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"content": "LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/881 (15/844) 10.04.2014 ANTWORT zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Biomasseheizkraftwerk Warndt Vorbemerkung des Fragestellers: „Der Vertrag zur Lieferung von Holz bzw. Biomas- se vom SaarForst Landesbetrieb an das von der STEAG New Energies betriebene Biomassekraft- werk Karlsbrunn ist Gegenstand von Auseinan- dersetzungen.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Auf der ehemaligen Tagesanlage Warndt wurde auf Initiative des Landes in Zusam- menarbeit mit der RAG, dem Regionalverband Saarbrücken und der Gemeinde Gross- rosseln die Konversion eines Steinkohlebergbaustandortes in einen Standort zur Ge- winnung und Nutzung erneuerbarer Energien betrieben. Dem landeseigenen Forstbe- trieb kam in diesem Konversionsprojekt eine besondere Rolle zu. Aufgrund schlechter Ertragslage der Forstwirtschaft unterzog sich der SaarForst im Jahr 2005 einer Re- form, in der ein Drittel des Personals abgebaut wurde und gleichzeitig neue Geschäfts- felder neben der Holzproduktion entwickelt bzw. intensiviert werden sollte. Der Holz- markt erwies sich störungsanfällig (Kalamitäten) und das Preisniveau war nicht aus- kömmlich. In dieser Zeit war der Anteil der Energie aus Biomasse im Saarland im bun- desweiten Vergleich unterdurchschnittlich. Zum Betrieb eines leistungsfähigeren Bio- masseheizkraftwerkes gab es vor dem Hintergrund der dauerhaften Verfügbarkeit der erforderlichen Biomasse keine Alternative zu dem SaarForst Landesbetrieb als lang- fristigem Vertragspartner. Gleichzeitig war belegt, dass im Saarland in erheblichem Umfang Landschaftspflegeholz kontinuierlich anfiel und keiner effizienten Verwendung zugeführt werden konnte, weil die entsprechende Rohstoffsenke im Land nicht vor- handen war. Im Hinblick auf die Versorgung eines zu konzipierenden Kraftwerkes ging es somit darum, dieses Landschaftspflegeholz zu akquirieren und für die Versorgung eines Biomasseheizkraftwerkes im Warndt bereit zu stellen. Grundsätzlich ist die Landesregierung nach wie vor der Auffassung, dass der Betrieb eines Biomasse-Heizkraftwerkes ökonomisch und ökologisch sinnvoll sein kann. Umstritten ist im konkreten Fall die Auslegung der in dem Vertrag zwischen SaarForst Landesbetrieb (SFL) und STEAG New Energies vorgesehenen Abrechnung der Holz- lieferungen. Diesbezüglich ist zwischen SFL und STEAG New Energies ein Rechts- streit anhängig. Ausgegeben: 10.04.2014 (19.03.2014) bitte wenden",
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"content": "Drucksache 15/881 (15/844) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Wer trägt als Person die fachliche und wer die po- litische Verantwortung für das Biomasseheizkraft- werk Karlsbrunn? Zu Frage 1: Die Frage impliziert, dass eine „Verantwortung“ im Sinne eines „Nachteils für das Saar- land“ entstanden sei. Damit verkennt der Fragesteller, dass es vom Ausgang des Rechtsstreites abhängt, ob dem Saarland durch die Abrechnung der Belieferung des Biomasseheizkraftwerks ein Nachteil entsteht. An der fachlichen Vorbereitung des Vertragsabschlusses zwischen STEAG New Ener- gies und SFL haben Bedienstete des SFL sowie des damaligen Ministeriums für Um- welt mitgewirkt. Die politische Verantwortung für das Projekt Biomasseheizkraftwerk Karlsbrunn liegt bei der Landesregierung. Worauf sich die „politische Verantwortung“ bezieht, hängt vom Ausgang des Rechtsstreites ab. Trifft es zu, dass die entsprechenden Verträge durch den damaligen SaarForst Betriebsleiter un- terschrieben wurden? Zu Frage 2: Ja. Wer trägt als Person für die offensichtlich fehler- hafte Grundlage in den Verträgen zur Wärmeliefe- rung bzw. Berechnung die Verantwortung? Zu Frage 3: In den Verträgen gibt es keine „offensichtlich fehlerhaften Grundlagen“. Vielmehr ist u.a. die Auslegung der vertraglichen Berechnungsgrundlagen Gegenstand des Rechtsstreites. Wurden zu dieser Gesamtproblematik dienstrecht- liche Vorermittlungen veranlasst bzw. wurden die Verantwortlichen, die einen Schaden für das Land ggf. vorsätzlich herbeigeführt haben zur Rechen- schaft gezogen? Zu Frage 4: Nachdem zwischen SFL und STEAG New Energies über die Auslegung der vertragli- chen Vereinbarungen bezüglich der Abrechnung der Holzlieferungen Uneinigkeit ent- standen war, haben zwei Beamte die Durchführung von Disziplinarverfahren gegen sich selbst beantragt. Diese Disziplinarverfahren wurden von einem eigens für diese Aufgabe von dem Verwaltungsgericht des Saarlandes abgeordneten Richter durchge- führt und sind inzwischen abgeschlossen. Sie haben ergeben, dass beiden Beamten kein Verschulden zur Last zu legen ist. Weiterhin wurden Schadensersatzansprüche gegen mehrere Personen mit dem Ergebnis geprüft, dass in keinem Fall tatsächliche Anhaltspunkte für eine schuldhafte Dienstpflichtverletzung vorliegen, die die Geltend- machung etwaiger Regressansprüche rechtfertigen würde. -2-",
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