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            "content": "Drucksache 15/991 (15/889) ___Landtag des Saarlandes                 - 15. Wahlperiode - Die Kosten der Zuweisung gehen regelmäßig zu Lasten der aufnehmenden Einrich- tung. Da sich die Anfrage auf abgeordnete bzw. entsendete Personen erstreckt, umfasst die Antwort der Landesregierung die Fälle nicht, in denen Tätigkeiten bei den Landesge- sellschaften im Nebenamt und nach Eintritt in den Ruhestand ausgeübt werden. Glei- ches gilt für ohne Bezüge/Entgelte beurlaubte Beamtinnen und Beamte bzw. Beschäf- tigte. a)  Wie viele Beamtinnen und Beamte und sons- tige Beschäftigte verrichten momentan ihren Dienst in Landesgesellschaften des Saarlan- des? Bitte aufschlüsseln nach Besoldungs- gruppe bzw. Entgeltgruppe, sowie die jeweilig dazu gewährten Zulagen, welche von den Landesgesellschaften gezahlt werden. b)  Wie gestaltet sich die Dauer der Beschäfti- gung bei den Landesgesellschaften, also die vertragsmäßige Dauer dieser Beschäfti- gungsverhältnisse bzw. deren Abordnungs- dauer? c)  Woraus begründen sich der dringende Perso- nalbedarf und das öffentliche Interesse an der Abordnung bzw. Entsendung dieser Bediens- teten? d)  Werden diese Stellen als Leerstellen im Stel- lenplan geführt? Zu Frage 1: a)   Momentan sind elf Bedienstete im Wege der Zuweisung in den landesbeteiligten Unternehmen eingesetzt. In einem Fall ist der zeitliche Umfang der Zuweisung auf 25% der regelmäßigen Arbeitszeit begrenzt. Das monatliche Zusatzentgelt (AN- Brutto) beträgt insgesamt über alle betroffenen Personen 21.202,21 € und um- fasst auch zu versteuernde Sachbezüge aus der unentgeltlichen Gestellung von Dienstwagen zur privaten Nutzung. Die datenschutzrechtliche Problematik einer individualisierten Darstellung der Zusatzentgelte wurde der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Prüfung vorgelegt, welche mitgeteilt hat, sofern sich aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Besoldungs-/Entgeltgruppe auch ohne Namensnennung Rückschlüsse auf einzelne Personen ziehen ließen, seien diese Personen zweifellos in ihrem informellen Selbstbestimmungsrecht be- troffen. Hier sei eine abwä- gende Entscheidung zum parlamentarischen Frage- recht vonnöten, welche auch zu berücksichtigen habe, dass die betroffenen Per- sonen nicht im Fokus der Öffentlichen Diskussion stehen. b)   Die Gesamtdauer der jeweiligen Zuweisung ist aus Spalte 3 der nachfolgenden Tabelle zu ersehen. c)   Insoweit wird auf die Vorbemerkung verwiesen. d)   In acht von elf Fällen werden die Stellen als Leerstellen im Stellenplan geführt (Spalte 4 der Tabelle). -2-",
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            "content": "Drucksache 15/991 (15/889) ___Landtag des Saarlandes           - 15. Wahlperiode - 1        2                3              4                 5 Dauer der                 Finanzierungsart der lfd.  Besoldungs-/                    Leerstelle Zuweisung                  aufnehmenden Lan- Nr.  Entgeltgruppe                     ja/nein      desgesellschaft von - bis 15.11.2013 -               Institutionelle Förde- 1        B4                             ja 1.07.2017                  rung 01.08.2005 -               Institutionelle Förde- 2       A 12                            ja 1.03.2019                  rung 01.01.2013 -               Institutionelle Förde- 3        B4                             ja unbefristet                rung 01.08.2012 - 4       A 15                            ja     Kapitalzuführung 31.01.2016 01.02.2009 - 5        B3                             ja     Keine Zuwendungen unbefristet 09.07.1999 - 6       A 13                            ja     Kapitalzuführung unbefristet 01.01.2012 - 7       E 12                           nein    Keine Zuwendungen 31.12.2016 Keine      Kostenerstat- 16.08.2003 - 8       A 12                           nein    tung durch die auf- 31.07.2015 nehmende Einheit z. T. Kapitalzuführung, z. T. vom Unterneh- men selbst finanziert, 01.08.2009 -               da Verwendung bei 9       A 16                            ja 31.07.2014                 mehreren Unterneh- men mit unterschiedli- cher finanzieller Aus- stattung z. T. Kapitalzuführung, z. T. vom Unterneh- men selbst finanziert, 01.08.2010 -               da Verwendung bei 10       A 13                            ja 31.07.2015                 mehreren Unterneh- men mit unterschiedli- cher finanzieller Aus- stattung 01.01.2014- 11       A 13                           nein    Kapitalzuführung unbefristet -3-",
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