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"content": "LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/413 (15/281) 26.03.2013 ANTWORT zu der Anfrage des Abgeordneten Rolf Linsler (DIE LINKE.) betr.: Entwicklung des Niedriglohn-Sektors im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Laut einer Untersuchung des Deutschen Gewerk- schaftsbundes arbeiten deutschland-weit immer mehr qualifizierte Vollzeitbeschäftigte zum Niedrig- lohn. So zählten im Jahr 2010 2,2 Millionen Voll- zeitarbeitnehmer/innen mit Berufsabschluss zu den Geringverdienern, 150 000 mehr als 1999. Die Hälfte aller Beschäftigten, die im Niedriglohn- Sektor arbeiten, hat eine abgeschlossene Be- rufsausbildung. Der Anteil der Niedriglöhnerinnen und Niedriglöhner an allen Vollzeitbeschäftigten mit Berufsabschluss lag im Westen demnach bei 16 Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit hat erklärt, dass En- de 2010 jeder neunte Vollzeitbeschäftigte höchs- tens 1500 Euro brutto im Monat verdiente. In Deutschland liegt die Niedriglohn-Schwelle bei rund 1800 Euro brutto im Monat (Geringverdiener ist, wer weniger als zwei Drittel des Durchschnitts- Lohns erhält).“ Vorbemerkung der Landesregierung: Arbeit leistet einen wesentlichen Beitrag zum wirtschaftlichen Wohlstand und ist Grund- lage eines selbstbestimmten und menschenwürdigen Lebens. Arbeit ist zugleich ein zentraler Schlüssel für gesellschaftliche und soziale Teilhabe. Daher ist es Ziel der Landesregierung, Beschäftigung zu schaffen und zu sichern, die allen Frauen und Männern ein existenzsicherndes Erwerbseinkommen garantiert. Voraussetzung für das gute Funktionieren der Sozialen Marktwirtschaft ist der Wettbe- werb um die besten Ideen, um zukunftsfähige Produkte, um die beste Qualität. Der Wunsch nach wettbewerbsfähigen Arbeitskosten darf nicht ein Wettbewerb um die niedrigsten Löhne sein. Deshalb will die Landesregierung fairen Lohn für gute Arbeit. Ausgegeben: 26.03.2013 (18.12.2012)",
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"content": "Drucksache 15/413 (15/281) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Wie hat sich die Zahl der Geringverdienerinnen und Geringverdiener im Saarland seit 1999 entwi- ckelt? Bitte Angaben nach Jahr, Geschlecht und folgenden Altersgruppen: 15-25 Jahre; 25-50 Jah- re; 50-65 Jahre; 65 Jahre und älter. Zu Frage 1: Grundlage für die Beantwortung dieser Frage ist die Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Das im Rahmen der Entgeltstatistik abgebildete sozialversicherungs- pflichtige Bruttoarbeitsentgelt umfasst alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der Ren- tenversicherung. Als Stichtag wurde vom für die Betrachtung der Entwicklung über mehrere Jahre übli- chen Stichtag 30.6. abgewichen, da die gewünschten Informationen zu den Entgelten nur zum Stichtag 31.12. eines Jahres vorliegen. Auf diese Weise wird die Vergleich- barkeit der Informationen sichergestellt. Aktuelle Ergebnisse liegen bis zum 31.12.2010 vor. Die BA verwendet in ihren Statistiken nicht den Begriff „Niedriglohn“, sondern den Beg- riff „untere Lohnschwelle“. Weitere methodische Erklärungen sind in dem Statistik-Bericht der BA „Beschäfti- gungsstatistik: Sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelte“ vom November 2010 zu finden. Der Anlage 1 sind detaillierte Ergebnisse zu den Beschäftigten im unteren Lohnbereich im Saarland differenziert nach Alter und Geschlecht zu entnehmen. Für die Altersgrup- pe 65 Jahre und älter liegen keine Angaben vor. Wie viele Saarländerinnen und Saarländer arbei- ten aktuell Vollzeit für einen Niedriglohn? Wie viele davon haben eine abgeschlossene Berufsausbil- dung? Zu Frage 2: Nach der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit lassen sich die ge- wünschten Daten lediglich zum Stichtag 31.12.2010 abbilden, da das Merkmal „Ar- beitszeit“ für Stichtage nach dem 30.6.2011 vorübergehend gesperrt ist. Dieses Merk- mal wird jedoch für die Entgeltauswertungen benötigt, um die Gruppe der Vollzeitbe- schäftigten abzugrenzen. Auch das Merkmal „Ausbildung“ ist von der Sperrung betrof- fen. Hintergrund ist die Umstellung des Tätigkeitsschlüssels im Meldeverfahren der Sozialversicherung. Demnach arbeiteten zum Stichtag 31.12.2010 insgesamt 52.482 Personen im Saar- land unter der bundeseinheitlichen unteren Lohnschwelle. Davon hatten 25.755 Be- schäftigte eine abgeschlossene Berufsausbildung. -2-",
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"content": "Drucksache 15/413 (15/281) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung des Niedriglohnsektors? Welche weitere Entwick- lung erwartet sie in den nächsten Jahren, sollten keine Änderungen der jetzigen gesetzlichen Rege- lungen erfolgen? Wie viele Saarländerinnen und Saarländer werden schätzungsweise im Jahr 2025 für einen Niedriglohn Vollzeit arbeiten, sollten kei- ne Änderungen der jetzigen gesetzlichen Rege- lungen erfolgen? Zu Frage 3: Der Anteil der Beschäftigten mit Arbeitsentgelten unter der (bundeseinheitlichen) Nied- riglohnschwelle hat sich im Saarland zwischen 2000 und 2010 von 17,4 Prozent auf 20,0 Prozent erhöht. In Rheinland-Pfalz erhöhte sich der Anteil vergleichsweise von 17,5 Prozent auf 20,9 Prozent. Bundesweit stieg der Anteil im gleichen Zeitraum von 19,3 auf 22,8 Prozent. Damit stieg im Saarland die Zahl der Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnbereich bei weitem nicht so stark an wie in Rheinland-Pfalz und in Deutsch- land insgesamt. Konkrete Aussagen über die Entwicklung im Niedriglohnbereich sind schwer zu treffen, da hierzu Kenntnisse über die künftige Arbeitsmarktsituation erforderlich sind. Allerdings geht die Landesregierung – unter Berücksichtigung der unter Ziffer 4 aufge- führten Maßnahmen – von einer weiteren Ausdehnung des Niedriglohnsektors im Saarland nicht aus. Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung, um ein weiteres Ansteigen des Niedriglohn-Sektors zu verhindern – sowohl auf Landesebene als auch auf Bun-desebene? Welche Maßnahmen wären aus Sicht der Landesregierung nötig, um dieses Problem anzugehen? Zu Frage 4: Die Auswertung der zu den Fragen 1 und 2 vorgelegten Zahlen sowie der Statistik der BA mit Blick auf branchenspezifische Zahlen zeigt Folgendes: Niedriglöhne konzentrieren sich zum einen auf bestimmte Beschäftigtengruppen: Frau- en und Jüngere, aber auch Migrantinnen und Migranten sowie Geringqualifizierte ins- gesamt sind viel stärker von Niedriglöhnen betroffen als Männer, ältere Arbeitnehmer, Deutsche sowie höher Qualifizierte. Mögliche Maßnahmen zur Reduzierung des Nied- riglohnsektors müssen daher all diese Bereiche beeinflussen und möglichst früh, das heißt schon im elementaren Bereich, beginnen. Zum anderen ist eine Konzentration der Niedriglöhne gerade im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung mit rd. 70 Prozent festzustellen. Darüber hinaus führen die missbräuchliche Anwendung von Werkverträ- gen sowie eine Ausuferung von atypischen Beschäftigungsverhältnissen und sämtliche Formen des Lohndumpings zu einer Ausdehnung des Niedriglohnsektors. Folgende Maßnahmen sieht die Landesregierung daher als notwendig an, um die Ausdehnung des Niedriglohnsektors zu verhindern: -3-",
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"content": "Drucksache 15/413 (15/281) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - A. Maßnahmen im Bereich der o.g. Beschäftigtengruppen: Mit Blick auf die besonders von Niedriglöhnen betroffenen Beschäftigtengruppen wer- den auf Bundes- und Landesebene zur Reduzierung dieses Niedriglohnsektors folgen- de Maßnahmen ergriffen bzw. für die Zukunft geplant: I. Berufliche Ausbildung 1. Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit • Verbesserung der Kompetenzen in Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen; saarländische Schülerinnen und Schüler sollen am Ende ihrer Schulzeit in der Lage sein, neben Deutsch auch Französisch und Englisch in konkreten Kommunikati- onssituationen kompetent anzuwenden. Im Kernlehrplan Sachunterricht werden na- turwissenschaftliche Inhalte berücksichtigt, deren handlungsorientierte und schüler- zentrierte Vermittlung durch entsprechende Experimentier- und Unterrichtsmateria- lien sowie Fortbildungsangebote unterstützt werden. Die Anschlussfähigkeit an den Unterricht im Fach Naturwissenschaften an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien wurde bei der Erarbeitung der entsprechenden Lehrpläne berücksichtigt. • Integration von Jugendlichen mit besonderen Problemlagen: In Betriebspraktika sollen Jugendliche mit besonderen Problemlagen schon während ihrer Schulzeit konkrete Arbeitserfahrungen sammeln, ihre Fähigkeiten erproben und neue Er- kenntnisse gewinnen können. 2. Optimierung des Übergangs von der Schule in den Beruf • Angebot einer flächendeckenden Potenzialanalyse für alle Schülerinnen und Schü- ler der 8. Klasse (Profilpass, hamet 2). • Vermeidung von Ausbildungs- und Studienabbrüchen aufgrund einer „Fehlwahl“ durch Optimierung der Berufs- und Studienorientierung in den Sekundarstufen I und II durch: o Entwicklung von schulspezifischen Konzepten zur Berufsorientierung im Rah- men des Projektes „Zukunft konkret“ o und Transfer der Erfahrungen und Ergebnisse in die Lehrpläne der Gemein- schaftsschule. Die entsprechenden Lehrpläne werden zurzeit erarbeitet. o Verbesserung der Berufs- und Studienorientierung an Gymnasien durch Opti- mierung der Vor- und Nachbereitung des Schülerbetriebspraktikums. o Erarbeitung und Implementierung eines Konzeptes für die Berufs- und Studien- orientierung in der gymnasialen Oberstufe aller Schulformen aufbauend auf den Maßnahmen in der Sekundarstufe I.“Angebot eines fakultativen Moduls \"Be- rufsberatung im Bereich der Berufs- und Studienorientierung“ für alle Lehr- amtsstudierenden. Des Weiteren sollen Betriebspraktika als Module in das Lehramtsstudium integriert werden. o Angebot eines obligatorischen Moduls \"Berufsberatung im Bereich der Berufs- und Studienorientierung\" für alle Referendare für das Lehramt. o Fortbildungsveranstaltungen zum Thema \"Berufsberatung\" am LPM. • Förderung praktischer Fähigkeiten sowie die frühe, entwicklungsgerechte Verbin- dung mit der Arbeitswelt und der Übergang von der Schule in den Beruf als zentra- ler Bestandteil des pädagogischen Konzeptes der Gemeinschaftsschule. • Gendergerechte Berufsorientierung um Mädchen/Frauen für MINT-Berufe und Jun- gen/Männer für soziale Berufe zu gewinnen. • Die konsequente, zielgruppenspezifische Ausrichtung der Maßnahmen im Bereich der Berufsvorbereitung (Produktionsschule, dualisiertes BGJ und Werkstatt-Schule, Reformklassen) wurde umgesetzt. • Vorbereitung der Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit erheblichen Defiziten auf eine duale Ausbildung in: BGJ, BVJ, EQ, BVB. -4-",
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"content": "Drucksache 15/413 (15/281) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - • Unterstützung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem För- derbedarf ab der Vorabgangsklasse bis zum ersten Halbjahr der Ausbildung durch Berufseinstiegsbegleiter/innen. • Angebot des Berufsorientierungsprogramms (BOP) im Rahmen der BMBF-Initiative Bildungsketten. • „AnschlussDirekt“: Programm für Jugendliche vor dem Hauptschulabschluss. 3. Unterstützung von Jugendlichen mit Förderungsbedarf während der Ausbildung • Landesprogramm „Ausbildung jetzt“, Modul: Förderungsbedürftige Jugendliche. • Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH). • Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ). • Einsatz von Ausbildungsförderern. • Ausweitung der Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit in Unter- nehmen. • BaE – Außerbetriebliche Ausbildung für die Zielgruppe lernbeeinträchtigter und so- zial benachteiligter Auszubildender. 4. Verbesserung der Ausbildungschancen für Jugendliche mit Migrationshintergrund • Entwicklung von Handlungskonzepten in Kooperation mit Migrantenorganisationen, Ausländerbeauftragten und Elternvereinen zur Sensibilisierung von Eltern und Ju- gendlichen. • Informationsveranstaltungen und Beratungsangebote für Eltern und Jugendliche mit Migrationshintergrund und für Betriebsinhaber. 5. Stärkung des dualen Systems – Sicherung der Qualität und Vielfalt • Kontinuierliche Weiterentwicklung der Initiative „Ausbildung jetzt“ in Kooperation mit den beteiligten Partnern und Erstellung eines jährlichen Aktionsplans. • Im Rahmen des Landesprogramms „Ausbildung jetzt“ werden Modellprojekte zur qualitativen Verbesserung der Berufsausbildung gefördert. • Entwicklung und Förderung weiterer Kompetenzzentren für die Aus- und Weiterbil- dung. • Unterstützung von Initiativen auf Bundesebene, die das Ziel verfolgen, durch die Bildung von Berufsgruppen mehr Transparenz zwischen den Berufen zu schaffen und dadurch die berufliche Mobilität und Flexibilität zu erhöhen. • Konsequente Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zur Stärkung des Images der dua- len Ausbildung. • Weitere Verbesserung der Qualität der Berufsschulen (z.B. Vermeidung von Unter- richtsausfall u.ä.). -5-",
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"content": "Drucksache 15/413 (15/281) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - II. Bereich Frauen 1. Ausbau von Qualifizierungsangeboten und Mobilitätshilfen • Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte für Frauen im Rahmen von Arbeitsge- legenheiten und Aktivierungsmaßnahmen. • Landesprogramm „Agenturen für haushaltsnahe Arbeit (AhA)“. • Ausbau von Kindertageseinrichtungen im Saarland. • Modellprojekt Neue ArbeitszeitPraxis: Arbeitszeitberatung für kleine und mittelgroße Unternehmen. • Servicestelle Arbeiten und Leben im Saarland (kurz: ALS) (ZPT). • Aktivitäten der Beauftragten für Chancengleichheit und Aktivitäten der kommunalen Frauenbeauftragten. • Aktivitäten der Lokalen Bündnisse für Familie. • BMAS-Programm „Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende“. • Änderung des klassischen Berufswahlverhaltens durch verstärkte Beratung und Berufsorientierung für Mädchen und junge Frauen. • Verstärkung der Beratung, Berufsorientierung und Coaching für Berufsrück- kehrerinnen. • Ausweitung der Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung in markt- und zukunfts- fähigen Berufsfeldern mit anerkannten Teilqualifikationen (z.B. IHK-Zertifikate) oder Berufsabschlüssen. 2. Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf • Familienfreundliche Arbeitszeitmodelle, wie Teilzeit, Gleitzeit und Telearbeit. • Nutzung des Beratungsprogramms „Neue ArbeitsZeitPraxis“ für KMU. • Ausdehnung des Projekts „Koordinierungsstelle Frau und Beruf“ – Berufliche Bera- tung und Orientierung für Frauen nach der Familienphase – auf das Saar- land.Nutzung des Beratungsprogramms „Neue ArbeitsZeitPraxis“ für KMU. 3. Verbesserung der Aufstockungsmöglichkeiten von Teilzeitarbeitsverhältnissen in Unternehmen • Informationskampagne unter Beteiligung aller Arbeitsmarktakteure. Information der Unternehmen über die Notwendigkeit, die Aufstockung der Arbeitszeiten innerhalb bestehender Teilzeitarbeitsverhältnisse zu ermöglichen; Information der Arbeitneh- merinnen über die negativen Auswirkungen von geringen Monatsarbeitsstunden auf gesetzliche Rentenansprüche etc. 4. Verbesserung der Arbeitsbedingungen • Steigerung der Attraktivität von Arbeitsplätzen für Frauen, insbesondere durch die Ermöglichung besserer Aufstiegsmöglichkeiten. -6-",
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"content": "Drucksache 15/413 (15/281) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - III. Berufliche Weiterbildung / Qualifizierung 1. Vorhandene Maßnahmen und Instrumente 1.1 Qualifizierungsmaßnahmen für gering qualifizierte Beschäftigte • Qualifizierungsberatung für Unternehmen. • Beratungsprogramm KMU: Im Rahmen dieses, bereits seit langem bestehenden, Beratungsprogramms können auch Beratungen zur Erstellung eines Personalbe- darfs- oder Qualifizierungskonzepts finanziell unterstützt werden. • Lernziel Produktivität: Öffnung des Programms für direkte Förderung von spezifi- schen Vorhaben von Unternehmen, mit allerdings deutlich reduziertem Fördersatz. Erhöhung der Qualität der Maßnahmen durch Zertifizierung erreicht. • Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitneh- mer in Unternehmen“ (WeGebAU): Entgegen der Entwicklung bei den Eingliede- rungsleistungen für Arbeitslose reduziert sich der Mittelansatz für die Förderung Be- schäftigter nicht. • Programm „Bildungsprämie“: Nach Inkrafttreten der Verbesserungen dieses BMBF- Programms hinsichtlich Höhe und Anspruchsgrundlage sowie der Ausweitung der akkreditierten Beratungsstellen im Saarland auf mittlerweile fünf ist eine deutliche Erhöhung der Nachfrage nach den vorgeschalteten Pflichtberatungen festzustellen. 1.2 Qualifizierungsmaßnahmen für gering qualifizierte Jugendliche Neben den bereits unter I und II genannten Maßnahmen sind folgende Maßnahmen zu nennen: • Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte für Jugendliche. • Jugendkoordinatorinnen und -koordinatoren in den Landkreisen. • Qualifizierung für besonders benachteiligte Jugendliche zur Ausbildungs- und Be- rufsvorbereitung. 1.3 Qualifizierungsmaßnahmen für von Arbeitslosigkeit unmittelbar Bedrohte • Transfermaßnahmen nach § 110 SGB III mit der Möglichkeit zur Qualifizierung wäh- rend Transferkurzarbeitergeld nach § 111 SGB III. • 1.4 Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose • Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte für (Langzeit-) Arbeitslose (Jobcenter, ESF, Land, Kommunen) im Rahmen des Landesprogramms „Arbeit für das Saar- land – ASaar“ (Case Management, fachpraktische Anleitung, Prämie zur Bereitstel- lung von Arbeitsplätzen für Arbeitsverhältnisse nach § 16e SGB II). • Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen von Förderung der beruflichen Weiterbil- dung. • IFLAS (Initiative zur Flankierung des Strukturwandels). 2. Zukünftige Maßnahmen 2.1 Qualifizierungsmaßnahmen für gering qualifizierte Beschäftigte • Speziell für die Zeitarbeitsbranche: Informationskampagne aller Arbeitsmarktakteure über Finanzierungsmöglichkeiten von Qualifizierungsangeboten, insbesondere auch in den beschäftigungsfreien Zeiten. • Verbesserung der organisatorisch-strukturellen Bedingungen und stärkere Selbst- verpflichtung der Unternehmen sowie der Arbeitskräfte zur Erhöhung der Beteili- gung an Qualifizierungsmaßnahmen. Einrichtung von spezifischen e-learning- Angeboten, Bereitstellung von individuellen Lernangeboten etc. -7-",
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"content": "Drucksache 15/413 (15/281) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - • Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Perspektiven der Lebensarbeitszeit in ihre Planungen mit einbeziehen. • Setzung von tarifvertraglich vereinbarten Anreizen zur verstärkten Inanspruchnahme von Weiterbildungsangeboten. • Regelmäßige Anpassung des Qualifizierungsangebots an die Bedürfnisse von Un- ternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Durch eine vertikale Ver- netzung möglichst aller Bildungseinrichtungen muss eine durchgängige Planung und Umsetzung individueller Bildungskarrieren ermöglicht werden. • Entwicklung einer transparenten Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung in den Unternehmen. • Intensivierung der Qualifizierungsberatung für Unternehmen in Ergänzung zur be- stehenden Beratungsstruktur. Initiierung unternehmensorientierter Qualifizierungs- pakete. • Verbesserung der Inanspruchnahme des Beratungsprogramms KMU. • Weiterführung des Programms „Bildungsprämie“. • Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen. • 2.2 Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose • Vermehrte Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW inkl. IFLAS). 2.3 Qualifizierungsmaßnahmen für Unternehmen • Einrichtung einer aufsuchenden Beratungsstruktur mit dem Ziel, bislang an Weiter- bildung kaum interessierte KMU für das Thema zu gewinnen. IV. Menschen mit Migrationshintergrund 1. Vorhandene Maßnahmen • Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbe- ner Berufsqualifikationen. • Landesprogramm „Integrationsbegleitung“ (LIB) – Berufliche Beratung und Orientie- rung von Personen mit Migrationshintergrund zur Integration in das Erwerbsleben. • „Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen“. • Beratung von Personen mit Migrationshintergrund hinsichtlich ihrer ausländischen Qualifikationen und deren Gleichstellung. • Allgemeine und berufsorientierte Sprachkurse. • Beratungsstellen zur beruflichen Integration von Personen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt – Ein Projekt für die Zielgruppe Frauen und zwei Projekte für die Zielgruppe Jugendliche. • Beteiligung der RD RPS an der sog. Böhmer-Weise-Initiative: Intensive Betreuung und enge Kontaktdichte. • Migrationssensible Beratung durch fachliche Begleitung der Personen mit Migrati- onshintergrund – Erprobung in dem Jobcenter Saarbrücken. • Eigenes Team des Jobcenters Saarbrücken für die Zielgruppe der Personen mit Migrationshintergrund. • Modellprojekt PADUA – Kooperative Ausbildung im Verbund mit Betrieben von In- habern mit Migrationshintergrund. -8-",
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"content": "Drucksache 15/413 (15/281) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - 2. Geplante Maßnahmen • Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. • Verbesserung der Ausrichtung der integrationsspezifischen Beratungsdienste im Zusammenhang mit der Einleitungsphase von Anerkennungsverfahren und unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerken- nung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. 3. Zukünftige Maßnahmen Umsetzung und Weiterentwicklung des Integrationskonzeptes der saarländischen Lan- desregierung, insbesondere durch: • Verbesserung der Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Berufs- abschlüssen und Qualifikationen. • Angebot erforderlicher Nachqualifizierungsmaßnahmen. • Begleitende zielgruppenspezifische Angebote zur besseren Berufsorientierung. • Zusätzliche Sprachförderangebote. • B. Maßnahmen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung/Leiharbeit 1. Bundesebene: Eine neue Ordnung für den Arbeitsmarkt ist nötig, um Lohndumping durch Niedriglöhne sowie den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen zu verhindern. Daher wird die Landesregierung eine Initiative insbesondere zur Einführung von Equal-Pay- Regelungen in den Bundesrat einbringen. 2. Landesebene: • Umsetzung des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Saarland (Saarländi- sches Tariftreuegesetz – STTG, hier u.a. Umsetzung des Grundsatzes „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ (Equal-Pay). • Orientierung der Förderrichtlinien im Bereich der Wirtschaftsförderung am Ziel der Begrenzung der Leiharbeit durch die Berücksichtigung des durchschnittlichen An- teils der Leiharbeitskräfte in den zu fördernden Unternehmen mittels gestaffelter Fördersätze bis hin zum Ausschluss der Förderung. C. Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen • Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, um weiteres Lohndumping mittels „Outsourcing“ von Aufgaben durch Werkverträge und durch Schein-Werkverträge zu verhindern. • Stärkung der Rechte der Betriebsräte in Bezug auf Werkverträge (Auftragsvergabe und Einsatz der Werkvertragsarbeitnehmer beim Auftraggeber). • Einführung von neuen Regeln bzw. Kontrollmöglichkeiten zur Bekämpfung von Scheinselbstständigkeit, Scheinwerkverträgen und unerlaubter Arbeitnehmer- über- lassung (möglichst ohne größere Eingriffe in das BGB). • Verhinderung der Umgehung von Arbeitnehmerschutzvorschriften insbesondere bei Leiharbeitsverhältnissen durch Schein-Werkverträge. • Erhebung statistischer Daten bzw. Vergabe einer wissenschaftlichen Untersuchung zur offenbar zunehmenden Auslagerung von Tätigkeiten an „Werkvertragsunter- nehmen“. -9-",
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"content": "Drucksache 15/413 (15/281) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - D. Maßnahmen zur Eindämmung atypischer Formen von Arbeit 1. Bundesebene • Befristete Arbeitsverträge Aufhebung der Möglichkeit von sachgrundlosen Befristungen. (ASMK-Beschluss 2012 mit Zustimmung Saarland) • Geringfügige Beschäftigung (Minijobs) Minijobs gehören auf den Prüfstand. Eindämmung dieser Art der Beschäftigung. Mi- nijobs dort beseitigen, wo sie reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verhindern. (GFMK-Beschluss 2011 mit Zustimmung Saarland) • Praktikanten Schriftform von Praktikumsverträgen und Änderung der Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Forderungen. Aufnahme von Praktikantenverhältnissen in das Nachweisgesetz. (ASMK-Beschluss 2012 mit Zustimmung Saarland) • Sonstiges Erleichterte Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen. 2. Landesebene • Umsetzung des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Saarland (Saarländi- sches Tariftreuegesetz – STTG). Durch die Ausweitung des Anwendungsbereiches des Gesetzes auf die in den einschlägigen Tarifverträgen oder Verordnungen ge- regelten Arbeits- und Arbeitszeitbedingungen wird ein wichtiger landespolitischer Beitrag zur Eindämmung atypischer Formen von Arbeit im Saarland geleistet. E. Maßnahmen zur Bekämpfung von Lohndumping: 1. Bundesebene: • Auf der Ebene des Bundesrates eingebrachte Initiativen zur Festlegung von Lohn- untergrenzen, die eine Verbesserung des Status Quo zur Folge haben, wird die Landesregierung mittragen. Dazu gehört u.a. auch der gesetzlich flächendeckende Mindestlohn. Eine nach der Bundestagswahl durch Bundestagsmehrheit beschlos- sene Regelung wird die Landesregierung im Bundesrat mittragen. • Des Weiteren tragen die Initiativen zu den Themen „Gesetzliche Maßnahmen zur Eindämmung atypischer Formen von Arbeit“ sowie „Bekämpfung des Missbrauchs in den Bereichen der Leiharbeit und der Werkverträge“ zu einer Bekämpfung des Lohndumpings bei. 2. Landesebene: • Umsetzung des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Saarland (Saarländi- sches Tariftreuegesetz – STTG, hier u.a. Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohns von 8,50 € und Umsetzung des Grundsatzes „Gleicher Lohn für glei- che Arbeit“ (Equal-Pay). - 10 -",
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"content": "Drucksache 15/413 (15/281) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Welche Auswirkungen hat die Entwicklung des Niedriglohnsektors aus heutiger Sicht auf die Ent- wicklung der künftigen Rentenhöhe und die Gefahr von Altersarmut? Wie beurteilt die Landesregie- rung dieses Thema politisch? Welche Maßnahmen sieht sie als geeignet an, um Altersarmut wirksam zu bekämpfen? Zu Frage 5: Im Ergebnis sichert die gegenwärtige gesetzliche Rentenversicherung allein im Alter den Lebensstandard nicht mehr ab. Derzeit haben rund 60 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine betriebliche Altersversorgung, allerdings mit branchenspezifischen Unterschieden. Angesichts der zukünftigen Entwicklung des Rentenniveaus wird es in Zukunft darauf ankommen, möglichst jedem neben der gesetzlichen Rentenversicherung ein zweites Standbein für die Altersversorgung zu schaffen. Wenn auch gegenwärtig die Älteren nicht zu den Personengruppen mit hoher Armuts- gefährdung gehören, muss darauf geachtet werden, dass nicht aus demografischen Gründen und durch diskontinuierliche Erwerbsverläufe Menschen im Alter in Armut geraten. Zur Vermeidung von Altersarmut wird es in Zukunft verstärkt erforderlich sein, die Be- ratung über die Möglichkeiten der Alterssicherung im Bereich der drei Säulen (gesetz- lich, privat und betrieblich) insbesondere für Migranten, Geringverdiener und Alleiner- ziehende zu verbessern. Eine weitere Voraussetzung zur Vermeidung von Invalidität/Erwerbsunfähigkeit und dem damit verbundenen Altersarmutsrisiko ist es, eine qualitativ hochwertige Rehabili- tation vorzuhalten. Erfolgreiche Rehabilitation nützt den Versicherten, die gesundheit- lich profitieren und weiterarbeiten können, ohne andere staatliche Hilfen oder Er- werbsminderungsrenten in Anspruch nehmen zu müssen. Den besten Schutz vor Armut stellt eine existenzsichernde Arbeit dar. Deshalb ist und bleibt es das Ziel der Landesregierung, für möglichst alle Frauen und Männer Beschäf- tigung zu schaffen und zu sichern, die ein existenzsicherndes Erwerbseinkommen er- möglicht. Vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen Strukturwandels und unter Einbe- ziehung demografischer Effekte setzen wir uns dafür ein, Vollbeschäftigung im Saar- land zu erreichen. Grundsätzlich ist die Lage am saarländischen Arbeitsmarkt positiv zu bewerten. Die Arbeitslosenquote liegt im Jahr 2012 unter dem bundesweiten Durchschnitt. Damit er- reicht die Arbeitslosenquote im Saarland ihren niedrigsten Stand seit Anfang der acht- ziger Jahre. Für den Personenkreis, der wegen geringer Qualifikation keine realistische Chance auf dem 1. oder 2. Arbeitsmarkt hat, besteht ein Bedarf an dauerhaft geförder- ter öffentlicher Beschäftigung. Voraussetzung für ein existenzsicherndes Einkommen und damit Schutz vor Armut ist die Ausgestaltung guter Arbeit mit fairen Löhnen. Deshalb setzt sich die Landesregie- rung für die Festlegung von Lohnuntergrenzen ein. - 11 -",
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"content": "Drucksache 15/413 (15/281) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Das Armutsrisiko kann sich ebenfalls durch einen Abbau von tariflicher Beschäftigung zugunsten atypischer Beschäftigung, wie z. B. Leiharbeit und Werkverträge, erhöhen. Um dies auszuschließen, wird die saarländische Landesregierung im Bereich der Un- ternehmensförderung strengere Kriterien einführen, um einen weiteren Anstieg der Leiharbeit und insbesondere einen Missbrauch im Bereich der Arbeitnehmerüberlas- sung zu bekämpfen. Die in der Beantwortung zu Frage 4 weiter aufgeführten Maßnahmen sind ebenfalls geeignet, die Altersarmut wirksam zu bekämpfen. Darüber hinaus müssen Arbeitsplätze geschaffen und ausgestaltet werden, die alters- gerecht sind, und es muss gewährleistet sein, dass Menschen trotz gebrochener Er- werbsbiografien im Alter noch eine existenzsichernde Rente erhalten. Es ist ein zentra- les Anliegen der Landesregierung im Sinne der Generationengerechtigkeit, dass in Zukunft auch ältere Menschen auf eine armutsfeste Alterssicherung bauen können. - 12 -",
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"content": "ANLAGE - Blatt 1 Vollzeitschäftigte (ohne Auszubildende) im Saarland im unteren Lohnbereich bezogen auf die bundesweite Niedriglohnschwelle 1) Stichtag 31.12.2000 Stichtag 31.12.2001 Bundeseinheitliche Personen im unteren Alter Geschlecht Alter Geschlecht Bundeseinheitliche Personen im unteren Niedriglohnschwelle Lohnbereich Niedriglohnschwelle Lohnbereich Insgesamt 48.159 Insgesamt Insgesamt 49.358 Männer 1.578 € 16.250 Insgesamt Frauen 31.909 Männer 1.620 € 16.694 Frauen 32.663 Insgesamt 9.232 15 – 24 Insgesamt 9.224 Männer 1.578 € 3.526 15 – 24 Jahre Männer 1.620 € 3.586 Frauen 5.705 Jahre Frauen 5.638 Insgesamt 32.331 25 – 49 Insgesamt 32.840 Männer 1.578 € 10.585 25 – 49 Jahre Männer 1.620 € 10.637 Frauen 21.746 Jahre Frauen 22.204 Insgesamt 6.229 50 – 64 Insgesamt 6.881 Männer 1.578 € 1.868 50 – 64 Jahre Männer 1.620 € 2.164 Frauen 4.361 Jahre Frauen 4.718 Stichtag 31.12.2002 Stichtag 31.12.2003 Alter Geschlecht Bundeseinheitliche Personen im unteren Alter Geschlecht Bundeseinheitliche Personen im unteren Niedriglohnschwelle Lohnbereich Niedriglohnschwelle Lohnbereich Insgesamt 48.087 Insgesamt Insgesamt 47.871 Männer 1.652 € 15.896 Insgesamt Männer 1.678 € 16.466 Frauen 32.191 Frauen 31.405 Insgesamt 8.742 15 – 24 Insgesamt 8.825 Männer 1.652 € 3.361 15 – 24 Jahre Männer 1.678 € 3.586 Frauen 5.381 Jahre Frauen 5.240 Insgesamt 31.719 25 – 49 Insgesamt 31.402 Männer 1.652 € 9.998 25 – 49 Jahre Männer 1.678 € 10.390 Frauen 21.721 Jahre Frauen 21.012 Insgesamt 7.163 50 – 64 Insgesamt 7.201 Männer 1.652 € 2.194 50 – 64 Jahre Männer 1.678 € 2.158 Frauen 4.969 Jahre Frauen 5.043",
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"content": "ANLAGE - Blatt 2 Stichtag 31.12.2004 Stichtag 31.12.2005 Bundeseinheitliche Personen im unteren Alter Geschlecht Bundeseinheitliche Personen im unteren Alter Geschlecht Niedriglohnschwelle Lohnbereich Niedriglohnschwelle Lohnbereich Insgesamt 48.084 Insgesamt 47.498 Insgesamt Insgesamt Männer 1.695 € 17.310 Männer 1.706 € 17.470 Frauen 30.774 Frauen 30.028 Insgesamt 8.832 Insgesamt 8.766 15 – 24 15 – 24 Männer 1.695 € 3.664 Männer 1.706 € 3.768 Jahre Jahre Frauen 5.168 Frauen 4.998 Insgesamt 31.228 Insgesamt 30.718 25 – 49 25 – 49 Männer 1.695 € 10.953 Männer 1.706 € 11.016 Jahre Jahre Frauen 20.275 Frauen 19.702 Insgesamt 7.583 Insgesamt 7.621 50 – 64 50 – 64 Männer 1.695 € 2.373 Männer 1.706 € 2.413 Jahre Jahre Frauen 5.210 Frauen 5.208 Stichtag 31.12.2006 Stichtag 31.12.2007 Alter Geschlecht Bundeseinheitliche Personen im unteren Alter Geschlecht Bundeseinheitliche Personen im unteren Niedriglohnschwelle Lohnbereich Niedriglohnschwelle Lohnbereich Insgesamt 50.866 Insgesamt 51.767 Insgesamt Insgesamt Männer 1.708 € 20.001 Männer 1.728 € 20.600 Frauen 30.865 Frauen 31.167 Insgesamt 9.611 Insgesamt 9.568 15 – 24 15 – 24 Männer 1.708 € 4.317 Männer 1.728 € 4.365 Jahre Jahre Frauen 5.294 Frauen 5.203 Insgesamt 32.591 Insgesamt 32.803 25 – 49 25 – 49 Männer 1.708 € 12.555 Männer 1.728 € 12.794 Jahre Jahre Frauen 20.036 Frauen 20.009 Insgesamt 8.241 Insgesamt 8.910 50 – 64 50 – 64 Männer 1.708 € 2.830 Männer 1.728 € 3.101 Jahre Jahre Frauen 5.411 Frauen 5.810",
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"content": "ANLAGE - Blatt 3 Stichtag 31.12.2008 Stichtag 31.12.2009 Bundeseinheitliche Personen im unteren Alter Geschlecht Bundeseinheitliche Personen im unteren Alter Geschlecht Niedriglohnschwelle Lohnbereich Niedriglohnschwelle Lohnbereich Insgesamt 50.947 Insgesamt 50.182 Insgesamt Insgesamt Männer 1.768 € 19.441 Männer 1.784 € 19.288 Frauen 31.505 Frauen 30.894 Insgesamt 8.671 Insgesamt 8.190 15 – 24 15 – 24 Männer 1.768 € 3.664 Männer 1.784 € 3.471 Jahre Jahre Frauen 5.007 Frauen 4.719 Insgesamt 31.994 Insgesamt 31.164 25 – 49 25 – 49 Männer 1.768 € 11.925 Männer 1.784 € 11.772 Jahre Jahre Frauen 20.070 Frauen 19.392 Insgesamt 9.753 Insgesamt 10.282 50 – 64 50 – 64 Männer 1.768 € 3.471 Männer 1.784 € 3.665 Jahre Jahre Frauen 6.282 Frauen 6.617 Stichtag 31.12.2010 Alter Geschlecht Bundeseinheitliche Personen im unteren Niedriglohnschwelle Lohnbereich Insgesamt 52.482 Insgesamt Männer 1.802 € 20.873 Frauen 31.609 Insgesamt 8.738 15 – 24 Männer 1.802 € 3.867 Jahre Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Frauen 4.872 Insgesamt 32.154 25 – 49 1) Männer 1.802 € 12.608 In Anlehnung an die Definition der OECD gilt hier als Geringverdiener, Jahre Frauen 19.546 wer als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter (ohne Auszubil- Insgesamt 11.035 dende) weniger als 2/3 des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig 50 – 64 Männer 1.802 € 4.015 Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) erzielt. Jahre Frauen 7.020",
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