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"content": "LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1313 (15/1169) 01.04.2015 ANTWORT zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (B90/Grüne) betr.: Immaterielles Kulturerbe im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Die Bundesrepublik Deutschland ist am 9. Juli 2013 dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhal- tung des immateriellen Kulturerbes, das im Rah- men der 32. Generalversammlung der UNESCO beschlossen wurde, offiziell beigetreten. Durch dieses Übereinkommen sollen lebendige Ausdrucksformen des kulturellen Erbes bewahrt werden. Hierzu zählen u.a. mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksweisen, darstellende Künste, gesellschaftliche Bräuche, Feste und Ri- tuale oder traditionelle Handwerkstechniken. Die Bundesrepublik hat daraufhin beschlossen, ein bundesweites Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Deutschland zu erstellen. Bewer- bungen für die Aufnahme in dieses Verzeichnis können nur von Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen eingereicht werden, die mit der Ausübung und Pflege des immateriellen Kulturer- bes nachweislich nicht vorrangig kommerzielle In- teressen verfolgen. Im Jahr 2013 konnten bis zum 30. November Bewerbungen eingereicht werden. Anschließend trifft jedes Bundesland eine Vor- auswahl und übermittelt bis zu zwei Vorschläge an die Kultusministerkonferenz.“ Ausgegeben: 01.04.2015 (01.12.2014)",
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"content": "Drucksache 15/1313 (15/1169) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Wurden im Saarland seit dem 9. Juli 2013 Bewer- bungen zur Aufnahme in das bundesweite Ver- zeichnis von saarländischen Gruppen, Gemein- schaften oder Einzelpersonen eingereicht, die sich mit der Ausübung und Pflege des immateriellen Kulturerbes beschäftigen? Wenn ja, wie viele Vorschläge zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis wurden bis heute insgesamt eingereicht, um welche Gruppen, Gemeinschaften oder Einzelperso- nen handelt es sich im Einzelnen und für wel- che kulturellen Ausdrucksformen wurde je- weils eine Aufnahme beantragt? In wie vielen Fällen wurden Anträge hinsicht- lich des weiteren Antragsverfahrens nicht be- rücksichtigt, weil bestimmte Voraussetzungen schon bei Antragstellung nicht erfüllt wurden, um welche Anträge und Antragsteller handelt es sich und was waren jeweils die Gründe, die zu einer Ablehnung führten? Zu Frage 1: Es wurde ein Antrag eingereicht, der auch allen formalen Antragskriterien einschließ- lich Bildmaterial (10 Bilder, jpg-Format) und zwei Empfehlungsschreiben unabhängiger Gutachter entspricht. Es handelt sich dabei um den Antrag:“Der handschriftliche Brief“, der Aktionsgemeinschaft „Handschrift-Brief“, vertreten durch Herrn Diplom- Volkswirt Klaus Schulz, Tulpenstr. 35, 66386 St. Ingbert. Darüber hinaus gab es im Vorfeld Interessensbekundungen für Bewerbungen, die je- doch anschließend von den Vorschlagenden nicht weiter verfolgt wurden und bei de- nen folglich auch keine ausgearbeiteten Bewerbungen eingingen. Wie soll mit künftigen Bewerbungen, die nach dem 30. November 2013 eingereicht wur- den/werden, verfahren werden? (Beispielsweise hinsichtlich Bewerbungsfristen oder sonstigen Aufnahme- und Bewerbungskriterien) Zu Frage 2: Die Beschlussfassung zu den Modalitäten für den 2. Auswahlzyklus 2015-2016 / UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes (IKE) wurden im Rahmen der 348.KMK am 11.12.2014 in Berlin mit folgendem Ergebnis beraten. Die Kultusministerkonferenz (KMK) bestätigt die Auswahlempfehlungen des ehrenamt- lichen Expertenkommitees für das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kultur- erbes und für die Nominierung an die UNESCO. Der Generalsekretär der KMK wurde gebeten, die Bescheide an die Antragsteller ge- meinsam mit dem Vorsitzenden des Expertenkommitees Immaterielles Kulturerbe (DUK) auszufertigen und deren zeitnahe Benachrichtigung sicherzustellen. Die Länder erhalten Durchschriften. -2-",
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"content": "Drucksache 15/1313 (15/1169) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Die KMK stimmt dem Vorschlag zur Gestaltung des künftigen KMK-Verfahrens zu. Gemäß Beschluss der KMK leisten die Länder ihren Beitrag zur Umsetzung des Über- einkommens durch eine Vorschlagsliste der Kultusministerkonferenz, die durch ein ländereinheitliches Nominierungsverfahren erzielt wird. Die fachliche Bewertung der KMK-Vorschlagsliste erfolgt durch ein unabhängiges Expertenkomitee bei der Deut- schen UNESCO-Kommission (DUK), welches Auswahlempfehlungen für die Aufnahme von Bewerbungen in das bundesweite Verzeichnis, in das Register Guter Praxisbei- spiele sowie zur Weiterleitung an die UNESCO ausspricht. Ab dem 2. Auswahlverfahren erfolgt die Auswahl der an die UNESCO weiterzuleiten- den Nominierungen aus dem gesamten Bestand des bundesweiten Verzeichnisses einschließlich der durch frühere Auswahlverfahren aufgenommenen Eintragungen. Für die künftigen Bewerbungsverfahren sind zweijährige Zyklen vorgesehen. Danach beginnt der 2. Auswahlzyklus im März 2015 und endet mit der Bestätigung der Aus- wahlvorschläge des IKE-Expertenkomitees durch KMK und BKM im Dezember 2016 bzw. mit der Nominierung an die UNESCO Ende März 2017. Jedes Land kann pro Auswahlverfahren max. 4 Anträge an das Sekretariat der KMK weiterleiten, diese 4 Nominierungen können optional landesspezifische, länderüber- greifende oder Bewerbungen für das Register Guter Praxisbeispiele umfassen. Nach welchen Kriterien hat das Saarland nach der ersten Ausschreibungsrunde in Deutschland eine Vorauswahl für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis getroffen, welches Entscheidungs- gremium trifft diese Vorauswahl und aus welchen Entscheidungsträgern setzt sich das Gremium zu- sammen? Zu Frage 3: Die formale Überprüfung des eingegangenen Antrags auf Vollständigkeit aller Bewerbungsunterlagen erfolgte durch das zuständige Fachreferat des Ministeri- ums für Bildung und Kultur (MBK) Die inhaltliche Evaluierung erfolgte durch die Experten der Fachebene des zu- ständigen Ministeriums Wie viele Vorschläge wurden seit dem 9. Juli 2013 zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis an die Kultusministerkonferenz übermittelt und um welche Vorschläge und Antragsteller handelt es sich hierbei konkret? Zu Frage 4: Es gab eine saarländische Bewerbung: Der Handschriftliche Brief (s.o.). Bundesweit wurden 60 Bewerbungen eingereicht. -3-",
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"content": "Drucksache 15/1313 (15/1169) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Wie viele saarländische Vorschläge wurden seit dem 9. Juli 2013 abschließend in das bundes- weite Verzeichnis übernommen und um welche Vorschläge und Antragsteller handelt es sich hierbei konkret? Zu Frage 5: Es gab eine saarländische Bewerbung: Der Handschriftliche Brief (s.o.). Die bundesweite Verzeichnisliste der deutschen UNESCO-Kommission (DUK) ist unter http://www.unesco.de/9093.html veröffentlicht. Inwiefern bewirbt bzw. fördert die Landesregierung das Verzeichnis der immateriellen Kulturgüter und unterstützt damit aktiv die Bekanntheit eines sol- chen Verzeichnisses innerhalb der Bevölkerung sowie gleichzeitig die Bereitschaft, eigene Vor- schläge einzureichen? Zu Frage 6: Das Ministerium für Bildung und Kultur veröffentlicht auf den Seiten des Kulturportals http://www.saarland.de/123818.htm die Bewerbungsunterlagen und den Link zur bun- desweiten Verzeichnis der UNESCO. Welche Werbebroschüren, Info-Webseiten oder sonstige Werbemaßnahmen stellt die saarländische Landesregierung im Einzelnen konkret bereit? Internetseite mit Infotext und Downloadmöglichkeit aller Bewerbungsunterlagen: http://www.saarland.de/107231.htm / s. Anlage 1 (bis einschließlich 30.11.13 – Ende der Bewerbungsfrist – war diese Meldung auf den Startseiten des Ministe- riumsportals und des Themenportals Kultur an vorderster Stelle platziert) Einzelgespräche mit Vertretern der wichtigsten saarländischen Verbände im Kul- turbereich Informationsprogramm E-Mail (Mitte September 2013) an die saarländischen Kulturträger und –akteure (mit Infotext und Anlage der Bewerbungsunterlagen) Wenn die Landesregierung das Projekt nicht bewirbt, mit welcher Begründung sieht sie von einer Bewerbung oder Bekanntmachung des Verzeichnisses des immateriellen Kulturerbes in Deutschland ab? Für den zweiten Auswahlzyklus sind die identischen Informationsmaßnahmen vorge- sehen. -4-",
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"content": "Drucksache 15/1313 (15/1169) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Anlage 1 Kultur Immaterielles Kulturerbe der UNESCO/ Meldung saarländischer Beiträge 24.09.2013 - Damit das weltweit vorhandene traditionelle Wissen und Können erhalten bleibt, hat die UNESCO 2003 das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes verabschiedet. Mehr als 150 Staaten sind inzwischen der völkerrechtlich verbindlichen Konvention beigetreten. Schrittweise wird jetzt ein Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes erstellt. Die Formen immateriellen Kulturerbes sind entscheidend von menschlichem Wissen und Können getragen. Sie sind Ausdruck von Kreativität und Erfindergeist, vermitteln Identität und Kontinuität. Sie werden von Generation zu Generation weitergegeben und fortwährend neu gestaltet. Zu den Ausdrucksformen gehören etwa Tanz, Theater, Mu- sik und mündliche Überlieferungen wie auch Bräuche, Feste und Handwerkskünste. Damit das weltweit vorhandene traditionelle Wissen und Können erhalten bleibt, hat die UNESCO 2003 das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes verabschiedet. Mehr als 150 Staaten sind inzwischen der völkerrechtlich verbindlichen Konvention, die 2006 in Kraft trat, beigetreten. In drei Listen wird die Vielfalt lebendiger kultureller Ausdrucksformen erfasst: Die \"Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit\" soll die Vielfalt der immateriellen Kulturformen anhand ausgewählter Beispiele aus allen Weltregionen sichtbar machen Mit der \"Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturer- bes\" macht die UNESCO auf vom Aussterben bedrohte Kulturformen aufmerk- sam. In das \"Register guter Praxisbeispiele\" werden Projekte und Aktivitäten auf- genommen, die modellhaft die Grundsätze und Ziele des Übereinkommens wi- derspiegeln. Auf den drei Listen des IKE sind mehr als 290 kulturelle Ausdrucksformen aus allen Weltregionen verzeichnet, darunter der spanische Flamenco, die japanische Puppen- theatertradition, die Mariachi-Musik aus Mexiko oder das Frühjahrsfest Nowruz, das in zentralasiatischen Staaten von Aserbaidschan bis Pakistan gefeiert wird. Mit dem Beitritt zum UNESCO-Übereinkommen verpflichtet sich Deutschland, ein Ver- zeichnis des hierzulande gepflegten immateriellen Kulturerbes zu erstellen und damit langfristig die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar machen. Das bundesweite Verzeichnis soll dabei jährlich erweitert werden. Das Saarland betreffende Vorschläge für die Aufnahme in das deutschlandweite Ver- zeichnis können bis zum 30. November 2013 beim Ministerium für Bildung und Kul- tur eingereicht werden (Infomaterialien und Anmeldeformular zum Download am Tex- tende). Weitere Einzelheiten und Beispiele finden Sie auf den Seiten der deutschen UNESCO- Kommission: www.unesco.de/immaterielles-kulturerbe.html . -5-",
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"content": "Drucksache 15/1313 (15/1169) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Anhand eines Kriterienkatalogs, der von der Kulturministerkonferenz verabschiedet wurde, wird unter den Bewerbungen eine Vorauswahl getroffen, da im ersten Schritt maximal 2 Vorschläge pro Land eingebracht werden können. Für jede Bewerbung sind seitens der Antragsteller 2 Gutachten bzw. Empfehlungs- schreiben von maximal 2 DinA-4 Seiten zu erbringen. Bewerbung um Aufnahme in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Deutschland - Downloads Allgemeine Informationen zur Bewerbung Bewerbungsformular zur Aufnahme in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Deutschland Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes: Aufnahmekriterien Liste der Ansprechpartner/innen in den Ländern Informationsblatt für Verfasser von Gutachten -6-",
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