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            "content": "LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode                             Drucksache 15/733 (15/560) 14.01.2014 ANTWORT zu der Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Peter (B90/Grüne) betr.:   Alt- und Ewigkeitslasten der Kohleförderung: Dekontaminierung verunreinigter Flächen und Folgen der Einstellung der Wasserhaltung Vorbemerkung der Fragestellerin: „Die RAG plant, die bereits begonnene Einstellung der Pumpen im Bergwerk Saar in allen weiteren Gruben des Saarreviers fortzusetzen. Nach Aus- sage des RAG-Vorstands im Wirtschaftsaus- schuss des Saarländischen Landtags am 13. März 2013 soll die Einstellung der Grubenwasserhal- tung nach einem Stufenkonzept erfolgen, mit dem Ziel, das Wasser (jährlich 15 bis 18 Millionen Ku- bikmeter Wasser) bei Einstellung der Pumpaktivi- täten über natürliches Gefälle der Saar zuzufüh- ren, was nach Schätzungen der RAG im Jahr 2035 der Fall sein könne. Auf die Wasserhaltung solle aus Gründen der Kostenersparnis verzichtet werden. Im Jahr 2006 hatte die RAG auf der Grundlage des sog. KPMG-Gutachtens die Ein- stellung der Pumpen noch ausgeschlossen.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Der Erblastenvertrag zwischen der RAG-Stiftung und den Revierländern vom 14.08.2007 sowie das KPMG-Gutachten gehen von dem Grundmodell einer dauerhaf- ten und optimierten Grubenwasserhaltung der RAG AG in Nordrhein-Westfalen und im Saarland aus. Hierdurch sollen mögliche negative Auswirkungen einer Einstellung der Pumpmaßnahmen vermieden bzw. minimiert werden. Ein Ansteigen des Grubenwas- serniveaus nach Aufgabe des Bergbaus um mehrere hundert Meter wurde jedoch als unkritisch und wirtschaftlich sinnvoll erachtet. Nach den Vorgaben des Erblastenvertrages wird die RAG-Stiftung die RAG AG veran- lassen, ein Gesamtkonzept mit dem Ziel der langfristigen Optimierung der Gruben- wasserhaltung zu entwickeln und den Wirtschaftsministerien der Revierländer zuzulei- ten. Dies ist im Falle der saarländischen Lagerstätte bislang noch nicht erfolgt. Ausgegeben: 14.01.2014 (04.07.2013)",
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            "content": "Drucksache 15/733 (15/560)           Landtag des Saarlandes       - 15. Wahlperiode - Der bis zum 30.06.2012 noch aktiv fördernde Bereich des Bergwerks Saar wurde durch eine eigene Wasserhaltung am Duhamel-Schacht in Ensdorf entwässert. Bis auf die vier zentralen Wasserhaltungen Luisenthal, Viktoria, Camphausen und Reden sind die Wasserhaltungen im Saarkarbon inzwischen eingestellt worden. Alle früheren Gru- ben entwässern über bestehende oder diesbezüglich geschaffene Verbindungen zu den noch existierenden Wasserhaltungen. Unabhängig von dem noch nicht vorliegenden Gesamtkonzept für die Steinkohlenla- gerstätte an der Saar sind in der Vergangenheit bereits Teilflutungen erfolgt. Im Rah- men der Arbeiten zum Verschluss des Bergwerks Saar in Ensdorf hat das Bergamt Saarbrücken am 19.02.2013 den Sonderbetriebsplan der RAG AG für den kontrollier- ten Anstieg des Grubenwassers bis in das Niveau der 14. Sohle des Bergwerks Saar zugelassen. Da Erderschütterungen sowohl im Falle des Wasseranstiegs als auch im Falle eines unterbleibenden Wasseranstiegs im Bereich der Felder Primsmulde und Dilsburg-Ost nicht völlig ausgeschlossen werden können, hat sich das Bergamt Ge- gensteuerungsmaßnahmen vorbehalten und ein umfangreiches Monitoring verlangt. Der Vorstand der RAG AG hat den zuständigen Ausschüssen des Landtages sowie der Landesregierung am 13.03.2013 seine aktuellen Planungen und Überlegungen zur Optimierung der Grubenwasserhaltung an der Saar vorgestellt. Demnach sollen zu- nächst die Wasserhaltung Reden und zu späteren Zeitpunkten auch die Wasserhal- tungen Luisenthal, Viktoria und Camphausen eingestellt werden. Der kontrollierte, in Stufen erfolgende Wasseranstieg soll nach Angaben der RAG AG bis etwa 2035 an- dauern. Im Endzustand sollen die Wässer am Standort Duhamel und gegebenenfalls auch am Standort Luisenthal in die Saar eingeleitet werden. Die Planung des Unter- nehmens steht unter dem Vorbehalt, dass der Schutz Dritter vor durch den Betrieb verursachten Gefahren für Leben und Gesundheit auch nach Einstellung des Betrie- bes sichergestellt sein muss. Änderungen des Ist-Zustands der Wasserhaltung bedürfen der Zulassung durch das Bergamt Saarbrücken. Mögliche Abschlussbetriebsplanverfahren müssen sicherstel- len, dass Gefahren für Mensch und Umwelt ausgeschlossen sind. Die Bergbehörde wird entsprechende Verfahren auf der Grundlage des Bundesberggesetzes, der ein- schlägigen bergrechtlichen Verordnungen und sonstiger zu beachtender Rechtsvor- schriften unter Beteiligung der zuständigen Fachbehörden durchführen. Entsprechen- de Anträge der RAG AG für die Gesamtlagerstätte an der Saar oder einzelne Wasser- provinzen liegen beim Bergamt derzeit nicht vor. Nach RAG-Angaben führten die mit den Behörden abgestimmten Überlegungen zur Einstellung der Wasserhaltung dazu, die Wassermengen in die Saar zu leiten. Mit welchen Behörden wurde dies wann abgestimmt? Wie beurteilten die Saar- Behörden diese Pläne hinsichtlich ökologischer und geologischer Auswirkungen? Zu Frage 1: Zur Thematik „Optimierung der Wasserhaltung Saar“ haben die Bergbehörden und die RAG AG orientierende Vorgespräche geführt. Eine Abstimmung oder Verständigung über ein konkretes Optimierungskonzept ist bisher nicht erfolgt. -2-",
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            "content": "Drucksache 15/733 (15/560)            Landtag des Saarlandes         - 15. Wahlperiode - Die Einstellung der Grubenwasserhaltung im Bergwerk Saar ist nach RAG-Angaben nicht gleichbedeutend mit einem Gesamtkonzept für das Saarrevier. Warum wurde von den Landesbe- hörden bereits eine Genehmigung zur Einstellung der Grubenwasserhaltung im Bergwerk Saar er- teilt, obwohl noch kein Gesamtkonzept vorliegt? Wann ist mit dem Gesamtkonzept zu rechnen? Zu Frage 2: Die Einstellung der Wasserhaltung beim Bergwerk Saar betrifft die ehemaligen Ab- baubereiche im Niveau - 1.450 m NN bis - 400 m NN. Sie erfolgte ausschließlich im Zusammenhang mit der Schließung des Standorts Bergwerk Saar und konnte unab- hängig vom Gesamtkonzept betrachtet werden. Das Gesamtkonzept der RAG AG soll nach Unternehmensangaben voraussichtlich im 1. Quartal 2014 dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr vorgelegt werden. Im KPMG-Gutachten wird darauf verwiesen, „dass für ca. 2.200 Schächte der RAG derzeit noch kei- ne detaillierten Informationen über ihre exakte La- ge und ihren Zustand existieren.“ Wie viele davon befinden sich ungefähr im Saar-Revier? Wird die Flutung der Schächte im Saarland ohne diese De- tailkenntnisse durchgeführt oder werden Untersu- chungen dazu noch durchgeführt? Zu Frage 3: Von den im KPMG-Gutachten aufgeführten Schächten befinden sich 1.312 im Saar- land. Diese bisher bekannten Schächte sind alle lagemäßig erfasst, der Zustand ist in einzelnen Datenblättern dokumentiert. Die RAG AG führt eine Prioritätenliste, nach der notwendige Sicherungsmaßnahmen an den Schächten erfolgen. Wer genehmigte wann die Einstellung der Was- serhaltung im Bergwerk Saar, wo gegenwärtig die tiefsten Grubenbaue geflutet werden? Welche fachlichen Stellung-nahmen wurden dazu einge- holt? Wie wurde die Einstellung von den einzelnen Fachbehörden beurteilt? Zu Frage 4: Der kontrollierte Anstieg des Grubenwassers im Bereich des Bergwerks Saar war am 19.02.2013 vom Bergamt Saarbrücken zugelassen worden. Im Zulassungsverfahren wurde das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz zu Fragen des Grundwasser- schutzes beteiligt. Weiterhin wurde eine gutachterliche Plausibilitätsprüfung der Prog- nose der Auswirkungen einer Flutung bis zum Niveau 14. Sohle (ca. - 400 m NN) bei der GGF Grundwasser- und Geoforschung GmbH, Neunkirchen, eingeholt. Bedenken hinsichtlich der hydrologischen Auswirkungen bestanden nicht. -3-",
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            "content": "Drucksache 15/733 (15/560)         Landtag des Saarlandes        - 15. Wahlperiode - Wird auch mit Ausgasungen von Radon gerech- net? Wenn ja, in welchen Mengen und wo? Wird dies überwacht und durch wen? Zu Frage 12: Radonausgasungen sind im Zusammenhang mit Grubengasaustritten bekannt. Ent- sprechende Untersuchungen hierzu stehen noch aus. Über Art und Umfang einer möglichen Überwachung wird nach Vorlage entsprechender Antragsunterlagen zu ent- scheiden sein. Im KPMG-Gutachten von 2006 wird darauf hinge- wiesen, „dass ein Grubenwasseranstieg dazu füh- ren kann, dass mit dem Wasseranstieg die Gefahr von Tagesbrüchen steige“. Wo wird in welchem Umfang mit Tagesbrüchen gerechnet? Wurden bereits Gutachten dazu eingeholt? Zu Frage 13: Auch diese Frage wird im Zuge des anstehenden Genehmigungsverfahrens zu prüfen und zu bewerten sein. Tagesbrüche sind grundsätzlich in denjenigen Bereichen nicht auszuschließen, in denen in der Vergangenheit tagesnaher Abbau betrieben wurde. Diese Flächen sind - wilde Kohlegräbereien ausgenommen - aus dem Grubenbild be- kannt. Gutachten hierzu liegen der saarländischen Landesregierung nicht vor. Im KPMG-Gutachten von 2006 wird darauf hinge- wiesen, „dass ein Grubenwasseranstieg dazu füh- ren kann, dass sich mit dem Wasseranstieg die Tagesoberfläche heben kann. Ist die Oberfläche bebaut und die Hebung ungleichmäßig, kann es zu zusätzlichen Bergschäden auch in Gegenden kommen, in denen keine senkungsbedingten Bergschäden mehr auftreten.“ Wie beurteilen RAG und Landesregierung diese Bewertung vor dem Hintergrund, dass jetzt doch geflutet wird? Zu Frage 14: Durch einen Grubenwasseranstieg nach Einstellung der Wasserhaltung ausgelöste Hebungen an der Tagesoberfläche und hierdurch verursachte Bergschäden können nach Erfahrungen aus anderen Bergbaurevieren nicht ausgeschlossen werden. Die bisher in anderen Revieren festgestellten Hebungen lagen in der Spitze bei wenigen Dezimetern, die sich großflächig und in der Regel gleichmäßig ausprägten. Allenfalls in Bereichen von Unstetigkeiten können auch geringe Bewegungsraten zu ungleichmä- ßigen Ausprägungen führen, die mit Schäden verbunden sein können. Mögliche Berei- che im Saarland, die davon betroffen sein könnten, sind aufgrund der vergangenen Abbautätigkeit größtenteils bekannt. Hieraus resultierende Bergschäden wären von der RAG AG nach den Vorgaben der §§ 114 ff Bundesberggesetz und des Bürgerli- chen Gesetzbuches zu regulieren bzw. zu entschädigen. -6-",
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            "content": "Drucksache 15/733 (15/560)           Landtag des Saarlandes        - 15. Wahlperiode - Die RAG führte aus, dass für mögliche Erschütte- rungen eine „geringere Intensität“ prognostiziert worden sei als für diejenigen während des Ab- baus. Was heißt das konkret? Welche Prognosen und Gutachten haben die möglichen Erschütte- rungen wie detailliert beleuchtet? Zu Frage 15: Die Problematik möglicher Erderschütterungen war zu bewerten im Zusammenhang mit dem zugelassenen Wasseranstieg im Bereich des Bergwerks Saar (Niveau - 1.450 m NN bis - 400 m NN). Hierzu lagen folgende Prognosen und Gutachten vor: -  Stellungnahme der DMT GmbH & Co. KG: Quantifizierung von Erderschüt- terungen bei der Flutung des Bergwerks Saar vom 05.10.2012, -  Gutachterliche Plausibilitätsprüfung der Prognose der Auswirkungen einer Flutung bis zu Niveau 14. Sohle (ca. - 400 m NN) der DMT GmbH & Co. KG vom 10.10.2012, erarbeitet von der GGF Grundwasser- und Geoforschung GmbH, Neunkirchen, vom 14.01.2013. Insbesondere die letztgenannte Plausibilitätsprüfung hält die Wahrscheinlichkeit flu- tungsinduzierter Erschütterungen für gering. So führt der Gutachter beispielhaft aus, dass in den ehemals seismisch aktiven Feldern Primsmulde und Dilsburg-Ost keine Störungen, Verwerfungen und Klüfte mit entsprechenden Risikofaktoren existieren. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass selbst Erschütterungen „geringerer Intensität“ als die teils gravierenden während des Abbaus zu großen Schäden und unvorhergesehenen Kosten führen können? Gibt es hierzu Vereinbarungen mit der RAG? Zu Frage 16: Die Landesregierung teilt diese Einschätzung nicht. Mit der DIN 4150 Teil III („Erschüt- terungen im Bauwesen - Einwirkungen auf bauliche Anlagen“) wurden Verknüpfungen zwischen Erderschütterungen und dadurch vermutlich ausgelösten Sachschäden phy- sikalisch gefasst und differenziert. Die Gerichte erkennen dieses technische Regel- werk als Ausdruck sachverständigen Wissens an. Die DIN entspricht somit der Auffas- sung der etablierten Rechtsprechung. Einer gesonderten Vereinbarung zwischen der Landesregierung und der RAG AG bedarf es daher nicht. Der RAG-Vorstand führte aus, dass das hiesige Revier die erste Region sei, in der die Wasserhal- tung gänzlich stillgelegt werden solle, weswegen viele Gesichtspunkte noch erforscht und geprüft werden müssten. Plant die Landesregierung die Beantragung von EU-Fördermitteln zur Grundla- generforschung dieser einzigartigen Wasserhal- tungsstilllegung? Welche externe Expertise wird zu Rate gezogen, um diesen großangelegten Feldversuch im Saarland zu begleiten? -7-",
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            "content": "Drucksache 15/733 (15/560)          Landtag des Saarlandes          - 15. Wahlperiode - Zu Frage 17: Von Seiten der Landesregierung ist eine Beantragung von Fördermitteln der EU zur Grundlagenforschung bei der Optimierung der Grubenwasserhaltung im Saarrevier derzeit nicht beabsichtigt. Die Bergbehörde wird in dem anstehenden Genehmigungs- verfahren eigene Gutachter hinzuziehen. Im KPMG-Gutachten wird darauf verwiesen, dass bis zum 31.12.2005 nur Rückstellungen für eine geringe Anzahl von zu verfüllenden Schächten zur Verfügung stehen (von gesamt 559 Schächten und 372 Stollenmundlöchern an der Saar), es aber eine Pflicht zur Verfüllung gebe. Sind mittlerweile ausreichend Rückstellungen gebildet? Zu Frage 18: Der Landesregierung ist die Höhe der Rückstellungen der RAG AG für die im Saarland gelegenen und zu verfüllenden Schächte und Stollenmundlöcher nicht bekannt. Die rechtliche und unternehmerische Verantwortlichkeit für die Abwicklung der Stillset- zungs- und Altlasten des Steinkohlenbergbaus liegt bei der RAG AG. Die Stillset- zungs- und Altlasten in Nordrhein-Westfalen und im Saarland werden von der RAG AG aus Rückstellungen finanziert, deren Höhe nach den kohlepolitischen Vereinbarungen des Jahres 2007 und dem KPMG-Gutachten als ausreichend angesehen wird. Eine Verpflichtung zur Verfüllung aller Schächte besteht im Übrigen nicht. Nach den Vorga- ben des Bundesberggesetzes ist allerdings der Schutz für Leben und Gesundheit Drit- ter auch nach Einstellung des Betriebs durch die RAG AG sicherzustellen. Die rund 2.300 Hektar Flächen im Eigentum der RAG sind nach eigenen Angaben teilweise erheb- lich kontaminiert. Nach KPMG-Bericht „muss si- chergestellt werden, dass von der Altlast keine Gefahren für die Umwelt oder für Menschen aus- gehen“. Welches Dekontaminierungskonzept ver- folgt die RAG für die saarländischen Flächen? Zu Frage 19: Zur Beendigung der Bergaufsicht über ehemalige Betriebsflächen der RAG AG sind Abschlussbetriebsplanverfahren nach den Vorgaben des Bundesberggesetzes durch- zuführen. Bodenschutzrechtliche Aspekte werden hierbei jeweils einzelfallbezogen vom zuständigen Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz in das bergrechtliche Ver- fahren eingebracht. Sofern Betriebsflächen der RAG AG nie unter Bergaufsicht standen oder nicht mehr unter Bergaufsicht stehen, kann das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz zur Gefahrenabwehr bei Kontaminationen bodenschutzrechtliche Maßnahmen anordnen. -8-",
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            "content": "Drucksache 15/733 (15/560)          Landtag des Saarlandes          - 15. Wahlperiode - Nach RAG-Angaben hat die RAG für die Dekon- taminierung ausreichende Rückstellungen gebil- det. Um welche Summen handelt es sich hier ge- nau? Zu Frage 20: Der Landesregierung ist die Höhe der Rückstellungen der RAG AG für die Dekontami- nierung von im Saarland gelegenen Bergbauflächen nicht bekannt. Insoweit wird auch auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Wird die Öffentlichkeit über die Pläne der RAG und mögliche Risiken von der Landesregierung in- formiert? Wenn ja, für wann ist das geplant und in welchem Umfang? Die RAG sprach von einem Bürgerinformationsdienst. Wann und wo soll die- ser eingerichtet werden? Zu Frage 21: Von Seiten der Bergbehörde ist beabsichtigt, die Öffentlichkeit mit Hilfe einer Internet- Plattform über die Erfahrungen hinsichtlich der bisherigen und künftigen Optimierung der Grubenwasserhaltung im Saarrevier zu informieren. Der von Seiten der RAG AG angesprochene Bürgerinformationsdienst existiert bereits. Durch diesen sollen unter anderem die ersten Ergebnisse der vom Bergamt angeord- neten Höhenmessungen im Rahmen des kontrollierten Anstiegs des Grubenwassers bis in das Niveau der 14. Sohle des Bergwerks Saar veröffentlicht werden. Plant die Landesregierung eine öffentliche Anhö- rung mit Kommunen, Bergbaubetroffenen, Um- weltverbänden, dem Strahlenschutz, Geologen, Gewässer- und Boden-Ökologen und weiteren Experten zum Umgang mit Alt- und Ewigkeitslas- ten? Zu Frage 22: Die Landesregierung wird über die Frage einer öffentlichen Anhörung nach Vorlage des Gesamtkonzepts der RAG AG für die Optimierung der Grubenwasserhaltung im Saarrevier und entsprechender Genehmigungsanträge entscheiden. Wie beurteilt die Landesregierung die Ausführun- gen der RAG, dass das Saarland haften müsse, sollten die Mittel der Stiftung für die Bewältigung der Ewigkeitslasten nicht ausreichen, in Bezug auf die vielen Risiken, die sich aus den jüngsten Vor- stellungen der RAG ergeben? Zu Frage 23: Die rechtliche und unternehmerische Verantwortlichkeit für die Abwicklung der Stillset- zungs-, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus liegt bei der RAG AG. -9-",
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            "content": "Drucksache 15/733 (15/560)          Landtag des Saarlandes        - 15. Wahlperiode - Die Stillsetzungs- und Altlasten in Nordrhein-Westfalen und im Saarland werden von der RAG AG aus Rückstellungen finanziert, deren aus Beihilfen erfolgende Dotierung nach den kohlepolitischen Vereinbarungen des Jahres 2007 und dem KPMG- Gutachten als ausreichend angesehen wird. Zur Liquiditätssicherung für den Fall, dass das Unternehmen RAG AG seinen rechtlichen Verpflichtungen nicht mehr nachkom- men könnte, existieren der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen RAG AG und RAG-Stiftung, die Insolvenzabsicherung der RAG-Stiftung durch die Re- vierländer und den Bund sowie das gesetzlich eingerichtete Institut der Bergschadens- ausfallkasse. Hinzu kommt eine allgemeine subsidiäre Staatshaftung, die gegebenen- falls den Revierländern obläge. Bei den Ewigkeitslasten in Nordrhein-Westfalen und im Saarland - hierunter fallen Maßnahmen zur Grubenwasserhaltung, die Bearbeitung von Dauerbergschäden (Pol- dermaßnahmen) und die Grundwasserreinigung ehemaliger Kokereiflächen - erfolgt die Finanzierung bis 2018 ebenfalls durch die RAG AG. Ab Anfang 2019 übernimmt die RAG-Stiftung die Finanzierung der Ewigkeitslasten, wobei sie die Erträge und die Substanz des Stiftungsvermögens einzusetzen hat. Das Saarland gewährleistet die Finanzierung der im Saarland gelegenen Ewigkeitslasten für den Fall, dass das Ver- mögen der RAG-Stiftung hierfür nicht ausreichen sollte. Falls das Saarland aus dieser Garantie in Anspruch genommen werden sollte, erstattet der Bund auf Basis des Steinkohlefinanzierungsgesetzes ein Drittel der zu leistenden Beträge. Nach den vor- liegenden Gutachten und Modellrechnungen werden das Stiftungsvermögen und des- sen Erträge ausreichen, um die Ewigkeitslasten in Nordrhein-Westfalen und im Saar- land abzudecken. - 10 -",
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