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"content": "Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/5841 03.03.2020 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordnete Doreen Hildebrandt (DIE LINKE) Umsetzung des Landtagsbeschlusses zur Schulgeldfreiheit für weitere Ge- sundheitsberufe Kleine Anfrage - KA 7/3475 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 31.01.2019 hat der Landtag zu dem Thema „Schulgeldfreiheit für Erzieher- und Gesundheitsberufe - neue Wege in der beruflichen Bildung“ (Drs. 7/3904) u. a. fol- gende Beschlüsse gefasst: 1. „Der Landtag beabsichtigt, die derzeit bestehende Gerechtigkeitslücke zwischen schulpflichtigen Ausbildungsberufen insbesondere im Bereich der Erzieher- und Gesundheitsberufe sowie dualen, vergüteten Ausbildungsberufen zu schließen. Gerade im Wettbewerb und den Fachkräftenachwuchs werden schulgeldpflichtige Ausbildungsberufe, welche oftmals gesellschaftlich bedeutsam sind, benachtei- ligt. […] 3. Die Landesregierung ist daher gebeten, alle notwendigen Verwaltungsverfahren zur Umsetzung der Schulgeldfreiheit für Erzieher- und Gesundheitsberufe vorzu- bereiten, damit diese beginnend zum Schuljahr 2020/21 in Sachsen-Anhalt um- gesetzt werden können. Dazu gehört nach einer Ermittlung der möglichen Kosten auch die haushalterische Vorsorge.“ Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wie beurteilt die Landesregierung den gegenwärtigen Umsetzungsstand dieses Landtagsbeschlusses? Aufgrund der knappen finanziellen Mittel bleibt kein Spielraum, um freiwillige Aufgaben neu aufzulegen. Insofern konnte der Landtagsbeschluss in Bezug auf (Ausgegeben am 05.03.2020)",
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"content": "2 die Gesundheitsberufe durch die Landesregierung bisher nicht umgesetzt wer- den. In Bezug auf die Schulgeldfreiheit für die Erzieherberufe gilt, dass die Landes- regierung den Auftrag des Gesetzes umsetzen und das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration demgemäß eine Verordnung zu § 18f Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur befristeten Schulgeldfreiheit in Kürze erlassen wird. Die Verordnung setzt die Schulgeldfreiheit nicht erst für das Schuljahr 2020/21, sondern schon für das laufende Schuljahr 2019/20 um. Die Finanzierung erfolgt - wie im Landtagsbeschluss vom 31.01.2019 angeregt - aus Mitteln des Geset- zes zur Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. 2. Für welche Gesundheitsberufe soll mit Wirkung zum Schuljahr 2020/21 die Schulgeldfreiheit neu hergestellt werden? Nach dem Haushaltsplanentwurf werden nur Ausbildungen für Gesundheitsbe- rufe an öffentlichen Schulen und Schulen, die sich in Trägerschaft eines Kran- kenhauses befinden, schulgeldfrei sein. Es ist angedacht, die einjährige Ausbildung in der Altenpflegehilfe ab dem Schuljahr 2020/21 schulgeldfrei zu stellen. Inwieweit dies tatsächlich umgesetzt werden kann, entscheidet sich mit Beschluss des Landtages über den Haushalt 2020/2021. 3. In welchen vollzeitschulischen Gesundheitsberufen wird auch mit Beginn des Schuljahres 2020/21 in Sachsen-Anhalt noch keine Schulgeldfreiheit hergestellt sein und welche Gründe gibt es hierfür? Bei vollzeitschulischen Ausbildungen an Schulen in privater Trägerschaft zum/zur Diätassistenten/in, zum/zur Ergotherapeuten/in, zum/zur Logopäden/in, zum/zur Masseure/sin und medizinische Bademeister/in, zum/zur Medizinisch- technischen Assistenten/in, zum/zur Operationstechnischen Assistenten/in, zur/zur Pharmazeutisch-technischen Assistenten/in, zum/zur Physiotherapeu- ten/in, und zum/zur Podologen/in wird in Sachsen-Anhalt auch mit Beginn des Schuljahres 2020/21 die Schulgeldfreiheit noch nicht hergestellt sein. Hinter- grund ist, dass entsprechende Haushaltsmittel in der erforderlichen Höhe nicht eingestellt werden konnten, da es sich um eine neue freiwillige Aufgabe han- deln würde. 4. Wie beurteilt die Landesregierung den Umstand, dass in Sachsen-Anhalt aktuell die Schulgeldfreiheit für die Altenpflegeausbildung erreicht wurde, nicht aber für die Ausbildung zur/zum Altenpflegehelferin/Altenpflege- helfer? Die Einführung der Schulgeldfreiheit für die Altenpflegehilfeausbildung ist ge- plant, siehe Antwort zu Frage 2.",
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"content": "3 5. Bis wann spätestens beabsichtigt die Landesregierung die Schuldgeld- freiheit für alle Gesundheitsberufsausbildungen herzustellen? Hier sind die aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene abzuwarten. Die Regie- rungskoalition hat sich mit dem Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturpe- riode darauf verständigt, dass das Schulgeld für die Gesundheitsberufe abge- schafft werden soll. Dazu hat der Bund eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einge- richtet, die sich mit der Thematik auseinandergesetzt hat. Die bis Ende Januar 2020 anvisierte Abstimmung auf Fachebene der Gesundheitsressorts zu den Eckpunkten ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Die endgültigen Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollten zum Ende des ersten Quartals 2020 vorliegen und wer- den zur Kenntnis gegeben.",
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