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            "content": "Landtag von Sachsen-Anhalt                                      Drucksache 7/4626 22.07.2019 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Lippmann (DIE LINKE) Vorbereitung des Schuljahres 2019/2020 Kleine Anfrage - KA 7/2666 Vorbemerkung des Fragestellenden: Alle Fragen beziehen sich auf die Daten bzw. vorläufigen Erhebungen, die zum 15. Juni 2019 verfügbar sind. Sofern aufgrund laufender Verwaltungsprozesse noch mit größeren Abweichungen von den hier erfragten Prognosen zu rechnen ist, sollen diese dem Grunde nach und im Hinblick auf die zu erwartende Dimension der Ände- rungen erläutert werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Schulen wird es in Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2019/2020 voraus- sichtlich geben? Bitte insgesamt und getrennt nach den Schulformen und nach öffentlichen und freien Schulen angeben. Die Anzahl der Schulen in der gewünschten Gliederung wird in der Anlage darge- stellt. Hinweis:    Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er- folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 22.07.2019)",
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            "content": "2 Ergänzende Anmerkungen: a) Allgemeinbildende Schulen: Zum Schuljahr 2019/2020 werden zwei Grundschul- verbünde im Landkreis Harz eingerichtet, zwei geschlossene Grundschulen füh- ren dann den Schulbetrieb als Teilstandort des Schulverbundes fort. Zwei Se- kundarschulen im Landkreis Börde und eine Sekundarschule im Landkreis Wit- tenberg bilden sich zur Gemeinschaftsschule um. In Magdeburg nimmt eine öf- fentliche Grundschule und im Salzlandkreis eine Grundschule in freier Träger- schaft den Schulbetrieb auf. b) Berufsbildende Schulen: Von den in der Anlage 1 ausgewiesenen 25 öffentlichen berufsbildenden Schulen befinden sich 24 Schulen in Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums für Bildung sowie eine in Trägerschaft und Dienstaufsicht des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie. Daneben führen voraussichtlich 26 freie Träger berufsbildende Schulen. Frage 2: Wie viele Schüler werden die Schulen in Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2019/2020 voraussichtlich besuchen? Bitte insgesamt und getrennt nach den Schulformen und nach öffentlichen und freien Schulen angeben. Eine voraussichtliche Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Schulen des Lan- des im kommenden Schuljahr besuchen werden, wurde erst mit der sich gegenwärtig in der Phase der Datenplausibilisierung befindlichen zweiten Erhebung der voraus- sichtlichen Schülerzahlen am 27. Juni 2019 festgestellt. Während die in der Anlage 2 ausgewiesenen Zahlen auf der ersten Erhebung vom 10. April 2019 beruhen und wegen dieses recht frühen Zeitpunkts und der damit ver- bundenen Unwägbarkeiten hinsichtlich der Schullaufbahn nur bedingt für eine Prog- nose der Schülerzahlen am ersten Schultag des kommenden Schuljahres herange- zogen werden können, fallen die für die vorläufige Zuweisung von Lehrerwochen- stunden maßgeblichen Zahlen der zweiten Erhebung erfahrungsgemäß geringer aus. Frage 3: Wie viele unbefristete Stammlehrkräfte werden zum 15. August 2019 voraus- sichtlich in einem Arbeitsrechtsverhältnis bzw. in einem Dienstverhältnis zum Land Sachsen-Anhalt stehen? Bitte geben Sie den zuletzt erhobenen Bestand an und geben Sie an, wie viele Lehrkräfte bis zum 15. August 2019 den Landes- dienst voraussichtlich noch verlassen bzw. neu aufnehmen werden. Bitte ins- gesamt und getrennt nach den Schulformen angeben.",
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            "content": "3 ohne Einzelplan 13 Anzahl der unbefristeten Stammlehrkräfte Anzahl der ver‐ traglich gebunde‐       Anzahl der vor‐ Zuletzt erho‐       nen Zugänge bis       läufigen Zugänge       Anzahl der Ab‐ bener Stand              einschl.             bis einschl.      gänge bis einschl.    Vorläufiger Stand Schulform(en)                  15.06.2019            15.08.2019            15.08.2019*           15.08.2019           15.08.2019* Grundschule                         4.136                 29                     62                   90                   4.137 Sekundarschule und Gemeinschaftsschule                 4.043                 15                     70                  145                   3.983 Gymnasium                           3.722                 28                     64                  103                   3.711 Gesamtschule                         468                   3                       4                  16                    459 Förderschule                        2.087                 19                     17                   49                   2.074 ABS                               14.456                  94                    217                  403                  14.364 BBS                                 1.896                 16                     27                   49                   1.890 * Hinzu kommen ggf. weitere Lehrkräfte aus der Ausschreibung vom 26. Juni 2019 (500 LK-Stellen ABS und 50 LK-Stellen BbS). Frage 4: Wie viele Lehrkräfte werden mit welchem Arbeitsvermögen in Vollzeitlehrerein- heiten (VZLE) werden zum 1. August 2019 voraussichtlich a) in der Freistellungsphase der Altersteilzeit sein, b) in Elternzeit sein, c) ohne Vergütung bzw. ohne Bezüge beurlaubt sein, d) an andere Behörden abgeordnet sein, e) aus anderen Gründen nicht für den Einsatz in der Schule zur Verfügung stehen? a) Am 15. August 2019 werden voraussichtlich an ABS 95 Lehrkräfte (44,06 VZLE) und an BbS 13 Lehrkräfte (6,5 VZLE) in der Freistellungsphase der Altersteilzeit sein. Dabei sind die bereits in den Einzelplan 13 überführten Lehrkräfte nicht be- rücksichtigt. b) Am 15. August 2019 werden voraussichtlich an ABS 232 Lehrkräfte (228,1 VZLE) und an BbS 23 Lehrkräfte (22,8 VZLE) im Erziehungsurlaub sein. c) Am 15. August 2019 werden voraussichtlich an ABS 70 Lehrkräfte (67,25 VZLE) und an BbS 10 Lehrkräfte (10 VZLE) ohne Vergütung bzw. ohne Bezüge beur- laubt sein. d) Hier könnte zum derzeitigen Stand lediglich eine Anzahl an Abordnungen abge- bildet werden, da Abordnungen an andere Behörden entweder mit dem gesam- ten oder mit Teilen des vertragsgebundenen Arbeitsvermögens der betreffenden Lehrkräfte erfolgen. Soweit nur eine teilweise Abordnung erfolgt, werden die je- weiligen Anteile des vertragsgebundenen Arbeitsvermögens der teilabgeordne- ten Lehrkraft auf der Ebene der Stammschule geplant und im voraussichtlichen Arbeitsvermögen der Stammschule berücksichtigt.",
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            "content": "4 Eine besondere Erfassung der Summe einzelner Teilmengen des an andere Be- hörden abgeordneten Arbeitsvermögens findet in dieser Phase der Schuljahres- vorbereitung nicht statt. Diese Differenzierung ist Bestandteil der Erhebung zum Stichtag der Unterrichts- versorgung an den allgemeinbildenden Schulen im September 2019 und an den berufsbildenden Schulen im November 2019. e) Eine belastbare Aussage, wie viele Lehrkräfte mit welchem Arbeitsvermögen zum 15. August 2019 z. B. über einen längeren Zeitraum erkrankt sein und des- wegen nicht zur Verfügung stehen werden, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Frage 5: Wie viele Lehrkräfte mit welchem Arbeitsvermögen in Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) a) erhalten eine Altersermäßigung nach der Arbeitszeitverordnung für die Lehrkräfte, b) sind für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte eingesetzt? Hier bitte insgesamt und getrennt nach Fachseminarleitern, Fachmoderatoren, Fachbetreuern und sonstigen Aufgaben angeben. Im Rahmen des voraussichtlich zur Verfügung stehenden Arbeitsvermögens werden die unter 5a) und 5b) erfragten Sachverhalte gemeinsam erfasst und für die Planung des neuen Schuljahres berücksichtigt. Eine Differenzierung der Ermäßigung (5a) und der Anrechnungen (5b) nach ihrer Art erfolgt erst im Rahmen der Erhebung zum Stichtag der Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen im Septem- ber 2019 und an den berufsbildenden Schulen im November 2019. Frage 6: Welches Arbeitsvermögen in Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) wird durch a) kirchliche Mitarbeiter, b) Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, c) befristet beschäftigte Lehrkräfte zur Erteilung von Unterricht zur Verfügung stehen? a) Arbeitsvermögen Schulform(en) in VZLE Grundschule                                          22,33 Sekundarschule und Gemeinschaftsschule                7,00 Gymnasium                                            12,32 Förderschule                                          1,12 Berufsbildende Schulen                                0,20 Summe                                                42,97 b) Zu Beginn des neuen Schuljahres wird gegenwärtig aus dem eigenverantwort- lichen Unterricht der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst ein voraussichtliches Ar- beitsvermögen von 108 VZLE angenommen.",
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            "content": "5 c) Für das erste Schulhalbjahr 2019/2020 sind befristete Einstellungen von Vertre- tungslehrkräften möglich. Eine Aussage zu dem am 15. August 2019 durch be- fristete Lehrkräfte zur Verfügung stehenden Arbeitsvermögen in VZLE kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Frage 7: Welche Unterrichtsversorgung ist unter Berücksichtigung der Antworten auf die Fragen 2 bis 6 im Schuljahr 2019/2020 zu erwarten? Bitte insgesamt und ge- trennt nach den Schulformen angeben. Am 25. September 2019, dem Stichtag zur Erhebung der Unterrichtsversorgung und des Lehrkräftebestandes, wird im Ergebnis festgestellt, wie viel tatsächlich vorhan- denes Arbeitsvermögen der Lehrkräfte den am Stichtag der Erhebung der endgülti- gen Schülerzahlen (28. August 2019) festgestellten Bedarfen gegenübersteht. Erst die Relation beider Werte ergibt die Unterrichtsversorgung. Frage 8: In welchem Umfang wird das Vollzeitäquivalentziel von 14.500 für die allge- meinbildenden Schulen und von 1.900 für die berufsbildenden Schulen zum 15. August 2019 voraussichtlich ausgeschöpft? Es wird darauf hingewiesen, dass mit Sicherheit nicht alle ausgeschriebenen Stellen zum 15. August 2019 besetzt werden können und sich auch durch sonstige Perso- nalveränderungen (unplanmäßige Abgänge bzw. Personalveränderungen, die zum Zeitpunkt der Erhebung noch nicht im LSBW-System erfasst sind) bis zum 15. August 2018 weitere Reduzierungen der VZÄ-Auslastung ergeben werden. ohne Einzelplan 13 Vorläufiger VZÄ-Wert ABS/BBS                  15.08.2019     VZÄ-Ziel 2019 ABS                       14.301,11         14.500 BBS                        1.878,51          1.900 Frage 9: Wie viele pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit welchem Arbeits- vermögen in VZÄ werden zum 15. August 2019 in einem unbefristeten Arbeits- verhältnis zum Land Sachsen-Anhalt stehen? Bitte geben Sie den zuletzt erho- benen Bestand an und geben Sie an, wie viele pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zum 15. August 2019 den Landesdienst voraussichtlich noch verlassen bzw. neu aufnehmen werden. Bitte insgesamt und getrennt nach den Schulformen angeben.",
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            "content": "6 ohne Einzelplan 13 Anzahl der unbefristeten pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Personen) Anzahl der ver‐ Zuletzt er‐ traglich gebunde‐  Anzahl der vor‐    Ausschreibung     Anzahl der hobener     nen Zugänge bis   läufigen Zugän‐     04.06.2019      Abgänge bis Vorläufiger Stand           einschl.      ge bis einschl.  (295 Stellen bis‐   einschl.  Stand zum Schulform(en)          15.06.2019     15.08.2019        15.08.2019     her ohne Zusage)   15.08.2019  15.08.2019 Grundschule                571              31               14               142              15         743 Sekundarschule und Gemeinschaftsschule        116               ‐                ‐                36               6         146 Gymnasium                   32               ‐                ‐                3                ‐          35 Gesamtschule                22               ‐                ‐                1                2          21 Förderschule              1.013             19                4               113              16       1.133 ABS                      1.754              50               18               295              39       2.078 Anzahl der unbefristeten pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VZÄ) Anzahl der ver‐ Zuletzt er‐ traglich gebunde‐  Anzahl der vor‐    Ausschreibung     Anzahl der hobener     nen Zugänge bis   läufigen Zugän‐     04.06.2019      Abgänge bis Vorläufiger Stand           einschl.      ge bis einschl.  (295 Stellen bis‐   einschl.  Stand zum Schulform(en)          15.06.2019     15.08.2019        15.08.2019     her ohne Zusage)   15.08.2019  15.08.2019 Grundschule               432,13          26,75             11,9             120,7             9,39     582,09 Sekundarschule und Gemeinschaftsschule        99,27             ‐                ‐               34,5             4,55     129,22 Gymnasium                  27,18             ‐                ‐                2,87             ‐         30,05 Gesamtschule               20,98             ‐                ‐                1               1,87       20,11 Förderschule              876,65          18,5               3,5             107,5             9,69      996,46 ABS                     1.456,21          45,25             15,4            266,57            25,5     1.757,93 Frage 10: Wie viele pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit welchem Arbeits- vermögen in VZÄ werden zum 15. August 2019 voraussichtlich a) in der Freistellungsphase der Altersteilzeit sein, b) in Elternzeit sein, c) ohne Vergütung bzw. ohne Bezüge beurlaubt sein? a) Am 15. August 2019 werden voraussichtlich 143 pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Arbeitsvermögen von 62,18 VZÄ in der Freistellungs- phase der Altersteilzeit sein. Dabei sind die bereits in den Einzelplan 13 überführ- ten pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht berücksichtigt. b) Am 15. August 2019 werden voraussichtlich 5 pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Arbeitsvermögen von 4,72 VZÄ im Erziehungsurlaub sein.",
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            "content": "7 c) Am 15. August 2019 werden voraussichtlich 12 pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Arbeitsvermögen von 10,8 VZÄ ohne Vergütung beur- laubt sein. Frage 11: In welchem Umfang wird durch den Personalbestand an pädagogischen Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern das Vollzeitäquivalentziel von 1.800 voraussicht- lich ausgeschöpft? Mit der Stellenausschreibung für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (PM- Ausschreibung), deren Bewerbungsschluss am 21. Juni 2019 lag, sollte eine größt- mögliche Ausschöpfung des VZÄ-Zieles von 1.800 erreicht werden. Erst nach Ab- schluss und endgültiger Auswertung dieses Ausschreibungsverfahrens wird fest- stehen, wie viele pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt gewon- nen werden konnten. Wenn mit der Gesamtzahl der Neueinstellungen das Vollzeitäquivalentziel von 1.800 noch nicht ausgeschöpft sein sollte, ist geplant, zur Erreichung dieses Zieles im Herbst 2019 eine weitere PM-Ausschreibung zu veröffentlichen.",
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