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"content": "LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/319 (15/234) 30.01.2013 ANTWORT zu der Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Peter (B90/Grüne) betr.: Bauarbeiten am Industriegebiet Zunderbaum in Homburg Vorbemerkung der Fragestellerin: „Wie aus Presseberichten zu erfahren war, begin- nen demnächst die Abrissarbeiten zur Neuer- schließung des Industriegeländes Zunderbaum in Homburg und Kirkel. Dabei sollen Regen- und Schmutzwasserkanäle neu verlegt und die Ver- sorgungsinfrastruktur ergänzt werden.“ Entstehen durch die geplanten Maßnahmen Nettokosten für die beteiligten Gemeinden oder für eine ihrer Gesellschaften? Zu Frage 1: Es können Investitionskosten bei den beteiligten Gemeinden entstehen, jedoch aus- schließlich im Bereich der Ver- und Entsorgung, nicht bei anderen Baumaßnahmen. Die Versorgungsträger für Strom, Gas und Trinkwasser (Stadtwerke Homburg bzw. Gemeindewerke Kirkel) als kommunal getragene GmbHs und die Entsorgungsträger für Schmutz- und Regenwasser (Kirkel: Eigenbetrieb Abwasserwerk, Homburg: Stadt) werden anteilig zu den Herstellungskosten der Ver- und Entsorgung beitragen. Der Aufwandsanteil der Versorger wird, wie in anderen gewerblichen Erschließungs- maßnahmen auch, - entsprechend den Förderrichtlinien zur Förderung der wirt- schaftsnahen Infrastruktur - im Rahmen des Eigenanteils (grundsätzlich 30 % des Defizits) des Zuschussempfängers liegen. Ausgegeben: 30.01.2013 (21.11.2012) bitte wenden",
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"content": "Drucksache 15/319 (15/234) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Was ist gemeint, wenn die SHS von einer Ergän- zung der Versorgungsinfrastruktur spricht? Be- deutet es, dass die Wärmeversorgung künftig weiterhin über das bereits vorhandene Nahbe- reichswärmenetz erfolgen soll? Ist geplant, hierfür ein neues Heizkraftwerk zu bauen? Können die bereits vorhandenen Wärmeleitungen mit verbes- serter Dämmung weiter benutzt werden? Oder ist geplant, die Wärmeversorgung der angeschlosse- nen Industriegebäude künftig durch Einzelfeue- rungen durchzuführen? Zu Frage 2: Bestehende Versorgungsleitungen (auch Fernwärme) können aufgrund der Lage und des Alters nicht weiter benutzt werden. Die gwSaar als Erschließungsträger ist kein Energieversorger und kann daher weder ein Nahwärmekonzept entwickeln noch betreiben. Sollten Stadtwerke oder Dritte konkrete Absichten äußern, eine dezentrale Energieversorgung aufzubauen und zu betreiben, wird die gwSaar diese in der Infra- strukturplanung berücksichtigen. Ist geplant, die neu zu verlegenden Leitungen synergetisch zu verlegen, so dass Strom- und Beleuchtungsleitungen, Wasser, Abwasser und Datenleitungen kostengünstig und revisions- freundlich in einem oder zwei Kanälen unterge- bracht sind? Zu Frage 3: Kanäle und Leitungen für Schmutzwasser und Regenwasser, Frischwasser und Gas sowie Kabel (für Strom, Straßenbeleuchtung und Telekommunikation) werden jeweils in gemeinsamen Versorgungstrassen verlegt. -2-",
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