfolgte die Auswahl des Projektträgers? Welche an- deren Träger haben sich für die Umsetzung des Projektes beworben? Die Projektauswahl erfolgte im Rahmen eines Ideenwettbewerbs. In der Zeit vom 20. Mai 2019 bis zum 28. Juni 2019 hat das Ministerium für Arbeit, Sozia- les und Integration einen Ideenwettbewerb zur Umsetzung eines Präventions- projekts im Bereich pol. motivierter Extremismus - Schwerpunkt Linksextremis- mus ausgeschrieben. Nach Ablauf der Frist ist ein Projektvorschlag der Stiftung SPI in Kooperation mit der SPI Forschung gGmbH eingegangen. Keine weite- ren Träger haben sich für die Umsetzung des Projektes beworben. Die Projek- tauswahl erfolgte durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt. 22. Die Bildungs- und Beratungsstelle gehört zur Stiftung Sozialpädagogi- sches Institut Berlin. Wieso wurde für die Umsetzung des Projektes ein Träger außerhalb Sachsen-Anhalts ausgewählt? Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.",
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