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            "content": "LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode                              Drucksache 15/654 (15/582) 16.10.2013 ANTWORT zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Hilberer (PIRATEN) betr.: Zusammenarbeit des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik mit ausländi- schen Diensten und deren Auswirkung Vorbemerkung des Fragestellers: „In seiner 30. Ausgabe vom 22.07.2013 weist der Spiegel dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Rolle eines \"Schlüsselpartners\" der NSA zu. Dieses Amt spiele eine zentrale Rolle im Austausch der Dienste, auch auf internationaler Ebene. Aus diversen Geheimunterlagen ginge hervor, dass gesetzliche Rahmenbedingungen so ge- ändert wurden, dass geschützte Daten deutscher Bürger und Firmen leichter an ausländische Partner herausgegeben wer- den können und das BSI diese gesetzlichen Änderungen durch seine sicherheitstechnischen Bewertungen zumindest gefördert habe. Obwohl sich das BSI als treuer Helfer von Bürgern, Unternehmen und staatlichen Institutionen bei IT- Sicherheitsproblemen aller Art ausgibt und das Monopol bei der Zertifizierung neuer IT-Produkte besitzt, würde die Behör- de durch eine gezielte Aufweichung des grundrechtlich garan- tierten Schutz der digitalen Kommunikation und des ihr die- nenden Datensicherheitsstandards das Speichern von Daten ausländischer Geheimdienste erleichtern und fördern, statt das Sicherheitsniveau für Bürger und Unternehmen zu ver- bessern. So nennt das BSI beispielsweise die DeMail \"eine Infrastruktur für sichere Kommunikation\" und zertifiziert diese, obwohl aus fadenscheinigen Gründen De-Mails auf dem Ser- ver des Anbieters kurz entschlüsselt und anschließend wieder verschlüsselt werden. Kritiker mahnen, dass dadurch eine Schwachstelle entsteht, die sich Angreifer zunutze machen können - vergleichbar mit einem versiegelten Brief, der kurz geöffnet und anschließend wieder neu kuvertiert und versiegelt werde. Trotz dieser Si- cherheitslücken wurde die De-Mail per Gesetz zu einem zu- verlässigen Mittel, welches eine vertrauliche Kommunikation zwischen Sender und Empfänger gewährleiste.“ Ausgegeben: 16.10.2013 (05.08.2013)",
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            "content": "Drucksache 15/654 (15/582)             Landtag des Saarlandes             - 15. Wahlperiode - Vorbemerkung der Landesregierung: Am 26.07.2013 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) u.a. zu der Be- richterstattung des Spiegels folgende Stellungnahme veröffentlicht: Im Rahmen der Medienberichterstattung zu den Ausspähprogrammen amerikanischer und briti- scher Geheimdienste ist auch über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dessen vermeintlich enge Zusammenarbeit mit dem US-Nachrichtendienst National Security Agency (NSA) berichtet worden. Dabei wurde unter anderem suggeriert, dass das BSI die NSA aktiv mit Informationen versorgt, die es der NSA erleichtern, in Deutschland Ausspähungen vorzu- nehmen und vorhandene Sicherheitsschranken zu umgehen. Hier wurde insbesondere eine ver- meintliche Zusammenarbeit zwischen BSI und ausländischen Diensten im Zusammenhang mit der Zertifizierung von IT-Produkten und -Dienstleistungen – einer Kernaufgabe des BSI zur Schaffung von mehr IT-Sicherheit – unterstellt. Zudem wurde die Frage aufgeworfen, ob das BSI die NSA dabei unterstützt habe, Kommunikationsvorgänge am Internetknoten De-CIX auszuspähen. Hierzu erklärt das BSI: Eine Zusammenarbeit oder Unterstützung ausländischer Nachrichtendiens- te durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik im Zusammenhang mit den Ausspähprogrammen Prism und Tempora findet nicht statt. Das BSI hat weder die NSA noch an- dere ausländische Nachrichtendienste dabei unterstützt, Kommunikationsvorgänge oder sonstige Informationen am Internet-Knoten De-CIX oder an anderen Stellen in Deutschland auszuspähen. Das BSI verfügt zudem nicht über das Programm XKeyscore und setzt dieses nicht ein. Das BSI gibt überdies keinerlei Informationen über zertifizierte IT-Produkte und -Dienstleistungen oder im Rahmen des Zertifizierungsprozesses gewonnene Erkenntnisse über diese Produkte und Dienst- leistungen an andere Behörden, Nachrichtendienste oder sonstige Dritte weiter. Das BSI tauscht sich im Rahmen seiner auf Prävention ausgerichteten Aufgaben regelmäßig mit anderen Behörden in der EU und außerhalb der EU zu technischen Fragestellungen der IT- und Internet-Sicherheit aus. Auch Behörden in Deutschland stellt das BSI auf Anfrage technische Ex- pertise und Beratung zur Verfügung. Im Kontext der Bündnispartnerschaft NATO arbeitet das BSI auch mit der NSA zusammen. Diese Zusammenarbeit umfasst jedoch ausschließlich präventive Aspekte der IT- und Cyber-Sicherheit entsprechend den Aufgaben und Befugnissen des BSI ge- mäß des BSI-Gesetzes. In Deutschland besteht eine strukturelle und organisatorische Aufteilung in Behörden mit einer- seits nachrichtendienstlichem bzw. polizeilichem Auftrag und dem BSI mit dem Auftrag zur Förde- rung der Informations- und Cyber-Sicherheit. In anderen westlichen Demokratien bestehen mitun- ter Aufstellungen, in denen diese Aufgaben und Befugnisse in anderem Zuschnitt zusammenge- fasst werden. Die Zusammenarbeit des BSI mit diesen Behörden findet stets im Rahmen der prä- ventiven Aufgabenwahrnehmung des BSI statt, unter anderem zur Abwehr von IT- und Cyber- Angriffen. Unabdingbare Voraussetzung für die Nutzung von IT und das Erschließen der damit verbundenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Potenziale ist das Vertrauen in die Informationstechnik und die IT-Dienstleistungen. Vertrauen setzt wiederum Sicherheit voraus, die das BSI zum Beispiel durch eine transparente und nachvollziehbare Darstellung der Sicherheitsanforderungen, der dar- aus resultierenden Sicherheitsniveaus und der Abläufe, wie Sicherheitsanforderungen entstehen, anstrebt. Die Zertifizierung ist ein bewährtes Verfahren zur Bewertung der Sicherheit von IT- Produkten, das international erfolgreich etabliert ist. -2-",
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